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lut unvermeidlich; immer aber gereichen sie unserer Kirche zum Nachtheil. Denn wer kann auch bei dem besten Willen die Seinen unserer Kirche zu erhalten, ein Wille, der leider oft genug, um nicht zu sagen in den meisten Fällen, fehlt, dieses Ziel unter unsern Verhältnissen so leicht erreichen? Kein Wunder, wenn dann in der Regel, wenigstens der über. wiegenden Mehrzahl nach, die Bestimmungen über die religiöse Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen unserer Kirche zum Schaden aubschlagen, zumal da sich nicht selten auch ganz unberufene Hände, von denen es gerade am allerwenigsten zu erwarten wäre, in diese Dinge mit gewissem Anfinnen einmischen? Dasselbe ist der Fall bei Kindern, die, sit venia verbo, aus gemischter Unzucht erzeugt find: fie gehen dem vorwiegenden Theile nach für unsere Kirche verloren. So erfreulich oft auf der einen Seite in allen diesen genannten Beziehungen treues Feste halten an der Kirche und an den Forderungen, die sie an die Ihrigen in solchen Lagen zu machen hat, so empörend noch öfter ist auf der andern Seite die gränzenlose Gleichgültigkeit und die feige Nachgiebigkeit der Unsern in dieser Hinsicht. Dennoch, und nicht allein darum, weil Gleichgültigkeit und feige Nachgiebigkeit in dieser Hinsicht in noch ganz andern Verhältnissen als bei uns in unverantwortlicher Weise zu Tage kommt, absint exempla! wollen wir diejenigen, die so an ihrer Kirche schuldig geworden sind, nicht schelten, oder rechtfertigen, sondern entschuldigen wir, die wir uns unserer eigenen Schwäche bewußt bleiben sollen und wissen, daß Gelegenheit Diebe macht. Suchen wir vielmehr was schwach ist zu stärken, damit wir nicht so oft noch den Jammer erleben, von unseren Kindern der gemeinsamen Mutter aufs Schmählichste den Rücken gekehrt zu sehen! Thun wir vielmehr Buße für unsere Untreue, deren Schuld es ist, daß Solches geschieht und daß sogar Etliche der Unsrigen, die von uns ausgehen, weil sie nicht von uns waren, noch sagen können, was zu sagen sie frech genug sind, sie wollen sich „taufen“ lassen, d. h. aus ihrer in eine andere Kirche scheiden: fie, die doch wissen sollten, wer getauft ist und wer getauft wird. Uebrigens würde man gewiß großes Unrecht thun, wollte man die Zahl der Uebertritte so hoch anschlagen, als sie vielleicht aus der Ferne oder nach unseren bitteren Klagen erscheinen, die nicht über die Menge, sondern über die That an sich so laut sind, weil wir wissen und im Herzen fühlen, was es heißt, dem Evangelio untreu werden, das die Väter mit Gefahr Leibes und Lebens, Gutes und Blutes errungen und

nachmals bekannt haben. Es haben diese Uebertritte eine nur im Vers hältniß zu Unbegreiflichkeit und Treulosigkeit des Schrittes relativ große Zahl; und wir dürfen uns wohl freuen, daß wir ihnen gegenüber zahl reiche Beispiele von Solchen aufstellen können, die sich in diesem Feuer standhaft bewiesen und unter manchfaltigen Versuchungen zur Untreue gewissenhafte Bekennertreue bewährt haben.

Zu konfessionellen Reibungen und zwar zu Reibungen der unerfreus lichsten und peinlichsten Art haben die Beerdigungen protestantischer Glaubensgenossen auf katholischen Friedhöfen schon vielfachen Anlaß geboten und bieten ihn immer noch, je länger desto mehr. Für nicht der Landesgesetze kundige Leser sey bemerkt, daß die bayerische Vere fassungsurkunde in ihrer zweiten Beilage den irgendwo in der Minderzahl befindlichen Konfessionsverwandten den Mitgebrauch der Begräbnißpläge und Kirchhofglocken, von den kirchlichen Verhältnissen abgesehen, als gemeindliches, politisches Recht gewährleistet. Kraft dieser Bestim mung pflegen die Begräbnißakte verstorbener Protestanten auf den Kirchhöfen der Pfarreien, in deren politischem Gemeindebezirk sie wohnten, vorgenommen zu werden. Nun ist schon früher in dieser Zeitschrift von neuerlichen Anordnungen bayerischer bischöflicher Ordinariate die Rede gewesen, die im fraglichen Betreffe ergangen sind und in offenbarem Widerspruch mit den Landesgesehen stehen, weil sie unter Anderm auch die Gewährung des Geläutes bei protestantischen Beerdigungen unterfagen. Gleiche Erlasse in gleichem Betreff sind wie verlautet schon im Sommer des vorvorigen Jahres durch das erzbischöfliche Ordinariat München Freysing für seine Diocese ergangen. Zwar ist darüber, so viel mir bewußt, nichts in öffentlichen Blättern bekannt geworden; aber man redet überall ungescheut und offen davon, und es wird sich auch zur Entschuldigung eines unlieben, Manchen anstößigen Verfahrens darauf berufen. Man sagt davon, daß nicht allein die Verweigerung des Glockengeläutes überhaupt, gleichviel ob ein protestantischer oder katholischer Geistlicher die Beerdigung vornimmt, förmlich angeordnet, sondern auch, daß die katholische Geistlichkeit, für den Fall, daß sie Protestanten zu beerdigen hat, weil die Herbeischaffung eines protestantischen Geistlichen nicht ermöglicht, angewiesen seyn soll, dem Beerdigungsakte lediglich im Civilgewande und als stummer Zeuge beizuwohnen, ohne Segen, Gebet, auch nur ein Väterunser zu sprechen. Daß derartige Anordnungen wirklich ergangen seyn müssen, dafür bürgt ganz einfach die

