ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

Vermuthung nahe, daß auch auf dem Gebiete der metrischen Formen derartige Einflüsse stattgefunden hätten. Bartsch sucht nun in der That solche Einwirkungen nachzuweisen in zwei Aufsätzen: "Ein keltisches Versmaß im Provenzalischen und Altfranzösischen" (Zeitschrift für romanische Philologie, Bd. II) und "Keltische und romanische Metrik (Ebd., Bd. III). Allein die Resultate dieser Untersuchungen sind in keiner Weise als gesichert zu betrachten und haben auch den lebhaften Widerspruch von Männern wie Gaston Paris und D'Arbois de Jubainville gefunden (Romania VIII, IX). In einer weiteren metrischen Abhandlung deckt Bartsch gewisse Wechselbeziehungen zwischen altdeutschen und romanischen dichterischen Formen auf: "Romanische und deutsche Tagelieder" (1865, Abhandlungen des liter. Vereins in Nürnberg, auch in "Gesammelte Vorträge und Aufsätze", 1883).

[ocr errors]

Daß sprachgeschichtliche Forschung nicht in den Bereich von Bartschens spezieller Veranlagung fiel, und daß er dies selbst recht wohl wußte und erkannte, wurde schon vorhin bemerkt. Aus diesem Umstande erklärt sich, dass die oben besprochenen zwei Abrisse der provenzalischen und altfranzösischen Formenlehre zu den entschieden minderwerthigen Arbeiten von Bartsch gehören. Und ebenso erklärt sich daraus, daß er, abgesehen von jenen zwei Arbeiten, eigentlich nur ein einziges Mal noch mit einem Beitrag zur romanischen Grammatik hervorgetreten ist. Es ist das sein Vortrag »Vom deutschen Geist in den romanischen Sprachen", den er auf der 30. deutschen Philologenversammlung 1875 gehalten hat. In den zwar durchaus anregenden Ausführungen dieses Vortrags ist jedoch nur weniges, das vor einer strengeren Prüfung Bestand haben wird. Obwohl somit Bartsch Grammatiker von Beruf niemals war und sein wollte, so ist er doch der Mitentdecker eines bekannten altfranzösischen Lautgesetzes gewesen: das Gesetz, wonach betontes freies a des Lateinischen unter bestimmten Voraussetzungen altfranzösisch nicht zu e, sondern zu ie wird, figurirt heutzutage gewöhnlich unter dem Namen "Bartschens Gesetz" (man vergleiche jedoch über den Antheil, welchen Adolf Mussafia an der Entdeckung hat, Germania, VII, 178, VIII, 51, 369, und Jahrbuch, VII, 115).

Schließlich bleibt, um das Bild von Bartschens romanistischer Thätigkeit zu einem vollständigen zu machen, noch zu erwähnen, wie der Verstorbene auch auf romanischem Gebiete bestrebt war, die Resultate wissenschaftlicher Forschung weiteren Kreisen zu vermitteln. Hierbei kam ihm das mit seiner sonstigen dichterischen Begabung

zusammenhängende treffliche Übersetzertalent sehr zu statten. Zu nennen ist hier in erster Linie Bartschens Dante-Übersetzung (1877). Unter eingestandener Benutzung der früheren Versuche gelang es Bartsch, eine Übersetzung zu schaffen, welche durch ihre Formvollendung bei größter Treue gegenüber der Vorlage alle anderen hinter sich läßt. — In seiner Übertragung »Alter französischer Volkslieder“ (1882), von denen er die Originale zum größten Theile selbst einmal in den "Romanzen und Pastourellen", dann in einer Sammlung französischer Volkslieder des 16. Jahrhunderts (Zeitschrift, Bd. V) veröffentlicht hat, hat Bartsch nicht so durchweg, wie in der "Göttlichen Komödie", den Ton des Originals getroffen; doch liefert auch hier wieder eine Reihe von Liedern den Beweis von hervorragender Übersetzungskunst.

