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selbst nach . MA 21, 9 konzipiert ist. Ballou hat hier demnach die Tatsachen einfach auf den Kopf gestellt1). Nicht nach dem P, in den er laut Ballous Versicherung erst selbst die Zusatznote eingetragen haben soll, zitiert Coluccio, sondern direkt nach und das bereits im Jahr 1381. Auf den P weist in dem Briefwechsel des Coluccio keine einzige Spur hin; dagegen paßt alles zu 2. Da nun die Behauptung Ballous. daß Coluccio den P besessen und mit allen möglichen Noten versehen habe. vorzugsweise auf dem vermeintlichen Zeugnis seiner Korrespondenz ruht, dieses Zeugnis aber soeben völlig entkräftet werden mußte, so brauche ich über die Identifikation von P4 mit Coluccio kein weiteres Wort zu verlieren). An sich wäre mir die Vorstellung, daß Coluccio den P, etwa als Nachfolger Petrarcas3), in seiner Bibliothek gehabt habe, ganz sympathisch.

1) Und dabei erklärt Ballou S. 68, daß der eben so ganz anders gedeutete Fall allein schon genüge, um die Abhängigkeit der Y-Klasse vom P und ihre späte Zeit zu beweisen. Ihre Mißachtung dieser Klasse rächt sich eben auf Schritt und Tritt. Hätte sie wirklich kennen gelernt, etwa wie ich, indem sie zwei Handschriften (Admontensis und Paris. 5807) ganz durchkollationierte, so wäre ihre Veröffentlichung wohl überhaupt unterblieben. Ich will übrigens nicht verschweigen, daß die betreffende Randnote des P wohl in den Vaticanus 1899, aber nicht in den Paris. 5816 Petrarcas Eingang fand. Einen chronologischen Schluß daraus zu ziehen, empfiehlt sich nicht. Denn ich stimme Ballou zu, daß ein Kopist des P nicht alles herübernehmen mußte (S. 56). Dies habe ja nicht einmal der Schreiber Petrarcas getan. Im übrigen lehne ich es ausdrücklich ab, auf ihre völlig ungenügenden Bemerkungen über einzugehen. Ich verweise vielmehr auf meinen früheren Aufsatz. Was sie (S. 66) über das Verhältnis verschiedener -Handschriften zueinander vorbringt, ist falsch. So hat der Laurentianus 20, sin. 6 Dinge ausgelassen, die im Vaticanus 1897 stehen; ebenso ist Paris. 5807 von einem Ausfall im Vaticanus 1897 verschont geblieben. Der Mut, mit dem Ballou apodiktisch erklärt, Vaticanus 1897 sei eine direkte Kopie des Laurentianus usf., ist mir unverständlich. Denn ihre oberflächliche Kenntnis der Klasse verrät sich fortgesetzt. Sie hat eben ihre ganze Kraft an den P und seine Sippe gesetzt. Der von Ballou den erhaltenen -Handschriften vorgezogene Laur. ist gerade besonders verwahrlost.

2) Das von Ballou (S. 32, Anm. 1) behandelte Zeichen, mit dem einzelne Varianten des P versehen sind, oder &, ist eine Sigle, entweder für corrige oder für corrigas und beweist für Coluccio nicht das Geringste. Die von Schmidt gegebene Deutung eines, wie es heißt ähnlichen Zeichens in dem berühmten Mediceus von Ciceros Briefen als Monogramm des Coluccio Salutati lehnt Ballou ausdrücklich ab, begibt sich aber damit des Rechts, die Sigle im P weiter für die Identifikation mit Coluccio auszuspielen. Daß dieser seine Bemerkungen zu irgendwelchen Handschriften mit einer Abbreviatur von corrige oder corrigas einführen konnte, bestreite ich selbstverständlich nicht, aber ebensowenig darf man irgendeinem Unbekannten dieses Recht bestreiten.

3) Ich habe früher im Anschluß an de Nolhac angenommen, daß der P sich wirklich in Petrarcas Bibliothek befand. Aber die Zweifel Sabbadinis (Le scoperte dei codici latini e greci, Florenz 1905) geben doch sehr zu denken. Der P befand sich zu Beginn des 14. Jahrhunderts so gut wie sicher in Verona, wo

Aber bewiesen hat es bis jetzt niemand und keine einzige greifbare Tatsache empfiehlt die vage Vermutung. Da Coluccio schon im Jahr 1381 nachzitiert, so war die Klasse im 14. Jahrhundert bereits vorhanden, wie ich das von Anfang an vertreten habe.

