ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

Die Rangordnung der römischen Armee des 4.-6. Jahrhunderts').

Von Robert Grosse.

Die Reformen, welche an die Namen Gallienus, Diokletian, Konstantin anknüpfen, und anderseits die Entstehung der Themenverfassung im 7. Jahrh. bilden so tiefe Einschnitte in der Geschichte der römischen und byzantinischen Armee, daß eine getrennte Behandlung dieses Zeitraums gerechtfertigt erscheint. Die Untersuchung der militärischen Chargen wird gefördert durch das Vorhandensein der juristischen Quellen, bei denen man allerdings den Mangel an ausreichenden Indices sehr schmerzlich empfindet, sehr erschwert aber durch das Fehlen praktischer militärischer Fachliteratur2), durch die Ungenauigkeit der Terminologie auch bei Militärs wie bei Ammian und Prokop und vor allem durch die Seltenheit der Inschriften, für die in diesem Zeitalter die Siegel noch keinen Ersatz bieten.

I. Die Gemeinen.

tiro.

Nach einer Bestimmung) vom Jahre 353 trat der Soldat erst im 19. Jahre ein; deshalb fügt auch Vegetius seiner Forderung, daß die Aushebung in der incipiens pubertas stattfinden soll, die Bemerkung hinzu: si antiqua consuetudo servanda est (1, 4). Im Cod. Iust. (XII, 43) ist diese Vorschrift getilgt. Der Rekrut hieß tiro (Tioor, Trigor) oder iunior). Als solcher galt der Soldat, bis seine Ausbildung 5) vollendet

1) Vorliegende Arbeit bietet eine Ergänzung zu Mommsen, das röm. Militärwesen seit Diokletian, Hermes XXIV (1889) S. 195–279 (= Ges.Schrift. VI S. 206—283). Mommsen selbst bezeichnet S. 271 276 eine derartige Untersuchung für wünschenswert. Wie bei allen meinen Arbeiten, so gebührt auch hier mein Dank für Anregung, Rat und Förderung Herrn Geheimrat Otto Hirschfeld.

2) Der Köchlysche Anonymus gibt eine sehr verständige Theorie der Kriegskunst, nicht eine Beschreibung vorhandener Verhältnisse, der sog. Maurikios gehört dem Anfang des 8. Jahrhunderts an, Vegetius kann bekanntlich nur mit allergrößter Vorsicht gebraucht werden.

3) Theodos. (ed. Mommsen-Meyer) VII, 13, 1.

4) Theodos. VII, 13, 1. 6. 7. 10. 12. 15. 18; Veget. I, 15. 16 u. ö. Lyd. de mag. I, 47 identifiziert in seiner unzuverlässigen Weise die tipove mit den sog. Topanoi, niedrigen Soldatenknechten.

5) Veget. I, 13: armatura.

war1). Wie lange dies dauerte, erfahren wir nicht; schwerlich war in der barbarisierten Armee des 5. und 6. Jahrhunderts die Ausbildungszeit fest geregelt), ganz unterblieben ist der Drill naturgemäß nic3).

eques, pedes.

Nach vollendeter Ausbildung hieß der Soldat eques oder pedes. Daß diese Bezeichnungen gerade im Gegensatz zum tiro gebraucht wurden, bezeugt Hieronymus an jener für uns grundlegenden Stelle contra Johannem Hierosol. c. 19 (2, 424 ed. Maur.): Finge aliquem tribuniciae potestatis suo vitio regradatum per singula militiae equestris officia ad tironis vocabulum devolutum: numquid ex tribuno statim fit tiro? non, sed ante primicerius, biarchus, circitor, eques, dein tiro: et quamquam tribunus quondam miles gregarius sit, tamen ex tribuno non tiro, sed primicerius factus est. Im Gegensatz zu den Chargierten hieß der gemeine Soldat miles gregarius1), munifex"), manipularius), inferior1), Er zatakóyg TεTaqueros). Als Titel kam ihm zu vir devotus, devotissimus (gewöhnlich ohne vir) καθωσιωμένος).

decemprimi.

Der bekannte decemprimatus der städtischen Magistrate findet sich seit Diokletian auch in der Haustruppe der domestici und protectores 10). Er war nicht etwa eine Charge, sondern eine Auszeichnung der 10 Dienstältesten, die senatorische Würde erhielten. Daß in der militia armata ein ähnliches System herrschte, bezeugt das edictum Anastasi11). In jeder Truppe bildeten die Ältesten, und zwar 5 Prozent der Gesamtzahl, eine Übergangsstufe zu den Veteranen, sie waren von bestimmten lästigen Dienstleistungen befreit 12). Hier haben wir wohl einen

1) Coripp. Joh. I, 128: tiro ruis; Theodos. VII, 13, 19 Cod. Just. XII, 43, 3. 2) Veget. I, 8. 13.

3) Veget. I, 13. 18; Anım. XVI, 5, 10; 18, 7, 7: pyrricha Kriegstanz; Agath. II, 1. 4) Hieron. a. a. O.; Amm. XV, 1, 2 u. ö.: Theodos. VII, 6, 5 Cod. Just. XII,

39, 4 (hier im Gegensatz zu iunior).

5) Amm. XVI, 5, 3; XXV, 2, 2; Veget. II, 7. 19; Theodos. VIII, 5, 2.

6) Theodos. IX, 27, 3 = Cod. Just. IX, 27, 1.

7) Amm. XX, 5, 8.

8) Prok. B. P. I, 26, 5.

9) Koch, Die byz. Beamtentitel von 400-700, Jena 1903, S. 78 f.

10) Über diese Decemprimate s. Brandis bei Pauly-Wissowa, Realencykl. IV, 2254 ff.

11) ed. Zachariae v. Lingenthal, Monatsber. d. Kgl. Pr. Ak. d. Wiss. 1879,

S. 138 § 7, S. 151. Leider bietet der Text Schwierigkeiten.

12) ¡ronɛøátov, nach Zach. v. L. S. 151 abzuleiten von inspectio, also täglicher Appell oder größere Besichtigungen.

Hinweis darauf, daß die numeri 200 Mann stark waren dann erhalten wir gerade 10.

II. Die chargierten Gemeinen.

Als Belohnung für militärische Tüchtigkeit kamen zuerst in Betracht Ehrengeschenke 1), dann Soldzulagen, sowohl in Form einzelner Geschenke2), als auch ständiger Erhöhung 3). Ferner war sehr üblich die Versetzung in einen bevorzugten Truppenteil, Amm. XXV, 10, 9 wird ein gemeiner Soldat Erulorum e numero unter die domestici, Prok. B. G. IV, 29, 28 ein Fußsoldat unter Narses' Hypaspisten aufgenommen. Solche Versetzungen kamen so häufig vor, daß 400 ein Gesetz gegen ihren Mißbrauch erlassen wurde1).

Daß außerordentliche Beförderungen in dem kriegerischen Zeitalter nicht selten waren, daß sogar gemeine Soldaten zur Kaiserwürde gelangt sind, ist bekannt. Ein Gesetz vom Jahre 393 schreibt ausdrücklich vor, daß Beförderungen nur nach der Tüchtigkeit, nicht nach dem Alter stattfinden sollen 5). Trotzdem ist sicher eine gewisse Altersfolge üblich gewesen; eine Verordnung vom Jahre 409 bestimmt, daß der ordnungsgemäß Avancierte vor dem durch kaiserliche Gnade sprunghaft Beförderten einen Altersvorrang von 3 Jahren haben soll). Mißbräuche müssen auf diesem Gebiete vielfach geherrscht haben; die Soldaten zeigen große Freude, als ihnen Julian gerechte Beförderung nach Verdienst verspricht 7).

(h)exarchus.

