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Fritz Blumenthal, Ludi saeculares.

Helios, der πανόπτης κύκλος, der Gott, ὃς πάντ' ἐφορᾷ καὶ πάντ' ἐπακούει. Aus einer Kultverbindung also ist der Sühnkult des Helios nicht zu erklären. Als chthonisch sollte man ihn überhaupt nicht bezeichnen. Allerdings werden die Sühnriten von chthonischen Göttern, denen sie ursprünglich zugehören, auf andere erst sekundär übertragen sein. Aber dazu bedarf es keiner Kultverbindung. Jeder Gott kann freundlich und feindlich wirken. Seine Unfreundlichkeit wird durch Sühnopfer gemildert. Bei dem Gott, der die Sonnenstrahlen aussendet, ist die Möglichkeit, Schaden zu stiften, besonders augenfällig und so ist denn seine Verehrung in erster Linie Sühne. Auch bei Apollo, der seine Rolle zum Teil übernommen hat, tritt dieser Kultcharakter öfter hervor1). Es ist doch wohl kein Zufall, daß sowohl im Säkularorakel, als bei Horaz Apollo als Helios bezeichnet wird. Man hat auf den älteren Sonnengott zurückgegriffen, weil in ihm der Fruchtbarkeitsspender deutlicher in Erscheinung trat. Das neue sacculum sollte ja in erster Linie reiche Frucht aus der Erde und aus den Menschen zum Gedeihen bringen.

1) Stengel, a. a. O. S. 127.

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Semiramis und Sammuramat.

Von C. F. Lehmann-Haupt1).

Daß Sammuramat), die Gemahlin Samsi-Adads IV. und Schwiegertochter Salmanassars III.. auch während der die Zeit von 811-7833) (bzw.

1) Vgl. meine Abhandlung Die historische Semiramis und Herodot, diese Zeitschrift Bd. I (1900/1), S. 256-281 sowie S. 481; den Artikel Semiramis in Roschers Lexikon der Mythologie (1910, Bd. IV Sp. 678-702), meinen Vortrag (Deutsche Orient-Gesellschaft 6. II. 1910) Die historische Semiramis und ihre Zeit 1910 und die Bemerkungen Zur Semiramis-Sage diese Zeitschrift XIV Heft I (1914) S. 126.

2) Die assyrische Aussprache des Zischlautes wäre S, also Schammuramat. 3) So die bisherige Rechnung. F. Forrer aber, Zur Chronologie der neuassyrischen Zeit (Mitteil. d. vorderas. Ges. 20 (1915 16, Nr. 3 S. 1 ff.) vertritt mit guten, auf einen Vergleich der verschiedenen Redaktionen der Eponymenlisten gestützten Gründen, die Ansicht, daß der ganze Eponymenkanon von 785 v. Chr. an aufwärts um ein Jahr später anzusetzen ist und damit zugleich die Regierungen der Assyrerkönige. (Für Salmanassar III. s. speziell S. 9 ff.). Die uns hier angehenden Herrscher, Schwiegervater, Gemahl und Sohn der Sammuramat wären demnach anzusetzen (Forrer S. 16) Salmanassar III. statt 860-825 nunmehr 859-24 (1. volles R.-Jahr 858), Samsi-Adad V. statt 825-811 nunmehr 824810, Adadnirari IV. (III.) statt 811-783 nunmehr 810-782. Im Text setze ich, um Unklarheiten zu vermeiden, die Forrer'schen Zahlen in Klammern neben die bisher üblichen. Ich lasse einige weitere Bemerkungen zu Forrer's Schrift folgen. Daß Salmanassar das Eponymat zweimal bekleidete, ist nicht darin begründet, daß die Zahl der zum Eponymat Berechtigten, d. h. der Statthalter, erschöpft war (Forrer S. 12). Vielmehr liegt hier, nach meiner in meinen Vorlesungen seit Jahren vertretenen Ansicht ein Analogon, wenn nicht eine Nachahmung des ägyptischen 30jährigen Jubiläums, des Sed-Festes, vor. Das erste Eponymat Salmanassars III. fällt in das erste Regierungsjahr. Deshalb darf man das zweite Eponymat (gegen Forrer S. 13 vgl. S. 28) nicht aus dem 31. Jahr, dem es die Eponymenchronik ausdrücklich zuweist, wegrücken und in das 32. Jahr versetzen. Forrer betont (S. 19), gleich Knudtzon und mir (Zwei Hauptprobleme) mit Recht, daß in der babylonischen Königsliste zu Ende der dritten Kolumne höchstens 12 Zeilen, also 11 Könige und eine Summierung gestanden haben können, wogegen Ed. Meyer's Rekonstruktion der Königsliste (GA. 13 [1913] 2 bei S. 360 und § 325 Anm. S. 360 Z. 6 v. u. bis S. 361 Z. 1) verstößt (s. dazu Klio X [1910] S. 477 ff. und Literar. Zentralblatt 1915 Nr. 22 Sp. 526). Daß die Summierung 22 in Kol. 4 „nur die Jahreszahl sein kann, nicht die Zahl der Könige, hat Lehmann erwiesen" (Ed. Meyer a. a. O.). Gegen Schnabel vertritt Forrer (S. 19) aufs Neue diesen Standpunkt, möchte aber die frühere