Ich habe mich gewissenhaft bemüht, in der vorstehenden kurzen Charakteristik von Bartschens romanistischer Wirksamkeit Licht und Schatten gerecht zu vertheilen. Des Todten Fehler zu verschweigen oder auch nur zu vertuschen, wie es wohl hie und da die Art von Nekrologschreibern ist, konnte ich mich nicht entschließen, so wohl es mir gethan haben würde, wenn ich über die wissenschaftlichen Arbeiten des verstorbenen Freundes nur gutes zu sagen gehabt hätte. Allein unbedingt Vollkommenes leistet Niemand, und Bartschens Leistungen auf dem Doppelgebiete der germanischen und romanischen Philologie sind bei alledem derart, daß sie ihm für alle Zeit einen Ehrenplatz unter den ersten Männern seiner Wissenschaft sichern. Seine Verdienste sind so außerordentlich große und dauernde, daß man seine Fehler nicht zu verschweigen braucht. Eine Lüge aber - und das Verschweigen der Fehler wäre eine Lüge - würde das Andenken des theuren Verstorbenen, der stets nach Wahrheit strebte, nur schänden.

FREIBURG i. B., den 19. März 1888.

FRITZ NEUMANN.

LITTERATUR.

Recensionen.

Von K. B.

Das Nibelungenlicd, herausgegeben von Friedrich Zarncke. 6. Auflage. 12. Abdruck des Textes. Leipzig 1887. Georg Wigands Verlag. CXXXVII u. 445 S.

Mit aufrichtiger Freude begrüße ich diese neueste Auflage von Zarnckes Nibelungen, in der ich eine wesentliche Annäherung an meinen Standpunkt erblicke. Allerdings eine Anzahl von Differenzpunkten besteht noch immer, die ich im Folgenden zur Sprache bringen will.

Was die Heimat des Liedes betrifft, so halte ich auch jetzt an Österreich fest. Denn es bleibt immer der geographische Fehler mit den Vogesen, der erst von dem kundigeren Bearbeiter C gebessert wurde. Es bleibt auffallend, in wie wenig Stationen die Fahrt vom Rhein bis nach Passau abgethan wird, während von hier an eine genaue Ortskenntniß sich verrät. Der Fehler Zeizenmûre ist allerdings wol erst durch die Neidhartschen Lieder zu erklären und kann sich also nicht in dem B und C gemeinsamen Originale gefunden haben. Die Handschriften der Klasse B gehen über die Neidhartsche Zeit nicht zurück; besäßen wir ältere, wie von der Klasse C, so würden diese den Fehler nicht enthalten.

In Bezug auf die Handschriftenfrage erkennt Z. an, daß B und C zwei verschiedene Bearbeitungen eines verlorenen Originaltextes sind. Was aber kann der Grund dieser Umarbeitung anders sein als technische Rücksichten, wie Entfernung unreiner Reime? Die ganze formale Entwickelung der Poesie vom 12. Jahrh. zum 13. zeigt uns dieses Streben nach Umarbeitung und Beseitigung der ungenauen, erst der ungenauesten, dann überhaupt aller ungenauen Reime. Mit der Genesis beginnt die Reihe; im letzten Drittel des 12. Jh. wird die Zahl der assonirenden Dichtungen zahlreicher, die man theils kurze Zeit nachher, theils später umarbeitete. Das lehrreichste Beispiel bietet die Kaiserchronik, weil hier sowol das assonirende Original als die beiden Bearbeitungen erhalten sind. Nun ist geltend gemacht worden (von Paul), daß die Assonanz auch im 13. Jahrh. fortgelebt hat. Gewiß, das ganze Mittelalter hindurch in volksthümlicher Poesie. Aber in den ritterlichen und auch den gelehrten Kreisen regte sich im Fortschritt der Zeit das Bedürfniß, das alte formal nicht genügende dem neuen Geschmack mundgerecht zu machen. Würde man sich die Mühe des Umreimens gegeben haben, wenn die Gedichte in ihrer alten Form noch Beifall gefunden hätten? Also die ganze Entwickelung im 12. Jh. drängt dazu hin, für das Nibelungenl. das Gleiche anzunehmen. Wie alt die gemeinsame Vorlage von B und C war, ist freilich schwer festzusetzen. Es muß doch immer von den erhaltenen Assonanzen ausgegangen und müssen dieselben mit gleichzeitigen Gedichten verglichen werden. Danach gelangen wir doch zu einer frühern Zeit als um 1200, wie Z. will. Das Vorkommen von 6 ungenauen Cäsurreimen habe ich

