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also hinter die 3. Strategie von Pantaleon II (a. 174), bin aber durch die historischen Angaben des Textes und durch prosopographische Gründe daran verhindert worden. Denn Z. 20 und 26 von B beweisen die Zugehörigkeit der Phthiotis zum aitolischen Bund, die nur bis 196 gedauert hat1). Über den Zeitpunkt ihres Eintritts der für unsern Text den terminus post quem bedeutet ist viel gestritten (s. zuletzt Swoboda, Staatsalt. 345), aber daß mein alter Ansatz um 230 richtig war, zeigt auch der Umstand, daß noch im J. 233/2 (Damosthenes) ein Bewohner von Larisa Kremaste als Αχαιός bezeichnet wird, nicht als Αιτωλός ἐκ Aapioas; vgl. die Proxenenliste von Histiaia Syll.2 49436 und dazu die dort von Dittenberger übersehenen Ausführungen Neue Jahrbb. 1897, 835. Über Pantaleon selbst ist zu bemerken, daß die zwei homonymen Strategen wahrscheinlich aus ganz verschiedenen Familien und Städten stammen. Polyb. IV 57, 7 erzählt, daß 'Aozidauos Havtakéovtos, der mit Alexandros und Dorimachos 219 v. Chr. den Überfall auf Aegira unternahm, zusammen mit ersterem dabei den Tod fand. Seine Nennung bei Polyb. zeigt, daß er aus sehr bekannten Hause stammte, und seine Teilnahme an der äußerst schwierigen und verwegenen Expedition läßt erkennen, daß er relativ jung war, 20-30 Jahre alt. Sein Vater Pantaleon selbst hatte kurz vorher zum vierten Mal die Strategie bekleidet. Denn, wie schon S. 8 betont war, hatte der unerträgliche Übermut der Aitoler und der Mißbrauch ihrer Vorherrschaft in der Amphiktyonie 2) in der Mitte der 20er Jahre allmählich dazu geführt, daß sich Inseln und Staaten gegen die aitolischen Piraterien durch Verträge mit dem aitol. Bunde zu sichern suchten. Erhalten sind uns aus dieser Zeit von solchen Dekreten: zwei aus Keos, zwei aus Mytilene, und unser Text Nr. 35/6 aus Athen3). Für Keos habe ich schon zu IG XII, 5 n. 526, add. p. 319 u. p. XXX auf Pantaleon I hingewiesen, und es ergibt sich, daß wenn die Zeilen dort nur einigermaßen gleich lang waren, in der Lücke von c. 12-13 Buchstaben (so viele fehlten in der vorangehenden Z. 7) nur der zwölfstellige Name: στραταγέοντος [Πανταλέοντος] τὸ τέταρτον gestanden haben kann,

1) Die Zugehörigkeit zu Aitolien wird bewiesen durch Syll. 425, 20 zai ἐμφερόντω (sc. Πηρεῖς) τὰ ἐν τοὺς Αἰτωλοὺς γενόμενα κατὰ τὸν βουλευτάν, über diese logood in Kriegszeiten s. Syll.2 425, not. 16. Ebda. Z. 26 sollen die Melitaier weiter bezahlen καὶ εἰς τὴν θυσίαν τῶν Σωτηρίων στατήρας πέντε, was von Dittenberger mit Recht auf die delph. Soterien bezogen wird, mit denen gleichzeitig auch in den Bundesstädten kleinere Opfer stattfanden. Der Austritt der Phthiotis erfolgte 196 v. Chr.; vgl. Swoboda, Staatsalt. 348 (wo das Jahr 169 ein Druckfehler für 196 ist).

2) Vgl. die stereotype Phrase καὶ μηθένα ἄγειν Αἰτωλῶν μηδὲ τῶν ἐν Αιτωλία πολιτευόντων τοὺς Κείους (bzw. Μυτιληναίους) μηθαμόθεν ὁρμώμενον μήτε κατὰ θάλατταν μήτε ποτ' ̓Αμφικτυονικὸν μήτε ποτ' ἄλλο ἔγκλημα μηθέν. So wörtlich in verschiedenen Dekreten von Keos (IG XII, 5 n. 526 u. 539) und Mytilene (IG XII, 2, 15). Nach dem Bundesgenossenkriege fällt diese Formel mit dem Αμφικτυονικὸν ἔγκλημα fort, obwohl die übrigen Worte dieselben bleiben; vgl. die Dekrete für Magnesia a M. vom Jahre 207 (Syll.2 923), für Teos a. 203 (Syll.2 280, 10).

