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Christ, sondern ein Renegat, ein Revolutionär; und wenn man nicht berechtigt seyn sollte, diesen Standpunkt, den vor und in der Reformationszeit bereits ein Theil der sogenannten Poeten eingenommen haben, geradezu als irreligiös zu bezeichnen; so wird man doch demselben jede bestimmte Religiosität absprechen müssen, wenn er sich nicht etwa selbst in die des modernen Paganismus wird einreihen wollen.

Ebenso unhaltbar ist es, wenn Zeller S. 580 a. a. D. sagt: „es läßt sich in der That nicht absehen, wie man der Konsequenz des Katholicismus ausweichen will, wenn man die von der neuesten Theologie aus dem Protestantismus gezogene nicht zugibt." Ei, da hätte doch der Protestantismus schon vor Ablauf dieser dreihundert Jahre in den Katholicismus zurückfallen sollen. Vielmehr gerade wenn die von dem speculativen Rationalismus dem Protestantismus gezogene Konsequenz zu allgemeinerer Geltung gelangte, würde die unausbleibliche Folge darin sich offenbaren, daß das Volk, und Jeder, welcher Pofitives in seinem Glauben verlangt, zur römischen Kirche zu rückkehrte, und nur noch das Häuschen spekulativer Nationalis ften als verlorener Posten ohne Kirche zurückbliebe. So weit wird es aber nicht kommen, sondern vielmehr wird eben wegen dieser Konsequenzen, welche durch die neueste Theologie dem Protestantismus gezogen und beharrlich verfolgt werden, die evangelische Kirche sich genöthigt sehen, neben konsequenter Festhaltung der Grenzen ihrer Reformation, ihres formalen und materialen Prinzips, derselben nach einer Seite hin eine Ausdehnung zu geben, nach welcher sie schon lange hätte gegeben werden sollen, und wozu bereits da und dort ein Anfang gemacht ist.

Es ist dies die Verfassung der Kirche, eine Angelegenheit, die in unserer Zeit allerwärts ernsthaft zur Sprache gebracht wird. Und eben wenn die moderne Orthodorie, wie Zeller a. a. D. S. 580 richtig sagt, sich von der Schrift auf die Kirche zurückzuziehen angefangen hat; so beweist sie

eben damit, daß die bisher vernachläßigte Entwicklung der protestantischen Kirche durch den Zeitgeist geboten, also nach dem göttlichen Willen zur Tagesordnung gekommen sei.

Daß die Kirche einer festen, organisch in einandergreifenden Verfassung bedürfe, bei welcher alle Mitglieder der Kirche Gelegenheit bekommen, auf die Entwicklung derselben einzuwirken, und so ein organisch gegliedertes Ganze entstehe; das sollte für uns Protestanten, die wir uns an die heil. Schrift halten, in welcher bereits die Präliminarien einer kirchlichen Verfassung gegeben sind, keines Beweises bedürfen. Denn, daß Jesus eine monarchische Gewalt und Regierungsfòrm in der Kirche nicht beabsichtigte, wie sie in der römischen Gemeinschaft im Pabst und seinem Kardinals - Kollegium, in der protestantischen aber im christlichen Fürsten als obersten Bischof und seinem Konsistorium angestrebt und ausgebildet wurde, dafür wird man sich nur auf Matth. 20, 25 ff. beziehen dürfen. Vielmehr lag es im Sinne Jesu und seiner Apostel, eine gemeinsame Regierung der Kirche herbeizuführen und zwar so, daß solche, welche an Gesinnung und Glauben, an Gaben und Geisteskräften hervorragen, gleichsam das Apostelamt verwalten, die ganze Gemeinde aber als das höchste Organ der Entscheidung gelten soll. Der erste Sag geht aus Matth. 18, 15 ff., 1 Kor. 12, 28. Joh. 20, 22; der zweite aus Matth. 18, 17. Apostelgesch. 15, 6. 22. 21, 22. 1 Kor. 5, 4. unwidersprechlich hervor. Diese in der Schrift, welche normgebend für die evangelische Kirche ist und bleibt, liegenden Grundzüge einer aristokratisch - republikanischen Verfassung zeitgemäß weiter auszubilden, ist die Aufgabe unserer Kirche und des in ihr wirkenden Geistes, welchen wir auch hierin nicht dämpfen sollen.

Wie daher die katholische Kirche zur Ausbildung ihrer Verfassung der partialen und ökumenischen Koncilien bedarf und sich denselben nicht entziehen sollte; so ist es für die protestantische Kirche, deren Charakter die Freiheit ist, noch viel

mehr Bedürfniß, durch Einführung der Synoden, an welchen nach protestantischem Prinzip auch Laien theilzunehmen haben, und welche in Bezirks-Kreis- und Landessynoden jedenfalls zu vollständigerer Vertretung abzutheilen sind, dem Geiste Jesu, der in der christlichen Gemeinde waltet, freiere Bahn zu machen. Die Reformation hat diese Einrichtung der Kirche bereits in ihrem Plane gehabt, wie aus vielen Dokumenten und Verhandlungen nachgewiesen werden kann; sie wollte hiedurch die von der römisch-katholischen Kirche verweigerten Koncilien ersegen; aber man weiß, wie der Kampf um die Reinheit der Lehre die Ausführung dieser Ideen in den Hintergrund gestellt hat, und wie das Konsistorial-Regiment und damit das Territorial-System schon zu Kraft und Geltung gekommen war, als die Lehrstreitigkeiten endlich beigelegt waren.

Daß unsere Zeit einer solchen Repräsentation der Kirche fehr dringend bedarf, das wird sich einleuchtend nachweisen lassen, wenn wir auf die Gefahren aufmerksam machen, in welchen die evangelische Kirche sich derzeit befindet.