Ich hegte die stille Hoffnung wenigstens in Betreff der Hand des Manetti, die Ballou als P einführt, mich ihrer Auffassung anschließen zu können. Nun sind wir zwar darüber einig, daß von Manetti die Folienzählung stammt. Daß aber deshalb auch diejenige Schicht der Umstellungsangaben, die sich der Einfachheit halber für ihre Verweisungen dieser praktischen Neuerung im P bedient, ebenfalls von Manetti herrühren müsse1), kann ich mit dem besten Willen nicht zugeben. Die Schrift ist jedenfalls von der Manettis grundverschieden, und kann, wegen der verwerteten Paginierung, nur später sein. Ballou, die ja aus P ableiten will, muß freilich annehmen, daß auch jene Angaben, die den P erst wieder ganz einrenkten, um das Jahr 1470 schon gemacht waren: sonst kann sie eben nicht erklären, wie es kommt, daß die richtige Reihen

sich Petrarca im Jahr 1345 aufhielt. Sollte er nicht bei diesem Anlaß den P zuerst gesehen, gelesen und mit Glossen, deren Charakter ja eben die 'première lecture', wie de Nolhac sagt, bezeugt, versehen haben. Der Kodex wäre dann in Verona geblieben, möglicherweise von anderer Hand noch weiter bearbeitet worden, und erst 1356 wird - abermals in Verona die Kopie für Petrarca genommen, der sich damals selbst in Mailand befindet. Im Jahr 1356 muß also die Handschrift in Verona gewesen sein, sonst hätte man sie nicht dort kopieren können. Petrarcas eigene Schrift im P hat auch Sabbadini bei einer Einsicht in den Kodex nicht verkannt. Wenn die Handschrift überhaupt nie im Besitz, sondern nur im vorübergehenden Gebrauch Petrarcas war, dann erklärt es sich auch, warum er sein Studium nach 1356 allein im Paris. fortsetzt. Er besaß eben nur diese letztere Handschrift zu eigen. Wer freilich, wie Ballou, nicht weniger als vier Schriftgruppen der Glossen des P auf Petrarca zurückführt, der muß wohl oder übel annehmen, daß die Handschrift ihm jahrelang gehörte. Auch Ballou vermutet (S. 39, Anm. 4), daß der P nach 1356 von Petrarca in andere Hand überging. Da ist es doch wahrscheinlicher, daß Petrarca ihn nie besaß, denn freiwillig hätte er ihn wohl nicht hergegeben. Aus dem Nachlaß Petrarcas konnte sich also Coluccio nicht einmal bei Ballous Auffassung den P erwerben. Nach Ballou geht die eine falsche Umstellungsnote auf Petrarca zurück; die Torheit wird nach ihr von P1, also Coluccio, mit den kräftigen Worten Ignoras quid dicas usw. abgetan (s. S. 46; vgl. Klio a. a. O. S. 270). Da die törichte Angabe, laut Ballou, in der „Kursive“ Petrarcas gemacht ist, Coluccio aber mit diesen Schriftzügen aus seiner Korrespondenz vertraut sein mußte, so hätte der sonst so ehrerbietige Jünger den verehrten Meister doch in einem recht kräftigen Ton angelassen. Übrigens steht in der Note auf f. 115 natürlich nicht penes, wie Ballou zweifelnd gibt, sondern das allein sinnvolle ponas, wovon sich der Leser Ballous auf der Tafel II, Nr. 2 überzeugen kann. Daß das alles mit Coluccio nichts zu tun hat, da er den P höchst wahrscheinlich niemals sah, wissen wir ja jetzt.

1) Ballou a. a. O. S. 47 ff.

folge aufweist. Denn auch hier werden die Tatsachen von Ballou einfach umgedreht nicht ist mit Hilfe der letzten, endlich richtigen Noten im P in die korrekte Reihenfolge gebracht, sondern allein mit der Unterstützung von ist nach manchen Mißgriffen schließlich auch im P die Wiederherstellung der Ordnung geglückt. Was Manetti betrifft, so kann ich nur wiederholen, daß er sich philologisch mit dem Text überhaupt nicht befaßte 1).

Ich habe bisher so viel Einwände gegen die Versuche Ballous, bestimmte Humanistenhände im P wiederzufinden, erheben müssen, daß ich ihr gerne wenigstens in einem Punkt entgegenkommen möchte. So will ich ihr immerhin das im Vergleich zu ihren sonstigen Aufstellungen gewiß harmlose Vergnügen nicht stören, auch noch Bernardo Bembos Schriftzüge im P entdeckt zu haben. Es kommt ja für die Textgeschichte wirklich nichts darauf an, ob dieser Einfall richtig ist oder nicht. Wichtiger ist wohl meine früher geäußerte Vermutung, daß der anonyme Venezianer Herausgeber vom Jahr 1489 sich ebenfalls unseres P bedient zu haben scheint 2). Daß dann im 16. Jahrhundert Ulrich Fugger die Handschrift nach Deutschland brachte, von wo sie im 17. nach Italien zurückkehrte, habe ich auch schon erzählt.

Im Verlauf der bisherigen Widerlegung Ballous habe ich den Vaticanus 1899 ganz ausgeschaltet und es war mir um so lieber das tun zu können, als Ballou meine Datierung dieser Handschrift in die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts anficht: nach ihr kann der Kodex nicht vor dem dritten Viertel des 15. Jahrhunderts entstanden sein"). Mit dieser ihrer späten Datierung glaubt nämlich Ballou meinen terminus ante quem für die -Klasse aus der Welt geschafft zu haben; denn ich hatte allerdings früher nachgewiesen, daß der Vaticanus nach dem P kopiert wurde zu einer Zeit, als in die letztere Handschrift bereits typische -Varianten eingetragen waren, und im Anschluß an Dessau Fälle besprochen, in denen der gedankenlose Schreiber des Vaticanus seltsamerweise beide Lesarten, durch vel oder al verbunden, in den fortlaufenden Text aufgenommen hatte. An den zwei auch schon von Dessau besprochenen Stellen steht heute im P nur noch die -Variante im Text auf einer Rasur und in einer Schrift, die sich dem karolingischen Minuskelduktus anzubequemen sucht. Über diesen Korrekturen aber befinden sich weitere Rasurflächen. Aus diesem Tatbestand habe ich geschlossen, daß damals, als Vaticanus 1899 aus dem P abgeleitet wurde, in der letzteren Handschrift über den beiden originalen Worten je die Lesart notiert war

1) S. Klio a. a. O. S. 286, Anm. 3.

2) Klio a. a. O. S. 415 ff.

3) Ballou a. a. O. S. 51 ff.

und daß späterhin ein Benutzer des P die Noten über der Linie radierte und die Varianten in den laufenden Text auf die schon geschilderte Weise aufnahm. Der Zustand des Vaticanus ist damit erklärt und der Befund des P spricht nicht dagegen. Die Sache muß Ballou sehr unangenehm sein, schlägt sie doch in diesem Zusammenhang gegen mich einen Ton an, der die Grenze des parlamentarisch Zulässigen streift1), gleich nachher wird diese Grenze sogar erheblich überschritten), was ich hiermit feststelle.

1) Ballou a. a. O. S. 58.

-

2) Ballou nennt S. 59 meine Auffassung des Vaticanus 1899 eine theory of contamination, which Hohl merely revives in another form, and one insidiously (!) blinding to the truth (!), when he asserts that Vat. 1899 is under obligation to the Σ family. Ich schenke es mir, die Behandlung der Lücken in v. Val. und v. Gall. durch Ballou besonders zu besprechen. Vielmehr verweise ich auf meine eigene Darstellung, wie ich sie Klio a. a. O. S. 275 gegeben habe. Die Tafel III Ballous kann an meiner Erklärung des Befundes im Vaticanus 1899 wirklich nichts ändern. Es sei noch festgestellt, daß Ballou (S. 58 und Anm. 1) den Schreiber des Vaticanus 1899 außer in den P einschließlich P6 auch noch in den Paris. 5816 Einsicht nehmen läßt, und vielleicht auch in Poggios Exemplar, den Riccardianus. Und mit solchen Ausflüchten will sie sich gegen meine einfache Lösung behaupten, daß nämlich der Schreiber des Vaticanus 1899 außer P noch heranzog (vgl. Klio a. a. O. S. 275 f.). Das Niedlichste aber ist, daß Ballou (S. 76) erklärt: And even if we were forced to admit that the redactor of the latest group (also ) had here and there had help from some different tradition, at any rate it is impossible not to see that the basis of the grand mass of his text was nothing else than some direct copy of P. Also Ballou gibt selbst zum Schluß die Möglichkeit von some different tradition zu. Warum in aller Welt bestreitet sie aber dann eigentlich meine Wiederentdeckung der Unabhängigkeit von ? Schließlich noch ein Wort über ihre Appendices. Was die Excerpta Cusana des Sedulius Scottus betrifft, so habe ich inzwischen ein die Historia Augusta betreffendes Stück aus ihnen im Parisinus Latinus 1750 aufgefunden, worüber ich besonderen Bericht abstatte. Zum Bambergensis bemerkt Ballou, daß der erste Korrektor, der identisch sein müsse mit dem Schreiber, sich für Korrekturen und Nachträge der karolingischen Minuskel bedient, während der Text der Handschrift in insularen Buchstaben geschrieben ist. Diese Identität ist vollständig ausgeschlossen; ich habe Klio a. a. O. S. 262 hervorgehoben, daß der erste Korrektor von Haus aus fränkisch schreibt, sich aber an anderen Stellen bemüht, den ihm ungewohnten insularen Duktus nachzuahmen, freilich mit sehr bescheidenem Erfolg. Wegen des insularen Schriftcharakters ließ Traube den Bambergensis aus „fuldischem Gebiet" stammen (vgl. Klio a. a. O. S. 259, Anm. 1). Ich darf dies wohl dahin modifizieren, daß der eigentliche Schreiber des B möglicherweise von dort stammt, aber eine Art Gastrolle im karolingischen Schriftgebiet gab. Entscheidend ist doch wohl, daß die direkte Vorlage des B, der P selbst, bereits fränkisch geschrieben ist und daß der Korrektor des B ebenso zu schreiben gewöhnt ist. (Ballous Schluß auf S. 40 ist also hinfällig.) Schließlich behauptet Ballou noch, daß die editio princeps nicht nach Vaticanus 5301, einer Kopie des Parisinus 5816 Petrarcas, sondern direkt nach dem Pariunter Beiziehung von hergestellt sei. Ich kann demgegenüber

sinus

Daß die Gruppe tatsächlich schon im 14. Jahrhundert bestand, habe ich oben bewiesen, ohne mich dabei irgendwie auf den Vaticanus 1899 berufen zu müssen. Daß und warum diese Handschrift sogar ihr Inhaltsverzeichnis aus einer Handschrift bezog, so schlecht es auch passen mochte, habe ich in meinem früheren Aufsatz erwiesen. Diese Tatsache würdigt Ballou keines Wortes. Da nun nach ihr die -Familie aus dem P hergeleitet ist zu einer Zeit, als bereits P tätig gewesen war. der Vaticanus 1899 aber etwas früher, nach der Arbeit des P6, so ergibt sich daraus für den schwer geprüften Schreiber des Vaticanus die peinliche Verpflichtung, mit dem eben erwähnten Index so lange zu warten, bis der große Unbekannte, den nicht einmal Ballou trotz aller Freigebigkeit mit Humanistennamen zu benennen vermag, nicht allzu lange vor 1475 auf die gute Idee kam, die -Klasse zu bilden.

Von meinem oben befolgten Grundsatz, mich nicht über das Alter von Handschriften zu zanken, weiche ich nicht gerne ab. Aber das Einfachste ist wohl, wenn ich auf meinem Standpunkt verharre und den Vaticanus 1899 im 14. Jahrhundert belasse. Die Gründe, die Ballou zu einer späteren Datierung nötigen, bestehen ja für mich glücklicherweise nicht.

Es bleibt eben dabei: im 14. Jahrhundert ist da; wann die Klasse entstand, weiß ich leider nicht, wohl aber, daß ihr Archetypon über P hinaufführt, und das ist das Entscheidende. Die -Klasse ist von der Zerrüttung der Ordnung, wie sie den P entstellte, verschont geblieben und ihr ist es zu danken, wenn die Versuche, wieder Ordnung zu schaffen, schließlich doch noch von Erfolg gekrönt waren. Varianten aus aber sind in den P schon im 14. Jahrhundert eingedrungen und haben auch noch später zu Textesänderungen geführt, teilweise unter Verdrängung des Ursprünglichen. So hat mir die genaue Prüfung der Ballouschen Gegenschrift mein eigenes Ergebnis Punkt für Punkt bestätigt. Wie ich schon eingangs betonte, ist in meinen Beiträgen" alles Wesentliche über die Textgeschichte gesagt, und eben durch Ballous Veröffentlichung ist das erst recht deutlich geworden.

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nur betonen, daß schon Peter feststellte, daß in den Vaticanus 5301 der Name des editor princeps, Bonus Accursius eingetragen ist, sowie, daß sich der Zustand der v. Car. in der Inkunabel zwar durch Vaticanus 5301, aber nicht durch Parisinus 5816 erklärt (vgl. Klio a. a. O. S. 267f. und S. 415). Im übrigen sind wir darüber einig, daß Vaticanus 5301 auf jeden Fall eine direkte Kopie des Parisinus 5816 ist. Daran, daß die Lesarten der Inkunabel gänzlich wertlos sind (Klio a. a. O. S. 409), halte ich trotz Ballous Murren (S. 89) fest. Denn nachdem die Textgeschichte, in die ich bereits auch die editio princeps einbezog, einmal gemacht ist, existiert für mich als Herausgeber prinzipiell nur noch P und Σ, was natürlich nicht ausschließt, daß in besonderen Fällen, etwa wo P's ursprüngliche Lesart entstellt ist, die Praxis auch noch anderweitig Umschau hält.

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