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Zwingli folgendermaßen aus: „Wenn ich nicht überzeugt wäre, daß der Herr die Stadt bewache, so hätte ich schon längst meine Hand vom Ruder weggezogen; weil ich aber sehe, daß er die Taue befestigt, die Segelstange richtet, den Segel spannt und den Winden befiehlt, so wäre ich ein Feigherziger, der nicht verdiente, Mensch zu heißen, wenn ich meinen Posten verließe und am Ende doch mit Schande umkommen müßte. Ich will mich also ganz seiner Güte anheimgeben: Er soll mich leiten und führen; er eile oder fäume; er befördere oder verzögere die Fahrt; er schicke Windstille, er stürze mich ins Meer - ich will nicht ungeduldig werden. Ich bin ja sein schwaches Gefäß: Er kann mich zur Ehre oder zur Unehre gebrauchen. Freilich bitte ich ihn oft, daß er mein Fleisch, welches immer träge im Gehorsam ist und gleich einem. Weibe das letzte Wort haben und von Allem den Grund wissen will, in seine Ordnung zwinge und ihm das säumende Widersprechen verbiete. Ich denke immer, die christliche Kirche könne, wie sie durch Christi Blut erkauft worden, auch nur durch das Blut der Wahrheitszeugen und sonst auf keine andere Weise wieder

erneuert werden.

Wir haben in diesem Kapitel nur Zwinglis eigne Worte angeführt, um einen um so tiefern, sicherern Blick in das Heldenherz unsers Reformators zu gewähren.

Vierter Abschnitt.

Die durch Zwingli bewirkte Reformation.
1523-1526.

Siehe, ich mache Alles neu!

Offenb. Joh. 21, 5.

1. Die fortdauernde Gährung und der neue Standpunkt.

Zwingli hatte nun bereits vier Jahre das Wort Gottes in Zürich verkündiget und auch durch Schriften die Lehren und Forderungen des= selben seiner geistlichen und weltlichen Obrigkeit dargethan. So fruchtbar der von ihm ausgestreute Same der göttlichen Lehre in den Gemüthern seiner Zuhörer in Zürich sich erwies, so wenig wirkten seine ernsten Mahnungen bei dem Bischofe von Konstanz und bei der eidgenössischen Tagsagung. Keine Mißbräuche wurden entfernt; das Gesuch

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der Regierung von Zürich um Aufklärung über die Gegenstände des Streites blieb unberücksichtigt; Bischof und Tagsazung verharrten bei dem Verbote der Predigt des lautern Wortes Gottes, ja sie fingen an, mit Gewalt gegen die Verkündiger desselben, wo sie es konnten, einzuschreiten. Urban Weiß, Pfarrer zu Fislisbach in der Grafschaft Baden, hatte nach seiner Rückkunft von der oben erwähnten Capitelsver= sammlung zu Rapperschwyl von der Kanzel seinen Zuhörern erklärt: „Die Christen müssen nicht die heilige Jungfrau oder andere Heilige, sondern Gott allein um Hülfe anrufen. Ferner: er habe sich mit einer Jungfrau in ein Eheversprechen eingelassen und werde dasselbe auch, falls den Priestern die Ehe gestattet würde, öffentlich vollziehen." Der Bischof verklagte diesen Priester bei der in Baden versammelten Tagsazung und diese ließ ihn gefangen nehmen und wie einen Verbrecher nach Constanz abführen, wo er lange vom Bischof in strenger Haft gehalten wurde. Andre Pfarrer, die der evangelischen Lehre zugethan waren, erlitten ebenfalls Verfolgungen. Dieses gemeinsame Einschreiten des Bischofs und der Tagsazung ermuthigte auch die Feinde Zwinglis in Zürich zu neuem Widerstande. Die Söldner drohten; die Mönche tobten von den Kanzeln gegen den Verkündiger des reinen Evangeliums und nannten ihn einen Keßer und Verführer; ja ihre Anhänger boten sich an, unentgeltlich Holz zu seiner Verbrennung zu liefern. Aber fest und mit ungebeugtem Muthe stand Zwingli da und verkündigte nur um so ernster und eindringlicher das Wort Gottes. "Ich werde zwar von allen Seiten bedrängt und ange= fochten, schrieb er an Decolampadius, aber dennoch bleibe ich unentweglich, indem ich mich nicht auf die eigene Kraft, sondern auf den Felsen Christum stüße, durch den ich Alles vermag. Dieser ist es, der mir stets Trost und Muth verleiht." Auch seine zahlreichen Freunde fühlten sich durch das Wort Gottes gekräftiget und ermuthigt, ihrerseits den Kampf gegen Lüge und Trug zu kämpfen. Namentlich gehörten zu den entschiedenen Anhängern des Evangeliums viele gebildete Jünglinge aus den ersten Familien der Stadt. Mit dem Muthe der Jugend, der leicht zum Uebermuthe fich versteigt, begannen dieselben den Mönchen beim Predigen ins Wort zu fallen, ihnen zu widersprechen oder sie aufzufordern, mit dem Worte Gottes die vorgetragene Lehre zu beweisen. Der kleine Rath ertheilte ihnen hierüber Verweise und wies sie zum Frieden und zum Schweigen; einige ließ er verhaften. Daraufhin ging Leo Jud, der Anfangs dieses Jahres (1523) seine Stelle in Zürich angetreten, in die Predigt eines Augustinermönchs, der mit dem größtem Nachdrucke behauptete, „der Mensch könne durch sich selbst der göttlichen Gerechtigkeit Genüge leisten." „Ehrwürdiger Vater, fiel ihm Leo im

