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Wie viel Takt erforderlich ist, um die Tradition wirklich für die Textgestaltung der Historia Augusta fruchtbar zu machen, das wird der Leser schon bei der Durchsicht meines früheren Aufsatzes geahnt haben. Wenn Ballou mit ihrer Hypothese im Recht wäre, dann hätte freilich der Herausgeber leichtere Arbeit. Aber zahɛà tù xzzá! und „schöner“ im philologischen Sinn ist die Tätigkeit durch meine Wiederentdeckung von geworden. Und nun hoffe ich ohne weitere Belästigung mich meiner Ausgabe des Textes, der mir so sehr ans Herz gewachsen ist, widmen zu können.

Z. Zt. Stuttgart, im März 1914.

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Für die Existenz von im 14. Jahrhundert habe ich inzwischen ein weiteres unumstößliches literarisches Zeugnis aus dem Jahre 1361/62 in dem sogen. Romuleon des Benvenuto Rambaldi da Imola beigebracht (s. Wer ist Robertus a Porta, Bononiensis? Berliner philologische Wochenschrift 1915 No. 7 Sp. 221 ff.). - Zu Sedulius Scottus vgl. jetzt meine Miszelle im Rheinischen Museum 69 (1914) S. 580 ff. Erwähnenswert ist noch, daß R. Sabbadini in seiner Rezension von Ballous Schrift in der Rivista di filologia 42 (1914) S. 619 ff. sich zwar prinzipiell auf den Standpunkt von Ballou stellt und also im P die Quelle der gesamten Überlieferung sieht, aber doch nicht alle Schlüsse meiner Gegnerin mitmacht. So setzt er im Gegensatz zu ihr den Vaticanus 1899 ausdrücklich wieder, wie ich, ins 14. Jahrhundert. Des weiteren sehe ich mit Vergnügen, daß auch ein so sachkundiger Beurteiler wie Sabbadini lediglich die vorhin besprochene erste der vier dem Petrarca zugewiesenen Gruppen als Autogramm des Humanisten gelten läßt: wenn er dagegen Coluccio Salutati als Besitzer des P assai (bezw. molto) probabile findet, so scheint mir diese „Wahrscheinlichkeit“ nach meinen obigen Ausführungen nicht mehr besonders groß zu sein. Als improbabilissimo wird Bernardo Bembo, den Ballou als P bezeichnete, abgelehnt. Trotz diesen kritischen Einwänden schließt die wichtige Besprechung mit der Versicherung, che molta luce nuova è venuta alla tradizione dell' Historia Augusta dalle felici indagini della Ballou; ma non tutto è ancora chiarito. Umgekehrt muß ich mein Urteil über Ballous Studien dahin zusammenfassen, daß sie völlig verunglückt sind. Ich wüßte nicht, was an Brauchbarem von ihrem Buch noch übrig wäre. Was jedoch die noch nicht ganz aufgehellte" Textgeschichte betrifft, so bin ich vielmehr der Ansicht, daß diese so klar liegt, als man nur wünschen kann. Wenn es nach meiner Untersuchung noch eines Beweises für die Unabhängigkeit von bedurft hätte, so wäre er von Ballou nunmehr erbracht; hat sie doch gezeigt,

Klio, Beiträge zur alten Geschichte XV 1/2.

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Ernst Hohl, Zur Tertgeschichte der Historia Augusta.

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bis zu welchem Widersinn die konsequente Durchführung der alten These von der ausschließlich durch P gebildeten Tradition führt. Damit hat sie sehr gegen ihre Absicht die Gegenprobe auf mein Exempel gemacht. Ich kann übrigens diese Zeilen nicht schließen, ohne nochmals den rühmenswerten Fleiß meiner Widersacherin hervorzuheben. Mit dieser gern gezollten Anerkennung verbindet sich der Wunsch, daß so viel ernsthaftes Streben auf einem andern Arbeitsfeld einmal die Früchte ernten möge, die ihm für dieses Mal leider versagt blieben. Straßburg i. E., im März 1915.

Römische Kaiserdaten.

Von Ludwig Holzapfel (†).

(Fortsetzung.)1)

Die aus Tacitus gewonnene Anordnung der Begebenheiten) wird bestätigt durch Dios Bericht). Hiernach wurden Vespasians Truppen durch die Wahrnehmung des auf dem Kapitol wütenden Feuers veranlaßt, ihren Vormarsch zu beschleunigen. Cerialis eilte mit der Reiterei voraus, wurde jedoch an den Toren der Stadt zurückgeschlagen. Vitellius verzichtete indessen darauf, ihm weiteren Schaden zuzufügen, sondern hielt in der Hoffnung, durch das siegreiche Treffen zu einem Vergleich zu gelangen, seine Soldaten zurück und schickte nach Berufung des Senats an die feindlichen Heerführer eine Gesandtschaft, der sich die Vestalinnen anschlossen.

