ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

Die Weiterzählung der Augustusjahre läßt wiederum eine doppelte Möglichkeit offen. Wie in unsern Zeiten das Bild des Herrschers nicht sogleich nach seinem Tode von den Geldstücken und Postwertzeichen verschwindet, so kann auch die kaiserliche Münze von Alexandrien noch einige Zeit nach Regierungsantritt des Tiberius die alten Prägestempel benutzt haben. Es waren dann nur die Jahreszahlen zu ändern. Dem Charakter und der Regierungsweise des neuen Herrschers würde sich diese Tatsache ohne sonderlichen Zwang anpassen. Krall1), Mommsen*), Wessely), Andere vertreten diese Auffassung. Einfachheit und Ungezwungenheit kann ihr schwerlich abgesprochen werden, wenn auch zuzugeben ist, daß eine genauere Kenntnis der Verhältnisse sehr erwünscht wäre. Jedenfalls zeigt sie, daß wir keineswegs gezwungen sind, aus den Augustusmünzen eine Samtherrschaft herauszulesen. Wir können aber weitergehen und diese letztere Auffassung positiv ausschließen.

[ocr errors]

Neben den Tiberiusmünzen erscheinen nämlich solche mit dem Bilde der Livia und der Höchstzahl unter Augustus LMA, aus der Zeit des Tiberius mit L und LE4); Andere tragen das Bild des Germanicus und die Buchstaben IE, auf der Rückseite TI LA in einem Eichenkranz 5). Diese Parallelprägungen lassen über die Tiberiusmünzen keinen Zweifel. Sie ergeben mit voller Klarheit, was übrigens aus den Tiberiusmünzen allein hinreichend feststeht zweierlei: 1. daß die dem Namen des Tiberius beigesetzten Zahlen die Jahre seiner Alleinherrschaft zählen; 2. daß die Zählung auf den Münzen nicht gleich im ersten Herrscherjahr begonnen hat, sondern erst im 3. Jahre die vorläufige Weiterzählung der Augustusjahre ablöste. Dieses Jahr hat infolgedessen zwei Ausgaben: Augustusmünzen mit der Zahl 46, Tiberiusmünzen mit der Zahl 36). Es ist merkwürdigerweise dasselbe Jahr, aus dem die Höchstzahl der Münze von Seleucia Pieria stammt, wie denn auch dem ägyptischen Jahr 44 die Antiochener Bronze mit den Zahlen und EM entspricht. Ist irgend ein Zusammenhang anzunehmen? Etwa eine Regelung der orientalischen Verhältnisse in Verbindung mit der Sendung des Germanicus? Diese Sendung mag ja auch, zugleich mit dem 2. Konsulat, den Germanicus zusammen mit Tiberius i. J. 18 bekleidete, der Anlaß zur Münzprägung in Alexandrien gewesen sein.

Sicher erweist der analoge Fall der syrischen Münzen, daß es sich bei den hohen Zahlen um eine Fortzählung der Augustusjahre handelt, die mit der Anerkennung der effektiven Mitregentschaft des Tiberius nichts zu tun hat.

1) Wiener Studien 5 (1883) 314. 2) StR. II2 804 A. 3.

3) Wiener Studien 24 (1902) 391.

4) Katalog Brit. Museum. N. 33. 61. 62. 5) A. a. O. N. 63. 64.

6) Sallet, Die Daten der alexandrinischen Kaisermünzen. 16.

Dies Ergebnis findet eine vollgültige Bestätigung in den sonstigen Quellen, die uns gerade für Aegypten in reichem Maße zu Gebote stehen. literarischen und nicht-literarischen, zumal Papyrus und Ostraka.

