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grimmen Tronjerjunkers, germanische Männlichkeit verkörpert und dem. die Grazien doch ihre köstlichsten Gaben in die Wiege gespendet haben. Darin, in der wundervollen Mischung von Kraft und Feinheit, von bezwingender Gewalt und zartester Anmuth, beruht sein ganz persön licher Reiz; und auch daraus können wir lernen: daß der Kraft nicht die Roheit, kerndeutscher Niedersachsensitte nicht täppisches Wesen gesellt sein muß. Fast möchte man glauben, die freundliche Vorsehung habe. durch die Synthese zeigen wollen, was sie aus deutscher Menschheit zu machen vermag, und den Hort, der vorher an die drei Helden Luther, Friedrich und Goethe vertheilt worden war, nun Einem verliehen, um in ihrem Meisterstück ihre Macht zu verkünden. Es ist das sicherste Zeichen wahrhafter Menschengröße, daß sie ohne Retouche und ohne den Strahlenkranz der vollbrachten Thaten bestehen kann; zu diesen Ganzgroßen, deren Andenken der Nachwelt unendliche Sehnsucht erregt, gehört der Mann, dem die Liebe jetzt grüßend naht. Wenn der Tag einst erscheint, den die Zärtlichkeit weit noch hinwegscheuchen möchte, wird, wie am Grab des Achilles, die Klage ertönen, daß nun das schöne Bildniß der Erde schon fehlen soll, die ringsum am Gemeinen sich freut. Der Bismarcktag, den wir mit dem ohne Wank Aufrechten noch oft zu erleben hoffen, wird uns heilig bleiben, mag Alles auch, was in dreißig Märchenglücksjahren geschah, nach Maryens Drohung nur Episode sein. Immer wollen und werden wir an diesem Tage Dessen gedenken, der in jeder Lebensäußerung so graziös ist und doch so voll heldischer Kraft, der Bauerneinfalt mit adeligem Wesen durchwärmte, cin Deutscher blieb und ein Weltbürger wurde und das Höchste lächelnd vollbringen, das Schmerzlichste klaglos erdulden konnte, weil er in guten und bösen Stunden sich selbst stets getreu war und, ohne beschränkte Wortgläubigkeit, ohne den Gespensterwahn, der uns auf Schritt und Tritt hemmt, aus fester Anschauung der gemeinen Wirklichkeit der Dinge den Muth und die Kraft zum Handeln schöpfte. Bricht für die deutsche Menschheit wieder einmal ein schwarzes Verhängniß herein, dann darf sie, ob ringsum auch dreist der Spott sich regt, auf diesen ganz menschlichen Helden deuten und in stolzem Hoffen über das Gestrüpp hinwegrufen: Das vermochten wir, denn uns wurde, als es für Deutschland zu nachten schien, der Wunderbare geschenkt, der auf der bewohnten Erde den Neid der Völker erweckt.

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Seute,

Der Strike in der Konfektion.

Beute, wo in fast allen Städten die Arbeit wieder aufgenommen worden ist, wo in der Konfektion-Industrie Alles wieder seinen regelmäßigen Gang geht, ist es leichter möglich, der Bedeutung der Bewegung gerecht zu werden, als während des Ausstandes. Das Interesse, das man ihm ent= gegengebracht hat, so weit es ein augenblicklicher Sport war oder von dem Mitleid eingegeben, das wohl Thränen weint, aber keine trocknet, ist anderen Interessen gewichen. Auch in der Presse ist es still geworden. Als Ergebniß der Reichstagsdebatte werden Erhebungen" veranstaltet. Jett liegt es wohl nahe, zu fragen: was ist denn eigentlich erreicht worden?

