Die Entstehung des Gewissens

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C. Duncker, 1885 - 253 ˹éÒ

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˹éÒ 185 - Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.
˹éÒ 186 - Freiheit bewußt werden können, so will ich nur erinnern, daß die Freiheit allerdings die ratio essendi des moralischen Gesetzes, das moralische Gesetz aber die ratio cognoscendi der Freiheit sei.
˹éÒ 161 - Rechten: kommt her ihr Gesegneten meines Vaters, ererbet das Reich, das euch bereitet ist von Anbeginn der Welt. Denn ich bin hungrig gewesen, und ihr habt mich gespeiset; ich bin durstig gewesen, und ihr habt mich...
˹éÒ 161 - Dann wird Er auch sagen zu denen zur Linken: Gehet hin von Mir, ihr Verfluchten in das ewige Feuer, das bereitet ist dem Teufel und seinen Engeln.
˹éÒ 160 - Da wird dann der König sagen zu denen zu seiner Rechten: Kommt her ihr Gesegneten meines Vaters, ererbet das Reich, das euch bereitet ist von Anbeginn der Welt.
˹éÒ 158 - Ich aber sage euch: Liebet eure Feinde, segnet, die euch fluchen, thut wohl denen, die euch hassen, bittet für die, so euch beleidigen und verfolgen ; Auf daß ihr Rinder seid eures Vaters im Himmel.
˹éÒ 164 - ... velit, necesse est secundum eandem naturam omnium utilitatem esse communem. Quod si ita est, una continemur omnes et eadem lege naturae, idque ipsum si ita est, certe violare alterum naturae lege prohibemur. Verum autem primum; 28verum igitur extremum.
˹éÒ 162 - Dann wird er ihnen antworten und sagen: Wahrlich, ich sage euch: Was ihr nicht gethan habt einem unter diesen Geringsten, das habt ihr mir auch nicht gethan. 46. Und sie werden in die ewige Pein gehen; aber die Gerechten in das ewige Leben.
˹éÒ 228 - Wollen habe ich wohl, aber vollbringen das Gute finde ich nicht. Denn das Gute, das ich will, das tue ich nicht; sondern das Böse, das ich nicht will, das tue ich.
˹éÒ 60 - Thäter andererseits bezahlt das Geld nicht allein, sondern wird von den Seinigen unterstützt. — Dieser Brauch, dass das Geld von dem einen Geschlecht zusammengeschossen wird, während das andere es unter sich vertheilt, entspricht dem Beistand, welchen der Verletzer wie der Beschädigte, falls es zur Eache kommt, bei seinem Geschlechte findet.

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