allerdings wol zu weit ausgedehnt, ich glaube, daß man nur solche gelten lassen darf, bei denen gleichem Vocal verschiedene Consonanz folgt. Aber den Vergleich mit jüngern Dichtungen, in denen sich ebenso ungenaue Cäsurreime finden, kann ich nicht gelten lassen; denn ein Dichter, der genaue Endreime hat, hat keine Empfindung mehr für Assonanz in den Cäsuren, wol aber einer, bei dem die Bearbeitungen noch, wenn auch nicht zahlreiche Assonanzen im Endreim zeigen. Die zweifache Umarbeitung lasse ich gern fallen, sie hat keine principielle Bedeutung, aber an der Umarbeitung, halte ich, und zwar aus formalen Gründen, fest. Und auf Grund der erhaltenen Assonanzen gelangen wir denn doch für das B und C gemeinsame Original zu einer etwas frühern Zeit als um das Ende des 12. Jhs., wie Z. will. Es ist doch auch zu erwägen, daß die Klage mit ihrer ebenfalls doppelten Bearbeitung eines verlorenen, ebenfalls theilweise assonirenden Originals, auch untergebracht sein will.

Einen chronologischen Anhaltspunkt für das verlorne Original der beiden erhaltenen Bearbeitungen gewährt eine Stelle in C. Die vordere Halbzeile wes iuch der künic bittet, in B wes iuch bitet Gunther. bittet in der Cäsur war B anstößig, da es bitet sprach. Die Stellung in der Cäsur ist gleich der im Reime, denn die Cäsur darf ja gereimt sein. Nun erscheint bitten im Reime nur in Denkmälern, von denen keines jünger ist als das letzte Drittel des 12. Jhs. Vgl. Germania 13, 235, zu Zarnckes Ausgabe 84, 731). Nur im partic. bittende erhält sich das tt bis ans Ende des 12. Jahrhs.; noch im Anfang des 13. hat Hartmann a. Heinr. 24 daz er im bittende wese. Nun gewinnen wir auch Raum: um 1170 das Original, bald danach die Klage, als Fortsetzung, auch noch in ungenauen Reimen gedichtet (vgl. meine und Edzardis kritische Ausgaben der Klage); gegen Ende des Jahrhs. werden ziemlich gleichzeitig zwei Umarbeitungen der inzwischen in Hss. vereinigten Nibelungen und Klage unternommen, weil die alten Gedichte dem vorgeschrittenen Kunstbedürfniß nicht mehr genügten. Auf eine der beiden Umarbeitungen spielt am Anfang des 13. Jahrhs. Wolfram an.

Alle hier besprochenen Punkte sind der Art, daß sie einen principiellen Gegensatz nicht enthalten, und so hoffe ich, daß wir uns allmählich noch etwas mehr nähern werden. Wir beide stehen in Gegensatz zu der noch immer, wenn auch nicht mehr in öffentlicher Polemik, festgehaltenen Lachmannschen Ansicht mit ihren Heptaden.

Léon Gautier, La Chévalerie. Paris 1885. Victor Palmé, Editeur. XVI, 783 S. gr. 8.

Es ist nicht die Zeit des späten Ritterthums, die wir aus den Schilderungen von Froissart kennen, was Gautier in seinem Buche darstellt, sondern im Wesentlichen das Zeitalter der Kreuzzüge, das ja in gewissem Sinne die Blüthe des Ritterthums bezeichnet. Vor Allem für den streng katholischen

1) Meine dort gegebene Zusammenstellung ist von Z. als eine grammatische Belehrung angesehen worden. Das sollte sie durchaus nicht sein, sondern ich hatte den aus jenen Stellen zu folgernden Beweis im Sinne.

Verfasser, dem die Kreuzzüge als der Glanzpunkt des mittelalterlichen Katholicismus erscheinen müssen. Sein Buch verfolgt populäre Zwecke, wie die mittelalterliche Scenen des Ritterthums darstellenden Abbildungen beweisen; aber neben dieser Reihe von Abbildungen geht eine zweite her, die das Werk für den Forscher schätzbar und werthvoll macht: die Nachbildungen von mittelalterlichen Originalien, die ein anschauliches Bild von Trachten, Waffen u. s. w. jener Zeit gewähren. Schon in seinen Ausgaben des Roland hatte Gautier diese Seite der Alterthumskunde, die von unsern Philologen leider zu sehr vernachlässigt wird, in Anmerkungen hervorgehoben. Durch beide Bücher weht die Begeisterung für den Katholicismus; der wissenschaftliche Kern wird davon nicht beeinträchtigt. Ich habe auf das Werk hier aufmerksam gemacht, weil das deutsche Ritterthum den stärksten Einfluß von dem französischen erfahren hat.

Beiträge zur Quellenkunde der altdeutschen Literatur von K. Bartsch. Straßburg 1886. Trübner.

Ein Vorläufer sollen diese Beiträge sein zu einer 'Quellenkunde der altdeutschen Poesie, welche ein Verzeichniß sämmtlicher uns erhaltener poetischer Denkmäler bis 1500 umfassen soll'. An der Nützlichkeit eines solchen Werkes kann wohl kein Zweifel sein. Eine Probe vom Anfang ist in diesen Beiträgen gegeben, die im übrigen Material zur Kenntniß der Quellen enthalten. Den Anfang machen theils neue, theils bisher unvollkommen veröffentlichte Bruchstücke von Wernhers Maria. Es folgt Flore und Blanscheflur, mit Vergleichung der Heidelberger Hs. und Vorschlägen zur Besserung des Textes. So setzt sich die Reihe fort durch das 13.-15. Jahrh., von Prosadenkmälern ist nur Bruder Berthold behandelt. Keine neuen Quellen benutzt sind beim Engelhard, daher man zweifeln könnte, ob die Besserungsvorschläge genau genommen in den Rahmen der Beiträge gehören.

Baechtold, Jakob

Geschichte der deutschen Literatur in der Schweiz. 1.-2. Lieferung. 168 u. 44 S. Frauenfeld 1887. Huber. 8.

Genau genommen läßt sich die Literaturgeschichte eines einzelnen Theiles deutscher Zunge nicht schreiben; die Schweiz z. B. hängt mit Schwaben so eng in ihrer Entwickelung zusammen, daß man immer von dem einen auf das andere Gebiet hingewiesen wird. Dennoch ist begreiflich, daß bei der politischen Stellung der Schweiz hier der Gedanke besonders nahe lag, und die Durchführung ist den etwaigen Schwierigkeiten glücklich aus dem Wege gegangen.

Das 1. Heft umfaßt die ahd. Zeit, in der naturgemäß die Sanct-Galler Bestrebungen den Mittelpunkt bilden. In den Anmerkungen, die leider nicht im Texte durch Zahlen angedeutet sind, sondern am Schlusse unter Hinweis auf die Seite des Textes folgen, hat der Verf. manche schätzbare Forschung und Berichtigung niedergelegt.

Das 2. Heft umfaßt die höfische Dichtung des 12. und 13. Jahrhunderts, beginnend mit der Epik. Sehr zu loben sind die beigegebenen

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »