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Z. 6. Der Name könnte auch Takunmatum gelesen werden. VI 42-2177 A Z. 3 und Z. 11 fehlt das Zeichen un nach ku. Diese Varianten zeigen, dass die „kanaanäischen" (oder westsemitischen) Namen solche sind ja die Namen der Kontrahenten in diesem Texte den babylonischen Schreibern nicht verständlich waren (s. o.). Statt SÁL könnte vielleicht auch PI gelesen werden. Für PI als eine Bezeichnung für eine Priesterwürde s. u.1

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Z. 8. NIN wie DAM geschrieben. Dass das Zeichen aber NIN und nicht DAM zu lesen ist, geht aus folgendem klar hervor: DAM könnte nur dann gelesen werden, wenn Rabatum Frau des Amurum, also Mutter der Takunkutum wäre. Das ist aber sehr unwahrscheinlich, weil die Mutter sonst nicht genannt wird. Ferner zeigt das ES in IN-ŠI-IN-ŠAM-EŠ und IN-PAD-DE-EŠ, dass zwei kaufen. Die zweite Käuferin kann nur Rabatum, die Schwester der Takunkutum, sein. Dafür, dass der Vater nur nach Takunkutum genannt wird, vgl. IV 49-725 Z.5 und 6 und 721 Z. 5—7. VI 42-2177A Z. 6 wird Rabatum allerdings DAMAL(-A-NI) genannt. Falls dort kein Schreibfehler vorliegt, muss DAMALA-NI auf Takunkutum bezogen werden. Dann wäre hier doch DAM zu lesen. Die Käuferinnen wären also Takunkutum und ihre Mutter. Auffällig würde aber dennoch bleiben, dass Rabatum einmal als Frau des Amurum, das andere Mal als Mutter der Takunkutum bezeichnet wird.

Z. 10. AN, das sonst im Zeichen ŠAM steht, befindet sich hier ausserhalb desselben.

Z. 11. Hinter IN-NA-AN-LAL fehlt das Pluralzeichen.

Z. 14. Statt RA kann auch die Postposition KU(= ana) stehen. Zwischen Z. 15 und 16 steht ŠI. Es beruht auf einem Versehen des Schreibers, der schon die Zeugennamen schreiben wollte, aber gleich merkte, dass die Schwurformel noch fehlte.

Z. 16 f. Diese Angabe ist für die Chronologie sehr wichtig. Meissner, APR S. 4 setzt Immerum zwischen Zabum und Apil-Sin. So auch noch Pinches in den Vorbemerkungen zum VIII. Bande der Cun. Texts. Peiser in KB IV S. 8 zweifelt, ob er vor die erste Dynastie oder neben sie zu setzen ist. Diese Stelle zeigt klar, dass Immerum zur Zeit Sumu-lails, also vor Zabum regiert

1) Vielleicht ist es das Zeichen, das sich oft in Ges. Ham. findet (Vers. Col. II Z. 36, Col. VIII Z. 14, Col.XIV Z. 61 u. ö.)?

hat. S. auch Pinches in PSBA, 1899, p. 161. Eine andere Frage ist nun, in welchem Verhältnis Immerum zu Sumu-lail oder, weiter gefasst, zur ersten babylonischen Dynastie überhaupt stand. Meissner a. a. O. nimmt an, Immerum wäre Usurpator gewesen. Ihm folgt auch Lehmann, Zwei Hauptprobleme S. 31. Pinches a. a. O. meint, entweder wären Immerum und Sumu-lail gleichzeitige (vereinigte) Herrscher gewesen oder der eine wäre unmittelbar dem anderen gefolgt, sodass das Volk nicht wusste, wer der wirkliche König war. Letztere Erklärung scheint, wie gleich gezeigt werden wird, unmöglich. Nach Meissner wie nach Pinches wäre jedenfalls Immerum auch in Babylon König gewesen. Allein soviel darf als sicher gelten, dass Immerum nur in Sippar regiert hat. Darauf weist der Umstand hin, dass in sämtlichen Verträgen, in denen Immerum genannt wird, nur bei Šamaš, dem Hauptgott von Sippar, geschworen wird (VIII 47-2439A (Nr. 3), VIII 47-2527, APR Nr. 35 und Nr. 38), während sonst beim Schwur Šamaš und Marduk, der Hauptgott von Babylon, angerufen werden. Am eklatantesten zeigt

