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nie neben einander benutzen können, war also auf mein Versehen nicht aufmerksam geworden. Als mir später Herr Dr. Wille in Heidelberg die Nachricht sandte, der Vers fehle in A nicht, war es längst zu spät.

Ich hatte mir Schriftproben von A gemacht. Als ich B verglich, überraschte mich die Ähnlichkeit des Ductus. Ich zweifelte noch, ob ich beide Hss. einer Hand zuschreiben könne. Eine Nachricht des Herrn Dr. Wille hob meine Zweifel. Als ich später beide Hss. in Heidelberg neben einander benutzte, konnte ich jene Annahme nur bestätigt finden. „Wer die Identität zweier Hände beweisen will, der muß sich mehr Mühe geben als Pfaff", sagt der gestrenge Richter (402). Schön, aber wie sollte ich das ohne Schriftproben, die mir der litterarische Verein nicht hätte machen lassen? Alle nöthigen Vergleiche hatte ich ja angestellt; aber würde man mir das aufs Wort geglaubt haben? Herr K. glaubt mir ja nicht die überraschende Ähnlichkeit beider Hss. Wir sehen, wie Kochendörffer aus leeren Dingen große Vorwürfe zimmert.

A ist flüchtig und hastig geschrieben, daher die vielen Correcturen und die Schreibfehler; B zeigt eine ruhigere, steifere Schrift. Ich hatte schon Gelegenheit, Brief- und Bücherschrift von urkundlich derselben Hand des 15. Jahrh. zu vergleichen. An dies Verhältniß wollte mich fast die Stellung der beiden Hss. zu einander gemahnen.

„Ausschlaggebend" sind Kochendörffer Gründe (402) gegen mich nicht. Die Namen beweisen bei einem Arbeiter wie der Verfasser von P einfach nichts. Sollte denn nicht selbst ein Abschreiber den so häufigen Namen Reinolt völlig in der Gewalt haben? Aber nein, da haben wir Reinolt, Reynolt; Reinald, Reinalt, Reynalt; Renolt, Rennolt. Die Reime auf -alt und -olt beweisen doch wohl einen nicht etwa nur in einer Abschrift, sondern in P selbst bestehenden Unterschied. Wir haben Friczhart Fryczhart, Fritzart und Wryczhart'). Namentlich dieser letzte Fall beweist etwas, denn er ist entschieden Eigenthum des Verfassers von P, der hier also auch einmal völlig gedankenlos aus Rt die mnl. Form herübergenommen. Der Name des Grafen von Chalons kommt in folgenden Formen vor: Tsalons, Tsaloyns, Tsaloyn; Thalons; Salons, Saloyn, Saloy. Soll die große Verschiedenheit der Formen mit Ts- und mit S- Schuld des „Abschreibers" A sein? Verschiedene Formen in P liegen unzweifelhaft vor in Mondisdiet: nit 4930; Monsdier schier 10720, : Mondenstier: Berengier

1) B setzt Friczhart, steht also dem nl. Originale ferner.

11512; Bayeren Mondisteyren 10770. Rolants Schwert heißt einmal im Reime Durendal (: wal) 11789, ebenso im Versinnern 10195. 10350. 10386. 11836. 11838; aber 10192 und 10225 Durendart. Also doppelte Namensform sogar über nur zwei Verse hinaus (10192: 10195). Aus diesen Fällen, die ich leicht verdoppeln könnte, geht mit Sicherheit hervor, daß wir P sehr verschiedene Namen und überhaupt gewaltige Verlesungen zutrauen dürfen. Der Bearbeiter arbeitete zum Theile einfach als Abschreiber.

Vielleicht, ja sogar wahrscheinlich, hat auch der Verfasser des Rt sich solche grobe Fehler zu schulden kommen lassen. Es handelt sich um die Stelle P 231-34:

Er rieff Wilhelm von Oryngen

und bat rat zu diesen dingen,

er rieff dem greven Gyllyn

und dem herren van Orynpin.

In der Anmerkung zu der Stelle ist bereits darauf aufmerksam gemacht, daß die hier genannten Personen höchst wahrscheinlich eine Person sind. P könnte nur Orynpin für Oryngen zufallen. Wilhelm und Gyllyn neben einander erklären sich aber nur aus der französischen Vorlage des Rt.

Ich glaube voll und ganz, daß A (P) 3257 sein mante wan für Montelban aus einem Mißverständniß oder besser Nichtverstehen der Stelle, bewirkt durch das etwas ungewöhnliche uwer sone von M., geschöpft hat. Ebenso glaube ich, daß B ganz selbständig dies in Montelban gebessert hat. Man bemerke immerhin, daß A nur einmal diesen Fehler begeht, während B Montelban sehr häufig verliest oder verschreibt! Wieder ein ganz verschiedenes Verhalten beider Hss.