Bei den byzantinischen Taktikern werden als unterste Chargen häufig erwähnt der dézagos, der Vorsteher einer Zeltgenossenschaft von 10 Mann, der лEVτάone, der Vordermann, und der TETOάoxys, der Schließende einer Rotte von 5 Mann). So wird der inschriftlich bei der Kavallerie öfters erwähnte (h)exarchus 9) ein Gefreiter gewesen sein, der 1) Amm. XXIV, 4, 24. 6, 15: coronae. Prok. B. G. III, 1, 8; IV, 31, 9: Armbänder, Halsketten, Zaumzeug. Das bei Ammian und Prokop vorkommende Material, Militärverhältnisse betreffend, hat allerdings ohne es zu verarbeiten zusammengestellt A. Müller, Philolog. 64 (1905) S. 573 ff. und 71 (1912) S. 101 ff. 2) Z. B. Amm. XXIV, 3, 3; Prok. B. G. III, 1, 8. 3) Veget. II, 7. 4) Theodos. VII, 1, 18. 5) Theodos. VII, 3, 1. 6) Theodos. VII, 3, 2.

7) Amm. XX, 5, 7—8.

8) Z. B. Strateg. d. sog. Maurikios (ed. Scheffer, Upsala 1664), I, 3 S. 28. 9) CIL. III, 404: Exarcus qui militavit annos XX vexillation(e) equitum) Dalmatarum) comit(atensi) Ancialitana. CIL. III, 4832: Aggaeo hexarcho alae celerum. CIL. III, 5821: exar(chi) Dal(matarum). Lesart unsicher. CIL. III, 10527: exarcus ex numero) Dal(matarum). CIL. V, 4376: Valvasse exarco in vexil(latione) eq(uitum) Stablesianorum. CIL. V, 5823: Aurelio Januario signif(ero) ex numer(0) Dalmat(arum) Fort(ensium) et Aurelio Valentiniano exarcho. CIL. V, 6998: Aurelius) Pistus exar(chus). CIL. V, 7000: D(is) m(anibus) Aur(elii) Maximi exar(chae) num(eri)

Vordermann einer 6 Mann starken Rotte oder auch der Vorsteher einer solchen Zeltgenossenschaft. Wir haben es hier zweifellos mit einer niedrigen Charge zu tun1), deshalb möchte ich nicht an den Titel gaozos denken, der durchweg für hohe Militärs und Verwaltungsbeamte vorkommt. Der griechische Name beweist schon, daß die Charge frühestens dem 4. Jahrhundert angehört, keine der unten angeführten Inschriften deutet auf eine frühere Zeit.

decanus, caput contubernii.

Vegetius berichtet II, 8 und 13, daß der Stubenälteste einer Zeltgenossenschaft von 10 Mann früher decanus 2), zu seiner Zeit caput contubernii geheißen habe. Es ist dies dieselbe Charge, die, wie erwähnt, später als déxaozos oft genannt wird. Wir haben es hier also mit einem neuen Namen für ein altes Amt zu tun. Daß die alte Bezeichnung aber auch noch vorkam, beweist der decanus in dem officium des dux Libyae Pentapoleos 3). Er wird hier seinem geringen Range entsprechend mit den Unterbeamten, dem subscribendarius, spatharius, bucinator und den ardooлo zusammen genannt. Über seine Tätigkeit erfahren wir nichts.

semissalis.

Zu den Gefreiten haben wir zu rechnen den semissalis, der unter den Officialen der duces in Afrika und Sardinien an letzter Stelle, noch unter dem circitor, erscheint4). 11 waren in einem officium, jeder erhielt 1 capitum (Futterration) -- war also beritten und 1/2 annonae (Mundprovision). Sein Name kommt wohl daher, daß er 1 Halbteil mehr erhielt als die Gemeinen 5). Über seine Tätigkeit erfahren wir nichts. Außerdem ist er einmal bei der Infanterie ) und einmal bei der Kavallerie1) erwähnt.

[ocr errors]

Dalmatarum) Divit(ensium). CIL. V, 7001: Aurelius) Senecio exarchus) n(umeri) Delm(atarum) Divit(ensium) singularium).

1) Vgl. die Zusammenstellung mit dem signifer CIL. V, 5823 (vorige Anm.). 2) Irgendwelche Zeugnisse für diese Charge aus früherer Zeit sind mir nicht bekannt. Die decani Theodos. VI, 33, Cod. Just. XII, 26, Coripp. Just. III, 160 sind Palastbeamte; die Cod. Just. XI, 18 erwähnten Leichenträger.

3) Vgl. S. 138.

4) Cod. Just. I, 27, 2.