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1) Als alleinige Ausnahmen (in unserer Sammlung) sind zu verzeichnen VI 36-704 (Šamaš ù Su-ma-ilu Sumu-lail), VI 30-421 (Šamaš ù Sumulail), II 39-387 (Šamaš, Zabium ù Sippar) und IV 33-580 (Šamaš ù Apil-Sin). Ausnahmen nach der anderen Seite hin weisen auf IV 9-818 (Marduk ù Sumu-lail) und VIII 22-44 (Marduk ù Hammurabi). Als eine solche Ausnahme (wo Šamaš allein angerufen wird) muss natürlich auch die Schwurformel in der Urkunde VA.Th. 915/6 (angeführt bei Lindl, Die Datenliste der ersten Dynastie von Babylon, BA IV 358) angesehen werden. Daraus zu schliessen, wie Lindl es tut,,,dass Sumu-abi in Sippar und nur hier allein die glorreiche Regierung der sog. ersten Dynastie von Babel begründet hat“, ist doch angesichts der angeführten Schwurformeln aus der Zeit Zabums und ApilSins sicherlich nicht angängig. Dieser Schluss ist aber auch sonst nichts weniger als wahrscheinlich. Sumu-abi wäre schwerlich, ja keinesfalls Begründer der ersten Dynastie von Babel genannt worden, wenn er seine eigentliche Dynastie in Sippar begründet, ja in Babylon niemals regiert hätte. Die Datierung aus dem 5. Jahre des Sumu-lail (,,da er Sumu-lail die grosse Mauer von Babel gebaut") bietet nicht den geringsten Anhaltspunkt für eine solche Annahme. Es werden oft genug Mauern von Städten erbaut, nach denen datiert wird. Wenn hier eine „,grosse" Mauer genannt ist, so ist damit nichts weiter als die blosse Tatsache erzählt. Ob zu Verteidigungszwecken, etwa infolge von Sippar her drohender Gefahr, eine grosse Mauer aufgeführt wurde, mag dahingestellt bleiben. Es ist an und für sich möglich. Die Schwurformeln der Kontrakte aus der Zeit Sumu-lails sprechen natürlich für Sumu-lail als ursprünglichen König von Sippar ebenso wenig wie für Sumu-abi (vgl. Lindl a. a. O. S. 360). Dass in den Schwurformeln Šamaš,

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es die Verteilung der Götter in unserem Texte. Das Volk wusste also wohl, wer König im Lande war, nämlich Immerum in Sippar

der Stadtgott von Sippar, durchweg an erster Stelle genannt wird, Marduk dagegen an zweiter, hat auch nichts Befremdliches an sich. Wie sollte es auch anders sein? Die Kontrakte sind ja in Sipar geschrieben worden, und es ist nur selbstverständlich, dass der Gott dieser Stadt als erster genannt wird. Im alten Babylonien war ja der Šamaškult überhaupt sehr bedeutend, während Marduk erst mit dem Aufblühen Babylons den ersten Rang einzunehmen begann. Die aus Tell-Sifr stammenden Kontrakte aus der Zeit Rim-Sins nennen ja auch Nannar, der wohl der Gott dieser noch nicht identifizierten Stadt war, an erster Stelle, wenn auch der Gott der Residenzstadt (Larsa) Šamas war. Auch in den Kontrakten aus der Zeit Hammurabis wird noch Nannar zuerst genannt. Der früher verehrte Gott einer Stadt wurde auch nach der Besiegung derselben zuerst angerufen. Ebenso beweist der Umstand, dass ,,Sumu-lail gleich am-Anfang seiner Regierung den für die Sonnenstadt Sippar höchst wichtigen Kanał bezw. Flussarm Šamašhegallu gebaut hat", nichts dagegen, dass Sumu-lail von Anfang an Stadtkönig von Babel war. Er war aber nicht nur Stadtkönig von Babel, sondern, wie schon sein Vorgänger Sumu-abi, König vom Reiche Babel, zu dem seit der Begründung der ersten babylonischen Dynastie auch Sippar gehörte (s. o.). Das Erscheinen des Immerum und anderer Usurpatoren als Könige von Sippar „infolge einer Reaktion der früheren Herrscherkreise in Sippar" werden wir in dem oben dargelegten Sinne zu verstehen haben.