Sollte nun auch mit dem Entgehen des Falls 2658 meine Ansicht, daß der Schreiber B selbst den Rt benutzt habe, sollte meine Vermuthung, der Schreiber A und B sei derselbe, hinfällig werden, so ist doch unter allen Umständen daran festzuhalten, daß A die erste Niederschrift des Verfassers von P, und B Abschrift aus A ist.

"

Nun noch ein paar Einzelheiten. Kochendörffer meint, ich stelle mir die Herstellung einer Hs. sonderbar vor, da ich glaube, der Schreiber beginne auf dem Vorsetzblatte. Unter Vorsetzblatt" versteht man doch gewöhnlich ein vorgeheftetes Blatt, das nicht zur ersten Lage des Buches gehört. Kochendörffer möge Reinolt S. 468 nachlesen, dort heißt es deutlich: „Bl. 1 a, b steht die Jahrzahl .1474.

und darunter Attempto." Oben war von Bl. 1 a, a die Rede. Der Herr übersieht, daß ich nicht 1 a und 1 b sagte 1).

"

Ist es nicht trotz Kochendörffers Anmerkung S. 398 ungewöhnlich, daß ein Buch allein durch den Wahlspruch eines Fürsten als zu dessen Besitze gehörig gekennzeichnet ward", wie ich Germ. 51 sagte?)

...

Kochendörffer hat wirklich Recht (401 Anm.): ich habe wirklich Reinolt S. 472 gesagt, daß zwischen beiden Hss. sechs Jahre lägen, und es ist doch, wie ich schon Germ. 61 bemerkte, etwas weniger, vielleicht aber doch auch mehr!

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Also der Titel" des Gedichtes lautete im 15. Jahrh. wohl schon Reinolt von Montelban"? (403 oben.) Schön, daß wir das wissen.

Kochendörffer will (405) nicht gelten lassen, daß der Bearbeiter P Reimnoth gehabt habe, denn er habe sich ja oft genug um Reime gar nicht gekümmert. Nun, ich meine, der Bearbeiter hat doch reimen wollen, sonst hätte er überhaupt Prosa geschrieben. Er hat sehr verschieden gearbeitet, war einmal nachlässiger als das andere Mal: also konnte er einmal Reimnoth haben, ein anderes Mal die Reime ruhig weglassen").

Ob meine Untersuchungen so ganz ohne Verdienst sind, wie Kochendörffer meint (408), lasse ich dahingestellt sein. Daß ich sie möglichst vollständig ausgestattet, ist nur gut, denn es hat sich ja gezeigt, daß einer Behauptung ohne augenfällige Beweisstücke nicht geglaubt wird.

So wird die wichtige Frage nach dem Verfasser einer eventuellen späteren Untersuchung vorbehalten aus dem seichten Grunde, weil Pfaff von Heidelberg fern ist!" meint Kochendörffer S. 408. Ich hatte Reinolt S. 475 gesagt, ich könne in der Frage, ob Johann von Soest als Verfasser von P anzusehen sei, aus jenem Grunde nicht entscheiden. Es lag doch auf der Hand, daß zunächst Johanns Kinder von Limburg (25000 Verse) und der Malegys (über 20000 Verse), auch

1) Zeile 17 lies: Bl. 2 a.

2) Kochendörffer scheint zu meinen, Jeder, der mit dem litterar. Vereine zu thun batte, müsse auch die etwa 180 Publicationen dieses Vereins gelesen haben! Ich bedauere bisher nicht die Zeit dazu gehabt zu haben, so gern ichs gethan hätte. Wenn der jetzige Präsident des Vereins S. 250 der Publ. 56 über den Punkt „Attempto" des Längeren handelt, so wäre es doch dieses Herrn Pflicht gewesen, mich auf das Versehen aufmerksam zn machen, da alle Manuscripte und Correcturen seiner Aufsicht unterliegen.

3) Vgl. das S. 36 über 601. 601 und 2705 Gesagte. Hier ist dem Reime, der doch auch fehlen konnte, zu Liebe der Sinn geopfert.

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F. PFAFF, DIE HANDSCHRIFTEN DES REINOLT VON MONTELBAN. der Ogier, welche alle ungedruckt und nur in Heidelberger Hss. überliefert sind, eingehend zu prüfen seien, ehe irgend etwas über den Verfasser von P festgestellt werden konnte. Ich war nicht in der Lage mir diese werthvollen Hss. alle senden zu lassen und hatte auch schlechterdings keine Zeit sie nur zu lesen, denn dies (bätte doch auf der Bibliothek stattfinden müssen. Bei täglichen sechs Amtsstunden mit anstrengender Thätigkeit, bei Krankheit im Hause waren das unmögliche Dinge. Aber ich war doch bei einem vorübergehenden Aufenthalte in Heidelberg im Stande, das Eine festzustellen, daß Johann von Soest mit Reinolt und Malegys nichts zu thun hat1) Vgl. Reinolt S. 678 unter Nachträge. Das ist der „seichte Grund" des Herrn Kochendörffer!