Schon eingangs wurde des spezifisch aegyptischen Kanons der Königsherrschaften gedacht. Weiterhin konnte auf seine Benutzung durch Tertullian. seine Bevorzugung bei Clemens von Alexandrien hingewiesen werden. Letzterer führt ihn ein zu dem ausgesprochenen Zweck sis krídeığır tñje toč owtipos períõew1), also zu geschichtlich-chronologischer Zeitbestimmung. Aus der Mitte des 3. Jahrhunderts gesellt sich diesen Zeugnissen ein Oxyrhynchus Papyrus2) zu. Nach diesem Kanon nun. der keineswegs auf den Gebrauch gelehrter Astronomen beschränkt" war. sondern gang und gäbe gewesen (ist) in ganz Aegypten und . . . wohl jeder Berechnung vergangener Zeiten zugrunde gelegt sein" wird), hat Augustus 43, Tiberius 22 Jahre regiert. Es wird somit das Jahr 30,29 v. Chr. als erstes. 13/14 n. Chr. als letztes des Augustus: 14/15 als erstes. 35,36 als letztes des Tiberius gezählt. Diese Zahlen entsprechen ganz den Bildungsgesetzen des Kanons, schließen aber deswegen auch jede Samtherrschaft aus.

[ocr errors]

Eine einzigartige Kontrolle über den Geltungsbereich dieser Zählweise gewähren die zahlreichen aegyptischen Urkunden, die sich auf fast alle Jahre des Augustus und Tiberius verteilen1).

Die dreisprachige Siegesinschrift des ersten Praefekten von Aegypten, C. Cornelius Gallus), datiert nach dem ersten Jahr des Augustus, auf einer Reihe von Papyrus lesen wir das Jahr 43 Kaisagos. Hier möge eine Liste über die Belege aus den letzten Jahren des Augustus folgen: Aus dem Jahr 41: Preisigke Sammelbuch 5232, 5235, 5275: BGU. III, 757: 42: Oxy. Pap. II, 314; IX, 1188:

..

[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]

43: Preisigke 977, 5233, 5234, 5236, 5240: Tebt. II, 484.

Aus dem Jahr 44 fehlt, soweit mir bekannt, jeder urkundliche Beleg. Oxy. Pap. IV, 721 erwähnt zwar das Jahr 44 des Augustus, aber als zukünftiges (τοῦ ἰσιόντος τετάρτου καὶ τεσσαρακοστου ἔτους Καίσαρος), ist also dem Jahre 43 zuzuweisen.

Dafür beginnen prompt die Jahre des Tiberius.

1) Migne VIII, 881; Stählin II, 89. 2) Oxy. Pap. I, 35.

3) L. Strack, Die Dynastie der Ptolemäer. Berlin 1897, 68. Vgl. Philo Leg. ad Gaium 22 (ed. Richter VI p. 105). Über Tiberius' 23 Regierungsjahre a. a. O. 21 (p. 104) und 37 (p. 133).

4) Die folgenden Angaben stützen sich auf eigenes Material, das Hohmanns Zusammenstellung (Zur Chronologie der Papyrusurkunden 1-3) ergänzt und be

richtigt.

5) Vgl. S. Ber. Berl. Ak. 1896, XX, 470. U. Wilcken, Griech. Ostraka, S. 787.

Für das 1. Jahr zeugen Preisigke 4519 (Ostrakon aus Kairo), 5239:

[ocr errors]

2. 3.

3

[ocr errors]

66

*

35

[ocr errors]

7.

15.

22.

23.

[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]

Tebt. II, 561 (?); Greek Pap. II, S. 149, 166:

Oxy. Pap. IV, 787; Greek Pap. II, S. 191;

Preisigke 998: BGU. II, 563: Oxy. Pap. II, 278;
IV, 746; Tebt. II, 410;

BGU. II, 636: [τους] ἑβ[δόμου Τιβερίου Καίσαρος
Σεβαστοῦ μηνός [Ν]έ[ου] Σεβαστοῦ ἐνάτης.

Preisigke 5108: étovg tertezaidezárov Tißeg[iov Kai-
σαρος Σεβαστοῦ . . .

Oxy. Pap. II, 312, 323; Fayum 25, 46:

Oxy. Pap. II, 240, 322; dies Jahr ist zugleich das erste
Jahr des Caligula: Oxy. Pap. II, 267, 312, 315.