Nachträglich fand ich, dass auch C. Niebuhr in MVAG 1897 S. 293f. aus der Nichtnennung Marduks in den Immerum-Kontrakten denselben Schluss gezogen hat. Auf das andere dort Gesagte wurde auch erst nachträglich eingegangen. Es sei mir hierbei gestattet zu bemerken, dass die Ausführungen Niebuhrs über den Königstitel und die hieraus gezogenen Schlüsse sich als völlig hinfällig erweisen. In unserer Sammlung finden sich „Ausnahmen“ nach beiden Seiten hin. VI 49-2514 (in der Datierung) wird Sumu-liel

Sumu-lail) LUGAL genannt, ebenso IV 42-2188. VI 40-2524 wird Zabium LUGAL-E genannt, VIII 31-372 Apil-Sin LUGAL. Hingegen fehlt VI 3-846, VIII 6-2458, VIII 9-182 (in der Schwurformel) und VIII 15-1016 LUGAL hinter Samsu-iluna; vgl. Niebuhr a. a. O. S. 294 und 295 oben. Es kommt aber noch etwas weit Wichtigeres hinzu. In der „Chronik der Könige der ersten Dynastie" (King, Hamm. III p. 213-253; vgl. Lindl a. a. O.) lautet von Sumuabi an die erste Zeile: MU X LUGAL-E und die Schlusszeile: X MU X LUGAL-E. Vgl. auch King p. 229 n. 43. Die Königsliste B legt also richtig Zeugnis ab, wenn sie hinter Sumu-abi bemerkt: šarru (vgl. Niebuhr a. a. O. S. 295). Ebenso werden die Erörterungen, die Niebuhr an APR Nr. 49 knüpft und die schon an und für sich unwahrscheinlich sind, ganz belanglos. Das Jahr, da „Ḥammurabi der König ŠA-GA KALAM-MA NAM-SI-DI“ ist das 2. Regierungsjahr Hammurabis (s. King p. 228f. und n. 44), in dem doch unmöglich der Krieg mit Rim-Sin ausgebrochen sein kann. VIII 22-44 fehlt

und Sumu-lail in Babylon. Deshalb wird auch die Annahme Pinches' a. a. O., dass der Tod des ersten Königs der Dynastie, Sumu-abis, Gelegenheit zu Usurpationen gegeben hätte, in Bezug auf Babylon nicht möglich sein. Davon würde dann die Rede sein können, wenn die betreffenden Usurpatoren (s. u.) sich auch als Könige von Babylon würden erweisen lassen. Auch ist die Datierung in IV 47-475 kein unumstösslicher Beweis für ein Interregnum nach Sumu-abi. Der Tod des Begründers der Dynastie war ein hinlänglich wichtiges Ereignis, dass nach ihm die Urkunden datiert wurden. Sumu-lail kann schon König gewesen sein.1 Das eine würde also feststehen: Zur ersten babylonischen Dynastie gehört Immerum nicht. Er hat in Babylon nie regiert. Er hat zur Zeit der ersten Dynastie über Sippar geherrscht. Die Königslisten (A und B; KB II S. 286-288) und die „Chronik der Könige der ersten Dynastie" nennen also mit Recht keinen Immerum, da sie nur die Könige der ersten Dynastie aufzählen, die in Babylon regiert haben.2 Aus demselben Grunde erwähnen sie auch nicht Bungunila, Rim-Anum und Rim-Sin (vgl. King p. LXX n. 4). Wie erklärt sich aber die Herrschaft Immerums über Sippar? Wie aus den Privaturkunden her bekannt ist, regierten die Könige Babylons auch über Sippar. Eine definitive Antwort lässt sich vorläufig auf diese Frage nicht geben. Niebuhr a. a. O. meint, „vielleicht war er (Immerum) gelegentlich von Larsa aus über Sippar gesetzt, um diese Stadt dem babylonischen Geschlecht zu entziehen und so