5) Er wäre also identisch mit dem sesquiplaris Veget. II, 7, der in früherer Zeit als sesquiplicarius inschriftlich öfters erwähnt wird.

6) CIL. V, 8739 (Concordia): Flavius) Ampio semissalis de n(umero) Mattiacorum sen(iorum).

=

7) Amherst Papyri II, 148: Wien. Stud. XXIV S. 133: σιμισαλίῳ ἀριθμοῦ τῶν 1ɛ(ovtoz)¿ıẞavagior. Das z. T. noch unedierte Papyrusmaterial, Militärverhältnisse der frühbyzantinischen Zeit betreffend, hat ziemlich vollständig zusammengestellt Jean Maspero, Organisation militaire de l'Egypte byzantine, Paris 1912.

Lydus führt ihn an, ohne aber eine brauchbare Erklärung zu geben 1). In früherer Zeit ist er nicht bezeugt.

medicus, artifex, architectus.

Es seien jetzt noch einige Chargen genannt, die nach dem Zeugnis des Tarruntenus Paternus Dig. 50, 6, 7 in der früheren Kaiserzeit zu der Gruppe der immunes gehörten und in der Spätzeit nur bei Ammian ohne nähere Bezeichnung ihrer Rangstellung genannt werden.

XVI, 6, 2 erscheint ein Dorus ex medico Scutariorum, später befördert zum nitentium rerum centurio in Rom. Es ist dies ein ziviles Amt, geschaffen zur Beaufsichtigung der öffentlichen Bauten und Denkmäler).

Der artifex war Artillerist; er bediente die Balliste (XXIII, 4. 2)3), stellte die tormenta muralia auf (XXIV. 4, 12), legte den Stein in die Schleuder des Scorpions (XXIV, 4, 28).

architecti bauen XXV, 6, 15' eine Schlauchbrücke. XXIV, 4, 28 verunglückt ein solcher bei einem Scorpion, ohne daß er anscheinend (forte adsistens) an diesem dienstlich zu tun hatte.

III. Die Unteroffiziere.

Sie heißen bei Ammian im Gegensatz zu den Offizieren principia 4) primi ordines), vielleicht auch primores 6). Ob mit diesen Ausdrücken nun die Gesamtheit der Unteroffiziere gemeint ist oder nur bestimmte Chargen unter ihnen, worauf der Ausdruck primi ordines hinzudeuten scheint, ist nicht festzustellen. Prokop nennt sie nie; auf Papyri finden sich für sie die Bezeichnungen оíо982, лQÕτоι, лOOTεvortec und -- wahrscheinlich nur für die oberen Rangkiassen unter ihnen ὀρδικάριοι ").

1) Lyd. de mag. I, 46 (S. 48, 7 ed. Wuensch): ¿querovoe oquussiżu, dakoμελέτη πρώτη.

2) Vgl. den unter dem praefectus urbis stehenden tribunus rer. nit. Not. Dign. Occ. IV, 17.

3) Ebenso XIX, 1, 7, wo unter contemplator peritissimus auch ein Artillerist zu verstehen ist; vgl. XXIII, 4, 2, artifex contemplabilis.

4) Amm. XXII, 3, 2: praesentibus Jovianorum Herculianorumque principiis et tribunis; XXV, 8, 16: cum tribunis principiisque militum. XXII, 3, 9: XXV, 5, 1; XXVIII, 6, 17 scheint dagegen Ammian in seiner ungenauen Weise die Gesamtheit der Offiziere mit diesem Ausdruck zu meinen; so auch Veget. II, 7 Anf. (principiorum nomina) im Gegensatz zu III, 4 (S. 72,9 ed. Lang): tribunis vicariis principiisque.

5) Amm. XIX, 6, 3: tribunis primisque ordinibus; ferner XVI, 12, 20.
6) Amm. XXIX, 5, 22: Sagittariorum vero primoribus.

7) S. Maspero a. a. O. S. 104, S. 106 Anm. 6. v. Domaszewski, Die Rangordnung des röm. Heeres (Bonn 1908), S. 60, S. 97. пologes auch Nov. CXVII, 11; лошτεiоνtεç Nov. CXXX, 1; edict. XIII, 11; agorog Cod. Just. XII, 37, 19 § 4.

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »