ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

Lücken nachweisbar sein. Ein einziger solcher Fall (nach 9801) kann vielleicht wahrscheinlich gemacht werden, wie ich Germ. 59 und Reinolt 644 bemerkt habe; doch damit ist nicht zu rechnen.

Diesen Lücken in B zur Seite stehen die Wiederholungen 1). Es ist dabei hervorzuheben, daß diese meist mit dem Beginne einer neuen Seite eintreten, also in der äußerlichsten Weise graphischer Art und unbestreitbare Zeugnisse für Bs Eigenschaft als Abschrift sind. Wo sind solche Wiederholungen in A? Da höre ich Kochendörffer sagen: „Das gerade sind die Fälle, die Reinolt 471. 472, Anz. 404 mitgetheilt werden. Das sind evidente Abschreiberversehen." Darauf antworte ich: Solche Fälle können Abschreiberversehen sein, sie sind es aber nicht nothwendig. So lange nicht noch ganz andere Gründe hinzutreten, ist der Beweis windig. Wem, der beim Schreiben sich selbst beobachtet, ist nicht schon der Fall begegnet, in dem man ein Wort des schon fest im Sinne stehenden Satzes vorausgreifend niederschreibt, noch ehe es dem Zusammenhange nach kommen sollte. Das begegnet beim freien Schaffen ohne Anlehnung an einen abzuschreibenden oder zu übersetzenden Text, wie viel leichter kann es geschehen, wenn man aus einer ganz nahe verwandten Sprache Wort für Wort nur einfach dem Laute nach übersetzt, wie der Bearbeiter des Renout es so vielfach that. Es sind also Fehler möglich, die eigentlichen Abschreibfehlern sehr ähneln. Und nun war der Übersetzer doch ein so leichtfertiger Patron, wie kaum erhört ist. Wer „Übersetzungen" geben konnte, wie ich sie Reinolt 487-89 mittheile, der war doch wohl Alles fähig. So schreibt der Edle 601. 602:

Sprechent zu uns durch uwer ere

umb wol tun ummermer!"

Vgl. Rt 93. 94 Spreict iegen ons, Haymijn here,
Dat u God geve ere!

Zuerst sehen wir da das Bestreben zu kürzen bei dem Bearbeiter, dann die Reimnoth 2) und dadurch die unsinnige Flickerei.

2118 Herre got han sie verbrochen alle gader.

Das soll ursprünglich heißen: „Ihr Gut haben sie allesammt verwirkt", wie die Volksbücher ausweisen. Offenbar liegt ein grobes Mißverständniß des Verfassers von P zu Grunde.

2512 das er begunde da verbluden

Vgl. Rt 209 Dat men there sach verbloden.

1) Vgl. Germ. 53 unten.

2) Die Kochendörffer (405) nicht zugeben will.

Soll heißen: „Daß man das Heer (der Verfolger) sah verzagen." Auch hier grobes Mißverständniß in P und daher unsinnige Textgestaltung.

2705 Da sprach von Galsongen, das were der synn myn,

Reymar, ein ritter kone und fin.

Vgl. Rt 482 Doe sprac van Gascoengen Renier

.1. coene ridder ende .i. fier.

Hier entschieden Reimnoth wegen des ungeläufigen fier, vielleicht auch wegen der Verlesung des Namens Renier in P; in Folge dessen Einflickung eines ganz unsinnigen Zwischensatzes.

2845 Nu wil ich ein huß tun machen.

Vgl. Rt 651 Gi heren, bedi wille hi

[ocr errors]

.1. huus maken also vast.

Es ist gänzlich widersinnig, dem König Yve die Absicht zuzutrauen, daß er für Reinolt eine Burg bauen wolle, wie hier P thut.

3405-9. Reynolt schneidet nach P seinem Vater Hand, Nase und Mund ab. Dies kann nur ein grobes Versehen von P sein, denn in Wirklichkeit wird Heyme nur gebunden (vgl. 3437), wohl aber der Bote verstümmelt.

An der Schreibung det 3898 für mit sehen wir, daß der Schreiber A bei seiner Arbeit doch etwas dachte; daß er die Irrigkeit seines Gedankengangs, nachdem er wieder in die Vorlage gesehen, merkte und dann gemäß der Vorlage änderte. Immerhin viel für einen ,, Schreiber"!

10066

Do sprach die frawe Claradys,

und die trost Malegys:

"Frauwe, laßt uch druwen."

Vgl. Rt 1378 Vrouwe, laet staen u wenen nu.

Die Vorlage von P hatte sicher u truren. Die Textgestaltung in P läßt als sicher annehmen, daß schon P den Fehler sprach für wende Rt machte. P verstand falsch: Laßt euch anvertrauen“ oder „Habet gute Zuversicht".