810-782) umfassenden Regierung ihres Sohnes Adadnirari IV. (III.)1) einen bedeutenden Einfluß ausgeübt hatte, wußten wir. Ihr, der Babylonierin, ist die im Jahre 787 (786) erfolgte Einführung des Nebokultes aus Babylonien nach Assyrien zu verdanken.

Lesung 32" für richtig halten. Daß die frühere Lesung 31 falsch war, habe ich gezeigt. Es könnte sich also höchstens um eine Verbesserung der Königsliste handeln, falls der Nabûšumiškun, für den 13 Jahre bezeugt sind, tatsächlich mit dem Vorgänger des Nabonassar (Nabû-naşir) identisch wäre. Betreffs der Reihenfolge der Chalderkönige schließt sich Forrer Thureau-Dangin an, der Rusas, den Sohn des Erimenas, auf den von Tiglatpileser IV. besiegten Sardur, Argistis' I. Sohn, folgen läßt. Schwerlich mit Recht, s. vorderhand Klio XIV (1914) S. 25. Forrer will außerdem Sardur, Sohn des Ispuinis, Königs von Urartu (Thureau-Dangin, Huitième Campagne de Sargon 400f.) zum Könige machen, wozu kein Grund vorliegt. Zu Beidem s. Näheres in dem (bei Kriegsbeginn im Satze größtenteils vollendeten) Band II meines Reisewerkes und demnächst in der Zeitschrift für Assyriologie. Über die unweit Dehok gefundene Inschrift, die Argistû und den Turtan Samas-ilu nennt (Forrer S. 22) s. meine Materialien z. älteren Gesch. Armeniens und Mesopotamiens S. 45 ff. und die Nachträge dazu.