allerfreundlichsten Tone in die Rede, hört mich einen Augenblick an, und ihr liebe Bürger, bleibt ruhig, ich will zu euch reden, wie es einem Christen geziemt." Darauf bewies er dem Volke mit der heil. Schrift die Unwahrheit der eben verkündigten Lehre. Weil dieser Vorfall, schreibt Zwingli, den kleinen Rath vermochte, ein Verhör beider Parteien zu veranstalten, so wurde dadurch bewirkt, daß nicht nur am Ende die gerechte Sache, sondern auch die Bosheit der allerverruchtesten Leute an den Tag kam.“

Außerdem schritt der Reformator noch zu einem wirksameren Mittel, die Feinde des Evangeliums in ihrer wahren Gestalt vor Aller Augen hinzustellen und die evangelische Wahrheit zum Siege zu führen. Er drang sowohl in seinen Predigten als in besondern Vorstellungen an den fleinen und großen Rath darauf, daß ein öffentliches Religionsgespräch veranstaltet werde, damit er vor den Anwälten des Bischofes und vor Jedermann, Gelehrten und Ungelehrten, von seiner Lehre Rechenschaft ablegen könne. Finde es sich nach klaren Aussprüchen des Wortes Gottes, daß er Unrecht habe, so wolle er sich nicht nur zurecht weisen, .sondern auch strafen lassen, habe er aber Recht, so solle man ihn beschirmen und nicht gestatten, daß die Wahrheit unterdrückt oder verläumdet werde. Der oberste Richter soll aber dabei einzig das Wort Gottes sein! Von der größten Bedeutung war der Umstand, daß der große Rath von Zürich dieses Religionsgespräch veranstalten und leiten sollte, denn dadurch wurde einerseits die bischöfliche Gewalt thatsächlich in seine Hände hinübergeleitet und anderseits der Strom der Reformation, der durch Einmischung von ungestümen Menschen, die der nöthigen christlichen Weihe ermangelten, da und dort wild aufbrausend und verheerend über seine Ufer zu treten drohte, in seinem geordneten und geseßlichen Laufe erhalten. Wohl mochte Anfangs Niemand die ganze Folgewichtigkeit dieses Umstandes durchschauen, als der Reformator allein.

Da die schweizerische Reformation durch diese Wendung, welche ihr Zwingli gab, ihren eigenthümlichen Verlauf nahm und ihre eigenthümliche Gestaltung erhielt, so muß man sich, um sie zu verstehen, von vorneherein mit diesem neuen Standpunkte vertraut machen. Hören wir daher, wie Zwingli selbst sich darüber äußerte. Ich will nun anzeigen, wie wir uns des Rathes der Zweihundert in Zürich bedienen, weil uns Einige verläumden, daß wir dasjenige, was eigentlich der ganzen Kirchgemeinde zustehe, die bei uns aus ungefähr 7000 Seelen besteht, durch Zweihundert ausüben lassen. Die Sache verhält sich so. Wir, die Prediger des göttlichen Wortes in Zürich, haben dem Rathe der Zweihundert unverholen angezeigt, einerseits, daß wir die Ausübung dessen, worüber die ganze Kirche zu entscheiden hat, ihnen nur unter

