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Dordrecht sehr, da sie, nach ihm, die ganze Welt in Flammen gesezt und der Religion fast unheilbare Wunden geschlagen habe.“ Womit er auf das, von dieser Synode in seiner ganzen Härte angenommene kalvinische decretum absolutum zielte. Friedrich I. verfolgte seines Vaters Weise. Durch Rescript schaffte er im Jahre 1698 in Berlin die Privatbeichte*) ab. Zur Förderung des Unionswerkes wurde in Berlin ein Collegium charitativum, aus einer Anzahl Geistlicher beider Konfessionen errichtet. **) Der König wollte beide Konfessionen so uniren, daß sie sich nicht mehr Reformirte und Lutherische, sondern mit einem gemeinsamen Namen „, Evangelische" nennen follten. „Aber", heißt es bei Stenzel,***) alle vielfachen Bemühungen Friedrich's, eine Vereinigung, ja man kann sagen, selbst nur eine Annäherung der beiden evangelischen Glaubensbekenntnisse zu bewirken, waren erfolglos." Zugleich ließ er, eingenommen für die anglikanische Liturgie, durch Jablonski einen Entwurf zur Einführung der englischen Kirchenverfassung machen. Alles war schon eingeleitet, als der König starb und der Plan unausgeführt blieb. †)

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Friedrich's Sohn, Friedrich Wilhelm I., suchte ebens falls auf alle, selbst auf gewaltsame Weise, die Union durchzusegen.††). Die Unterscheidungslehren bezeichnete er als „Poffen“, und erklärte: „er halte beide Religionen für einerlei zu seyn

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*) Ib. 194.

"

**) Mühler, 193. Leibniz und Jablonski waren hierbei thas tig. Aber", sagt Mühler,,,ein unzeitig erschienenes Werk, unter dem Titel Arcanum regium, enthüllte zu früh und grob die gehegten Plane und rief einen lange anhaltenden, erbitterten Streit in Deutschland hervor." Das Werk war von Winkler in Magdeburg.

***) Stenzel 3, 233.

+) Ib. 114.

tt) Evang. K. 3. 1843, . 387.

und finde dabei keinen Unterschied.” Im Jahre 1713 feierte er das Jubelfest der Annahme der reformirten Konfession, 1717 das der lutherischen Reformation, 1730 das der Uebergabe der Augsburg'schen Konfession, 1739 das der Einführung der lutherischen Reformation in der Mark *). Seine Gemahlin blieb lutherisch, seine Kinder ließ er von reformirten und lutherischen Geistlichen prüfen, der Tochter gestattete er lutherisch zu werden, als sie den Markgrafen von Baireuth heirathete. Für Lutheraner und Reformirte stiftete er wie sein Vater Simultane kirchen. Differenzen beider Kirchen suchte er mit Gewalt zu beseitigen. In den Jahren 1736 und 1737 verbot er den Lutheranern das Kreuzschlagen, das Singen vor dem Altar, die Chorröcke, Leuchter, Lichter, Kaseln, und zwar bei Strafe der Suspension. Dem Magdeburger Konsistorium befahl er: den Predigern, welche einiges Bedenken dabei hätten, zu ihrer Beruhigung ihre Entlassung zu ertheilen. Einige wurden wirklich kassirt, alle Remonftrationen waren vergebens. **) Dagegen war ihm, wie seinen Vorfahren, die reformirte Lehre vom Decretum absolutum durchaus verhaßt. Er verbot dieselbe auf der Kanzel zu verhandeln und befahl ***) dem Feldprediger Müller, Alles aufzubieten, um dem Kronprinzen — nachmals Friedrich II.— „den schweren Irrthum von der unbedingten Gnadenwahl zu benehmen.“ Es könnten sich, meinte er auch, seine langen Grenadiere auf das decretum absolutum berufen, wenn sie desertirten. So läßt sich die Unionsangelegenheit seit dem Uebertritt` Johann Sigismund's bis zum Tode Friedrich Wilhelm's I., unter 5 Regenten verfolgen, vom Jahre 1613 bis zum Jahre 1740, da Friedrich II. zur Regierung kam.

Dieser, †) welcher nicht nach den Grundlehren, geschweige

*) Stenzel 4, 472.

**) lb. 474.

***) Ib. 609. 610.

†) Ev. k. 3. 1843, 393.

N. F. XI. Bd..

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nach den Unterscheidungslehren der zwei Kirchen fragte, ließ alle Gedanken an Union fahren*). Er nahm t ́e angeführten Verbote seines Vaters gegen die Lutheraner zurück. Den reformirten und lutherischen Eraminatoren befahl er: „sich nicht bei denen, unter beiden Religionen streitigen Punkten, welche ohnedem nichts bedeuten, aufzuhalten."**) „Die Religionen“, erklärte er, „müssen alle tolerirt werden, und muß der Fiskal nur das Auge darauf haben, daß keine der andern Abbruch thue, denn hier muß ein Jeder nach seiner Façon selig werden." Leştere Worte werden bis zum Ueberdruß öftangeführt, besonders von Menschen, welche nicht merken, welch' ein himmelweiter Unters schied sey zwischen dem barmherzigen Gott, der seine Sonne aufgehen läßt über Gerechte und Ungerechte, und einem königlichen. Religionsverächter, der gleichgültig alle Welt tolerirt. Diese Stimmung des höchft bedauernswerthen großen Königs war wohl eine Frucht der Erziehung, welche er genossen.

Während der 46jährigen Regierung Friedrich's II. entwickelte sich nun das unchriftliche und antichristliche Wesen besonders in den höhern Ständen und auf Universitäten. Das Volk war noch nicht durch das Gift angesteckt. Friedrich Wilhelm II. wollte durch das bekannte. Religionsedikt die Krankheit heilen, verstärkte sie aber. Seit dem Anfang der französischen Revolution richteten sich die Blicke und alle Thätigkeit mehr auf äußere Verhältnisse.

Im Jahre 1797 kam Friedrich Wilhelm III. zur Regierung. Wir fragten: warum gerade er mit so großer Vorliebe den Gedanken der Union ergriffen und zu verwirklichen

*) Doch soll der König einst einen Geistlichen gefragt haben, ob es nicht besser sey, daß man veranlasse, die Lutheraner und Refor= mirten zu Einer Kirche zu vereinigen, worauf dieser erwiderte: wenn man es unternähme, würde man, anstatt zweier Kirden,. deren drei haben. (Härleß Zeitschr. 1839. Bd. 3. S. 54.) **) Mühler 232.

gestrebt habe? Die Geschichte antwortet nun: der Gedanke war ein Erbtheil von seinen Ahnherrn. Fünf derselben hatten vergebens Lutheraner und Reformirte zu uniren versucht; seit 77 Jahren, seit dem Regierungsantritt Friedrich's II., ruhten die Versuche, als der König im Jahre 1817 die Union aussprach. Er wollte endlich die Wunde völlig heilen, welche Johann Sigismund vor mehr als 200 Jahren durch seinen Uebertritt zur reformirten Konfession geschlagen hatte. In ihm lebte der innigste Wunsch, mit seinen lutherischen wie mit seinen reformirten Unterthanen Eines Glaubens zu seyn. Wer möchte diesen Wunsch der Liebe verdammlich finden, wäre er auch schmerzlich überzeugt, daß derselbe durch die Union so wenig erfüllt worden sey, daß diese vielmehr jene alten Wunden wies der aufgerissen, ja neue Wunden geschlagen habe ?

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Es kann einmal kein europäischer Regent mit allen seinen Unterthanen Eines Glaubens seyn. Wehe denen, welche gewaltsam uniformirend Eine Staatsreligion, aufdringen underhalten wollen! So meinte es der König von Preußen anfangs gewiß nicht, erklärte er ja in dem Erlaß von 1817, daß er die Rechte der beiden Konfessionen achte und Niemanden zur Union zwingen wolle. Aber seine feste Ueberzeugung: die konfefsionellen Differenzen seyen durchaus unwesentlich, mochte ihn späterhin verleiten, in denen, welche ihrer Konfession treu bleiben, dieselbe unvermischt erhalten wollten, nur unverständige, blinde Eiferer und Friedensstörer zu sehen. *)

Man bedachte nicht, daß, nach Jean Paul, die Dissonanz zwischen Tönen oft um so größer ist, je näher sie dem EinFlange sind.

*) In der angeführten Kabinetsordre vom 28. Febr. 1834 heißt es,* in Bezug auf die Schlesischen Lutheraner: am wenigsten aber weil es am unchriftlichsten seyn, würde, darf gestattet werden, daß die Feinde der Union im Gegensatz zu den Freunden derselben, als eine besondere Religionsgesellschaft sich konstituiren."

5.

Wir sahen, wie verschiedene Ansichten über Bekenntnißschriften in der Union herrschen.

Die Destruktiven wollen durchaus keine Bekenntnißschriften. Diese absoluten Selbstherrscher fühlen sich durch jedes Gemeinschaftliche in ihrer persönlichen Freiheit gehemmt. Sie führen die Liebe als leeres Wort im Munde, eine wesenlose Schattenriebe. Hätten sie wahre Liebe im Herzen, so würden sie sich nach der tiefsten menschlichen Liebesgemeinschaft, nach der Ges meinschaft des Glaubens sehnen.

Andere dagegen sind einig darüber, daß keine Kirche ohne Glaubensbekenntniß denkbar sey. Fühlen doch selbst Ungläubige, wenn sie sich zusammenthun, die Nothwendigkeit, ein gemeinsames Bekenntniß ihres Unglaubens aufzustellen. Wie viele solcher Bekenntnisse sind nicht die lezten Jahre in Leipzig, Breslau, Königsberg 2c. erschienen! Ja selbst Rousseau, da er die umfaffendste Union, zwischen Christen, Juden und Muhamedanern in Vorschlag bringt, gibt er zugleich ein Glaubensbekenntniß, in welchem alle drei Religionen übereinkommen sollen, schließt aber fanatisch die Heiden aus.

Wie soll es aber in der Union gehalten werden? Ist sie wirklich eine neue Kirche, sagen Einige, so soll sie auch ein neues Glaubensbekenntniß aufstellen, und sich eben dadurch als Eine Gemeinde ausweisen, die da weiß, was sie gemeinsam will.

Daß aber ein solches neues Glaubensbekenntniß für die Gesammtheit der Union und aus ihr hervorgehen könne, stellen alle Sachkundige in Zweifel. Gehören ja selbst jene Antikonfessionellen auch zur Union; wie wäre es möglich, so entgegengesegt gesinnte Menschen in Wahrheit zu einigen?

Ist kein neues Symbol möglich, so laßt uns zunächst an den überlieferten alten festhalten, sagen Andere. – An den Symbolen beider Konfessionen? fragte man: wie wäre das möglich? sie widersprechen ja einander. Zulegt wird man noch die Kon

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