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der Tugendlehre.

Das Gewissen ist eine Stimme Gottes im Innern des Menschen, es
ist aber nicht das eigentliche Bewusstsein des Guten und Bösen

Wie der oberste Satz der Tugendlehre heisst; wie er Religion und
Moral verbindet

Das Tugendgesetz ist ein reiner Grundsatz, doch ist auch der Eudä-
monismus nicht ganz verwerflich; wie er aber beschaffen sein muss.........

Das Tugendgesetz ist Unbedingtes, eine gewisse psychologische Nothi-
gung, beruhend auf der moralischen Beschaffenheit des Subjectes, und zu-
gleich eine absolute........

Der Willen Gottes ist das autonomisch Verpflichtende, ihm muss die
Vernunft untergeordnet; aber doch kann nur ein vernünftiges Wesen ver-
pflichtet werden.

..........

Das Tugendgesetz ist der objective, und der gute Trieb der subjec-
tive Bestimmungsgrund, welcher aber mit dem bösen Triebe in einem be-
ständigen Kampfe ist ......

..........

.....

Die Vollkommenheit des Menschen, als endliches Wesen, kann nur
eine beschränkte sein; Genügsamkeit in der Tugend ist daher ein grosses
Laster. Zur Erreichung der Vollkommenheit hat der Mensch freien Willen...
Die Tugend des Menschen ist nicht absolut, aber der Grad ist schwer
zu beurtheilen, weil er intensiv ist....

Im Tugendgesetz ist auch das Kleinste von Bedeutung, aber wieder
der Besserung widerstehet das grösste Laster nicht; auch der Irrthum wird
als Sünde betrachtet; und bei welchen Lastern eine Besserung schwer
möglich ist...........................
Ueber den Grad der Sünder: wie das Urtheil über Andere immer ein
milderes sein soll; welches aber als Rechtsprincip nicht gilt ..........................................

Keine menschliche Tugend ist vollkommen, kein Mensch ist ohne
Schuld, daher kann er sich seines Verdienstes niemals überheben. Es ist
aber wieder kein Mensch ohne irgend ein Verdienst und moralische Kraft

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zur Besserung; und welcher Begriff über Teufel und Dämonen im Talmud
vorherrschend ist..........................

Weder Verdienst noch Schuld kann auf einen Andern übertragen
werden; wie der Spruch: „Gott sucht heim die Sünden der Eltern an den
Kindern" zu verstehen sei; und unter welcher Bedingung über moralisches
Verdienst ein Vertrag geschlossen werden kann ................................

Der Mensch soll seine eigenen Handlungen unparteiisch richten und
das allsehende Auge fürchten; aber auch die richtige Auffassung des Ge-
setzes sich aneignen

S.

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Gegen wen der Mensch Pflichten hat; eigentliche Pflichten gegen
Gott gibt es nicht, weil der Mensch Gott weder nützen noch schaden kann 14
Zu den Pflichten gegen das eigene Ich ist der Mensch verpflichtet,
weil er nicht eigenes, sondern Eigenthum Gottes ist; und wie dieses zu
verstehen sei...............

Welche Pflichten bei Collisionsfällen höher zu betrachten sind, als die
andern; welche Pflichten gegen sich selbst man aufgeben muss, um Pflichten
gegen Andere zu erfüllen; Unterschied zwischen Hingebung und Rettung
des eigenen Lebens; welches Recht die Abwehr einräumt; und über Pflich-
ten fürs Ganze, und was als ein Ganzes betrachtet wird

Der Mensch hat Willensfreiheit; er muss die Hindernisse, die
sich der Entwickelung dieses Vermögens entgegenstellen, zu entfernen su-
chen; wie nur Tugendhandlungen freie Handlungen sind: und ob die Tu-
gend lehr- und lernbar sei

Ueber die nächsten Hindernisse der Tugend, und wie sie zu entfer-
nen ist, nämlich durch Vervollkommnung des Geistes, durch Stärkung des
guten Triebes, und durch strenge Beurtheilung der eigenen Handlungen; und
wie bei einem Zweifel zu verfahren sei.........................................

