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erweisen und die zur Zeit von Strzygowski's Besuch die ganze linke Seite des Bogens ausfüllten. Die links fehlenden Keilsteine sind herabgestürzt, während eine Anzahl von rechteckigen Quadern des benachbarten Torgemäuers, aus ihrer Lage verschoben, sturzdrohend aus dem Torbau hervorragen. Die herabgestürzten Keilsteine bilden mit anderen Bestandteilen des Tores einen wüsten Trümmerhaufen, der schon vom Pflanzenwuchse überwuchert zu werden beginnt (Abb. 1). Zwei von ihnen liegen mit der Vorderseite nach oben, so daß man die Klammerlöcher deutlich erkennen und so auch eine Vorstellung von deren Gestalt und Anbringung gewinnen kann. Den besterhaltenen zeigt Abbildung 2 in seiner jetzigen Lage (ungefähr senkrecht zum horizontalen Verlauf des Haupttores, so daß er für die bequeme Lesung um 90° nach rechts gedreht werden müßte).

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Die Klammerlöcher, die in Abbildung 3 wie glatte Schlitze erscheinen, sind in Wahrheit starke Vertiefungen mit ovalem Rande. (Vgl. Abb. 3). Der erste Buchstabe ist A, der zweite, der nur zwei Klammern erforderte, kann jeder beliebige Buchstabe außer A, R, V, H, N sein. Es handelt sich also um den dritten (AS) oder vierten Stein (AE) vom Beginn der Westinschrift. Etwas

dahinter liegt ein weiterer Stein, dessen Klammerlöcher nicht so deutlich erhalten sind. Die Spuren sind., also ER, d. h. es ist der letzte der von Strzygowski noch in situ gesehenen Steine. Auf Abb. 2, die die Lage zum erstgenannten Steine erkennen läßt, erkennt man schwache Spuren einiger Dübellöcher; Abb. 3 zeigt die beiden Löcher des E deutlich und die beiden unteren Löcher für das R, deren zweites nicht mehr völlig erhalten, aber sicher erkennbar ist. Das Gleiche gilt für das obere Dübelloch des R, nur sind die Spuren noch viel schwächer und daher in der Aufnahme nicht mehr zu erkennen.

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Mit Ducange1) und Mommsen 2) bezog Strzygowski die Inschrift auf die Niederwerfung des Tyrannen" Maximus durch Theodosius den Großen (378/95) im Jahre 380. Darnach wäre die Porta Aurea ursprünglich nicht sowohl ein Tor, sondern ein Triumphbogen gewesen, dem sich die unter Theodosius II. (408/50) durch Anthemius erbauten (nachmals inneren) Mauern angepaßt hätten, so daß es nunmehr als Stadttor gelten konnte.

Daß das irrig ist, daß das Tor mit den inneren Mauern nicht vor ihnen erbaut worden ist, weist Weigand nach. Auch Theodosius II. hatte Usurpatoren zu bekämpfen:

1. Als Honorius II. 425 kinderlos starb, erhob sich Johannes der Primicerius gegen den nächstberechtigten Erben Valentinian, der als Sohn der Galla Placidia Theodosius' II. Vetter war. Da schritt der Osten ein. Johannes wurde von den Generalen Ardabur und Aspar besiegt und der Westen für die Dynastie gerettet.

2. Im Jahre 441 wurde der Usurpator Johannes Vandalios wiederum von den beiden genannten Generälen besiegt.

Aber bis über 441 können wir nicht heruntergehen, weil bereits im Jahre 439, nachdem die Landmauern fertiggestellt waren, der Bau der Seemauern begann3).

Das goldene Tor ist also als Bestandteil der inneren theodosianischen Mauern, der Mauern des Anthemius zwischen 425 und 430 — erbaut worden. Daß dagegen das im Zuge der äußeren Mauern befindliche Vortor, wie diese selbst, aus dem Jahre 447 stammt, ist allgemein zugestanden3).

Das große Erdbeben dieses Jahres hatte bekanntlich den größten Teil der Mauern des Anthemius mit 57 Türmen zerstört. Schleuniger Aufbau war umso dringender nötig, als Attila in gefährlichster Nähe stand. Der Praefectus Praetorio des Ostens, Constantinus), stellte nicht nur die bisherigen Mauern wieder

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3) Chron. pasch. zum Jahre 439 (ed. Bonn S. 563) v toity tỷ ktu iziλευσε Θεοδόσιος Αὐγοῦστος τὰ τείχη κύκλῳ γενέσθαι ἐν ὅλῳ τῷ παραθαλασσία Κου GTAνTIVOÃÓLEOS. Weigand S. 7 f.:,,m. E. bezeichnet erst das Dekret vom J. 439, das die Erbauung der Seemauern anordnet, die vollständige Fertigstellung der Landmauern; denn da die Landbefestigung der theodosianischen Stadt so lange wertlos blieb, als nicht wenigstens der Anschluß an die konstantinischen Mauern auf der Seeseite erreicht war, müssen wir annehmen, daß nach Fertigstellung des wichtigen und ohne Zweifel schwierigeren Teiles unmittelbar das Dekret zum Weiterbau erlassen wurde." Vgl. schon A. van Millingen a. a. O. S. 179.

4) Der Widerspruch zwischen den Inschriften, die Constantinus nennen, und den literarischen Quellen (Theophanes, Leo Grammaticus), die den Bau dem

her, sondern fügte den Gesamtzug der äußeren Mauer und den Graben hinzu, so daß durch Graben, Niederwall, äußere Mauer, Oberwall, innere Mauer die fünffache Befestigungsreihe entstand, die noch heute zu einem guten Teile erhalten ist. Das gewaltige Werk wurde, wie die Inschriften

zwei davon noch heute in situ an der Hớiŋ tov Phyiov Jeni Mewlewi Haneh Kapusy zeigen, in zwei Monaten vollendet.

Daß das Goldene Tor in der architektonischen Ausgestaltung, der Wahl des Materials, durch seine vergoldeten Broncetüren und die Anbringung einer auffallenden Gründungsinschrift so ausgezeichnet wurde, hängt mit seiner Lage zum Hebdomonpalast und der gleichnamigen Vorstadt zusammen. Die Vorstadt beim siebenten Meilenstein auf der Via Egnatia (beim heutigen Makriköi) bestand schon vor der Gründung des konstantinischen Neurom. Dort war das Standlager und der Exerzierplatz der Deckungstruppen der Hauptstadt, der zuros. Dort wurden von 364 ab bis zur Zeit des Kaisers Nikephoros Phokas (963) zehn Kaiser gewählt oder ausgerufen, als dritter Theodosius II. durch seinen Vater Arkadius. Für Theodosius bestand also besondere Veranlassung, das Tor, das vom Truppenlager zum Kaiserpalast, zum Sitze des Kaisertums von der Quelle seiner Kraft führte, würdig auszuzeichnen, ohne die strategische Bedeutung zu vergessen, die es im Festungsring hatte')."

Zu Sargon's II. Feldzug gegen Urartu 714 v. Chr.

In meinem Aufsatz „Muşaşir und der achte Feldzug Sargons II.“2) habe ich dargetan, daß Thureau-Dangin in seiner auch historisch-geographisch vortrefflichen Ausgabe des diesen Feldzug schildernden Textes 3) im Unrecht ist, wenn er Uaiais-(Uasi) mit Bitlis gleichsetzt und Sargon II. 714 v. Chr. bis dorthin nördlich um den Vansee herum vordringen läßt. Sargon ist vielmehr nur bis ans Ostufer des Vansees gelangt: Uaiais-Uasi ist sicher eine im Osten des urartäischen Reiches befindliche Grenzfeste und Grenzprovinz1). Mein Vorschlag, Uaiais an der Stätte des heutigen Baschqalah zu suchen, entspricht, wie a. a. O. Praefectus Praetorio und Stadtpraefekten Cyrus zuschreiben, der im Jahre 439 die Seemauern erbaut hatte, löst sich m. E. am besten, wenn man mit A. van Millingen p. 47 ff., bes. 51, annimmt, daß man dem Cyrus, der als Erbauer der Seemauern und wegen anderer Schöpfungen und Reformen wie auch als Dichter bekannt war, in der Überlieferung zuschrieb, was tatsächlich 447 der minder bekannte Constantinus geleistet hatte.

1) A. van Millingen p. 67 ff.; Weigand S. 11 ff.

2) Mitteil. der Vorderas. Ges. „,1916" (Festschrift für F. Hommel, erschienen 1917) S. 119 ff. Der Aufsatz ist größtenteils dem Zweiten Bande meines Reisewerkes Armenien einst und jetzt entnommen, dessen völliger Abschluß und Herausgabe durch den Kriegsausbruch verhindert wurde.

3) Une relation de la huitième campagne de Sargon (714 av. I.-C.) Paris 1912. 4) Vgl. übrigens auch M. Streck, Zeitschr. f. Assyr. XIII (1898) S. 133: „Bei Urartu, Man und Muzașir ist auch die Lokalität von Uâsi (Uesi) anzusetzen.“ Uasi wird auch „in Verbindung mit Hubuškia genannt“.

S. 143 ff. näher dargelegt 1), allen für die Lage von Uaiais maßgebenden Erfordernissen. Sargon mußte diesen wichtigen Knotenpunkt passieren, wenn

er auf

der südlichsten der drei von Armenien unmittelbar nach Azarbaidjân und zum Urmia-See führenden Routen den Rückweg antrat, und die Gesandtschaft Urzana's von Muşaşir, die er erwartete und ausblieb, wäre dorthin auf der Route über Nêri und durch die Giawar-Ebene nach Dizä gelangt.

Es lag jedoch, wie ich nachträglich sehe, noch ein anderer Versuch vor, die Lage von Uasi zu bestimmen, der auch Thureau-Dangin entgangen ist. Als Gouverneure von Provinzen des Chalderreiches „nennt uns", schreibt W. Belck"), ..Urzana, den Gouverneur von Uasi" (so!), dem Muşaşir östlich benachbarten Grenzgebiete der Chalder, das wir wohl in den persisch-türkischen Grenzgebieten nahe dem Südufer des Urmia-Sees zu suchen haben“... und er bemerkt zu 'Uasi': „Ein Name, der vielleicht mit dem in den chaldischen Inschriften vorkommenden Uisini identisch ist, welches durch die heutige Stadt Uschni und deren Gebiet repräsentiert wird." Hier wird also Uasi richtig in den Osten Urartu-Chaldias verlegt. Da Urzana den Rückmarsch Sargons dadurch unterbricht", daß er ihm keine Huldigungsbotschaft sendet und die Strafexpedition des Assyrerkönigs über den Kelischin nach Muşaşir in der Tat. von Uschnu aus ihren Ausgang nehmen mußte, so hätte ja die Gleichsetzung von Uasi mit Uschnu auf den ersten Blick etwas für sich. Allein von anderen aus der neuen Schilderung Sargons zu entnehmenden Bedenken abgesehen, so kann Uaiais-Uasi schon um deswillen nicht nach Uschnu verlegt werden, weil Sargon von dort aus erst nach Naïri-Hubuškia gelangt und dann erst auf dem Weitermarsche jene „Unterbrechung" durch Urzana's Unterlassungssünde erfolgt. Die Nordgrenze von Hubuškia kann man aber unmöglich erst südlich von Uschnu beginnen lassen") und ebenso den Ausgangspunkt von Sargons Marsch über den Kelischin nicht noch weiter südlich ansetzen.

Sargons neuer Bericht macht also die Gleichsetzung von Uasi mit Uschnu und damit auch des chaldischen Uisini, sofern dieses = Uschnu, unmöglich. C. F. L.-H.

1) Dabei ist mir infolge falcher Orientierung, die sich in meinem Gedächtnis festgesetzt hatte und die ich leider nicht rechtzeitig durch erneute Hinzuziehung der Karte verbessert habe, eine Verwirrung mit den Himmelsrichtungen untergelaufen, die hiermit baldmöglichst verbessert sei. S. 145 Abs. 2 ist zu lesen:

„Usqaia-Tabriz Grenzhaupt von Urartu gegen das Mannäerland, UasiBaschkalah Grenzfuß gegen Hubuškia: damit wird die Sache klar. Die beiden Städte bilden [nach assyrischer Auffassung] je die Hauptfestungen im Osten und im Westen der Südgrenze Urartu's gegen das zwischen Haldia-Urartu und Assyrien strittige Gebiet, das Mannäerland im Osten, Naïri-Hubuškia mehr im Westen." Der nunmehr folgende letzte Satz ist zu streichen und an seine Stelle zu setzen: „Als Ost- und Westpunkt eines Abschnittes der Südgrenze Urartu's hatte auch Thureau-Dangin die beiden Ortschaften betrachtet, hatte aber Uaiais-Uasi viel zu weit nach Westen verlegt."

2) Anatole Heft 1, 1904. Sp. 51 m. Anm. 1.

3) Über die Lage von Hubuškia s. meine M. Strecks Studien verwertende Bemerkungen a. a. O. S. 150.

Zur Metrologie.

Aus dem soeben erschienenen Katalog der Gewichte der Kaiserlich Osmanischen Museen') von E. Unger, der der Forschung ein reichhaltiges Material (248 Gewichte) zugänglich macht, ergeben sich schon auf den ersten Blick sehr wichtige Aufschlüsse. Obgleich der Verfasser sich in der Einleitung ganz auf den Standpunkt von F. H. Weißbach stellt'), der ein näher bestimmbares Nebeneinanderbestehen mehrerer Normen leugnet, sieht er sich doch genötigt, für die archaische Zeit um 3000 (Einleitung S. X. XIV) zwei Normen nebeneinander aufzustellen, eine „nicht offizielle" von 513-521 Gramm, eine „offizielle" von 477,31 Gramm!

Nach meinen Ermittlungen haben wir mindestens von Dungi an (um 2500 v. Chr.) zu rechnen mit einer niedrigeren Norm von „schwer" 982,4 (rund 980) Gramm, „leicht“ 491,2 (rund 490) Gramm (gemeine3) oder „Landes“ *)-Norm) und einer höheren Norm in verschiedenen Formen, von denen für das Zweistromland selbst nur die niedrigstę Form in Betracht kommt: Mine von

1) Kais. Osman. Museen. Katalog der Babyl. u. Assyr. Sammlung. III. Geräte. III, 1 Gewichte und gewichtsähnliche Stücke. 1918.

2) Unger, der S. IX Veranlassung nimmt, meine Arbeiten in polemischem. Sinne zu zitieren, bemerkt (S. IX Anm. 1) zu meiner Abhandlung Vergleichende Metrologie und keilinschriftliche Gewichtskunde, ZDMG. 66 (1912) S. 607 ff.: „Hier S. 615, lehnt L.-H. sogar jedes Eingehen auf die Angaben der keilinschriftlichen Kontrakte ab, da sie ,fast alle Schreibfehler enthalten sollen."

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In Wahrheit steht dort zu lesen (Sperrungen jetzt von mir angebracht) Es bleiben ferner außer Betracht: b) alle babylonischen Kontrakte, die in den Rechnungsposten durch Schreibfehler entstellt sind oder zu sein scheinen (und es erweist sich, daß die wenigen Tontafeltexte, die für prinzipielle Aufschlüsse in Anspruch genommen worden sind, fast alle solche Schreibfehler enthalten)." (Dazu als Anm. 2: „Hierher gehört auch die Urkunde Nbk. 454.") Ich habe also selbstverständlich nicht jedes Eingehen auf die Angaben der Kontrakte abgelehnt, mit denen ich mich vielmehr auch in jenem Artikel verschiedentlich beschäftige (S. 622, 679), sondern jedes Eingehen auf diejenigen Kontrakte, die Schreibfehler enthalten und habe hinzugefügt, daß von einer bestimmten kleinen Gruppe,fast alle' durch Schreibfehler entstellt waren.

3) Diese Norm ist nicht etwa, wie ich des Öfteren, besonders Z. f. Num. 27 (1909) S. 122 f., betont habe, durch eine vergleichende Heranziehung der griechischen, römischen, persischen und ägyptischen Metrologie gewonnen" (Katalog S. IX) worden, sondern aus einer Gruppe babylonischer Steingewichte, deren wichtigstes durch die Inschrift des (priesterlichen) Beamten des Gottes, (der das) Auge (auf die) Mine (gerichtet hält), also gleichsam durch den Stempel des obersten Aichungsbeamten bisher der einzige derartige Fall ders ausgezeichnet ist. Erst dann habe ich auf die Weiterverbreitung dieser Norm durch das gesamte Altertum hingewiesen. Vgl. zu alledem jetzt Sp. 608 ff. meines Artikels Gewichte (Pauly-Wissowa-Kroll Suppl. III Sp. 588-654.).

4) Vgl. dazu Gewichte a. a. O. Sp. 621, 640. Klio, Beiträge zur alten Geschichte XV 3/4.

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