3) Keos IG XII, 5 n. 526 u. 539 (vgl. Syll.2 247); Mytilene IG XII, 2 n. 15 u. 16.

da man in diesen entfernten Gegenden das Demotikon des Strategen nicht hinzuzusetzen pflegt. Von den zwei anderen 4. Strategien des III. Jhdts., die wir kennen, ist Avzorov mit 7 Zeichen viel zu kurz, und Xaqızivov (9 Zeichen), das auch schlecht passen würde, scheidet ganz aus, da Charixenos I gemeint ist, dessen 4. Strategie um 268/7 gehört1). Dieselbe 4. Strategie des Pantaleon I wird auch in Mytilene gemeint sein, wo sie nicht als Datum präskribiert ist, sondern es im Text (IG XII, 2 n. 1522) nur heißt: ἐπαίνησαι τὸ κοῖνον τῶν Αἰτωλων καὶ τοὶς προέδροις zaì tòr καὶ Πανταλέοντα τὸν στρότατον, — ebenso wie in den Soterienstiftungen stets nur von Χαρίξενος ὁ στρατηγός die Rede war, obwohl dieser damals (276) zum 2. oder 3. mal dies Amt bekleidete. Daß wir uns im Mytilenedekret in der Tat kurz vor dem Bundesgenossenkrieg befinden, geht auch aus dem dort folgenden Text (IG XII 2 n. 16) hervor, wo sich die Bewohner später bei dem aitolischen Strategen Lykos und bei Agelaos zu beschweren haben. Ersterer ist der Staatsschreiber Arzos Eov9qaios in unserem Text B (Syll.2 n. 4255) -seine Strategie setze ich auf 216 ff., letzterer der bekannte Stratege vom J. 217.

Wenn man aus diesen Gründen Pantaleon 4 auf die Jahre 224-222, am besten auf 222 setzt, so bleiben für unsere Texte A und B aus der 5. Strategie nur die Jahre c. 213, 209, 206-204 übrig. Wenn Pantaleon zur Zeit des Todes seines Sohnes Archidamos (a. 219, s. oben) etwa 50 Jahre alt war, so kann er sehr gut am Ende des III. Jhdts. zum 5. Mal Stratege geworden sein, während die ersten 3 Male sich auf die Zeit von c. 235-225 verteilen werden. [Er hieß Hartalior Noroc Apotrosis, s. Seite 41.]

Verschieden von dieser Familie ist Πανταλέων Πετάλου Πλευρώνιος, der als Privatzeuge am Schluß von Text B genannt wird (Syll.2 425 35), später in Delphi eine Statue erhält (Delphica II, 53 = Berl. ph. W. 1909, 287), bei dem Mordanfall der Perseus-Schergen auf König Eumenes in Delphi als princeps Aetoliae zugegen ist (a. 172), und dreimal Stratege war: in den Jahren 186, 180, 174. Die beiden Umstände, daß er als einfacher Zeuge in B auftritt und daß hier am Schluß gerade der gleichnamige Stratege unter den übrigen aitolischen Magistraten ausgelassen

1) Charixenos I war zum 1. Mal Strateg ca. 290 v. Chr. (IG II° 652), später wiederum 277 (Soterienstiftung, s. oben S. 272, 8), endlich das 4. Mal (bezeugt) um 268/7 in dem Schiedsrichtertext der Thyrreier (Ephem. 1905, 55 ff.), der gewiß vor den chremonid. Krieg gehört. Darnach wird man seine 3. Strategie zwischen 290-277, also um 284 anzusetzen haben. Das Genauere hierüber, sowie über die Datierung des Bündnisvertrages der Aitoler und Akarnanen, den ich mit Swoboda auf 272/1 ansetze, endlich über die Strategie des Charixenos II (239–225), die in Proxeniedekreten aus Thermon bezeugt wird, und über Charixenos III (Kvdoiovos), der in den Anfang des II. Jhdts. gehört, wird an anderm Orte ausgeführt werden. Auch die neue 4. Strategie des Dorimachos in unedierten Dekreten aus Thermon, deren Kenntnis ich der Güte v. Hillers und Weinreichs verdanke, kommt oben für Keos nicht in Betracht, obwohl ich sie einst vermutete (Jahrbb. Phil. 1894, 834. Anm. 7); denn auch dieser Name wäre zu kurz. Im übrigen gehört sie in die Jahre 210-202, da Dorimachos im J. 219 zweifellos zum erstenmal Stratege war, weil er nach Polyb. IV, 3, 5 um 221 noch in jugendlichem Alter stand (vgl. IV, 5, 1).

wird, weil er eben schon am Kopf von A stand, beweisen sowohl die Verschiedenheit von Pantaleon I und II als auch die Identität des Datums von A und B, für die auch die nur bei A präskribierten, beiden Texten geltenden Meliteia-Archonten sprechen. Da Pantaleon II noch 169 v. Chr. am Leben war (Gillischewski, De Aetolorum praetoribus 58), werden wir auch darum mit Text A und B so tief wie möglich herabgehen, d. h. auf 212–204.

38. Delphisches Dekret für die Asylie des Apolloheiligtums zu Chalkedon c. 213-203 v. Chr.

Inv.-Nr. 1906.

IONEII, ENAIA I

Inv.-Nr. 1906. - Marmorstele, gefunden im Sept. 1894 nördlich oberhalb des Opisthodoms nahe der Theatertreppe. Die obere Halfte fehlt; rechts, links, unten glatt;

[8ε8]ó79αi vãi ñódi tõr Aɛ2gõ[r], [τ]ὸ ἱερὸν τοῦ ̓Απόλλωνος το[υ] Πυθαίου τὸ ἐν τῶι Καλχαδο5 riai dov2ov zai gizτior ε[i]- Rückseite grob gekrönelt. νίαι άσυλον φύκτιμον μὲν ἀπὸ πάντων, δι ταὶ στα λαι ὁρίζοντι, κατὰ τὴν τοῦ θεοῦ μαντείαν· ἀγγράψαι δὲ τὸ ψάφισμα τόδε ἐστάλων [1]10 θίναν καὶ ἀνέμεν ἐν τὸ ἱε ρὸν τοῦ ̓Απόλλωνος.

Ροδοκλῆς Ἡροδώρου) Βοιώτιος
ἐπεμελήθη.

(vacat 10 cm).

Höhe

27 (max), Br. 20, Dicke 81/2 cm. Liegt im Museumskeller. Buchstaben 6-7 mm (o etc. etwas kleiner). Am Schluß des Textes ist eine Zeile frei, dann folgt in engeren, kleineren Zeichen die schlechter, aber von derselben Hand geschriebene Unterschrift.

Das Apollo-Hieron bei Chalkedon ( Kaλndovía: die Landschaft) ist verhältnismäßig selten

bezeugt, noch seltener die in ihm befindliche, angeblich ebenso berühmte Orakelstätte; letztere wird m. W. nur von Dionys. Byzant. de Bospor. Thrac. p. 22 erwähnt (s. Müller, Dorier I 231, 2), ist aber auch aus den Münzen und aus Lukian, Alexand. 10 zu erschließen. Auch der л009 τas in CIG 3794, 3 und die лoos ebenda 3796 weisen auf sie hin. Die Namensform eines Apollo ПIv9aios erscheint hier zum erstenmal als sicher, sie war von PrellerRobert und Wernicke (RE s. v. Apollon) ausgelassen, weil nur Пvdave oder av richtig sei. Dieser Gott kam aus Megara, der Mutterstadt Kalchedons (s. RE II Sp. 65f.), auch sind die Spiele IIa in Kalchedon bezeugt (Sp. 66). Die Vermutung Boeckhs (CIG 3794), der kalchedonische Apollo heiße gleichfalls Ilvausis, wird durch unsere Inschrift bestätigt.

