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rücksichtigung, um nicht allzuoft mit „Nachträgen" in HAGENS Abhandlung eingreifen zu müssen. Vielmehr hielt ich es für gerathen, alles dasjenige, was sich für SCHRADERS Umschrift und Übersetzung aus HAGEN und umgekehrt entnehmen liesse, hier im Ganzen zusammenzustellen. Bei Texten wie den in Rede stehenden, welche beide von anerkannt höchstem historischem Werthe sind, ist ja nichts, was zu immer genauerer Feststellung des Urtextes beitragen kann, zu geringfügig, um beachtet zu werden, und verdient jede Vermuthung, auch wenn sie sich als irrig erweisen sollte, wissenschaftliche Besprechung, um das Verständniss der Textworte im Einzelnen und Ganzen immer grösserer Sicherheit näher zu führen. Gewiss hat auch SCHRADER eben in Anbetracht des ungewöhnlichen Interesses, welches Historiker, Philologen und Theologen diesen beiden. Keilschrifturkunden entgegenbringen, ihre Bearbeitung innerhalb der von ihm herausgegebenen Keilinschriftlichen Bibliothek sich selbst vorbehalten.

Die Anzahl der Stellen, in welchen HAGENS und SCHRADERS Umschrift und Übersetzung von einander abweichen, ist sowohl beim Cyrus-Cylinder als bei den Nabûna id-Annalen keine geringe. Ich nenne und bespreche zunächst in thunlichster Kürze alle diejenigen wichtigeren Punkte, in welchen, wie mir scheint, SCHRADERS Arbeit nach HAGEN zu verbessern ist.

Cyrus-Cylinder. Umschrift. An SCHRADERS Umschrift scheint mir zunächst im Allgemeinen das auszusetzen, dass sie über die Grösse der einzelnen Lücken so gut wie völlig im Unklaren lässt. Im Einzelnen ist zu bemerken, dass die in HAGENS Anmm. I. 4. 19. 20. 21. 24. 25. 26. 27. 35 verzeichneten Versehen und Fehler von VR 35 und von WINCKLERS Ausgabe bedauerlicher Weise auch in SCHRADERS Umschrift sämtlich übergegangen sind, sogar das oben S. 207 Anm. I erwähnte ul-ad Z. 23 (lies ul-şi!), welches SCHRADER als UL-at d. i. hida-at deutet, während WINCKLER im Wörter-Verzeichniss zu den Keilschrifttexten bemerkt: „ullu (?) Spiel, Musik. ina ul-at u rišati. Kyr. 23". Ausserdem ist SCHRADERS Umschrift noch in den folgenden Punkten richtig zu stellen:

Z. 12. Lies it-ta-ma-ah statt it-ta-mah und iz-zak-ra statt i-zak-ra. ú-ka-an-ni-ša statt ú-kan-ni-ša. Vor ušakšidu ist ša ausgelassen.

Z. 13.

Z. 17.

Z. 18.

Z. 19.

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ta-ha-si statt tahâzi. Hinter Nabu-na'id ist šarru aus

gelassen.

šak-kan-nak-ka statt šak-ka-nak-ka und šarru-ú-ti-šu

statt šar-ru-ti-šu.
pu-ta-ku statt pu-uš-ku.

Z. 20. Lies dannu statt

dan-nu.

Z. 24. Lies zêru (rabû) statt mu, wodurch allein schon die Er-
gänzung mu-gal-[lit-]tim unmöglich wird.

Z. 26.

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Z. 29.

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Z. 31. Z. 32.

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als letztes Zeichen ma, nicht mu.

šarrâni statt šar; die Anm. ist zu streichen.
ma-ha-za statt ma-ha-[zi].

ú-pa-ah-hi-ra-am-ma statt ú-pah-hi-ra-am-ma, und am
Schlusse šú-un statt šu-nu.

Übersetzung. Z. 6. paraș là simâtišunu, nach SCHRADER: ,,den nicht ihnen zukommenden Tempelbezirk". Aber was berechtigt, für parșu eine sonst ganz unerweisbare Bed. anzunehmen, während „Gebot, Geheiss" feststeht und auch hier vortrefflich passt?*

Z. 7. Der Schluss dieser Zeile mag dunkel sein, aber an šu-uššu „sechzig" zu denken (SCHRADER), verbietet der Zusammenhang.

Z. 8. SCHRADER übersetzt die Schlussworte dieser Zeile: „,in nicht zu billigendem (?) Gehorsam zertrümmerte er sie alle". In Redensarten wie išûța apšâni, lašûța apšânka kann apšânu (abšânu) „Gehorsam" bedeuten, sodass zu übersetzen ist: „er leistete mir G.", ,,ich will dir G. leisten", aber es kann auch ebensogut etwas wie „Joch" oder „Strang" o. ä. bedeuten, dies umsomehr als für šâțu, einem Syn. von šadâdu, sonst nur die Bed. „ziehen, schleppen“ (s. z. B. Sanh. Konst. 70) nachgewiesen ist; also:,,er zog mein Joch", ,,ich will dein Joch ziehen", vgl. Neb. Grot. I 12: ana šâțam serdêšu lûkanniš kišâdam (beugte ich den Nacken), womit wechselt ana ša