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Mißt man das Erreichte an Dem, was gefordert wurde, so ist zunächst hervorzuheben, daß der Ausstand anfänglich mehr war als eine Lohnbewegung: der Kampf gegen eine Betriebsform. Die organisirten Arbeiter der Konfektion haben in der hausindustriellen Betriebsform die Ursache ihrer elenden Lage erkannt. Der Arbeiter, der im eigenen Heim" für fremde Rechnung thätig ist, der Hausindustrielle, hat geringe oder gar keine Fühlung mit seinen Arbeitgefährten. Vereinzelt steht er dem Unternehmer wehrlos gegenüber. Je vollkommener dieser sich den Bedingungen anpaßt, die ihn konkurrenzfähig erhalten, um so verhängnißvoller wird dem Arbeiter seine Wehrlosigkeit. Bei dem außerordentlich scharfen Wettbewerbe in der Kon= fektion, bei dem Ueberhandnehmen Dessen, was die Unternehmer selbst als Schmußkonkurrenz bezeichnen, ergiebt sich als Folge des hausindustriellen Betriebes eine erstaunliche Niedrigkeit der Löhne. Diese zwingt hier, wie überall, zu einer Arbeitzeit, die die Gesundheit und Leistungfähigkeit der Arbeiterschaft nothwendig untergraben muß. Aus der Thatsache, daß der schlecht bezahlte Arbeiter in der eigenen Wohnung die Waaren herstellt, folgt der andere Hauptmißstand: gesundheitwidrige Arbeiträume. Endlich bringt die hausindustrielle Betriebsform eine Unregelmäßigkeit der Produktion mit sich und begünstigt die Entwickelung einer Industrie zur Saisonindustrie. Der Unternehmer, der nur Heimarbeiter beschäftigt, hat keinerlei Interesse an einer stetigen Produktion, da er weder in Arbeiträumen noch in Maschinen. Gelder angelegt hat. Jederzeit kann er seinen Betrieb erweitern oder einschränken, die Zahl seiner Arbeiter für einige Monate vermehren, um nachher vielleicht Alle, die in seinem Lohne standen, zeitweilig arbeit- und brotlos zu lassen. Selbst dem ungeschüßten Fabrikarbeiter gegenüber ist der Heimarbeiter durch schlechte Löhne und unregelmäßige Beschäftigung im Nachtheil. Seitdem man den Fabrikarbeitern, besonders den weiblichen, Schutz gewährt hat, der, sei er auch noch so gering, seinen wohlthätigen Einfluß geltend macht, fällt

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der Vergleich zwischen der Lage der beiden Arbeiterkategorien noch mehr zu Ungunsten der Hausindustriellen aus. Auch die Arbeiterversicherungsgesetze kommen diesen nicht zu Gute.

Gegen alle diese Nachtheile haben die Arbeiter den Kampf aufgenommen, indem sie mit der Forderung nach Errichtung von Betriebswerkstätten in den Strike eintraten. Sie verlangten vom Unternehmer, daß er in eigenen Arbeit= räumen seine Waaren herstellen lasse, wie es in den meisten anderen Industrien geschieht. Dem Unternehmer, nicht dem Arbeiter, sollten die Betriebskosten zufallen; er sollte für die Arbeiträume verantwortlich sein, gleich dem Fabrikbesizer. Mit dieser Forderung wäre gleichzeitig eine Stellung der Arbeiter unter die Arbeiterschutzbestimmungen durchgesezt worden. Die Unternehmer haben mit einem: non possumus geantwortet, doch hat sich ihr Hauptorgan, der „Konfektionär," gehütet, ein Loblied auf die Hausindustrie, auf ihre Freiheit von Versicherungzwang und Fabrikinspektion, zu singen, wie im vorigen Jahre. Die Konkurrenzfähigkeit auf dem Weltmarkte mußte herhalten.

So weit bis jezt Nachrichten vorliegen, hat sich nur eine einzige hamburger Firma zur Errichtung von Betriebswerkstätten bis zum ersten Juli 1897 verpflichtet.*) Dagegen haben viele Händler sich bereit erklärt, nur von solchen Unternehmern ihre Waaren zu beziehen, die in eigenen Werkstätten arbeiten lassen. Es ist anzunehmen, daß auf diese Art ein Druck ausgeübt werden kann, der, namentlich wenn ihn das konsumirende Publikum unterstüßt, den Bestrebungen der Arbeiter förderlich sein wird.