Ihr Textinhalt lehrt mancherlei Neues. Wenn das chalkedon. Heiligtum erst jetzt für άσυλον καὶ φύκτιμον erklärt wird - und zwar auf göttliches Geheiß, dem hier der Kirchenstaat Delphi ebenso beipflichtet, wie es damals die meisten anderen Staaten getan haben werden, und wenn andererseits bei keinem der älteren1) Autoren, so oft sie Kalchedon erwähnen, sich von dem dortigen Apollohieron eine Spur findet, so wird Thucyd. IV, 75. Xenoph. Anab. VI, 6, 38;

1) Herod. IV, 84 u. 144. VII, 1, 20; 2, 24 u. 26 usw.

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man folgern, daß eben dies Heiligtum erst im III. Jhdt. zur Zeit unseres Textes gegründet oder besser wieder erneuert sei. Die Schrift weist mit ihren kleinsten 2. Σ, dem mit Halbkreis usw. in das letzte Drittel des III. Jhdts.; die Dialektformen (ót = åt. áproáyai. ¿otázar, ávdéμer) ἀγγράψαι. ἐστάλαν. ἀνθέμεν scheinen älter1), und könnten von dem subscribierten Rhodokles herrühren, der augenscheinlich für die Einmeißelung und Aufstellung der Stele sorgte (¿ñɛμɛâýðn, sc. tñe ȧrayoagñe Syll. 2 255, 42) und dessen Name in Lebadeia häufiger begegnet, während der seines Vaters Herodoros einmal in Plataeae, fünfmal in der Megaris bezeugt ist, also auf megarische Herkunft der Familie deutet (vgl. den Index zu IG VII). Fragt man nach dem Grunde dieser boiotischen Fürsorge für Chalkedon in Delphi, so könnte man an politische Motive denken, etwa an die Zugehörigkeit der Mutterstadt Megara zum boeotischen Bund, sodaß dieser die megarischen Kolonien wie seine eigenen protegierte. Jene Zugehörigkeit der Megaris dauerte von 224-192 (Beloch III, 2, 360), was zu dem Alter unserer Schrift gut stimmt.

Andrerseits wissen wir, daß Chalkedon, ebenso wie die PropontisStädte Lysimacheia und Kios, im letzten Drittel oder gegen Ende des III. Jhdts. mit den Aitolern verbündet war (Isopolitie), vielleicht sogar zum aitolischen Bunde gehört hat (Sympolitie); vgl. Polyb. XV 21. 23, 8. Es ist zweifellos, daß unser Text aus der Zeit dieser engen Verbindung stammen muß, deren erstes epigraphisches Zeugnis er bildet. Wann sich die drei Städte den Aitolern anschlossen, ist unbekannt; man schwankt von ca. 241 bis kurz vor 202; denn in diesem Jahre entriß Philipp sie wieder den Aetolern, die sie später immer aufs Neue zurückforderten"). Der Streit wäre entschieden, wenn unsere obere Texthälfte erhalten wäre, in der der delph. Archontenname stand, so aber müssen wir uns begnügen, das Dekret auf ca. 213-203 zu datieren, jedoch in ein Jahr, das gute Beziehungen zwischen Boeotien und Delphi-Aitolien voraussetzt, wo also boeotische Hieromnemonen auf der Pylaea anwesend sind. Da ich gegen Niese (II, 581) annehme, daß die Städte sich nicht erst kurz vor 202 an Aitolien anschlossen, scheint mir vorläufig das Jahr 213 am besten zu passen, allenfalls auch noch 208.

39. 40. Urkunden über den vor den Amphikty onen verhandelten Grenzstreit der euboeischen Städte Eretria, Karystos und Chalkis im Pythienjahr 146 v. Chr. - Von verschiedenen Seiten, zuletzt von dem Herausgeber des Euboeischen Corpus (IG XII, 9), bin ich nach dem Wortlaut dieses Grenzstreits, dessen Steine vor fast 20 Jahren ausgegraben waren und z. T. verschollen sind, und nach seiner zeitlichen Fixierung gefragt worden, da seine Existenz durch eine gelegentliche Bemerkung in Fouill. III, 1

=

1) Zu dyyoάwai, árgéμev s. Rüsch, Gramm. d. delph. Inschr. I p. 182, 1. kann oben nur gleichbedeutend sein mit du, wo, wie. bedeutet zwar in Delphi gewöhnlich 'wohin', aber z. B. in CIG 1706, 14 steht es nach unserer Lesung 4 za Zinɛvzoç 92 in dem Sinne von 'wie'. Vgl. Rüsch, a. a. O. p. 259.