zuverlässige Thatsache, daß schon mehrmals protestantische Leichenfeierlich keiten ohne alles und jedes Geläute Statt haben und öfter noch die Verweigerung des Geläutes, welches neuerlich allein durch Anrufung und Gewährung polizeilichen Einschreitens erwirkt werden konnte, versucht worden ist. Daß dieses Verfahren mit reichsgrundgeseglichen Bestim mungen eben so wenig als mit höheren Anordnungen im Einklang stehen kann, schließen wir daraus, daß in mehreren Fällen die betreffenden weltlichen Behörden mit allem Nachdruck einschritten und das verfagte Glockengeläute mit polizeilicher Gewalt erwirkten. Ja es ist der Fall vorgekommen, daß ein Gerichtsdiener mit seinen Attributen ein öffentliches Leichenbegängniß begleiten mußte und einige andere, wo eine ganze Gerichts-Kommission während des Beerdigungsaktes zugegen war. Wir könnten da wohl die Frage stellen, was für ein Urtheil solchem Verfahren von dem Richterstuhl des Christenthums herab zugesprochen werden muß, namentlich in welchem Verhältniß es zu dem Gebote des Herrn Matth. 22, 21. und der apostolischen Einschärfung desselben Röm. 13, 1. 2. 4. 5. steht; aber wir lassen das und geben es einem Jeden anheim, sich die Antwort am rechten Ort zu suchen. Nur das sey bemerkt, daß wir auch an solchen Dingen wahrnehmen, was wir ohnedies schon von ander-. wärts zur Genüge wissen: daß die römische Kirche nur aut Caesar aut nihil seyn kann, daß sie entweder herrschen, allein herrschen muß, oder sie ist sie selbst nicht mehr. Recht beruhigend und erfreulich ist es, daß wir so kräftigen Schuß für unsere Rechte bei der Obrigkeit finden; immer wäre es freilich viel besser, wenn wir der Unannehmlichkeit überhoben wären, ihn suchen zu müssen. Tabei kann man sich aber des Gedankens nicht erwehren: wer schüßt uns denn in Ausübung unserer Rechte, wenn die weltliche Behörde in einer wegen Unaufschieblichkeit der Funktion unerreichbaren Entfernung wohnt, oder wenn, was doch auch eben nicht unmöglich ist, sie nicht die nöthige Energie besigt, um mit allem Nachdruck, der nothwendig ist, einzuschreiten? Wer hebt und heilt das ergerniß, welches Christen aller Konfessionen an solchen Vorgängen nehmen müssen und erfahrungsgemäß wirklich nehmen, als an Vorgängen, die eine unbrüderliche, ja feindselige Lieblosigkeit zu offenbarer Schau stellen, und überdies mit den Gesezen und Rechten des Landes, auch mit noch höhern Pflichten in klarem Widerspruch stehen? Welche menschliche Macht hat Kraft. genug, um die Aufregung, den Unmuth und die Erbitterung nieder