Grobe Mißverständnisse und in Folge dessen unsinnige Textgestaltung finden wir ferner 12013. 14, 12092, 12343-46, 12433, 14943 u. o.1).

Sind einem solchen Übersetzer, denn diese Stellen gehören doch wohl selbst für Kochendörffer diesem an, nicht Fehler zuzutrauen, wie sie K. 407 aufzählt?

1) An allen diesen Stellen liest B getreulich ebenso wie A.

Aber Herr K. ist sehr verstockt und „hartgesotten", wie er sich geschmackvoll ausdrückt, er rückt mir da ein Beispiel vor, von dem er sagt: „liegt nicht auch hier die Abschrift zu Tage?“ Wir wollen das ansehen.

[ocr errors]

10026 muß heißen din fuß hat sie empfangen bar; aber A liest in buß, B ir buß. Das ist ja recht merkwürdig, daß beide Hss. da so genau bis auf einen Buchstaben im Fehler zusammenstimmen. Nach K. soll das ein Abschreibfehler in A sein, denn auf B läßt sich K. hier gar nicht ein. Also B macht denselben Abschreibfehler wie A, und einen ganz merkwürdigen. Nun frage ich: welcher Philologe wird glauben, daß diese beiden Hss., die nach Kochendörffer nicht unmittelbar, sondern durch eine gemeinsame Vorlage X verwandt sein sollen1), diesen „Schreibfehler" unabhängig von einander gemacht haben? Wer die Sprache dieser Versehen nicht versteht, der sollte aufhören sich für einen Philologen zu halten", sagt Kochendörffer, und er thäte nach solchen Leistungen sehr wohl, diesen Satz zu bedenken. Ganz ähnlicher Art sind die Fehler, die ich Germ. 52 zusammengestellt habe, um den unmittelbaren Zusammenhang von A und B zu beweisen 2). Ein grundsätzlicher Unterschied ist durchaus nicht nachweisbar. Beides sind Übereinstimmungen in groben Fehlern, auf welche der Zufall kaum führen könnte. Alle jene Stellen sollen nach Kochendörffer'scher Methode nur erhärten können, daß A und B derselben „Gruppe" angehören: „Schreibfehler können doch zwei Schreiber unabhängig von einander aus einer Hs. herübernehmen, die schon diese Schreibfehler hatte" (400). Also müssen diese Fehler schon in Kochendörffers gespenstischem "X" gestanden haben! Nun, wer hat denn dies "X" gemacht? Doch wohl der Verfasser von P. Und doch soll in dem Falle 11026 in Bezug auf A gerade „die Abschrift zu Tage liegen". Jene gemeinsamen Fehler sollen eine gemeinsame Vorlage X für A und B erweisen, die also jene Fehler schon gehabt haben soll; der Fehler 11026 dagegen soll nur bezeugen, daß A Abschrift ist. Aber B hat mit einer unbedeutenden Variation denselben Fehler: folglich stand nach Kochendörffers Auffassung der Fehler schon in X, denn an einen Zufall wird hier Niemand glauben. Und doch soll dies X „die verlorene erste Niederschrift der Übersetzung" sein (406)! Die Folgerung wird bedenklich. Ich wiederhole: A ist, schuld jener Fehler, Abschrift; aber durch

1) Anz. 400.

2) 2445 slahen] sahen AB, 2705 Gascongen] Galsongen AB, 11373 laßen] kaßcn AB, 14950 wol] wor AB.

diesen Fehler aus der gleichen Kategorie in A und B wird erwiesen, daß auch X, das Original, solche Fehler haben konnte. Was beweisen nun unter solchen Umständen jene Fehler für A??

Allerdings, die Abschrift liegt zu Tage, die Abschrift B aus A. Aber Kochendörffer wird sich zu helfen wissen, er wird wahrscheinlich nun sagen: das X war schon Abschrift aus einem Y, und dem Schreiber X passirte das Schreibunglück in buß für din fuß. Nun dies Vergnügen ist dem Herrn zu gönnen. Mag er alle möglichen XYZ erschließen!

Was die Stelle 11026 angeht, so denke ich nicht daran, schon der Rths. ein boet für voet zuzutrauen, sondern ich halte sie einfach für einen Beweis der ungeheuerlichen Gedankenlosigkeit des Verfassers von P. Er wird wohl wirklich an Buße gedacht haben, denn 11025 in sunde begunde si sere clagen lenkt auf solche Gedankenverbindung; aber es fiel ihm nicht ein, sich mit dem Sinne des Satzes zu plagen. Solcher Gestalt war die „Gedankenarbeit" des Dichters von P.

