5524 ff. Abweichend von allen Herausgebern interpungire ich folgendermaßen: 5714. Id is war, Reynke, du byst besecht, Ik bedrouede my meer, wan yennich louet. Men se leep dar na so ghyrichlyk, Up dat se dar draden mochte komen, So enhelt nicht den wech noch de wyse; So interpungiren Lübben und Prien. Schröder setzt hinter V. 5716 ein Kolon, Hoffmann ein Komma. Ich würde hinter V. 5715 einen Punkt, hinter V. 5716 ein Komma setzen. 6455. Ik beghere ok nergens vor yw to leyden. Hoffmann las ju to beleden und übersetzte: 'ich will euch für nichts beleidigen, Leid zufügen.' Lübben verwarf diese Erklärung, weil leiden oder beleiden im Sinne von 'beleidigen' nicht nachweisbar ist. Latendorfs Erklärung: 'ich begehre nirgends vor euch das Geleitsrecht auszuüben' hielt Lübben für möglich, aber nicht für wahrscheinlich, weil nirgends gesagt ist, daß der Wolf dieses Hoheitsrecht gehabt und der Fuchs dieses Recht gekränkt habe. Lübben selbst nimmt leiden im Sinne von 'verleiten, verführen und übersetzt: 'ich will euch aus keinem Grunde verleiten und verführen.' Schröder übersetzt: 'ich begehre auch um keinen Preis (nergens vor) euch zn verleiten', fügt aber hinzu, 'vielleicht wäre es noch eine Verbesserung, zu lesen: nergens to ju verleiden, ich begehre auch zu nichts euch zu verleiten. Das fehlende to bei begere vorleiden wäre unanstößig, da dasselbe wenigstens bei einfachem gern (begehren) nicht selten fehlt; vgl. Mhd. Wb. I, 533. Prien bespricht diese Stelle weiter nicht, leiden übersetzt er mit verleiten'. Mich wundert es einigermaßen, daß alle Herausgeber von dem ik begherde des Druckes abgewichen sind und ik begere lesen. Das ist vielleicht ein Grund mit gewesen, warum diese Stelle so schwer verständlich schien. Mir scheint sie weniger schwierig. Reinke Vos bietet dem Wolfe als Sühne V. 6442 bis 6454: 1. alle seine Freunde, sein Weib und seine Kinder sollen in Gegenwart des Königs ihn demüthig grüßen und bitten, er möge dem Reinke vergeben und ihn am Leben lassen. 2. Reinke will offen bekennen, daß er Unwahres gesprochen und schändlich auf den Wolf gelogen und ihn betrogen habe. 3. Reinke will auch einen Eid schwören, daß er nichts Böses von dem Wolfe weiß. In V. 6455 bietet Reinke ein viertes als Sühne, das aber nicht in einem Wunsche, dessen Erfüllung erst in der Zukunft liegt, bestehen kann, sondern, wie das Präteritum ik begherde' richtig andeutet, sein früheres Verhalten gegen den Wolf betrifft. Daher ist es mir auch wahrscheinlich, daß vor gar nicht mit nergens zu verbinden ist, was an sich ja möglich ist, sondern 'früher' bedeutet. Noch handelt es sich um die Bedeutung von leiden'. Aus dem mhd. leiden = betrüben (Mhd. Wb. I, 983) glaube ich an unserer Stelle doch ein leiden = betrüben, Leid zufügen' folgern zu dürfen, da diese Bedeutung besser paßt als 'verleiten', wozu man noch eine nähere Bestimmung erwartet. Ich übersetze also: 'auch wünschte (wollte) ich euch um keinen Preis (nirgends früher) zu betrüben, Leid zuzufügen.' An dieses pater peccavi schließt