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Statusconstructus-Verbindung vorliegen wie in ka-sa-ap gamirti (Nbd. 687, 27), die sich neben gewöhnlichem kaspu gamru findet.

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An Ahatia (oder meine Schwester) von Mennâ. Šamaš und Marduk mögen Dir Leben schenken. 2 Kleider, 2 parsigu-Kleider, 4 Ringe, 1(?) Topf, 43 Minen Wolle auf . . .

sende doch.

Warum willst Du mich zu Grunde richten? Wenn Du es wünschst, werde ich mit meinem Verwalter sprechen, und Assuga(?) möge dann zu Dir kommen.

Anmerkungen:

I. Die Person, an welche dieser Brief gerichtet ist, ist eine Frau, wie die Formen liballiṭuki, šûbilî, taḥabalinni und lillikakki beweisen. Deshalb ist es sehr wahrscheinlich, dass Akatia für Ahatia (= meine Schwester) steht und eine aspirirte Aussprache Akhâtia repräsentirt, zumal die altbabylonischen Contracte auch sonst Beispiele bieten, die für eine Aspiration der 3 sprechen; s. MEISSNER

a. a. O. S. 107. Ob Ahatia Eigenname ist, oder ob die Adressatin die Schwester des Mennâ ist, muss unsicher bleiben. Jedoch scheint das letztere beinahe wahrscheinlicher zu sein, da auch sonst der Em

pfänger nicht mit seinem Namen, sondern mit seinem Titel angeredet wird (s. unten).

6. KU-BAR-SI wird V, 15, 54ef durch par.... erklärt, das nach V, 14, 36; 28, 14 g h und durch einen Vergleich von Cyr. 232, 26; 253,7 mit Nbk. 87, 4 zu par-si- (resp. ši)-gu zu ergänzen sein wird; vgl. auch ZEHNPFUND BA I, 515.

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9. TUK steht hier wie in neubabylonischen Contracten so häufig TUK-SUN in der Bedeutung Wolle" und ist, wie ZEHNPFUND BA I, 494 nachgewiesen hat, eine Abkürzung des Zeichens SIG. Interessant ist, dass sich diese Schreibung schon so früh findet.

"

10. mašlû ist seiner Bedeutung nach noch nicht ganz feststehend. So viel ist jedoch sicher, dass es irgend etwas mit Haut, Fell“ zu thun hat. Ausser dem mašlû ša igâri wird II, 62, 65cd ff. ein mašlû ša maški erwähnt; vgl. auch II, 32, 38gh maš-lu-u — maš-lum. Ferner wird V, 14, 36c d ff. maš-lum durch subâtu erklärt und II, 6, 33c d findet sich die Gleichung ŠAH-MAŠ-LUM

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ap-par-ru-u. Auch šillû* (II, 62, 73g h; II, 35, 73g h; V, 26, 48e f) bedeutet (gemäss persönlicher Mitteilung JENSEN's) etwas Hautartiges. Vielleicht wünscht also Mennâ, dass Ahatia ihm die Wolle samt den Häuten schicken soll. II. Der Anfang der Zeile ist zerstört. Das erste Zeichen kann ad oder și sein. Ausserdem fehlt noch ein Zeichen.

12. Den Spuren nach ist meine Ergänzung ta(!)-ha(!)-ba-li-in-ni so gut wie sicher.

14. Für libbu in der Bedeutung „Wunsch, Willen" vgl. z. B. Sarg. St. 31: ša ki lâ libbi ilâni šarrût Bâbili epušu „der gegen den Willen der Götter die Herrschaft über Babylon ausübte".

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15. Der šabiru, an welchen z. B. der Brief V.A.Th. 963 gerichtet ist, ist sicher kein Eigenname, sondern ein Titel. Vielleicht ist er šapiru (Sarg. Ann. 95, 437 etc.) und etwa mit „Geschäftsführer“ zu übersetzen.

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* Dass so zu lesen ist, hat JENSEN, De incant. S. 39 nachgewiesen.

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An Mâr-Ištar von Sulmu-amnu(?). Samaš und Marduk mögen Dir Leben schenken. Niemals habe ich gesagt, Du hättest meinen Willen nicht gethan. Ich habe nur geäussert, dass Du den subaräischen (Sclaven) für Geld verkaufen möchtest. Darauf antwortetest Du freiwillig: „Ich habe ihn Dir überlassen." Warum hast Du ihn bis jetzt nicht gegeben resp. sein Geld geschickt? Gieb ihn schnell resp. schicke sein Geld (zurück).

Anmerkungen:

7. Unter dem Subaräer ist nach dem Inhalt des Briefes ein subaräischer Sclave zu verstehen. Auch sonst scheinen Sclaven aus Gutium (Bu. 88-5-12, 215, 3: ana šimi SAG ardâni Guti) und SU-EDINNA (V.A.Th. 1176, 8: 1 SAG ardu SU-EDIN-[NA-KI] namram) in damaligen Zeiten in Gebrauch gewesen zu sein.