Daß die Gleichung 23. Jahr des Tiberius 1. Jahr des Caligula tatsächlich zurecht besteht, lehrt Oxy. Pap. II, 312. eine Quittung, für ein zouatizór im 22. Jahr des Tiberius, datiert vom 1. Jahr des Caligula. Gerade die Papyrus mit Datierungen aus zwei Herrscherzeiten sind ja für unsere Zwecke außerordentlich lehrreich und einfachhin entscheidend. Wir besitzen sie nicht nur für Tiberius und Caligula, sondern ebenso für das Grenzjahr des Augustus und Tiberius. Das beste Beispiel hat schon i. J. 1902 C. Wessely 1) beigebracht. Darin werden erwähnt ein Hauskauf des Priesters Satabus von Chairemon aus dem J. 41 des Augustus, die Anklage eines Kollegen, daß Satabus i. J. 43 widerrechtlich herrenloses Land in Besitz genommen, und eine Vorladung im Epeiph des 1. Jahres des Tiberius in Alexandrien vor dem Richter zu erscheinen. Daß als erstes Jahr des Tiberius das Kalenderjahr 14/15 und nicht etwa der 19.-28. August als Rest des Kalenderjahres 13/14 in dem Augustus starb, gerechnet wurde, ergibt sich mit voller Klarheit aus Tebt. II, 5612), der den Oktober des 1. Jahres des Tiberius nennt. Wilcken hat denselben hat denselben Beweis erbracht aus einem Ostrakon von Kairo), das vom 15. Dezember datiert ist. Lα Τιβερίου Καίσαρος Σεβαστοῦ Χοίαχ τΘ.

Es hat also die aegyptische Rechnung keine effektive Mitregentschaft des Tiberius gekannt. Zugleich ergibt sich aus unseren Belegen, daß man in Aegypten die Augustusjahre nicht weiterzählte, sich also an die Regeln des Kanons hielt. Daraus folgt weiter, daß die höheren Zahlen der Münzen. die eine Weiterzählung nahelegen, besondere, lokale, vielleicht auf das Münzamt beschränkte Gründe gehabt haben müssen, wenn es sich nicht lediglich 1) Das erste Jahr des Tiberius in Aegypten. Wiener Studien 24 (1902) 392. Vgl. Preisigke N. 5231 ff. und 5954.

2) La Tegiov Keisagos Zepaoтor unro[s] Néov (pe(oroi)] ... Vgl. Wilcken, Archiv f. Papyrusforschung II, 143.

3) Archiv f. Papyrusforschung I, 153. Vgl. Preisigke 4519.

um eine Freiheit und um Willkür der Beamten handelt, was kaum anzunehmen ist. Als Beweise für eine effektive Mitregentschaft des Tiberius dürfen die alexandrinischen Münzen keinesfalls angeführt werden. -

[merged small][ocr errors]

Eine Übersicht möge das Ergebnis zusammenfassen:

Die effektive Mitregentschaft des Tiberius ist nicht eine wirkliche Teilnahme an der Obergewalt, so daß sie den Tiberius dem Prinzeps wenigstens teilweise gleichsetzte und dessen Imperium beschränkte, sondern die Erneuerung und Bestätigung in feierlicher Form der bisher schon von Tiberius innegehabten Stellung.

Dieser feierlicher Akt war kein Bruch mit der Vergangenheit, auch nicht wesentlich Neues, sondern lag ganz innerhalb der Richtlinien Augusteischer Politik, seinem Lebenswerk und seiner Dynastie Bestand und Dauer zu verleihen. Deshalb konnte in diesem Schritt nichts sonderlich Auffallendes und Epochemachendes gesehen werden, um so weniger, je mehr sich die Maßnahmen des Augustus durch den bald darauf erfolgten Tod als letztwillige Verfügungen herausstellten. So fielen sie im Urteil der Zeitgenossen wie in der tatsächlichen Abfolge der Ereignisse mit dem Regierungswechsel zusammen.