1) Nach der herrschenden Ansicht wäre er als der Vierte seines Namens zu bezeichnen. Vor Tiglatpileser I. kennen wir zwei königliche Träger dieses Namens. Auf Tiglatpileser I. (nach der herrschenden Ansicht um 1110) folgten diesem seine Söhne Assurbèlkala und Samsi-Adad, dann sein Enkel Assurnaşirabal II., vermutlich Samsi-Adads Sohn, und dessen Sohn Salmanassar II. Soweit ist die Liste durch genealogischen Zusammenhang von oben her bezeugt. Von dem ersten der durch die Eponymenliste genau bestimmten Herrscher Adadnirari (911), dem Vater Tukulti-Nimurta's (so lies statt Ninib, s. Ungnad, Or.. Lit. Zeitg. 1917 Sp. 1ff.) II. und Großvater Assurnaşirabal's III. gelangen wir auf Grund der Ausgrabungsfunde von Assur aufwärts bis Aššur-rabi II. (I1I.), und zwar ist die gesicherte Herrscherfolge Assurrabi II. (III.) – Assurrešiši Tiglatpileser - Assurdan II. Adadnirari - Tukulti-Nimurta — Assurnaşirabal Salmanassar III. Samsi-Adad V. · Adadnirari. In die Lücke zwischen Salmanassar II. und Assurrabi schiebt die herrschende Ansicht (s. die Listen in den Wissenschaftl. Veröffentl. der D. Or. Ges. z. B. in Bd. 24), auf Grund der Inschriften von Assur, die einen Tiglatpileser, Sohn eines Adadnirari, nennen, ein: Adadnirari III. und Tiglatpileser II., so daß der Vater Assurdan's II. als Tiglatpileser III. und der Sohn der Sammuramat als Adadnirari IV. zu bezeichnen wären. Dagegen hat Schnabel Einspruch erhoben. (Or. Lit. Zeit. XII [1909] Sp. 530f.). Zwischen Salmanassar II. und Assurrabi sei kein Raum mehr für Ansetzung zweier Könige. Indem er mit Generationen zu 22 Jahren rechnet, gelangt er für Assurrabi in das Jahr 1010, das Ende der Regierung Salmanassars II. lasse sich aber auch nicht erheblich früher heraufrücken. Es sei höchstens Raum für eine Generation. Tiglatpileser, Sohn Adadnirari's, sei also an anderer Stelle unterzubringen. Auf Adadnirari, den Sohn der Semiramis, folgen Salmanassar IV. Assurdan III. - Assurnirari V., dann der biblische Tiglatpileser 745-727. Nun ist König Assurnirari nach dem Zeugnis seines Gegners Sardur II. (III.) von Urartu Sohn eines Adadnirari (diese Zeitschr. I S. 256 Anm. 1). Winckler nahm ohne Nötigung an, er sei König gewesen, und schob vor Assurnirari einen Adadnirari in die Königsreihe ein. Schnabel schloß sich ihm an und betrachtete Tiglatpileser, Assurnirari's Nachfolger, als dessen Bruder. Beide

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Daß sie aber wirklich eine Zeitlang, wie es auch in der SemiramisSage berichtet wird, die Regierung allein geführt hat, war bisher nicht erweislich.

Ein im Museum zu Konstantinopel befindliches, historisch, geographisch und kunstgeschichtlich auch sonst sehr interessantes Denkmal, das soeben von E. Unger1) herausgegeben worden ist, klärt uns darüber auf.

Der Text beginnt mit der Widmung an den Gott Adad und der Titulatur des Königs (Z. 1-10) und schließt mit der Aufstellung der Stele in der Stadt Zabanni (oder Habanni) durch Nergal-êreš, den Statthalter von Reseph (Raṣappa) und der umliegenden näher bezeichneten Gebiete. (Z. 21-25) nebst darauf folgender, den Zerstörer der Inschrift bedrohender Fluchformel (Z. 26-33).

In dem dazwischen liegenden Hauptabschnitt werden die Taten des Königs genannt, die durch die Stele der Nachwelt überliefert werden sollen. Es handelt sich um eine Expedition nach Palästina und den daran anschließenden erfolgreichen Zug gegen den König Mari' von Damaskus, über den wir bereits durch die bisher bekannten Inschriften des Königs näher unterrichtet waren.

Für diesen Zug kommt, wie der Herausgeber mit Recht betont. frühestens das fünfte volle Regierungsjahr des Königs, das Jahr 806 (805), in Betracht; denn nach der „Eponymenchronik 2) blieb der König in seinem Antrittsjahr (811 [810]) im Lande, während er im ersten Jahre gegen Medien (ostwärts), im zweiten gegen Guzana (in Mesopotamien), im dritten und vierten gegen die Mannäer (ostwärts) zog. Erst im fünften Jahre wird der Zug nach dem weiteren Westen genannt: als Ziel wird „das Land Arpad" angegeben. Arpad liegt bei Aleppo, also verhältnismäßig nahe bei Damaskus. Die Chronik gibt häufig nur einen der wesentlichsten Zielpunkte eines Heereszuges an. Der Zug gegen Palästina, seien also Söhne jenes Adadnirari gewesen. So wurde die Einschiebung eines Adadnirari und eines Tiglatpileser zwischen Salmanassar II. und Assur vermieden. Nachdem sich die große Jugend Adadnirari's, des Sohnes der Semiramis, herausgestellt hat, ist Schnabel auf einen anderen Ausweg verfallen und hat mich mündlich ermächtigt und ersucht, davon Mitteilung zu machen. Er betrachtet jetzt Assurnirari und Tiglatpileser als Söhne des Adadnirari und Enkel der Sammuramat. Darnach würden dem Sohn (Salmanassar IV.) und dem Enkel (Assurdan) der Semiramis die beiden Oheime des letzteren gefolgt sein, was rein zeitlich nicht unmöglich ist. Ich gebe Schnabel's Anschauungen hier wieder, ohne vorerst persönlich zu ihnen Stellung zu nehmen.