2) Zuletzt hat Swoboda, Staatsalt. 350, 5 über diese Fragen gehandelt, der auch die einschlägige Literatur zusammenstellt.

p. 137 (cf. Tod, Internat. Arbitrat. 118) bekannt geworden war. Es sei darum dasjenige mitgeteilt, was wir bisher über diese interessanten Inschriften, mit denen andere delphische Schiedsrichtertexte sich berühren, ermitteln konnten.

(Siehe die Texte und Steinbeschreibungen auf S. 18f.)

Die Schrift wird in der unteren Hälfte des Hauptstücks (2958) immer verloschener, sodaß zuletzt nur ganz wenige Buchstabenspitzen ab und zu erkennbar sind. Von den 3 Fragmenten passen die ersten zwei übereinander, wie der Inhalt zeigt, aber wo die dritte, von uns nicht gefundene Nr. 2955 anzusetzen sei, ob rechts von 2958 oder links oder unten, blieb lange zweifelhaft, da der dürftige Inventarauszug gewiß kaum die Hälfte der Buchstaben enthält, die sich bei genauer Untersuchung auf dem Stein erkennen lassen werden. Und auch das Wichtigste, der Name der Stadt, von der der Brief Nr. 39 B herrührt, die also auch die 31 Schiedsrichter stellte, war zunächst nicht zu erraten. Zu seiner Ermittelung sind. folgende bautechnische Erörterungen nötig:

Die Dicke der Fragmente schwankt von 1612-18 cm. Dadurch werden die größeren, gleichfalls aus Hag. Eliasstein bestehenden 2 Denkmäler des Eumenes, das Attalos - Monument, der Rhodierwagen usw. ausgeschlossen, die sämtlich viel dickere Quadern aufweisen. Es schien also ein unbekannter Basisbau zu sein, zu dessen Verkleidungsplatten unsere Stücke gehört haben müßten. Auf die richtige Spur führte der Fundort: zwischen dem Siphnierhaus und dem Westperibolos, sowie unterhalb jener Gegend. Von dem dort stehenden Thebaner-Thesauros1), dessen Wandquadern sämtlich 34 cm hoch waren, sind nur sehr wenig Orthostat-Platten gerettet; sie weisen eine Höhe von 71 cm auf. Die eine dieser Platten war mindestens 62 dick, die andere nur 44; letztere war hinten rauh, stand also in Antithema (Gegenstein dahinter), an ersterer aber kann nur sehr wenig fehlen, da die Dicke der über ihr aufgehenden Wand 60, beträgt. Addiert man zu dem Antithema-Orthostat von 44 unsere Fragment-Dicke mit 17-18, so erhalten wir unter Hinzurechnung des üblichen kleinen. Hohlraums von ca. 2 cm genau 63--64 cm, das ist aber gerade die Dicke des Thebaner-Orthostats, der mit 2,8 cm über die Wandflucht auslud (6012 2,863,3). Zu demselben Resultat führt die Plattenhöhe. Das obere Fragment 2954 soll nach dem Inv. 27 cm hoch sein, davon oben ein 9 cm hoher leerer Raum ohne Inschrift. Nach Bull. 21, 116 beträgt jedoch die Inschrifthöhe 16, was zusammen 9+16= 25 ergibt, und richtiger ist, als die im Inv. angegebenen 27 cm. Unser Mittelstück 2958 ist aber an der linken Kante 46 cm hoch, nimmt man dazu die eben berechneten 25, so erhalten wir auch hier die genaue Orthostat-Höhe von 71. Da nun die grob behauene Rückseite und die schwankende Dicke unserer Fragmente sie gleichfalls als Antithema-Steine charakterisiert, so ist ihre Provenienz vom Thebaner-Thesauros erwiesen, die auch Bourguet noch nicht kannte, als er die Texte flüchtig erwähnte (Fouilles III, 1, p. 137).

Hieraus folgt zunächst, daß Inv.-Nr. 2955 nicht unter das Hauptstück 2958 gehören kann, denn unter dem Orthostat lagen rings die aus

1) Vgl. die Rekonstruktion des thebanischen Schatzhauses in Delphica III 24 ff. u. Taf. I = Berl. ph. W. 1911, 1614; 1912, 254.

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