Nachdem die einfache Thatsache einmal erkannt war, daß der Verfasser von P seine Vorlage zum Theile mit sclavischer Treue, zum Theile mit unbekümmerter größter Nachlässigkeit behandelte, mußte man auch in der Beurtheilung der Schreibfehler der Hss. äußerst vorsichtig sein. Fehler, eigentlichen Abschreibfehlern ähnlich, und selbst Lücken konnten vorausgesetzt werden. Für Lücken hat sich kein entschiedener Beweis führen lassen. Einer oder der andere Fall konnte auch nicht genügen, um so mehr, als die einzige Hs. des Rt, wie ich im Reinolt gezeigt habe, überarbeitet ist. Nur eine Reihe ganz sicherer Lücken hätte etwas gegen die Originalität von A beweisen können. Bei B traf dies zu, nicht bei A. Da nun B in einer Reihe von Fehlern zu A stimmt und keine andere unmittelbare Vorlage voraussetzen läßt, so ist nichts wahrscheinlicher, als daß A die erste Niederschrift von P ist. Dies ist der Hauptgrund, auf den ich baute, nachdem der unmittelbare Eindruck der Hs. A einmal diese Vermuthung in mir erweckt hatte. Diesen unmittelbaren Eindruck konnte ich natürlich Niemand geben. Alle Beschreibungen nützen da nichts 1). Man muß da auf etwas Glauben hoffen. Es ist freilich in unserer Zeit Brauch geworden Alles anzuzweifeln, was anzweifelbar

1) Doch sei hier darauf hingewiesen, daß A viel mehr Correcturen hat als B. Das Gewöhnliche ist doch das Stehenbleiben von Schreibfehlern. Daß der Schreiber A solche Sorgfalt an sehr vielen Stellen beweist, erhebt ihn wieder etwas über gewöhnliche Abschreiber.

ist. Jenen Hauptgrund konnten gelegentliche andere Beobachtungen nur stützen, ohne für sich allein entschiedene Beweiskraft zu haben. Dahin gehören jene Stellen Germ. 56. 57, gehört die Thatsache, daß A viel mehr niederländische Worte und Schreibungen hat als B, also dem Originale entschieden näher steht.

Ich hielt also nach allen Erwägungen A für das Original von P und gab demnach einen Abdruck von A. Dafür hatten sich schon, ehe ich an die Arbeit herantrat, mehrere bewährte Gelehrte entschieden. Da nun der Verfasser von P so elend gearbeitet hatte, stellte es sich in vielen Fällen als sehr schwer, ja überhaupt nicht unterscheidbar heraus, was bloß Schreibfehler und was von dem Dichter verschuldeter Unsinn war. Es wäre ja ein billiger Ruhm gewesen, die meisten dieser Stellen zu bessern; aber ich beschränkte mich in, wie ich meine, philologischer Vorsicht darauf, Besserungen in den Anmerkungen mitzutheilen. Hier und da bot B eine bessere Lesart, doch stets nur in Fällen, die kaum einen Zweifel zuließen; dann folgte ich B.

Diese zerstreuten besseren Lesarten von B sind es, mit denen Kochendörffer seine Behauptung über die Selbständigkeit von B gegenüber A im Wesentlichen stützt (Anz. 400). B schrieb schön und sorgfältig: daher die nur ganz geringen Abweichungen von A. Fehler macht jeder Abschreiber: daher die Lücken und Wiederholungen in B. Diese Besserungen, oft auch wirkliche Schlimmbesserungen, in B können alle von einem Schreiber herrühren. So die Besserungen einzelner Worte, so die größerer Stellen. Ich verweise auf meine Erörterungen Germ. 55. 56. Die Stelle 9308. 9 ist schon durch den dreifachen Reim der Fassung B bedenklich. Daß 2658, aus welcher Stelle mir Kochendörffer auch einen Vorwurf schmiedet, in A nicht fehlt, habe ich Germ. 55 bereits gesagt1). „Die unzweifelhaft echten Sätze und Satztheile, welche in A fehlen, sind ganz unerklärlich, wenn B Abschrift von A ist“, meint Kochendörffer. Nun, wo sind denn diese so pomphaft benamsten Sätze und Satztheile? Diese paar Kleinigkeiten ganz ohne allen Belang sollen unübersteigliche Hindernisse sein!

Ich habe allerdings die Ansicht ausgesprochen, B habe sich aus der mnl. Vorlage Raths erholt. Nichts wäre im Stande gewesen mich zu diesem Ausspruche zu bringen, hätte nicht in meiner Collation der Vers 2658 in A gefehlt. Da schien in der That ein unübersteigliches Hinderniß zu liegen. Ich hatte beide Hss. vor dem Drucke des Reinolt

1) Ich empfehle Kochendörffer, das „Erinnerungsvermögen" anderer Leute nicht zu „beleuchten", ehe er selbst seiner Sache gewiß ist.

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »