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Sie sind abgezogen. In der Nachbarschaft von Nineveh haben sie halt gemacht. Und ich habe ihnen verkündigt also: „Mein Vater ist zwar tot, die Wache des Königs verseht ihr jetzt, zieht ab".

,,Heute sogleich liess ich ihn vor den König, meinen Herrn, bringen. Möge der König, mein Herr, ihn fragen, wie ich zu Grunde gerichtet habe, (und) möge er (es) dem König, meinem Herrn, erzählen. Den Oberstallmeister, ihn, den Karkemischäer, haben seine Knechte getödtet. Nicht einen unter ihnen liess ich entrinnen wir nahmen (sie) gefangen. Ich habe den Schatz der Beltis, der Herrin von Kidimuri, deren Mütter dich lieben, vor den König, meinen Herrn, bringen lassen. Möge der König, mein Herr, über Sippara wachsam sein. Wir haben ausgeruht. Das Befinden des Königs, meines Herrn, habe ich nicht gehört. Was giebt es Neues?"

Übersetzung:

An den König, meinen Herrn, dein Knecht Išdi-Nabû. Gruss dem König, meinem Herrn! Mögen Bel, Nebo, Istar von Ninewe, Istar vom Hause Kidimuri, den König, meinen Herrn, gar sehr, gar sehr segnen, Freude des Herzens, Gesundheit des Leibes dem König, meinem Herrn, verleihen! Gruss den Wächtern meines Herrn Königs!

Nâdin-šum-ilu, der Sohn des Aramis-šar-ilâni, königlicher Befehlsvollzieher (?), theilt mir mit: „Mein Vater ist im Feindesland gefallen. Fünfzig seiner Leibeigenen haben 12 Pferde an sich genommen, sind. fortgezogen und halten sich (nunmehr) in der Gegend um Ninewe herum auf. Ich sagte zu ihnen: Mein Vater ist todt. Werdet doch Wächter des Königs! Also rieth ich." Ich habe ihn nun soeben zu meinem Herrn König bringen lassen. Der König, mein Herr, frage ihn ganz nach Belieben aus, und er stehe Rede dem König, meinem Herrn.

Den bewussten damkar aus Karkemisch, dem man seine Knechte getödtet, ohne dass einer von ihnen sein Leben gerettet hätte, haben wir zum Diener am Tempel der Göttin Beltis, der göttlichen Herrin von Kidimuri, deren Mütter dich lieb haben, nehmen lassen: ich habe (ihn ebenfalls) dem König, meinem Herrn, zuführen lassen.

Möge über Sippar der König, mein Herr, obsiegen (?), so werden wir beruhigt sein. Möge ich auch über das Befinden meines Herrn Königs Wo und Wie [d. h. Näheres] hören!

Bemerkungen:

Z. 2. Išdi-Nabû,,mein Fundament (der Grund auf dem ich stehe) ist Nebo"; besser als Išid-Nabi (S. A. SMITH, PINCHES).

Z. 9. EN. NUN, von mir maşṣarê „Wächter" umschrieben, vor allem wegen Z. 24, wo mir maṣṣaru besser zu sein scheint als maṣartu ,,Wache". An sich sind beide Lesungen gleich möglich. PINCHES umschreibt maṣarâti; S. A. SMITH'S maṣarte (Z. 9) ist falsch. Der Gruss ist durch den in Z. 24f. kundgegebenen Plan, gewisse Leute

unter die Zahl der kgl. Wächter mit aufgenommen zu sehen, veranlasst (vgl. auch Z. 5 mit 35 f.). Wenn PINCHES unter den,,Wachen des Königs" diejenigen versteht, „die dem König von Assyrien treu sind", so verflüchtigt er ohne ersichtlichen Grund den ganz bestimmten Titel des „Wächters".

Z. 11. Statt A-ra-mis könnten auch die Lesungen A-ra-lak oder A-ra-šit für diesen Gottesnamen in Betracht kommen.

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Z. 12. Für den Titel des Nâdin-šum-ilu (denn diesem, nicht etwa seinem verstorbenen Vater, eignet er gemäss dem Inhalt des Schreibens) ist es vor allem von Wichtigkeit festzustellen, dass abit šarri zu mušarkis mit hinzuzunehmen ist. Denn abit šarri könnte dem Zusammenhang nach höchstens als „,Bescheid an, für den König“ gefasst werden; dies würde aber gewiss anders ausgedrückt sein. Hieran. wird festzuhalten sein, trotzdem dass in dem Berufsnamenverzeichniss K. 4395 Col. V 3. 4 ein amèlmu-šar-kis (in zwei Schreibungen, einmal mit hi sic! šar, das andere Mal mit dem gewöhnlichen Zeichen šar, šir, hir) ohne den Zusatz abît šarri namhaft gemacht wird. Entweder ist mušarkis abgekürzt aus mušarkis abit šarri oder der letztere Titel bezeichnet eine besondere Art mušarkis. Da von dem St. rakâsu „,binden, fest fügen“ „bindende, feste Abmachungen, Vorschriften" u. dgl. riksâti genannt werden (s. z. B. VR 1, 115f.), so könnte der mušarkis abit šarri ein Mann sein, der des Königs. Willen zu einer rikistu, einem bindenden, für alle Unterthanen verbindlichen Gesetze macht, der im Namen und Auftrag des Königs Gesetze giebt, den Willen des Königs",,vollzieht, vollstreckt", o. dgl., doch bleibt dies selbstverständlich nur Vermuthung. Auch PINCHES ist geneigt, mušarkis „der welcher binden lässt" als „Vollstrecker" zu fassen. (Ein anderer, ebenfalls auf zurückgehender Amtsname

ist amèl rak-su; s. unten zu K. 550, 9).

Z. 14. mât nakirê „Feindesland" wie K. 82, 5 (Bd. I, 242).

Z. 19. bat-ti-bat-ti, anderwärts, z. B. K. 513, 7, ba-ta-ba-ti, auch ba(t)-tu-bat-te geschrieben. Vgl. K. 650 Obv. 5: bat-te-bat-te-e-ni um uns her".

Z. 20. kam-mu-su. Eine Bed. wie sie halten sich auf" wird hier ebenso wie K. 525, 31 und RM 77, 13 durch den Zusammenhang nahe gelegt. Vgl. auch K. 506, 37: „Unterthanen des Königs, ša ina libbi kam-ma-su-u-ni, haben sie ausgeliefert“; kammasu (Form wie gammaru, rakkasu) hiernach gleichbedeutend mit kammusu? STRASSM. 4096 leitet kammusu irrig von kamutu ab.

Z. 25. Grosse Schwierigkeit hat den bisherigen Erklärern dieses Briefes die Z. 25 verursacht. S. A. SMITH verbindet und übersetzt: tu-ra-m-me a-tal-lik-a-ni „du hast erhöht ( St.), ich habe gebracht ()". PINCHES: turammea tallikani ihr habt gehalten (2. Plur.

Aor. Pu'ul Piel von ramû setzen), ihr seid gegangen"; er bemerkt. dazu, die beiden Aoristformen seien hier als „eine Art Imperativ“ gebraucht. (Auch STRASSM. 348 stellt das a-tal-lik-a-ni unserer Stelle unter alâku). Meine Fassung der Worte, nämlich maṣṣaru ša šarri atâ tu-ra (tûrâ) amme atallikani (= amtalikani),,werdet doch Wächter des Königs, solches rieth ich" hat den Vorzug, dass sie einfach und grammatisch correct ist sowie dem Context entsprechenden Sinn giebt. Für amme s. Bd. I, 630 zu K. 492, 11 und vgl. noch ultu ûmâte amma-te seit jenen Tagen" (K. 662, 13); für atâ s. zu K. 507, 10.

Z. 29. Für kî ša abûtîni und die bisher gewagten Ableitungen von zu Grunde richten" s. Bd. I, 212 und 247.

Z. 31. damkaru (tamķaru?). Eine der wichtigsten Stellen für diesen bald dam-ka-rum (II R 7, 34. 35 g. h) bald dam-ga-rum (V R 16, 22h) bald tam-ka-ru (K. 245 Col. II 8) geschriebenen Berufsnamen (von seinen Ideogrammen beachte insonderheit V R 16 SAB. GAL unter Vergleichung von V R 12. 36a. b und NE 44, 58-63) ist I R 28, 26a, derzufolge Tiglathpileser I, um seltene Thiere aus fremden Ländern holen zu lassen, damkarê ausschickt. „Viceroys" hat man zu einem solchen Geschäft selten in genügender Anzahl zur Hand, benützt sie wohl auch zu etwas Besserem. Ich übersetzte früher (s. AL3 Schriftt. Nr. 182) ,,Arbeiter, Knecht", und das dürfte im Allgemeinen wohl richtig sein. Speciell müssen die damkarê mit Thieren gut umzugehen verstanden haben; schon IR 28 weist darauf hin, und der Brief K. 1252 (S. A. Sm. Asurb. III, Plate XVI) bestätigt es: hier leiten damkarê Pferdetransporte. PINCHES denkt eben im Hinblick auf diese letztere Stelle an,,Stallmeister". - damkaru šû. Dieses šû findet sich in den Briefen sehr häufig und ist stets ein Hinweis darauf, dass von der betr. Persönlichkeit schon im Laufe der früheren Correspondenz die Rede gewesen; wir sagen: der „,bewusste" damkar. S. für dieses šû zu K. 498, 6 (Bd. I, 212 f.) und zu K. 691, 6 (S. 31). Dass dieser aus Karkemisch gebürtige damkar nicht mit Nâdin-šum-ilu's Vater (Z. 11) Eine Persönlichkeit sein kann. (woran PINCHES denkt), ist daraus ersichtlich, dass Aramis-šar-ilâni von wenigstens 50 seiner Leibeigenen überlebt wird, der damkar dagegen von keinem einzigen. Die Vermuthung, welche sich beim ersten Lesen von K. 11 gewiss jedem aufdrängt, nämlich dass Aramis Name eines Hauptgottes der hettitischen Bewohner von Karkemisch gewesen sei, wird dadurch leider ebenfalls hinfällig.

Z. 32. Zu idûkuš als Relativsatz ohne ša s. Gramm. § 148, 3. Z. 35. ki-din-nu (die Lesung ki-tin-nu, S. A. SMITH, ist durch ki-di-nu S 353 ausgeschlossen). Für dieses Wort „,in diesem Zusammenhang eine besondere Bed., nämlich Schatz, wahrsch. Syn. von êšru Zehnt anzunehmen" (PINCHES), ist äusserst misslich und unnöthig

zugleich. Denn mögen wir gleich die ganz genaue Bed. dieses Wortes noch nicht kennen, so steht doch so viel fest, dass es irgendwie mit Gottesverehrung und Tempeldienst in Verbindung steht (s. nur z. B. Salm. Balaw. VI 4. V R 62 Nr. 1, 10); ebendies ist ja aber gerade an unserer Stelle klar ersichtlich der Fall. Kidinnu scheint ebensowohl Tempeldienst, Gottesverehrung (daher şâbê kidinni) als Tempeldiener, Diener der Gottheit, Helfer beim Tempeldienst bedeutet zu haben (von letzterer Bed. aus wird dann das Abstractnomen kidinnutu Tempeldienst, Gottesdienst gebildet).

Z. 37. Die von mir gegebene Übersetzung ist sicher. Zu bestimmten Rückschlüssen auf die Art und Weise des Cultus der Göttin Beltis von Kidimuri werden besser noch weitere Stellen abgewartet. Beiläufig sei an die Schreibung bît kad-mu-ri K. 4395 Col. V 2 (šangû ša bit kad-mu-ri) erinnert.

Z. 40. lihhirid, zweifellos Nifal eines St. bez. n, n. Beide letztere Möglichkeiten, n (so S. A. SMITH: likhirit) und n, würden ausgeschlossen sein, wenn wir likhirid in Verbindung mit den Qalformen a-ha-ri-di IV R 68, 20b. 32c. 37c und i-ha-ri-du RM 77,7 bringen dürfen. Die letztere Stelle besagt, dass die Stadt Hêsa unbewohnt sei und dass der rab kalle sowohl wie der rab rak-si „ú-dešu-nu ina libbi lâ iḥaridi"; der Schreiber fährt fort, er werde 30 Häuser dort bauen. IV R 68, 27 ff. c heisst es: „für lange Tage, dauernde Jahre habe ich (Istar) deinen (Asarhaddon's) Thron in den grossen Himmeln gegründet, mit goldenen ma-si-ke inmitten des Himmels ihn festigend (? aharidi). Diamantenes Licht (nûr ilmêši) lasse ich leuchten vor Asarhaddon her, gleich der Krone meines Hauptes setze ich ihn fest aharisu).* Eine Bed. wie „,,festsetzen, stützen, Festigkeit, Stärke verleihen" würde auch IV R 68, 20b passen. All das und ebendesshalb auch meine Übersetzung des Nifals hihirid bleibt natürlich zunächst nur Vermuthung. Noch beachte K. 582, 25 (... šarru belu ina Bibili ihtardini, Conjunctionalsatz). Auf einen Stamm geht auch der aus den Asurnâşirpal-Texten bekannte Stadtname Haridu, Harudu zurück.

Z. 41. Ist nipšah wirklich Nachsatz zu dem optativischen Vordersatz likhirid, so würde hier eine wichtige syntaktische Regel zu

constatiren sein.

Z. 43. lašme (S. A. SMITH: la aš-me); s. zu dieser Precativform

* PINCHES übersetzt obige Stellen:,,in einem goldenen Schleier mitten im Himmel werde ich bewahren, . . . . wie die Krone meines Hauptes werde ich ihn bewahren". Z. 20b:,,die Balken deines Herzens werde ich bewahren". Er vergleicht hebr. ; doch wird von der Bed. „,zittern" zu,,Sorge tragen" für etw. und weiter zur trans. Bed. ,,etw. bewahren" nicht zu gelangen sein. SAYCE, Hibbert Lectures p. 274, giebt aharidi gar durch ,,I am jealous" wieder.

1. Pers. Sing. (das Gewöhnliche ist lušme) Gramm. § 93, 1, 6 (S. 257) und vgl. zu K. 493, 14 (lasderi, Bd. I, 212), sowie K. 483, 12 (lašal, Bd. I, 222) und lapkid (RM 77, 22. 25).

Z. 44. alima mini wo? wie?, s. hierfür WB S. 460 f., wo auch S. A. SMITH'S und PINCHES' irrige Übersetzungen mitgetheilt sind.

Für das Verständniss des Schreibens K. II sowie anderer Briefe (z. B. K. 504) ist von grundleglicher Wichtigkeit die Erkenntniss, dass in Einem und demselben Briefe oft mehrere Themata besprochen, mehrere Ereignisse mitgetheilt, mehrere Fragen gestellt werden. Es wurde dies bereits Bd. I, 241 zu K. 509 hervorgehoben, es ist dies auch für K. 11 von besonderer Bedeutung. Der Brief K. 11 zerfällt (ausser der Einleitung Z. 1-10) in drei scharf auseinanderzuhaltende Theile: Z. 10-30. 31-38. 39-44. Aus dem letzten Abschnitt ergiebt sich, dass der Brief dem vor oder in Sippar beschäftigten König dorthin nachgesandt wurde. Der Brief selbst war in Ninewe geschrieben (s. die Grussformel sowie Z. 19).

K. 691.

[Neuassyrisch. Hellbraunes Täfelchen (c. 6 cent. lang, c. 3 breit). Bis auf die obere Ecke, welche abgebrochen ist, tadellos erhalten. Deutlichste Schriftzüge. Veröffentlicht von S. A. SMITH in PSBA IX, 1887, Plate VI; vgl. p. 253-256. Von mir selbst copirt im Oct. 1888, collationirt im Sept. 1890.]

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