der Bedingung überlassen, daß sie bei ihren Berathungen und Beschlüssen sich an das reine Wort Gottes halten; und anderseits, daß sie nur insofern im Namen der Kirche handeln, als die Kirche selbst bis jezt ihre Beschlüsse und Verordnungen stillschweigend und geneigt angenommen habe. Wir haben auch diese unsre Meinung der gesammten Kirche fund gethan und zugleich angezeigt, daß es bei diesen Zeiten, wo Einige von den tollsten Einfällen, die sie für Regungen des Geistes ausgeben möchten, getrieben werden, nicht rathsam sei, die ganze Menge über gewisse Dinge entscheiden zu lassen. Nicht, als ob wir besorgten, daß Gott nicht seiner Kirche beistehen und sie regieren werde, sondern, weil man bei diesen ersten Anfängen der Kirche allen Anlaß zu Zank vermeiden müsse. Darum riethen wir dem Volke, daß es den, Entscheid über äußerliche Dinge und Gebräuche dem Rath der Zweihundert überlasse unter der Bedingung, daß Alles nach der Regel des göttlichen Wortes eingerichtet werde, während wir versprachen, es sogleich anzuzeigen und unsere Stimme dagegen zu erheben, sobald sie in einem Stücke das Ansehen des göttlichen Wortes nicht anerkennen würden.. Damit ist die Kirche einverstanden, wiewohl sie keine öffentliche Kundmachung hat ergehen lassen; aber sie beweiset ihre Zustimmung dadurch, daß sie sich bis jezt dankbar und ruhig beträgt, wodurch klar genug wird, daß sie es sehr übel nehmen würde, wenn Jemand durch Spigfindigkeiten den Fortgang des Evangeliums aufzuhalten sich unterstände. Sie weiß auch wohl, daß wir in diesen Dingen zu Christi und unsrer eigenen Ehre also zu Werke gehen müssen, wenn die christliche Eintracht nicht gestört werden soll. Was aber die vorzuschlagenden Aenderungen betrifft, so wird darüber der Nath der Zweihundert entscheiden. Und dafür haben wir Beispiele in der Schrift. Die Gemeinde in Antiochia sandte bekanntlich nur den Paulus und Barnabas nach Jerusalem und faßte, wozu sie doch das Recht gehabt hätte, auch selbst keinen Beschluß, um heftigen Zank und Streit zu vermeiden, der um so ärger wird, je größer die Menge ist. Daß aber die Zweihundert in solchen Dingen im Namen der Kirche und nicht in ihrem eigenen handeln, ergiebt sich daraus, weil sie das, was bei uns in Ansehung der Bilder, der Haltung des Abendmahles u. s. w. verfügt wird, den übrigen Kirchgemeinden in den Städten und auf dem Lande frei lassen, indem bei ihnen, da sie nicht volfreich sind, weniger das Feuer der Zwietracht zu fürchten ist. Diese Maßregel hat so guten Erfolg, daß man wohl sieht, sie sei dem Willen Gottes gemäß. Wir hatten bisher vor allen Dingen das gemeine Volk der Christen gründlich über das be= lehrt, worüber der Rath jedesmal zusammentreten und entscheiden sollte, und so kam es, daß Alles, was die Zweihundert mit den Dienern des

göttlichen Wortes anordneten, schon vorher in den Herzen der Gläubigen geordnet war. Endlich wandten wir uns dann wieder an den Rath der Zweihundert mit dem Ansuchen, daß er im Namen der ganzen Kirche das Erforderliche zu thun befehlen möge, damit Alles zu rechter Zeit und mit Anstand geschehe. Auf diese Weise ist Streit und Zank von der Kirche fern gehalten worden, weil von der allzugroßen Volfszahl und der leidenschaftlichen Vermessenheit Einzelner allzuviel zu befürchten war, und diese dagegen dahin verwiesen wurden, wo man sie ohne Schaden anhören und befriedigen konnte, da die Ohren der Behörden und Gerichte längst an Streitigkeiten und Zänkereien gewöhnt find. So bedienen wir uns in Zürich des Rathes der Zweihundert, der die oberste Gewalt inne hat, anstatt der Kirche."

Das ist der Standpunkt, den Zwingli gleich Anfangs einnahm, nachdem er sich überzeugt, daß die Vorsteher der Kirche das Refor mationswerk nicht nur nicht zu befördern, sondern dasselbe mit aller Macht zu bekämpfen entschlossen seien. Durch diese Maßregel ward es ihm möglich, in einem Freistaate, in dem doch der Obrigkeit weit geringere Macht zu Gebote steht als in einer Monarchie, die Reformation vor den Schrecknissen der Revolution zu bewahren, was anderswo nicht immer gelang. Auf der andern Seite mußte auf diesem Wege die läuternde und heiligende Kraft des Evangeliums auch das bürgerliche Leben durchdringen, weil die Obrigkeit ihre Beschlüsse und Anordnungen nach der Richtschnur des Wortes Gottes zu fassen und ihre Sitten und ihren Lebenswandel demselben gemäß einzurichten genöthigt war, da die Geistlichen, als Wächter und Vertreter des göttlichen Rechtes, und die ganze christliche Gemeinde eine getreue Aufsicht über die Maßnahmen der Obrigkeit, sowie über den Lebenswandel der Mitglieder derselben führten. Der christliche Staat und die christliche Obrigkeit als Stellvertreterin Gottes auf Erden wurden unter diesem Gesichtspunkte eine Wahrheit, ohne daß irgendwie die Kirche und ihre Diener in ihrer dem Evangelio gemäßen Wirksamkeit gehemmt worden wären,

Nach langer Ueberlegung beschloß der große Rath Samstag nach der Beschneidung Christi den 3. Januar 1523, in das Begehren Zwinglis einzugehen und das Religionsgespräch auf den 29. Januar festzusehen. Bezeichnend für den neuen Standpunkt, auf welchen sich der Rath dadurch gestellt sah, ist das Ausschreiben an die Geistlichen.` „Wir Bürgermeister, kleiner und großer Rath, an alle Geistlichen in unserm Gebiete unsern Gruß und günstigen Willen. Zwietracht und Zweiungen haben sich bei uns zwischen den Predigern erhoben. Einige glauben, das Evangelium treulich und ganz verkündiget zu haben; wogegen Andere behaupten, daß Jene Irrthum aussäen, verführen und Kezer seien, obgleich sie einem Jeden mit göttlicher Schrift Rechenschaft

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