zuhalten, welche nothwendig alle die befallen muß, die so sich beleidigt, in ihren Rechten gekränkt und in den zartesten Verhältnissen der Pietät verlegt sehen, wenn sie anders nicht bis zu jenem vollkommenen Maaße des Mannesalters in Christo hindurchgedrungen sind, das es ihnen möglich macht, auch bei solchen Vorfällen und schmerzlichen Erlebnissen ruhig zuzusehen und allem Zorne zu wehren? Wer ist stark genug, um mit seiner Hand die Früchte eines so schlimmen Samens bei Anderen gebührend niederzuhalten, welche nothwendig aus ihm aufwachsen müssen, als da sind: Verachtung der Mitberufenen zu gleicher Hoffnung, aber Glaubensfremden, Spott und Hohn über sie, Lust und Trieb und erwünschten, wenigstens gelegenen Vorwand zur Ausübung gleicher unbrüderlicher Lieblosigkeit in den Beziehungen und Berührungen des alltäglichen Lebens? Und kann der gerechteste Richterspruch, kann der entschiedenste Tadel derer, die bei solchen Vorgängen die stimmeführenden Leiter und Tonangeber sind, kann die unverhohlenste und lauteste öffentliche Mißbilligung ihres Verfahrens von Seiten selbst des gemeinen aber im Ganzen von einem gesunden Sinne beseelten Volkes kann das Alles das Wehe heilen, welches die Herzen trifft, wenn sie einen Glaubensgenossen, der ihnen oft genug Vater und Mutter, Gatte und Gattin, Sohn und Tochter, Bruder und Schwester auch nach dem Fleisch, Verwandter und Freund gewesen ist, so ohne Sang und Klang, einem Geächteten, nicht einem Erlöseten des Herrn gleich, seinen lehten Weg an eine Stätte, machen sehen, die unter solchen Umständen höhs nend, ja grinsend allen nur durch Gottes Barmherzigkeit heilbaren, fönst aber verlorenen Sündern das heilige Liebes- und Friedensgebot zurüft, welches uns der liebe, fromme, treue Schulmeister (sagt Luther) so freundlich und herzlich geboten hat mit Wort und That? Ja ich bekenne Dir's, I. F., es ist ein die tiefsten Tiefen der Seele verlegendes und peinigendes Gefühl, ein Missethäters- und Galgengefühl, bei Chris stenleichen die Glocken schweigen zu hören, den Leichenzug so in lautloser unheimlicher Stille dahinrauschen zu sehen und Brüder, die nur noch Eines Erbarmers bedürfen, nur bei Einem noch Erbarmen finden können, so von Menschengericht gerichtet in's Grab zu legen. Hätte ich einen Todfeind, so würde ich ihm wünschen, daß dieses ihm nicht geschehen möge, so wenig als ich mir selbst wünsche, das noch einmal zu erleben, davon ich eben nur erst Einmal Zeuge gewesen. Es ist wohl wahr, das Alles thut es nicht, ob Menschen selig sprechen oder verdammen,

ob Glocken läuten oder schweigen. Man kann sich dabei beruhigen, daß selig ist, wer im Herrn stirbt. Man kann sogar sagen: solch lautes Klagen über an sich gleichgültige Dinge ziemt sich für den Christen nicht, der noch viel Größeres und Höheres ertragen kann, ertragen muß. Nun mag seyn. Aber kommt nur erst einmal, hört und fühlt selbst, wie's beißt und peinigt: dann rechnet Ihr mich gewiß nicht mehr unter die Plusmacher.

Wie wohlthuend ist es dafür und welch' ein Trost für uns, welch' gutes Zeugniß zugleich für diejenigen, welchen wir dieses nachrühmen können: daß fast immer ein gutes Theil von Katholiken und zwar aus allen Ständen, namentlich auch aus dem mit Unrecht verschrieenen Baus ernstande, sich über dieses neuerlichst gegen uns beobachtete Verfahren tadelnd und mißbilligend äußert. Es sind mir so manche Fälle selbst bekannt, in denen dies geschah, und zwar in recht kräftiger Weise. Wenn auch diejenigen, welche laut oder im Stillen mit dem, was uns bei den Beerdigungen der Unsern zu begegnen pflegt, unzufrieden äußern, nur aus einem natürlichen Billigkeitsgefühl heraus urtheilen, ohne sich des rechten Grundes bewußt zu seyn, um deß willen die Verweigerung des Grabgeläutes als eine nicht mit den Forderungen des christlichen Wesens übereinstimmende angesehen werden muß; wenn ferner Viele von ihnen zunächst nur durch persönliches Interesse für einen Verstorbenen, den fie im Leben achten gelernt und lieb gewonnen hatten, sich zur Bezeu. gung ihres Mißfallens an dem eingeschlagenen Verfahren angetrieben und herausgefordert fühlen: so müssen wir dies doch um so viel höher anschlagen, als sie regelmäßig mit Vorurtheilen gegen unsere Kirche auf gewachsen und genährt, mithin auch nicht im Stande sind, die Berechtigung derselben als einer wahrhaft christlichen Kirche einzusehen; und auch deshalb, weil die Beseitigung solcher gleichsam mit der Muttermilch eingesogenen Vorurtheile zunächst nicht in ihrer eigenen Macht liegt, ja weil sie zu derfelben nicht einmal günstige Gelegenheit haben. So wehe denn uns immerhin das unbrüderliche Begegnen von Seiten der kath. Kirche thut, das sie gleichsam noch an den Leichnamen unserer Glaubensgenossen übt, so fühlen wir doch unsere gerechte Entrüstung durch eine freundliche Theilnahme von Seiten ihrer Angehörigen gelindert und wir können uns vorläufig schon dabei beruhigen, daß nicht den Gliedern der genannten Kirche überhaupt zur Last fällt, was nur einer Partei in ihr.

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