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Freiheitsentziehung und Verbannung verurtheilt. Die Beschirmung der Gesellschaft diktirt und die Kraft der Gesellschaft verhängt ein Strafmaass, welches darauf berechnet ist, für die Zukunft abschreckend zu wirken (hist. of Gr. I, p. 126). Hierzu kommen, als ein drittes Element, noch Ueberbleibsel der Blutrache, wie die Anklagepflicht des Verletzten, sein Recht, der Hinrichtung beizuwohnen, die Absicht, den Zorn des Todten zu besänftigen.

In anderer Weise wie bei den Griechen hat sich diese Entwickelung bei den Germanen vollzogen. Während die Griechen, von einem Zustand verhältnissmässiger Barbarei zu dem hoher Kultur fortgeschritten, nun auch ihre Götter civilisirten, kamen die Germanen, als sie fast noch Barbaren waren, mit einer Religion in Berührung, die das Spiegelbild hoher Kultur ist mit dem Christenthum. Die Installirung der Strafe zwar und somit die Herstellung des Gemeindefriedens bei den Germanen hat im Wesentlichen unabhängig vom Christenthum stattgefunden. Wir sahen ja, Wir sahen ja, wie ganz allmählich aber unweigerlich das Bedürfniss zur Einsetzung der Strafe drängte. Ohne Zweifel würde der so erzwungene Friede, zur Pflanzstätte des Ackerbaus, der Gewerbe und endlich der Wissenschaften geworden, auch eine Reformation der germanischen Götter herbeigeführt haben. Aber bevor es noch zu einer solchen Entwickelung kam, erreichte die Germanen das Christenthum und seine (anthropomorphe) Strafsanktion. Bei den Griechen wurden die alten Götter analog den neuen, auf der Erde entstandenen Anschauungen umgebildet, während bei den Germanen die alte Denkweise auf Erden durch die neue fremde Gottheit modificirt wurde.

Das Eindringen des religiösen Elements ist an vielen Stellen

der deutschen Volksrechte sichtbar. Das Gesetz, sagt das Westgothische Gesetzbuch, eifert der Gottheit nach (aemula divinitatis), ist Priester im Heiligthum der Religion (I, 2, 2). Besonders in den Capitularien tritt der religiöse Standpunkt hervor. Todtschläge, sagt das Erste Kapitular vom Jahre 802, sollen verboten sein, weil der Herr ja selbst Hass und Feindschaft den Gläubigen verboten hat, wie viel mehr Todtschläge.68

Die (anthropomorphe) Sanction der Strafe findet sich, wie bei den Griechen und Germanen, noch bei zahlreichen anderen Völkern. Man hat nun gemeint, dass dieselbe aus der Absicht der Gesetzgeber zu erklären sei, ihren Vorschriften mehr Nachdruck zu verleihen. Bei der gesetzgebenden Klugheit Mosis, sagt Michaelis, bemerke ich ein gewisses Kunststück. Manches Gesetz wird heiliger beobachtet werden, wenn man es mit Verschweigung seiner eigentlichen Ursache in eine Verbindung mit Tugend oder Religion setzt, zum Beispiel: in einem Feldlager ist Reinlichkeit nöthig, und übler Geruch kann endlich Krankheit nach sich ziehen. Moses will daher,

63 Homicidia vetare mandamus, quia ipse Dominus odia et inimicitias fidelibus contradixit, multo magis homicidia. Wilda, Strafr. d. Germanen p. 525: Das Verbrechen erschien von nun auch als ein Bruch der göttlichen Gebote. Es sollte daher, gleichsam um den Zorn Gottes von dem Lande abzuwenden, dasselbe von den Sünden und Sündern möglichst gereinigt werden. Ut Deus ab ira sua ad misericordiam conversus peccati praestet indulgentiam (dicta Gratiani). ColderupRosenvinge, Dänische Rechtsg.: Für die Strafgesetzgebung dieser Periode ist characteristisch, dass sie auch den Strafzweck andeutet, Gottes Zorn und Strafgericht von dem Volke abzuwenden. Schwabenspiegel pr. 10: Das weltliche Schwert, das leiht der Pabst dem Kaiser. Waitz citirt in seiner „Deutschen Verfassungsgeschichte" noch folgende Stellen: Brief des Radegundis (Greg. Tur. IX. 4): principes, quos Deus pro gubernatione populi superesse praeceperit. Bouquet IV, p. 647: solium regni nostri, quod ipse (Dominus) nobis ad regendum commisit. Brief des Sigibertus, ib. p. 45: gentes patriae nobis a Deo concessae.

ein jeder solle seine Nothdurft ausserhalb des Lagers verrichten und sogleich bescharren. Um dies eher von seinem Volke zu erlangen, befiehlt er, das ganze Lager wegen der Gegenwart Gottes, der ihnen gegen ihre Feinde hilft, für einen Tempel anzusehen, der nicht mit Unreinigkeit entheiligt werden dürfe (5. M. 23, v. 10-15; Mos. Recht I, § 13). Berechnung, frommer Betrug mag so bei der Heiligung der Strafe zuweilen mitgewirkt haben. Im Allgemeinen jedoch verhielt es sich anders. Die Aufstellung einer Gottheit überhaupt ist ja nicht Betrug, sondern Selbsttäuschung, und da die Beschaffenheit der Götter, vermöge unwillkürlicher Uebertragung des eigenen Selbst auf sie, menschenähnlich gedacht wird, so ist es natürlich, dass auch die Handlungen ebenso von ihnen beurtheilt werden, wie von den Menschen.

