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für

Prediger und Katecheten,

in welchem

die katholischen Glaubens- und Sitten-Lehren
ausführlich betrachtet sind.

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Stiftsdechant bei Unserer lieben Frau zur alten Kapelle und Kreis- Scholarch
bei der Oberpfälz'schen Regierung in Regensburg.

(Vormals Prediger an der Hof- und Stiftskirche zum Hl. Kajetan in München.)

Eilfter Band.

Regensburg, 1857.

Verlag von Georg Joseph Manz.

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Das Wort Hölle wird in der heil. Schrift in verschiedenem Sinne gebraucht. Es brückt nämlich oft eine große Tiefe aus. So heißt es bei Isaias: „Du haft mich bis zur Hölle erniedriget.“ If. 57, 9. Oft versteht man darunter das Reich des Todes, wie in den Psalmen: „Du wirst meine Seele nicht in der Hölle lassen.“ Pf. 15, 10. In dem gewöhnlichen und buchstäblichen Sinne aber versteht man unter Hölle den Ort, wo die gefallenen Engel und die ihrer Sünden wegen verdammten Menschen ewige Qual leiden.

In der Vulgata wird die Hölle Gehenna genannt. Diesen Namen führte bei den Juden ein Thal nahe bei Jerusalem, wo fie ehedem in abergläubischen Zeiten den Gößen opferten, und dem Moloch (einem Gößen) ihre Kinder zum Verbrennen in die Arme legten. Später wurde in dieses Thal aller Unrath gebracht, um dort verbrannt zu werden. Man unterhielt daher an diesem Orte ein beständiges Feuer. Man sieht, daß das Thal Gehenna ein Ort des Gräuels und des Abscheues ist, und daher wurde sein Name mit Recht auf die Hölle übergetragen.

2. Unterschied der Höllenstrafen.

Man unterscheidet vorzüglich zweierlei Strafen, welche die Verdammten in der Hölle zu leiden haben, nämlich:

a) negative oder Strafen des Verluftes (poenae damni), welche in der Entbehrung der befeligenden Anschauung Gottes bestehen; und b) positive oder Strafen der Empfindung (poenae sensus), welche in verschiedenen direkten Qualen bestehen.

F. 824

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