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* Wie ich nachträglich sehe, hat SCHRADER seine irrige Übersetzung WINCKLERS Wörter-Verzeichniss (s. igaru) entnommen. Aber bevor eine solche schlechterdings neue Bed. für parșu auf WINCKLERS Autorität hin angenommen und als gesichert (ohne Fragezeichen!) ausgegeben wurde, mussten doch WINCKLERS Beweisgründe nachgeprüft werden. SCHRADER würde dann gefunden haben, dass WINCKLER seine nur auf Neb. Winckl. II 52 gegründete Annahme selbst für fraglich hält; und bei noch näherem Zusehen würde ihm wohl auch nicht entgangen sein, dass die von WINCKLER als PA. AN d. i. parșu gefassten Zeichen einfach pa-an,,vor“ zu lesen sind. Nachdem alle Hefte der Keilinschriftlichen Bibliothek durch grundirrige Umschriftsweisen wie maḥâzâni șiḥrûti ša limêtišunu verunziert worden sind, während WINCKLER jetzt endlich zu spät den längst klar erkennbar gewesenen Thatbestand betreffs des Unterschiedes von mahâzu und âlu eingesehen hat (s. Keilschrifttexte S. 75), wäre es, meine ich, angezeigt, den Neuerungen WINCKLERS einige Skepsis entgegenzubringen. Von solchen verkehrten Neuerungen WINCKLERS seien hier nur folgende Lesungen, Übersetzungen und Formerklärungen hervorgehoben: immiru panuššun ihr Antlitz strahlte" von amâru; la asmu-ti murniske (Sanh. V 80) die ,,nicht blanken, schmutzigen" Rosse (aber siehe NE 44, 55. IV R 9, 39a. 15, 36a u. s. w.); labbiš annadir „ich brüllte auf wie ein Löwe“, als ob es ,,brüllende" Schlangen (III R 62, 29) gäbe; aggiš lik-rim-mí-šu-ma „er möge zornig auf ihn sein“ (von karâmu!), während die Lesung aggiš likkilmišuma (,,er blicke zornig ihn an") durch Schreibungen wie ezziš li-ki-el-mu-šú längst ausser Zweifel steht; u-tak-kal-lu „Held, Heros" (?) Asurn. Stand. 12, wo WINCKLER die Zeichen se (d. i. šum!) und tak, vgl. Asurn. I 19. III 126, mit einander verwechselt. Diese Anm. liesse sich zu Seiten erweitern.

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dâda serdêšu Neb. II 9. Apšânu (abšânu) muss, ebenso wie dieses serdê (vgl. LAL = sarâdu ša imêri, II R 24 Nr. 2, 55) eine grobsinnliche Bed. haben d. h. irgendetwas bezeichnen, mit dessen Hülfe ein Zugthier in das Joch gespannt wird. Pašâhu, wovon tapšuḥtu, ist als Syn. von nahu bekannt genug, um eine Bed. wie „billigen“ schlechterdings auszuschliessen. Überdies ist die Bedeutungsnuance „zertrümmern“ für hulluku nicht ganz glücklich gewählt; „zertrümmern" heisst duķķuķu, huppû, allenfalls auch purruru, aber hulluku bed. niemals etwas anderes als „vernichten, vertilgen, verderben“.

Z. 9. „gegen ihre tazimtu zürnte gewaltig" u. s. w. SCHRADER lässt das Wort tazimtu unübersetzt, obschon er PEISERS Übersetzung ,,auf ihre Klagen" citirt. HAGEN hielt die Bed. „Wehklage, Weinen" für tazimtu augenscheinlich für bekannt genug, um sie von neuem zu beweisen. Die alles entscheidende Stelle ist bekanntlich VR 22, 8h, wo das Ideogr. „Augenwasser" d. i. Thräne neben andern Wörtern wie di-im-tum (7), un-ni-nu „Seufzen“ auch durch ta-azzi-im-tum (vgl. Z. 45h) wiedergegeben wird. Weitere Stellen aus ,,Nimrodepos" und anderen Texten anzuführen, ist überflüssig. In der Mitte der Zeile lesen wir bei SCHRADER: [zerstörte] ihre kisur (? Mauer)". Die Lesung ki-sur ist nicht fraglich, dagegen die Bed. „Mauer" für kisurru unerweisbar, womit auch die Ergänzung ,,zerstörte" hinfällig wird.

Z. II verbindet SCHRADER: irtaši ta-ai-ra kullat mâtâta kališina ,,er bewilligte die Rückkehr der Gesamtheit aller Länder". Aber abgesehen von der Undurchsichtbarkeit des Sinnes dieser Übersetzung, ist die Bed.,,bewilligen" des Verbums rašû längst als irrig abgethan worden: rašû bed. nichts anderes als „,fassen, nehmen" und irtaši ta-a-a-ra heisst „er fasste Erbarmen", geradeso wie V R 64 Col. I 15 iršû ta-a-a-ri,sie fassten Erbarmen". Dass die Worte kullat mâtâta kališina als Obj. zum folgenden Verbum i-hi-id (t, t) gezogen werden müssen, kann keinen Augenblick zweifelhaft sein. SCHRADER freilich denkt für i-hi-id an eine Übersetzung „er freute sich"; aber das müsste nach den Regeln der assyr. Grammatik ihdi, ihdu heissen, Formen wie kennt das Assyrische nicht. Die Verbindung mit dem Verbum barû erweist HAGENS Lesung ihit, Prt. des bekannten Verbums hâtu ,,schauen, Umschau halten, suchen u. s. w." (s. z. B. II R 36, 8-11a. b), ohne Weiteres als richtig. Beachte Neb. Senk. II 3. Neb. Grot. II 57. V R 34 Col. III 12: ahit abrêma, u. a. St. m. Auch WINCKLER hat das Richtige getroffen.

Z. 14. „Er blickte auf die Thaten, die segensvollen, und auf seine gerechte Hand und sein (redliches) Herz". So SCHRADER. Die gerechte,,Hand" beruht auf einem Irrthum: dem dam-ka-a-ta segensvoll" darf nicht noch einmal ka-a-ta „Hand" entnommen werden.

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