Die zweite Forderung, die der Anerkennung von Lohntarifen, gewinnt eine besondere Bedeutung, wenn man ins Auge faßt, wie in dem uns beschäftigenden Zweige die Produktion organisirt ist. Hier findet ein unmittelbarer Verkehr zwischen Unternehmer und Arbeiter nicht statt. Die Arbeit wird einer Mittelsperson, dem Zwischenmeister, übergeben, der sie entweder in seiner Werkstätte ausführen läßt oder sie an Heimarbeiter weitergiebt. Vom Geschäft erhält der Zwischenmeister Stücklöhne, die meistens schwanken, je nachdem viel oder wenig Arbeit da ist. Welchen Bruchtheil der empfangenen Gelder der Zwischenmeister dem Arbeiter giebt, ob er selbst an der Produktion be= theiligt ist etwa das Zuschneiden oder Bügeln besorgt, das Alles untersteht keiner Kontrole. In Folge davon sind die Löhne äußerst verschieden und der Antheil der Arbeiter am Ertrage ihrer Arbeit ist wohl bisher mehr durch Machtverhältnisse" als durch Billigkeitrücksichten bestimmt worden. Die Forderung eines Lohntarifes wurde als unerfüllbar hingestellt und Das versuchte man auf die merkwürdigste Weise zu begründen. Im „Konfektionär“

*) In Pforzheim sind Betriebswerkstätten in Aussicht gestellt. Hier handelt es sich aber nur um Maßarbeiter.

las man am neunten Februar dieses Jahres wörtlich: „Der Schneidermeister. zahlt seinen Arbeitern, die für ihn außer dem Hause arbeiten, die verschiedenartigsten Löhne, so daß sich also (!) bestimmte Lohnfestseßungen gar nicht machen lassen." Die Logik dieses Sazes ist etwa so zwingend, wie wenn man sagte: Dieser Hund hat lange Haare, also kann man ihn nicht scheren! Gerade, weil er lange Haare hat, soll er ja geschoren werden! Eine Anerkennung fester Lohntarife hätte die Basis für gesündere Verhältnisse schaffen helfen. Auch in Unternehmerkreisen hat man sich vereinzelt für Festsetzung eines Minimaltarifes ausgesprochen, der der ärgsten „Schmußkonkurenz“ steuern und also auch den Unternehmern unmittelbaren Vortheil bringen würde. Troßdem ist nur in folgenden Städten ein Lohn- oder ein Minimaltarif bewilligt worden: in Berlin (und zwar hier nur für die Herrenkonfektion), in Erfurt, Görlitz und in Hamburg, hier nicht einmal von allen Firmen.

Weiter wurde von den Strikenden die Anerkennung von Arbeitnachweisen in Händen der Arbeiter gefordert. Jeßt herrscht auf diesem Gebiete ein Mangel an Einheitlichkeit, der weder dem Unternehmer noch dem Arbeiter vortheilhaft ist. Die Innung, der Verband der Meister, weist Arbeit nach und steht in beständiger Konkurrenz mit dem Arbeitnachweise der organisirten Arbeiter. Erkennen die Unternehmer diesen an, was in dem Falle gleichbedeutend wäre mit der Verpflichtung, nur durch ihn Arbeiter zu beziehen, so ist den Arbeitern eine Uebersicht über den Arbeitmarkt möglich. Auch hätten dadurch die organisirten Arbeiter es in der Hand, auf solche Unternehmer, die unwürdige Zustände in ihrem Betriebe dulden, dadurch einen Druck auszuüben, daß sie ihnen keine Arbeiter mehr zuwiesen. So bliebe den Arbeitern ein Mittel, ihre Rechte zu wahren, das unter Umständen dem Strike an Wirksamkeit gleichkommen kann. Wer es ihnen hartnäckig verweigert, verweist sie geradezu auf die Arbeiteinstellung, die immer ein zweischneidiges Schwert ist. Die Forderung ist nirgends bewilligt worden.

Um einem friedlichen Ausgleich die Wege zu ebenen, haben die Aus= ständigen die „Einsetzung einer Kommission zur Austragung etwaiger Streitig= feiten" gefordert, die zu gleichen Theilen aus Geschäftsinhabern oder deren Vertretern und aus Schneidern bestehen soll. In Berlin, Breslau, Görlig haben die Unternehmer ein solches Einigungamt zugestanden. Welcher Werth dieser Errungenschaft beizumessen ist, muß die Zeit zeigen.

Daß die Arbeiterschaft selbst weit entfernt war, eine baldige Errichtung von Betriebswerkstätten zu erwarten, wird am Besten durch die fünfte Forderung bewiesen, die sie aufgestellt hatten: Schnelle Abfertigung bei Empfangnahme und Abliefern der Arbeiten. Bei länger als einstündigem Warten werden pro Stunde 40 Pfennige vergütet." Mit der Bewilligung der Hauptforderung wären Bestimmungen über das Abliefern gegenstandslos. Die

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Forderung wendet sich gegen einen Mißstand, der nur bei hausindustriellem Betriebe möglich ist. Hier werden die zu Hause gefertigten Waaren an be= stimmten Tagen von den Arbeitern abgeholt und zurückgeliefert. Es ist vorgekommen, daß Arbeiter drei bis vier Stunden ihrer kostbaren Zeit durch Warten verloren haben. Dafür hat man einen Entgelt verlangt, der aber nur in Erfurt bewilligt worden ist (15 bis 25 Pfennige pro Stunde). In den anderen Städten hat man sich begnügt, eine schnelle Abfertigung der Arbeiter zu versprechen.

Die übrigen Forderungen, die einer anständigen, eines Menschen würdigen Behandlung und wöchentlicher Lohnzahlung, haben in ihrer schlichten. Selbstverständlichkeit nicht zu längeren Auseinandersetzungen geführt. Wie weit Beides den Arbeitern fernerhin gesichert ist, wird im Wesentlichen davon abhängen, ob die Unternehmer ihren Zwischenmeistern etwas auf die Finger sehen und von dem Verhalten der Arbeiter, namentlich von ihrer Organisation. Anstatt der angeführten Forderungen wurden Lohnerhöhungen bewilligt. In Berlin kam es für die Herren-Konfektion unter Mitwirkung des Einigungamtes zu folgenden Abmachungen:

1. Die Konfektionäre bewilligen einen 12 prozentigen Lohnzuschlag auf alle vor dem Strike gezahlten Lohnfäße. Sofern diese die Minimalsäge des von den Konfektionären vorgeschlagenen Minimaltarifs nicht erreichen, ist mindestens der Betrag des tarifmäßigen Minimallohnes zu zahlen.

2. Unter den Lohnsäßen zu 1 dürfen Arbeiten weder an Zwischenmeister noch an Arbeiter ausgegeben oder übernommen werden.

3. Die nach diesen Säßen zu zahlenden Lohnfäße sind für jedes Geschäft durch Aushang im Geschäft und bei den Zwischenmeistern kekannt zu geben.

4. Die Zwischenmeister verpflichten sich zur Anbringung des Aushanges, sowie ferner, ihren Arbeitern den vollen erzielten Lohnzuschlag zu gewähren.

5. Die Konfektionäre verpflichten sich, Zwischenmeister, welche die Bestimmungen zu 4 nicht erfüllen, fernerhin nicht mehr zu beschäftigen. Eben so verpflichten sich die Zwischenmeister, für Konfektionäre, welche die vorstehenden Verpflichtungen nicht erfüllen, nicht zu arbeiten.

An dem selben Tage nahmen die Arbeiter und Arbeiterinnen der Damen- und Kinderkonfektion die Arbeit wieder auf, nachdem ihnen sowohl als den Zwischenmeistern auf die bisher gezahlten Löhne bis zu 1,75 Mark ein Zuschlag von 30 Prozent bewilligt worden war, auf Löhne von 1,80 bis 4 Mark 20 Prozent, von 4,10 bis 8 Mark 15 Prozent, von 8,10 Mark an 10 Prozent. Befremdend ist, daß für die erst seit wenigen Jahren in Berlin bestehende Arbeiterkonfektion nichts vereinbart ist. In Erfurt erzielte man eine 121/2 prozentige Lohnerhöhung, in Breslau eine solche von 10, in Halle und Görlitz von 15 Prozent. In Dresden wurde am siebenten März nach achtzehntägigem Ausstande auf die bisher den Zwischenmeistern gezahlten Löhne

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