Die Bestätigung dieser Ansicht, die aus den literarischen Quellen gewonnen war, wurde in dem inschriftlichen Material gesucht, vor allem in chronologischen Angaben. Wenn die Chronologie immer und überall als Grenzmarke der beiden Regierungen des Augustus und Tiberius das Jahr 14 aufstellt, dann müssen wir in diesem Ansatz eine Bestätigung der oben ausgeführten Ansicht sehen.

Allerdings ist die Aussicht auf inschriftliche Beurkundung des in Rede stehenden Vorganges nicht allzugroß. Die geschichtlichen Bedingungen der Zeit sind ihr nicht durchaus günstig. Augustus' überragende Erscheinung, Mangel an Beliebtheit des Tiberius, dazu ein nicht getilgter Rest von Entfremdung und Mißtrauen zwischen dem Prinzeps und seinem Adoptivsohn, mögen auch dem Ereignis des Jahres 13, das in sich so folgerichtig und selbstverständlich, zeitlich so nahe an den Tod des Augustus gerückt war, die Aufmerksamkeit chronologischer Festlegung versagt haben.

Immerhin lohnte es sich, das weitschichtige Material zu durchmustern. Und wenn sich kein direktes Zeugnis fand, so mußte der indirekte Weg zum Ziele führen: Verhörung der Zeugen aus den vorzüglich in Betracht kommenden Gebieten des Reiches, aus Rom und dem Osten. Aus ihrer lückenlosen Folge eine Epoche 12 oder 13 n. Chr. auszuschließen und ein einhelliges Zeugnis für das Jahr 14 als Beginn der Regierung des Tiberius aufzustellen war das Ziel der Untersuchung. Und dieses Ziel dürfte erreicht sein.

Wien.

376

Königseid von vier Flottensoldaten der Nesioten-Landsmannschaft aus dem Jahre 159 vor Chr.

Von Paul M. Meyer.

Der nachfolgende Papyrus der Hamburger Stadtbibliothek ist in Herakleopolis geschrieben und als Mumienkartonnage verwendet worden; er trägt die Inventar-Nummer 333, hat eine Höhe von 33, eine Breite von 19 cm. Demselben Kreise gehören noch sechs andere Stücke der Sammlung (Inv.-Nr. 327-332) an, von denen vier aus winzigen Fragmenten bestehen, ein fünftes in zahlreiche, meist unzusammenhängende Teilchen zerfallen ist. Unser Papyrus zeigt drei verschiedene Hände: Z. 1–3 (1. Hd.) enthalten die Rubrik, Z. 4-29 (2. Hd.) die mit vorangestelltem Datum und Ortsbezeichnung versehene Eidesformel: die von einer dritten Hand herrührenden Zeilen 40 ff. geben vielleicht die von einem procurator für die vier schreibunkundigen Eidesleister geschriebene Unterschrift (siehe den Apparat).

-

[merged small][ocr errors][merged small]

2. Hd.

5

Αχιλλέως καὶ Ἑρμίου καὶ Ἀπολλωνίου
καὶ Ἡρακλείδου].

Zwischenraum von etwa 12 Zeilen.

[Βασιλευόντων Πτολεμαίο[υ κ]αὶ Κλεοπάτρας τῆς ἀδελ

Πτολεμαίου καὶ Κλεοπάτρας 9]εῶν Ἐπιφανῶν ἔτους

φῆς τῶν

δευτέρου καὶ

εἰκοστοῦ ἐφ ̓ ἱερέως τοῦ ὄντος ἐν Ἀλεξανδρείαι Αλεξάνδρου καὶ

θεῶν Σωτήρων καὶ θεῶ[ν Εὐ]εργετῶ[ν] καὶ θεῶν Φιλοπατόρων [κ]αὶ θεῶν Ἐπι[φανῶ]ν καὶ θεῶν Φιλομητόρων,

ἀθλοφόρου Βερενίκης Εὐε[ργέτι]δος, καν[φόρου Αρσι νόης] Φιλαδέλφου,

1 Zur Ergänzung des Datum s. Z. 11. 2 S. Z. 18f. 7 Nach 98wr Σωτήρων ist καὶ θεῶν ̓Αδελφών ausgelassen.

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »