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in Deutschland zu einem friedlichen Ganzen sich eine, war jeßt wirklich bei den Häuptern der Partheien so groß, daß selbst eine Verlobung der Prinzessin Eleonore von Desterreich, Tochter des Königs Ferdinand, mit dem Erbprinzen von Sachsen heimlich-valde hoc fuit arcanum et magno silentio tegebatur utrinque, fagt Sleidan comm. libr. XV. 412 unserer Frankfurter Ausgabe — mit Zustimmung des Kaisers geschlossen wurde.

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Nun aber brach man in Rom los. Der Pabst war empört über den Geist, welchen der Speierer Rezeß athmete. Persönlich noch gereizt, weil man seinen Sohn Peter Alois°) nicht mit Parma und Piacenza belehnt hatte, griff der Pabst

Nachdem durch Herrn Professors Döllinger neuestes Werk: der Protestantismus 2c. die konfessionelle Neckerei wieder in üp, pigster Blüthe ausgebrochen ist, kann es nicht ungeeignet ers scheinen, wenn wir aus den reichen Florilegien der Geschichte auch mitunter ein neckendes Blümlein streuen. Doch wollen wir, was Sleidan vom Peter Alois, dem lieblichen Leibessprossen seiner päbstlichen Heiligkeit Paulus III., nach italienischen Geschichtsquellen erzählt, der Decenz wegen in lateinischer Sprache auftreten lassen. „Impium et sceleratum imprimis hominem fuisse Petrum Aloisium, fatentur omnes, et extant Italorum libelli, qui nefarias illius libidines enumerant, in quibus hec est omnium imprimis memorabile, quod Cosmum Cherium episcopum Fanensem per vim stuprasse dicitur, usus opera suorum, qui illum destinerent. Quod quidem facinus misero illi sic doluisse ferunt, ut prae moerore et indignitate rei postea sit exstinctus. Neque desunt, qui venenum ei datum ab illo fuisse putant, ne flagitium illud ad Caesarem deferret. Paulus nihilo secius impense filium amabat et ad ipsius amplificationem omne stadium convertit, et quum de flagitiis nonumquam audiret, non admodum aegre tulisse et hoc solum fertur consuevisse dicere, haec illum vitia non se commoustratore didicisse." Sleidan comm. libr. XIX. 548.

nach seinen Bligen, die in einem halbspanischen Gemüthe im merhin zu zünden vermochten. Einer jener Erlasse, durch welche Nom, wenn es auf seinen höchsten Hügel stieg, Jahre Hunderte schon des Eindrucks nicht verfehlte und auch diesmal fich bewährte, gelangte an den Kaiser, aus dessen weitem Inhalte wir die Grundsäge ausheben werden, welche heute noch das unerschütterliche Herz der Einheit in Bewegung segen.

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und

Vor allem aber habe sich der Kaiser weder von der einftimmigen Lehre der Kirche noch von den Gebräuchen seiner Vorfahren zu entfernen, sondern dieselbe Ordnung, dieselbe Disciplin, dieselben Gebräuche zu beobachten und zu befolgen. Erhebt sich Streit über religiöse Gegenstände, so müsse ausschließlich jede Entscheidung der römischen Kirche überlassen werden. Wie reime sich aber zu dieser Wahrheit die Wahrnehmung, daß der Kaiser ein Nationalkoncil und einen Reichstag beschlossen habe, ohne auf ihn, der nach göttlichem und menschlichem Rechte allein die Macht habe, Versammlungen zu berufen und über kirchliche Angelegenheiten Beschlüsse zu fassen, Rücksicht genommen zu haben. Aber das nicht allein verdiene Rügen, sondern namentlich, daß er Laien idiotis Anhängern verdammter Kegereien erlaube, über Religion zu urtheilen. Möge er sich vor dem Umgang mit schlechten und lasterhaften Menschen hüten und ihr Bündniß fliehen. Böse Geschwäge verderben gute Sitten. Das höchste Kirchenamt ist von Gott den Priestern übertragen, und deßhalb sey es großes Unrecht, wenn der Kaiser die diesen zugehörigen Befugnisse und Ehren anspreche. Die heilige Schrift habe viele Beispiele, laut welcher der Vorwig bestraft worden sey. Bes kannt sey es ja, was jenem Usia begegnet sey, der den Wagen, auf welchem die Lade Gottes gefahren wurde, im Umfallen habe aufheben wollen. Man sollte doch meinen, daß dies nicht unrecht gewesen, als er in Abwesenheit der Leviten bei drohen dem Umsturze die Hand an die Aufrichtung des Wagens gelegt, und doch sey der durch die Rache Gottes Getödtete ein

Beweis, daß es nicht erlaubt sey, sich die Obliegenheiten eines Andern anzumaffen. Er möge sich also hüten, sich von denen, welche die Verbesserung der Kirche immer im Munde führten, überreden zu lassen, verwegen die Hand an Dinge zu legen, welche ausschließlich den Priestern zugehörten. Aehnlich, ja noch schrecklicher sey das Ende Dathan's, Abiram's und Korah's gewesen, als sie den Brüdern Moses und Aaron ihr Ansehen nehmen wollten.

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Ein berühmter König sey Usia gewesen und doch sey er, weil er am Altare räuchern wollte, aussäßig geworden, indem Gott die Anmassung fremder Obliegenheit gestraft habe Die Fürsorge für die Kirche sey zwar eine höchft Gott wohlgefällige Pflicht, indeß gehöre sie nicht ihm, sondern den Priestern und vor allem ihm dem Pabste, welchem Gott die Macht zu binden und zu lösen gegeben habe Schon längst sey eine Kirchenversammlung angekündigt, obschon sie der Kriege wegen auf eine passendere Zeit verschoben wäre. Er werde sie halten. Vor der Hand möge der Kaiser alle Religionsstreitigkeiten von den Reichsversammlungen ausschließen und an sein (des Pabstes) Tribunal zurückgeben. Denn außerdem werde es dahin kommen, daß er sich genöthigt sehe, strenger mit ihm zu verfahren.“

Dies Schreiben, dessen ursprüngliche viel schärfere Fassung gleichfalls verbreitet wurde, hatte die nächste Folge, daß Luther's Gemüth in eine große Aufregung verseßt und von ihm deßhalb jene heftige Schrift: „das Pabftthum zu Rom vom Teufel gestiftet," verfaßt wurde. Der Kaiser fand es seiner Politik oder seiner Gemüthsstimmung gemäß, auf alle diese Demüthigung mit großer Unterwürfigkeit zu antworten, obwohl er nebenbei, mit leicht abzusehendem Erfolge, freilich den Unionsversuch fortsette. S. Sleidan libr. XVI p. 445 ff.

Unterdessen war am 15. März 1545 der Tag zu Trient angebrochen und am 18. Februar des folgenden Jahres Lu

ther aus diesem Leben des Krieges und der Knechtschaft zur ewigen Ruhe und Freiheit eingegangen.

An Trient's Thaten und Werken müßte eigentlich, wer den Frieden und die Entwicklung der Menschheit zur Einigung im Geiste liebt und ermöglicht sehen möchte, mit verhülltem trauerndem Antlig vorüberfliehen. Der Riß der christlichen Kulturwelt auf dem zartesten, heiligsten Gebiete, ist durch das vollkommenste Gelingen der päbstlichen Absicht auf Jahrhunderte, ja vielleicht für immer unheilbar geworden. Die gewaltige Römerburg hat ihr Fallgitter gezogen, ihre Brücken abgebrochen, ihre Posten ausgestellt, und daß in dieser Zwing des halben Deutschlands Kern und Mark dient und wider den eis genen Bruder, der sich hinwieder auch gesperrt und umzäunt hat, liegt, empfindet, redet und trachtet, das hat das klug und feck vollbrachte Großgeschäft zu Trient zu Ehre und Ruhm.

Von diesem Tridentinischen Werke aber muß gerade von denen gehandelt werden, welche über das, was für Glaubenseinigung geschehen ist oder je geschehen kann, urtheilen wollen.

Wären nicht so gewaltige Interessen, Vorurtheile und Miß, verständnisse in Mitten, hätte der Reiz, sich als Parthei im Recht zu wissen, nicht so zähe Kräfte, man müßte erwarten dürfen, daß allein schon die in den reichsten und unwiderleglichsten Quellen zur Kenntniß gekommene Geschichte des Tridentinischen Koncils den Romas nismus in Deutschland zu vernichten vermöge. Man braucht nicht die Feder in die Aeze proteftantischer Polemik zu tauchen, um das Hinterkommenseyn des Katholischen und vor allem des deutschen Volkes von römischer Herrschsucht und Bins delust durch das Tridentinische Kunstwerk nachzuweisen. Der eble Fra Paolo, der Katholik en gros, wie ihn die Franzosen heißen, der seine Messe bis zum legten Tag, an dem er die Energie des römischen Kurialstyls erfuhr, gelesen, liefert in eis nem unsterblichen Werke den, selbst von seinem besten Gegner Pallavicino nicht widerlegten, ja nur mehr gekräftigten

Beweis, daß das ganze Concilium Tridentinum durch Lift und Kunft Roms zur Befestigung der Pabft= Gewalt in ihrer strikten und usurpirten Form und nicht zum Frieden und Wohle der Kirche ausgeschlagen sey. Man braucht nur bei Sarpi, Salig oder Köllner die Vorkommnisse der ersten Sessio, namentlich die Unters handlung über den Titel des Koncils zu lesen, um wahrzunehmen, wohin die Tendenz bei diesem Koncile ging und wie die Absicht gleich zu Anfang erreicht wurde. „Der Pabst wollte den Titel: Sacrosancta oecumenica et generalis synodus Triden tina praesidentibus legatis apostolicis; ein Theil der Bischöfe aber, besonders die französischen wünschten den Zusay: universalem ecclesiam repraesentans. Sie beriefen sich auf die Koncilien von Kostniß und Basel, die jenen Titel geführt. Weil aber in dem Titel der Konçilien von Kostniz und Basel auf jene Worte noch folgten (Sacr. oec. et gen, syn. pr. leg. apost. univ, eccles, repr.), quae potestatem immediate a Christo nacta est, cui unusquisque, etiam si Pontificia dignitate, obedire tenetur, mithin dies die große Frage berührte, ob das Koncilium über dem Pabst stehe, wie man zu Koftnig und Basel ents schieden, so sträubten sich die Legaten mit aller Macht gegen jenen Zusaß, und segten die Annahme des Titels durch, wie der Pabst ihn wollte." Siehe das Ganze bei Köllner Symbolit II. S. 66,

Ueber die Glaubwürdigkeit und den Werth der Geschichte Sarpi's von dem Tridentiner Koncil hat die Welt bereits gerichtet und jede Gegenrede kann sich ihre Widerlegung aus den Urtheilen der ausgezeichnetsten Geister der katholischen Kirche erholen. Siehe die von Courayer angeführten und von ihm selbst aufgestellten Urtheile. I. Vorr. §. 56 ff. Le Plat. Monum. VII. praef. Wessenberg die großen Kirchenversammlungen IV. 245 ff.

Es verdient die vollste Beachtung, daß, je mehr Doku

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