9. annam ist wahrscheinlich nur eine verkürzte Form von anna-ma (II, 65, 4, 7a), die gleich hebr. ist.

10. Wenn der Text dieser Zeile sicher ist, muss man annehmen, dass es im Assyrischen, wie im Arabischen, gestattet sei, an ein Verb zwei Suffixe zu hängen. Da indess anderweitig diese Erscheinung nicht zu belegen ist,* ist es vielleicht möglich, in dem šu einen Schreibfehler für ma zu sehen, wie er sich auch sonst in altbabylonischen Contracten nachweisen lässt.

12. Der Sinn der Zeilen 11-13 und 14-15 macht es unmöglich zu übersetzen: „Warum hast Du ihn bis jetzt nicht hergegeben und sein Geld nicht geschickt? Gieb ihn schnell her und schicke sein Geld." Vielmehr ist die Sachlage folgende: der Schreiber des Briefes hatte dem Mâr-Ištar das Geld für einen zu liefernden Sclaven schon im Voraus gegeben; dieser hatte aber am bestimmten Termin sein Versprechen nicht gehalten. Deshalb wird er hier ersucht, entweder den Sclaven zu liefern oder das Geld zurückzuschicken. Daher die obige Übersetzung.

* In Formen wie ikabakinušu (Cyr. 377, 16) und ašpurakkinušu ist kinušu nur eine Nebenform von kunuši. Das Fem. kinaši findet sich bekanntlich IV2 29*, 13b.

14. idiššuma steht für idinšuma und ist Imp. I, I von mit dem Suffix der 3. Pers. Sing.

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ΚΙ

a-pi-lu-u NU-GIŠ-SAR-MEŠ mârâni Sippar KI
aš-šum la- ah- hi- ru- ti- šu- nu

ša ih- li- ku- ma iş- șa- ab- tu

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An Apil-ša-Marduk-uballaṭušu von Aštamar-Rammân. Samaš und Marduk mögen Dir ewig Leben schenken. Die Landleute, Bewohner von Sippar, haben wegen ihrer Diener(?), welche geflohen. und gefangen genommen waren, geredet. Aus diesem Grunde schreibe. ich an Dich diesen Brief. Ihre Kinder schicke ich zu Dir. Nimm an ihre . . . . ., und vor Samaš mögen sie Dir Reue(?) geloben (?). Lass sie los und befreie sie. Nach Babylon werden sie nicht kommen. In meinem Namen thue also mit ihnen.

Anmerkungen:

1. Der Vergleich mit den vorigen Adressen erfordert es, in Apil-ša-Marduk-uballaṭušu einen einzigen Namen zu sehen, der bedeutet „Nebo wird ihm Leben schenken." Ein Analogon findet er

in dem bekannten Namen Tukulti-apil-Esarra. Eine Übersetzung: „An den Sohn des Marduk-uballaṭušu“ ist daher unzulässig.

7. apilù NU-GIŠ-SAR-MES bedeutet jedenfalls nur die Landleute." Dieses nach unsern Begriffen überflüssige aplu oder mâru findet sich auch sonst schon im alten Babel; Str. W. 50, 17 wird Kišti-Urra als mâr rabi zikâti bezeichnet, während er Str. 41, 28 als rabi zikâti figurirt. Es erklärt sich dieser Gebrauch, wie schon ZEHNPFUND (BA I, 535) bemerkt hat, aus dem Forterben der Gewerbe vom Vater auf den Sohn.

= :

8. Die Lesung mit la ist sicher; şi ist ausgeschlossen. Es scheint, als ob mit diesem Worte LA-BAR ardu (V, 19, 44c d), kalû (II, 32, 15ef) und mit der Aussprache LAGAR = kalû (II, 21, 42c d), lagaru (Sb 1, IV, 8 und vgl. ZIMMERN BB 28) zu vergleichen sei. Der Sinn erfordert etwa Knechte, Diener."

10. Das ni ist radirt.

12. Die zu dem Adressaten gesandten Söhne sind sicherlich die Söhne der entflohenen Sclaven, welche ihm, um ihn zu versöhnen, sigmi darbringen.

16 ff. Die Übersetzung der folgenden Zeilen ist unsicher, weil karabu sonst nur in der Bedeutung „,segnen" bekannt ist. suhâru findet sich noch einmal in dem altbabylonischen Briefe Bu. 88-512, 65 Rev. 4 ff.: a-na a-ma-tim u su-ha-ri-e la ta-gi(?)-a.

19. piuššeršunuši steht für wuššeršunuši (s. o.) und ist Imp. II, I von wašâru entlassen. Die Suffixe šunuši, šinaši

mašâru*

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finden sich fast ausnahmslos nur in alter Zeit.

20. Für putter = putter s. o.

22. annîtu steht hier neutrisch.

* Für diese Formen, wo ursprüngliches in verwandelt wird, wenn sich an

dritter Stelle befindet, s. MEISSNER-ROST, Bauinschr. Sanh. 34.

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