1) Publikationen der Kaiserlich Osmanischen Museen II. Reliefstele Adadnirari's III. aus Saba'a und Semiramis von Eckhard Unger. Mit sieben Tafeln. Konstantinopel 1916. Wie schon der Titel zeigt, hat der Verfasser sich Schnabel's Darlegungen OLZ. XII a. a. O. (s. die vorige Anmerkung) angeschlossen; er weist darauf S. 16 Anm. 1 besonders hin.

2) Auch Eponymenliste mit Beischriften" oder Verwaltungsliste" genannt.

Damaskus. Arpad fällt also in das fünfte volle Regierungsjahr ‘Adadnisari's1).

Und nun wird der Bericht über diesen Feldzug in der neuen Inschrift eingeleitet durch die Angabe: Als ich mich im 5. Jahre erhaben auf den Königsthron setzte (ina šatti V (kam) ina kussî sarrûti [uš]ibuma), bot ich das Land auf, den zahlreichen Heeren Assyriens befahl ich, nach Palästina zu ziehen, den Euphrat bei seinem Hochwasser überschritt ich usf.

„Durch das dem ušibu angehängte ma wird die Handlung des folgenden Verbums ('ich bot auf') als eine durch die Handlung des ersten mit ma verbundenen Verbums bedingte dargestellt. Demgemäß steht der Feldzug mit der Besetzung des Thrones im Zusammenhang, er fand bald nach dieser statt."

D. h. der König ergriff von der Herrschaft Besitz in eben dem fünften Jahre, in welches wir nach der Eponymenchronik den Feldzug nach Palästina zu setzen haben1).

So werden wir zu dem Schlusse gedrängt, daß die Thronbesteigung erst im fünften Jahre seit dem Anfall der Herrschaft erfolgte, daß Adadnirari erst im fünften Jahre die Regierung selbst übernahm.

Dazu stimmt es, daß im Assyrischen nur vom fünften Jahre (sattu) gesprochen, der Ausdruck für Regierungsjahr (palû) vermieden wird.

So bleibt eine Lücke, ein offiziell verschleiertes Interregnum, vom Jahre 811-806" (810-805), in dem Niemand anders die Herrschaft ausgeübt haben kann, als des Königs Mutter, die berühmte Semiramis, assyrisch Sammuramat.“

Dieses von dem Herausgeber aus der knappen Andeutung der Inschrift scharfsinnig und zutreffend gewonnene Ergebnis führt uns nun in mehreren Richtungen weiter.

Am natürlichsten wird eine Regentschaft begründet durch die Unmündigkeit des Herrschers.

Zwei dahin zielende Angaben werden durch die neue Ermittlung ins richtige Licht gesetzt, die eine in den Inschriften Adadnirari's begegnend, die andere die Semiramis-Sage angehörig.

Letztere mag als die klarere voranstehen. Bei Diodor II, 7, 1 nach Ktesias heißt es von Ninos: Μετὰ δὲ ταῦτα γεννήσας ἐκ Σεμιράμιδος υἱὸν Νινύαν ἐτελεύτησε, τὴν γυναῖκα απολιπών βασίλισσα» und 11. 20, 1: Μετὰ δέ τινα χρόνον ὑπὸ Ναύου τοῦ υἱοῦ δι' εὐνούχου τινὸς ἐπιβουλευθεῖσα . . . . . τὸν ἐπιβουλεύσαντα κακὸν οὐδὲν εἰργάσατο, του tòr

1) Übrigens ist diese Angabe auch deshalb von Wichtigkeit, weil sie die herrschende Ansicht über die Ansetzung des Antrittsjahres und des ersten Jahres des Königs für diese Epoche bestätigt (Eponymat = 1. volles Regierungsjahr; Antrittsjahr das diesem vorausgehende Jahr).

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