Der alte Feind, welcher ihr drohend entgegensteht, ist der Ultramontanismus in der katholischen Kirche. Man kann es nicht läugnen, daß seit einigen Jahrzehnten bedeutende Kräfte sich in der römischen Kirche erneuert haben. Der Jesuitismus, der abgesagteste und schlaueste Feind des Protestantismus, erhebt drohend sein Haupt von neuem, und gewinnt offenbar und im Verborgenen immer mehr Grund und Boden. Durch die Statistik läßt es sich nachweisen, wie fast in allen christlichen Ländern der Uebertritt zur katholischen Kirche zehnmal stärker ist als der zur protestantischen. Es ist Thatsache, daß die jüngere Generation der katholischen Geistlichkeit sich entschieden zum Ultramontanismus hinneigt, und daß sie alle Kräfte aufbietet, der katholischen Kirche auch in protestantischen Ländern eine bevorrechtete Stellung zu erringen. Um diesem Feinde wirksam begegnen zu können, muß die protestantische Kirche aus ihrer Zersplitterung heraus, und nach immer größe

rer Einheit auch nach außen streben. Gustav - Adolphs-Vereine, obgleich ihnen nicht alles Gute auch für die Zukunft der evangelischen Kirche abzusprechen ist, wären ein schlechtes Surrogat für diese Einheit, um so mehr als sie nicht aus dem glaubigen Boden der Kirche hervorgewachsen find. Zwar kann man sagen, eine ähnliche Belebung, wie wir sie gegenwärtig in der katholischen Kirche vor uns sehen, habe auch zur Zeit der Reformation selbst stattgefunden, und doch stehe die evanzelische Kirche noch bis auf den heutigen Tag. Aber die Gechichte erzählt uns auch, welch ein beträchtlicher Theil bereits protestantischer Länder damals von der evangelischen Kirche loss griffen wurde, und wie vielleicht das Alles anders gegangen wäre, wenn die Kirche sich sofort namentlich in den lutherischen Gebieten eine festere Verfassung gegeben hätte. Und doch war somals das religiöse Element prädominirend, und wie Viele searen geneigt, heldenmüthig Leib und Leben, Gut und Blut

die Sache der erkannten Wahrheit zu sehen! Jezt aber ist die Stelle des religiösen der industrielle Geist getreten, et diesen kann man als den zweiten Hauptfeind der evangeen Kirche betrachten. Es ist wahr, dieser Geist durchzieht and die katholischen Länder. Aber dort ist er weniger schädA weil eine wohlgeordnete Gliederung der Kirche ihn, wenn zu überwinden, doch zu leiten vermag. Bei uns ProteSeglen ist das anders. Die Industriellen entziehen sich dem 3 der Kirche, und diese hat keine organische Einrichtung, herbeizuziehen und sie zu einer religiösen Nichtung des zu führen. Die ganze Macht der protestantischen Kirche im Worte. Ein großes und wirksames Mittel, aber n, wenn es laufen kann und ungebunden ist. Ob wir * der evangelischen Kirche und ihren Einrichtungen in Beziehung rühmen können? Abgesehen davon, daß sich

dem es gefällt, beharrlich dem Kirchenbesuch entziehen Tren, wodurch also auch jede direkte Einwirkung auf ihn geTeman wird; so ist auch die Seelsorge in der evangelischen

Kirche sehr geschwächt. Es ist bei unseren Verhältnissen dem Geistlichen nicht möglich, nicht erlaubt, nicht zuzumuthen, in jedes Haus sich einzudringen, und die Kirche' hat keine Einrichtungen, um die Gemeindeglieder an den Geistlichen zu feffeln. Mit Recht gewiß ist der Beichtsstuhl im römisch-katholischen Sinne des Wortes aufgegeben; aber wenn selbst in rein luthes rischen Ländern nicht nur eine blos allgemeine Beichte allmählig eingeführt wurde, wenn auch die Anmeldungen, zum Tische des Herrn fast blos noch dazu vorhanden zu seyn scheinen, um das Maaß von Brod- und Wein bestimmen zu können; so ist fa auch auf diesem Punkte dem Geistlichen das Mittel entzogen, mit den speziellen Verhältnissen und Bedürfnissen seiner Gemeindeglieder bekannt zu werden. Zwar ist in lutherischen sowohl als reformirten Gemeinden dem Pastor meistens ein Kirchenrath, Aeltesten-Kollegium, Bann- oder Kirchen - Konvent beigesellt; aber wie selten geht die Wahl dieser Gehülfen frei aus der Gemeinde hervor, wie locker ist ihr Verhältniß zum Geistlichen, wie oft auch diese Einrichtung eine inhaltslose, vom Staate maschinenmäßig angeordnete Form! Das patriarchalische Verhältniß des Pastors aber zu seiner Gemeinde, das früher da und dort mochte bestanden haben, hat allerwärts aufgehört, die Geistlichen, meist nur vom Staate den Gemeinden ohne ihr Zuthun gesezt, fließen mit denselben nicht so innig zusammen als es sein sollte, werden viel zu viel als Kirchenbeamte, denn als Seelsorger betrachtet; und es wird sich so ziemlich überall das Verhältniß dahin gestaltet haben, daß außer amtlichen Beziehungen und bloßen freundschaftlichen Konnerionen die Geistlichen fast nie als Herzens- und Gewissens - Räthe benügt werden. Vielmehr werden die Häuser der Geistlichen durch ein gewisses stilles Verkommniß gemieden, und jeder andere Weg eher eingeschlagen, ehe Herzensangelegenheiten dem Seelsorger entdeckt werden. Es dürften nur seltene Persönlichkeiten hievon eine Ausnahme machen. Dieser Mangel an persönlicher oder genauerer Bekanntschaft mit. den Gliedern der

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