auch beim Schwur LUGAL hinter Hammurabi, in der Datierung aber nicht, und dieser Kontrakt ist nach King p. 230 n. 46 zwei Jahre später geschrieben, nach Lindl, BA IV 369, acht Jahre später! Endlich sei noch bemerkt, dass VIII 9-182, wo beim Schwur hinter Samsu-iluna LUGAL fehlt, es in der Datierung steht. Vgl. auch King p. 252f. XI, wo LUGAL durchweg fehlt. Es hat also in der Tat mit dem Fehlen wie mit dem Stehen des LUGAL nichts auf sich. Bald wurde LUGAL geschrieben, bald wurde es weggelassen. Vgl. auch Hilprecht, Assyriaca S. 22 Anm. 1. Das eine lässt sich wohl sagen: In der älteren Zeit wird der Titel am liebsten weggelassen, später wird er grösstenteils geschrieben (Hammurabi und Samsu-iluna), von Abiešu ab bis Samsu-ditana fehlt er, soweit ich sehe, nie.

1) Vgl. übrigens King a. a. O. p. 214 n. 5 und Lindl a. a. O. S. 357 sowie Delitzsch, ibid. S. 404.

2) Die Ausführungen Lehmanns a. a. O. S. 31 würden dann auch auf einer falschen Voraussetzung beruhen. Die Königsliste übergeht keinen Usurpator (s. d.).

dessen Macht zu schwächen". Das wäre sehr gut möglich. Dass ein besonderer Gott im Schwur nicht erscheint, wäre auch verständlich, da doch Larsa denselben Kult wie Sippar hatte (vgl. Winckler, Gesch. Babyl. u. Assyr. S. 26 und 31). Auffällig wäre aber dann, dass nicht auch der König von Larsa mitgenannt wird, wie in unserem Texte Sumu-lail. Man würde schon hieraus allein schliessen dürfen, dass Immerum mit Larsa nichts zu tun hatte. Unser Text zeigt aber, dass Immerum und Sumu-lail gleichzeitig über Sippar herrschten. Immerum muss also in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis zu dem König von Babel gestanden haben, jedenfalls zu einer bestimmten Zeit. Nach den anderen Texten, wo Immerum allein genannt wird, scheint es allerdings, als ob Immerum eine Zeit lang allein geherrscht hätte. Diese Texte scheinen aus einer früheren Zeit zu stammen.1 Wir werden also wohl in Immerum einen Rivalen Sumu-lails zu erblicken haben, der Sippar den Königen Babels entreissen wollte. Bestimmtes lässt sich natürlich darüber nicht sagen, da die Anfänge des Reiches von Babylon völlig in Dunkel gehüllt sind (vgl. Winckler a. a. O. S. 58). Wenn wir aber bedenken, dass Sumu-abi es war, welcher die Macht Babylons zuerst über den engen Stadtbezirk ausdehnte und es zu einem eigenen Reiche' machte" (Winckler a. a. O.), wir andererseits aus den Kontrakten ersehen, dass Sippar zur Zeit Sumu-abis mit Babylon vereinigt war, so werden wir wohl annehmen dürfen, dass sich diese Vereinigung unter Sumu-abi vollzog. Sie ging aber, wie es scheint, nicht ohne Schwierigkeiten vor sich. Vielleicht waren die einheimischen Thronprätendenten mit der Einverleibung Sippars unzufrieden und leisteten eine Zeit lang der ersten Dynastie Widerstand. Sie wollten wohl die politische Selbständigkeit Sippars

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1) Von Interesse für diese Frage dürfte VI 42-2177A sein. Dieser Text enthält einen Prozess zwischen Ḥalikum und Takunkutum wegen eines GAN Gartens, den letztere von Halikum gekauft hatte. Den Vertrag über den Kauf des GAN Gartens werden wir zweifelsohne in unserem Texte zu erblicken haben. Die Prozessurkunde ist also natürlich später geschrieben worden. Da wird aber nur bei Sumu-lail geschworen. Es ist somit wahrscheinlich, dass noch Sumu-lail den Immerum gestürzt hat. Oder wurde vor Gericht nur beim König des (babylonischen) Reiches geschworen, da der König des Reiches als der Gesetzgeber betrachtet wurde? Vgl. auch Z. 16-17: va-ar-ki Sa-mula-il mi-šá-ra-am iš-ku-nu. Immerum hatte also als Stadtkönig von Sippar die Oberhoheit Sumu-lails anerkannt.

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