sich nun vortrefflich V. 6456 an: Wat kan ik yw grotter soene beden? BLANKENBURG a. H. ED. DAMKÖHLER. Mittheilungen. Der außerordentl. Professor Dr. Kögel in Leipzig ist an Stelle des nach Gießen übersiedelnden Professors Behaghel nach Basel berufen worden. Dr. Theodor Siebs hat sich an der Universität Breslau für germanische Philologie habilitirt; ebenso Dr. W. Golther an der Universität München. Dr. F. Holthausen hat sich an der Universität Göttingen für englische Philologie habilitirt. Berichtigung. In Heft 2, S. 256 fehlt die Angabe, daß die Mittheilung „Aus alten Handschriftenkatalogen“ von K. Bartsch herrührt. Büdinger, Dr. M., zur Kritik altböhmischer Geschichte. (Separat-Abdruck a. d. Zeitschrift für österr. Gymnasien. 1857.) 8°. [30 S.] M. -.70. König Richard III. Ein Vortrag. 8°. [38 S.] M. -.80. Dafert, F. W., Gottfr. W. Leibnitz als Deutscher. 8°. [VIII. 32 s.] M.-.80. Feifalik, J., die Kindheit Jesu. Gedicht des zwölften Jahrhunderts. Taschenformat. 16o. [108 S.]. M. 2.-. des Priesters Wernher Driu Liet von der Maget. Nach einer Wiener Handschrift mit den Lesearten der übrigen. gr. 8°. [XXXII. 200 S.] M. 5.-. Fischer, Herm., zur Kritik der Nibelungen. Separatabdruck aus Poestion, Jos. Cal., Voluspá und die Sybillinischen Orakel von Dr. theol. casse. 3. Städtische 5. Gebühren Inhalt: I. Kalendarium. - II. Geschäftskalender: 1. Verkehrsanstalten 2. Strassen und Plätze des Wiener Gemeindegebietes. Gebäude. 4. Wiener Jahr- und Wochenmärkte. Verzeichniss für den Centralfriedhof. 6. Wiener Dienstboten-Kranken7. Taxe für die Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Wien. 8. Niederösterreichische Advocatenkammer. - III. Städtisches Jahrbuch: 1. Gemeindevertretung und Verwaltung. 2. Commissione des Gemeinderathes. 3. Bureau und Kanzlei des Gemeinderathes. 4. Magistrat. 5. Bezirksvorstände und Bezirksausschüsse. haltung. 7. Städtische Hilfs- und Nebenämter. Humanitätsanstalten. 9. Unterrichtsanstalten. Unterrichtsanstalten. 11. Gewerbeschulen. 13. Gremial- und Genossenschafts-Vorstehungen. Beiträge: 1700-1850. 1. Mayer, S., Handwerk und Gross-Industrie in Wien 2. Weiss, K., Die Entwickelung Wiens in den letzten zwei Jahrhunderten. 3. Renner, V. v., Bericht aus dem Nicolaikloster über die Belagerung von Wien 1683. 4. Mayer, Dr. A., Ueber die historische Ethnographie Wiens. V. Chronik der Stadt Wien: 1. Thätigkeit des Gemeinderathes und des Magistrates. 2. Local-Chronik. 3. Todesfälle. VI. Allgemeine Anzeigen. INHALT. Einundzwanzig Fabeln, Schwänke und Erzählungen des XV. Jahr hunderts. Von J. Baechtold. 2. Falke und Eule. S. 259. 1. Fuchs, Wolf und Eimer. S. 258. Seite 257 - 20. Von Von J. H. Gallée 311 Ein Tagelied. Von J. J. Baebler Die Reimbrechung in Gottfrieds von Straßburg Tristan und den Werken seiner hervorragendsten Schüler. Von O. Glöde. Zum Seifrid Helbling. Von Gustav Ehrismann Zu Reinke de Vos. Von Ed. Damköhler. Mittheilungen Beiliegend ein Prospect von Karl J. Trübner in Strassburg. Buchdruckerei von Carl Gerold's Sohn in Wien. |