Ueber die entfernteren Hindernisse der Tugend, wie ihnen zu begeg-
nen ist, durch Unterricht; Vermeidung böser Gesellschaft und verführe-
rischer Gelegenheit; Regelung der Gemüthsstimmung; und wie sich der
Mensch von der Aussenwelt unabhängig machen soll; denn auch der grösste
Mensch kann der Versuchung unterliegen.

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Die fünf Abtheilungen der angewandten Tugendlehre; und ist das
Streben nach Vollkommenheit der Zweck, und das Streben nach Wohlsein
das Mittel der Selbstpflichten

...........

Die Erhaltung des eigenen Lebens ist eine Pflicht; aus welchem
Grunde; und in welchem Falle es gestattet ist das Leben hinzuopfern oder
es sich gar selber zu nehmen .......................................

........

Die Erhaltung der Gesundheit des ganzen Körpers, wie eines jeden
Theiles desselben ist Pflicht, wo aber ein Theil dem Ganzen nachstehet

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Die Vervollkommnung des Geistes ist Pflicht; doch nur Jeglicher nach
seinem Berufe; aber niemals darf sie auf Kosten der Gesundheit geschehen,
und auch nicht auf Kosten des Lebenserwerbes

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Arbeitsamkeit und Sparsamkeit sind Tugendpflichten, sie dürfen aber
nicht ausarten in Habsucht und Geitz. Der Mensch soll immer in der richti-

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gen Mitte wandeln, soll sich nicht kasteien u. dgl. Müssiggang und Faulheit
sind Laster, auch für den Reichen

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Der Mensch soll sich erhalten die Ehre, aber nicht stolz sein; soll
streben nach einem Ruf, aber nicht ehrgeitzig sein; soll gesellige Verbindun-
gen suchen, aber nicht Furcht hegen vor Menschenmeinung; soll streben
nach Unabhängigkeit, aber nicht zügellos sein. Ehelosigkeit ist Sünde;
Ehetrennung ein moralisches Unrecht. Endlich ein Unterschied zwischen
den Schauspielen zu Zeiten des Talmuds und den heutigen

.....

Die Erhaltung der Menschenwürde, die Beobachtung der Keuschheit
und die Heilighaltung der Wahrhaftigkeit gehört zu den Selbstpflichten;
strenge Keuschheitslehren und Regeln.........

Ueber Gesellschaftspflichten, deren oberster Grundsatz; die Menschen-
würde muss in allen Menschen geachtet werden: Beweise, dass Jesus nicht
von den Juden gekreuzigt worden ist...............

.................

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Nicht nur die Gerechtigkeitspflicht, sondern auch die Billigkeit muss
der Mensch beobachten; aber sowohl Gerechtigkeit als Billigkeit muss aus
dem innern Tugendgefühl fliessen
Man darf Niemanden schaden, es geschehe denn zur Vertheidiguug;
auch die Erhaltung und Rettung anderer ist Tugendpflicht, was unter Ver-
theidigung zu verstehen ist, wie weit sie sich erstrecke, und was man für
Menschenrettung zu thun verpflichtet ist................

.........

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Ueber Mildthätigkeit, Dienstfertigkeit und Nachgiebigkeit; wie Wohl-
thätigkeitsdienste auszuüben sind, und über die Pflicht der Dankbarkeit...... 30
Geboten ist zur Beförderung des moralischen Wohlseins anderer Men-
schen beizutragen; was man daher Alles dazu thun muss; und verbothen was
demselben hinderlich ist, was man daher alles unterlassen muss.............................................
Ueber Pflicht der Wahrhaftigkeit, wie weit sie sich erstreckt; wenn
man unbedingt die Wahrheit sagen muss; gegen wen man sie verschweigen
darf, und wenn man sogar eine Unwahrheit sagen soll......

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Freundschaft lässt sich nicht gebieten, es ist darum bloss Pflicht den
Nebenmenschen als Freund zu behandeln; Beschämung, Verleumdung etc.
ist streng verboten ......................................

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Feindschaft, Hass und Rache ist verboten, geboten Böses mit Gutem
zu vergelten, jeden Neid aus seinem Innern zu entfernen. Beweis, dass es
nicht wahr sei, dass von den Alten geboten wurde, den Feind zu hassen 34
Ueber Gattenpflichten, was ein ethischer Ehebruch heisse, und
über Convienz- und Geldheirath; über Eltern- und Kinderpflichten; die
Elternpflicht erstreckt sich auch auf das noch ungeborene Kind, wie weit;
die kindliche Ehrfurcht hat keine Schranken, aus welcher Ursache;
über Pflichten des Dienstgebers und Dienstnehmers, wie viel Gattungen
Knechte und Mägde es gibt, ihre Rechte und ihre Pflichten; und über Pflich-
ten gegen Verwandte....

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Ueber das Vaterland, welches Land ein solches ist; von den Pflich-
ten gegen dasselbe und dessen Beherrscher, und von den Pflichten gegen
alle Menschen, sie als Brüder zu betrachten. Die Messiasidee, wie sie auf-

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zufzufassen sei, und dass Gesetzen einer legitimen Regierung religiöse
Dignität zukommen; aber nur den allgemeinen, nicht aber den Sonder-
gesetzen

Ueber Pflichten gegen eine Leiche, als gewesene Hülle eines unsterb.
lichen Geistes; welch ein Missbrauch das frühe Beerdigen ist; wie man
auch Leichenorten Ehrfurcht schuldig ist, aber die Pflichten gegen Lebende
denen gegen Verstorbene vorangehen ......................

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Was man dem Rufe und Andenken eines Verstorbenen schuldet, wie
man seinen Willen erfüllen müsse, seinen Ruf nicht beflecken dürfe, aber
ein gerechter Tadel ist, auch gegen Gestorbene, erlaubt, so wie ein unver-
dientes Lob verboten; und wie die Trauer um einen Gestorbenen zu halten sei 38
Ueber Pflichten gegen lebendige Geschöpfe und gegen leblose Dinge;
Thierquälerei ist mosaisch verboten

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...

Bekehrung und Besserung ist jedem Menschen nothwendig, weil er
mit der Sünde beginnt; welche Bekehrung die Tugendlehre vorschreibt,
nämlich aus Liebe zu Gott, eine anhaltende, eine innere und äussere,
Gutmachung des Gesündigten, soweit es zu verbessern ist.......................

mit

Der Mensch muss sein sittliches Gefühl entwickeln und den Hang zum
Bösen bekämpfen, und was ihm hiezu Noth thuet. Ein fröhliches Gemüth
ist ein Beförderungsmittel der Tugend; ebenfalls Umgang mit Tugendhaften
und öffentlicher Gottesdienst. Ueber Gottvertrauen, dass es aber kein blin-
des sein darf. Unmässigkeit führt zur Sünde, aber Entsagungen sind nur in
seltenen Fällen anzuempfehlen

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der Rechtslehre.

Ein Rechtsgesetz ist für die menschliche Gesellschaft nothwendig;
und wie das oberste Urgesetz lautet

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Der Mensch ist Selbstzweck, daher hat Jeder das Recht, das erreichen
zu dürfen, was ihm das Rechtsgesetz gestattet, und ist solches nicht nur er-
laubt, sondern mitunter geboten

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Das Rechtsgesetz hat eigentlich blos negative Pflichten, wie sich diese
ausdrücken lassen

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Jede Rechtspflicht ist erzwingbar u. z. nach dem Naturrecht von dem
Berechtigten selbst; über äusserliches Recht, welches iunerlich ein Unrecht
ist; Nothwehr kann niemals bestraft werden

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Die Rechte sind sachlich und persönlich; vollständig und unvollstän-
dig; einseitig und gegenseitig; endlich auch gemeinschaftliche

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Die ursprünglichen Rechte sind unveräusserlich, die entstandenen ver-
äusserlich und erwerblich. Was Urrechte sind, und dass sie auch in gewis-
sen Fällen aufgegeben werden können. Die innere Ueberzeugung gehört

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