Daß Kochendörffer dem gewöhnlichen Sprachgebrauche entgegen unter Besitz" etwas anderes verstanden haben will als unter „Eigenthum“, ändert an der Sachlage schlechterdings nichts.

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Kochendörffer hat sich auf seine „Conjectur" Karleti für Barleti im Rückentitel der Hs. B sehr viel zu Gute gethan, er hält sie für einen Beweis von Intelligenz". Daß ich diese auf der Hand liegende Besserung verachtete, scheint dem Herrn „Dünkel"! Um zu denken, daß der Rückentitel B von der Hand eines römischen Geistlichen herrühre, bedurfte es keiner sonderlich lebendigen Phantasie", wenn man weiß, daß die bei den Heidelberger Hss. häufigen hellen Pergament- und Pappbände, wie der von B, sehr wahrscheinlich aus Rom stammen. Insofern wich meine nicht öffentlich ausgesprochene Ansicht über Barleti allerdings von der Kochendörffers ab, als ich nie daran dachte, daß *Karleti eine „Zusammenziehung" aus Karlmeineti oder Verlesung aus Karlemi (= magni) sein könne. Auf solche wunderliche Bahnen kam ich gar nicht. Die einzige Möglichkeit schien mir die Annahme eines Deminutivs Karletus; da mir aber diese Form niemals vorgekommen war, unterdrückte ich diesen Einfall gänzlich. Ich hatte versäumt, Förstemanns altd. Namenbuch zu Rathe zu ziehen. Da finden wir verzeichnet die Formen Carlictus, Carlittus und Caroletus. In dem von Förstemann angezogenen Andreae Bergomatis Chronicon) finden sich die Formen Karolitus, Karoletus, Karlitus. Allerdings fehlt auch hier ein *Karletus; aber diese Form gewinnt nun Wahrscheinlichkeit. Also keine „Zusammenziehung“, kein Karlmeinetus

1) Über Johann von Soest vgl. jetzt meinen Aufsatz im Jahrgange 1887 der Allgem. conserv. Monatsschrift. H. Suchier wird eine Ausgabe von Johanns Gedichten bringen.

2) Mon. Germ. V (Script. III), 238.

und Karlemagnus, sondern Deminutiv form! Übrigens bleibe ich dabei, daß der Schreiber des Rückentitels an jenen Barletus gedacht haben kann, zudem lag das Wort an sich einem Italiener nahe ').

Die Sache mit dem Präsidenten des litterarischen Vereins will ich hier nicht erörtern, da sie persönlicher Natur ist. Ich bin nicht der Einzige, der zu klagen hat. Die Zeichen werden sich mehren.

Es hat sich, glaube ich, nicht zu Kochendörffers Vortheil gezeigt, wo der „Dünkel" und die „Defecte in Wissen und Urtheil" zu suchen sind. Die neuen Verdächtigungen meiner amtlichen und wissenschaftlichen Thätigkeit, die feine Art, mit welcher der Herr einen Dritten heranzieht, und namentlich der mir ohne einen Schatten des Beweises gemachte Vorwurf der Unwahrheit bezeugen zur Genüge, weß Geistes Kind Kochendörffer ist. Ich bin mir bewußt, in der ganzen Sache mit Offenheit und Geradheit gehandelt zu haben. Daß Kochendörffer sich über die „nicht gerade höfliche" Form meines Briefes wundert, ist etwas naiv: er hatte mich mit öffentlichem Hohne bedacht und erwartet nun noch mit Handschuhen angefaßt zu werden. Diese Herren greifen Jeden an, der nicht zu ihnen gehört; wehrt er sich dann, so zeigen sie mit Fingern auf ihn. Ich übergebe nun die Sache dem Urtheile gerechter und parteiloser Richter, die es verstehen Tadel und Hohn einander fern zu halten, und sage meinerseits: Hiermit genug!

FREIBURG i. Br. 1887.

FRIDRICH PFAFF.

ZU GERMANIA XXXII, 97.

Von der Paulinzeller Rennerhandschrift haben die Herren Rector Schmid und Professor Einert in Arnstadt seither wieder ein Blatt gefunden, wovon sie mir freundlichst Abschrift einsandten. Es enthält die Verse 22959-23401; zwischen 23072 u. 73 sind eingeschaltet die Verse 21843-56 und 19769. 70. Die Abstammung von z bestätigt sich durch die Beschaffenheit der Lücken und durch mehrere in H und Pz gleiche Fehler, wovon folgende die wichtigsten sind: V. 23040 Stryt vnd torney had vorlegen (had fehlt H). 23044 Daz wir vns selden uf richten wedir (selden vns H). 23396 Wer sprichet ich habe dicke geruret.

PFORZHEIM.

GUSTAV EHRISMANN.

1) Mlat. barletus, ital. barile, barletto Fäßchen.

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