Auch bei den Römern wurde das Gebot der Menschen von der anthropomorphen Gottheit wiederholt und von ihr Rache an dem genommen, welcher es verachtete. Auch hier musste diese Rache durch die Obrigkeit am Thäter vollzogen werden, wollte nicht die ganze Gemeinde dem göttlichen Zorn verfallen. Die erzürnten Götter, bemerkt Ihering in seinem ,,Geist des Römischen Rechts", müssen versöhnt werden, sonst übertragen sie ihren Groll auf das ganze Gemeinwesen. Denn die Gemeinde haftet den Göttern für Vergehungen ihrer Mitglieder. Sagt sie sich nicht los von ihnen, so macht sie das Unrecht zu dem ihrigen. Indem sie den Verbrecher, der sich durch seine That verunreinigt hat, straft, reinigt sie ihn und sich selber (I, p. 277). Welcker: Alle Strafe der Römer, besonders die Todesstrafe, erhielt früher meist einen theokratischen Charakter. Wie schon das Wort supplicium ein demüthiges Gebet, ein Opfer, die Absicht, die Gottheit durch die

Strafe zu versöhnen beweist, so war fast alle Todesstrafe ein Opfer (Recht, Staat und Strafe p. 537).64 Rein: Die Strafformel bei mehreren Verbrechen war sacer esto, das heisst: der Verbrecher soll als ein der Gottheit (und zwar der, welche er gerade beleidigt hatte, z. B. der Ceres) Verfallener und Verfluchter seinem Schicksal überlassen werden, so dass ihn jeder tödten könne. Sein Vermögen aber wurde zu Opfern und Supplikationen verwendet (Kriminalr. d. Röm. p. 28). Beispiele: Beispiele: Wenn Jemand einen Grenzstein umgepflügt hat, sollen er und seine Stiere sacri sein. Wenn ein Patron einen Klienten betrogen hat, soll er sacer sein. Wenn eine Schwiegertochter ihrem Manne Hinterlist bereitet hat, soll sie den Göttern der Eltern ihres Mannes verfallen sein.

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Wir erwähnen noch die Sanktion der Strafe im Alten Testament. Ueberall wiederholt sich eben derselbe Process. Die menschenähnliche Gottheit verbietet, was die Menschen verbieten, befiehlt, was sie befehlen, und an die so vergöttlichten Vorschriften knüpft sich dann, befolgt man sie, göttlicher Lohn, verachtet man sie, Zorn der Gottheit, ihre Rache.

64 Walter, Röm. Rechtsg. II, p. 404: In alter Zeit war man von dem Glauben erfüllt, dass die Missethat Fluch und Verderben über den Thäter, seine Habe, sein Geschlecht und das ganze Volk herbeiziehe. Vegoia apud Goes. p. 258: Qui contigerit moveritque possessionem promovendo suam alterius minuendo, ob hoc scelus damnabitur a diis. Si servi faciant, domini mutabuntur in deterius. Sed si conscientia dominica fiet, celerius domus extirpabitur gensque ejus omnis interiet, motores autem pessimis morbis et vulneribus afficientur. Tum etiam terra a tempestatibus vel turbinibus plerumque labemovebitur. Fructus autem saepe laedentur decutienturque imbribus atque grandine, caniculis interient, robigine occidentur, multaeque dissensiones in populo fient. Daher verlangt das Volk bei schweren Verbrechen Sühne durch Strafe oder andere ausserordentliche Mittel (Livius I, 26; Dionys. III, 2; Tac. Ann. XII, 8).

3. Moses 26, v. 3 ff.:,,Werdet ihr mir nicht gehorchen und nicht thun diese Gebote alle, so will ich euch solches thun: ich will euch heimsuchen mit Schrecken, Schwulst und Fieber, dass euch die Angesichter verfallen und der Leib verschmachte. Und will wilde Thiere unter euch senden, die sollen eure Kinder fressen. Und will ein Racheschwert über euch bringen. Werdet ihr mir aber dadurch noch nicht gehorchen, so will ich euch im Grimm entgegenwandeln, dass ihr sollt eurer Söhne und Töchter Fleisch fressen. Werdet ihr meine Gebote halten und thun, so will ich euch Regen geben zu seiner Zeit. Ich will Frieden geben in eurem Land. Ich will die bösen Thiere aus eurem Lande thun."

Die Gesetze sind also nicht, wie die Alten meinten, vom Himmel gekommen, wohl aber sind sie vom Himmel zurückgekommen.

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