Den Brand des Kapitols konnten Vespasians Soldaten nur bemerken. wenn sie sich der Hauptstadt bis auf wenige Meilen genähert hatten, was bei Dio irriger Weise nicht bloß von der Reiterei, sondern auch von der noch weiter rückwärts stehenden Hauptmacht angenommen wird. Cerialis ist also auch nach diesem Bericht schon am 19. Dez. bis an die Tore Roms vorgedrungen. Wenn nun nach seiner Niederlage Vitellius, statt den Sieg durch eine Verfolgung auszunutzen, den Senat beruft, um über eine Gesandtschaft Beschluß fassen zu lassen, so liegt es entschieden am nächsten, diese Angabe auf den gleichen Tag zu beziehen.

Wie sehr eine historische Darstellung Not leiden kann, wenn der Chronologie keine genügende Untersuchung zuteil wird, zeigt ein neuerdings erschienenes Buch von Henderson1), das die Bürgerkriege der Jahre 69 und 70 vom militärischen Gesichtspunkt aus eingehend behandelt. Es wird hier (S. 224f.) in Übereinstimmung mit dem von uns gewonnenen Ergebnis angenommen, daß Antonius am Morgen des 19. Dez. die Botschaft von der Belagerung des Kapitols erhalten und in der folgenden Nacht durch einen Eilmarsch Saxa rubra erreicht habe. Gleichwohl soll er erst am 21. Dez. in Rom eingerückt sein (S. 229). Wie seine Truppen,

1) S. Bd. XII, S. 483-493; Bd. XIII, S. 289-304.

2) XIII S. 304.

3) Dio LXV 18, 2f.

4) Civil War and Rebellion in the Roman Empire a. d. 69-70, London 1908.

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deren Vormarsch er nicht mehr aufzuhalten vermochte (S. 226), den 20. Dez. verbrachten, ist aus der Darstellung nicht ersichtlich.

Zu den drei Berichten, die wir besprochen haben, gesellt sich als vierter der des Josephus1), dem das bereits (Klio XIII S. 298f.) erörterte Kalenderdatum für den Tod des Vitellius τρίτῃ μηνός Απελλαίου angehört. Es ist hier die Rede von der Belagerung des Kapitols, dem Tode des Sabinus und dem Brande des Tempels. Dann heißt es weiter: καὶ μετὰ μίαν ἡμέραν εἰσελαύνει μὲν Ἀντώνιος μετὰ τῆς δυνάμεως. Der unbefangene Leser wird kaum darüber im Zweifel sein, daß hier nur der nächste Tag, also der 20. Dez., gemeint sein kann. Unger (S. 489f.) meint allerdings, Josephus bediene sich des Ausdruckes uerù uiar quéoar nur dann, wenn zwischen den beiden in Betracht kommenden Ereignissen ein ganzer Tag von 24 Stunden gelegen habe. Aus den zum Beweise hierfür zitierten Stellen) kann dies jedoch keineswegs gefolgert werden. Der Gedanke, dass ein voller Tag verstrichen sein müsse, liegt bei μετὰ μίαν ἡμέραν ebenso ferne wie bei μεθ' ἡμέραν, das sich bei Josephus schlechthin auf den nächsten Tag bezieht3). Wir haben es hier mit einer Zeitbestimmung zu tun, bei der nicht etwa von der Vollendung, sondern vielmehr von dem Beginn dieses Tages ausgegangen wird). Der gleiche Sprachgebrauch findet sich im Lateinischen in Ausdrücken wie post diem tertium) und

1) B. Iud. IV 11, 4, 645 f.

2) Β. Ιud. III 7, 3, 144f.: (Οὐεσπασιανὸς) εὐθέως μὲν σὺν χιλίοις ἱππεῦσιν πέμπει Πλάκιδον καὶ δεκαδάρχην Αἰβούτιον . . . αὐτὸς δὲ μετὰ μίαν ἡμέραν εἵπετο. VI 2, 7, 1494.: ἐν τούτῳ δ ̓ ἡ λοιπὴ τῶν Ῥωμαίων δύναμις ἡμέραις ἑπτὰ καταστρεψαμένη τοὺς τῆς ̓Αντωνίας θεμελίους μέχρι τοῦ ἱεροῦ πλατεῖαν ὁδὸν εὐτρεπίσαντο ... μετ δὲ μίαν ἡμέραν αὐτῶν τῆς ἀνόδου πολλοὶ τῶν στασιαστών . . . ἐπιτίθενται περὶ ὥραν ἐνδεκάτην τῆς ἡμέρας. An der ersten Stelle hat μετὰ μίαν ἡμέραν den gleichen Sinn wie in dem im Texte besprochenen Bericht. An der zweiten ist der Ausgangstermin nach Ungers Ansicht die fünfte Stunde des vorhergehenden Tages, an dem ein zwischen Römern und Juden geliefertes Treffen beendigt worden sei (VI 2, 6, 147), so daß es sich um ein Intervall von fast 29 Stunden handle. Hier liegt ein entschiedenes Milverständnis vor. Μετὰ μίαν ἡμέραν αὐτῶν τῆς ἀνόδου heißt an einem Tage ihres (siebentägigen) Aufstieges. Der nämliche Sprachgebrauch findet sich Aesch. Ctes. 133: Θήβαι . . . μεθ' ἡμέραν μίαν (an einem einzigen Tage) ἐκ μέσης τῆς Ἑλλάδος ἀνήρπασται.

...

3) B. Iud. III 7, 4, 1481.: Ῥωμαῖοι δ ̓ εὐθὺς μὲν ἀπώκνησαν προσβαλεῖν δι ̓ ὅλης ὡδευκότες ἡμέρας γενομένης δὲ μεθ' ἡμέραν προσβολῆς τὸ μὲν πρῶτον IV 11, 4, 645f.: Σαβίνος . . . νύκτωρ καταλαμβάνει τὸ Καπετώλιον. μεθ' ἡμέραν δ' αὐτῷ πολλοὶ τῶν ἐπισήμων προσεγένοντο.

Ἰουδαῖοι ... ἀντεῖχον.

4) Auf solche Weise erklärt es sich, daß μεθ' ἡμέραν geradezu am Tage (Euripid. Bacch. 485. Aristoph. Plut. 930. Demosth. Mid. 11. Polyb. I 42, 13) und μετὰ μίαν ἡμέραν an einem Tage oder an einem einzigen Tage (s. oben Note 2). heißen kann.

5) Liv. VI 1, 12 (von der Alliaschlacht): quod postridie idus Quinctiles non litasset Sulpicius tribunus militum neque inventa pace deum post diem tertium (XV Kal.

post undecimum annum1), die ebenfalls auf Ereignisse des genannten Tages oder Jahres selbst angewandt werden.

Um die Frage, an welchem Tage Vitellius getötet wurde, zu entscheiden, hat Unger (S. 456f.) auch den Bericht des Tacitus) über die Einnahme Tarracinas durch L. Vitellius (XIII S. 300 f.) herangezogen. Es wird hier zunächst die Schilderung der Begebenheiten auf dem dortigen Kriegsschauplatz3), die durch den Bericht über den Vormarsch des Antonius von seinem Übergang über den Appennin bis zu seiner Ankunft bei Narnia und die Belagerung des Kapitols durch die Vitellianer4) unterbrochen worden war, wieder aufgenommen mit den Worten: isdem diebus L. Vitellius positis apud Feroniam castris excidio Tarracinis imminebat und sodann erzählt, wie es ihm gelang sich durch nächtliche Überrumplung der Stadt zu bemächtigen. Daran schließt sich die Bemerkung, daß es in Rom zu einem heftigen und für die Stadt verhängnisvollen Kampfe hätte kommen können, wenn L. Vitellius gleich nach der Eroberung Tarracinas dorthin aufgebrochen wäre, statt von seinem Bruder weitere Weisungen abzuwarten.

Unger bezieht nun isdem diebus auf die beiden Tage, an denen in Rom die Vitellianer mit Vespasians Anhängern kämpften (18. und 19. Dez.), und gelangt so zu dem Ergebnis, daß Tarracina erst in der Nacht vom 19. auf den 20. Dez. von L. Vitellius eingenommen worden sei. Es wäre ihm also, da er bis nach Rom 61 M. 5) hätte zurücklegen müssen, unmöglich gewesen, dort rechtzeitig einzutreffen, wenn sein Bruder bereits am 20. Dez. getötet worden wäre.

Entschieden irrig ist hier die Voraussetzung, daß mit isdem diebus nur der 18. und 19. Dez. gemeint sein könne. Der Sinn ist vielmehr der, daß in denselben Tagen, in denen sich die c. 58-71 erzählten Begebenheiten vom Übergang der Antonianischen Armee über den Appennin bis zum Tode des Sabinus abspielten, Tarracina von L. Vitellius bedroht worden sei. Daß wir es mit einem längeren Zeitraum zu tun haben, zeigen die die Sorglosigkeit der Befehlshaber in Tarracina charakterisierenden Worte nocte dique fluxi et amoena litorum personantes. . . . de bello tantum inter convivia loquebantur. Um von Tarracina nach Rom zu gelangen, hätten für L. Vitellius, dessen Truppen durch den nächtlichen Sext., vgl. ebenda § 11 und Mommsen, Röm. Forsch. II 315) obiectus hosti exercitus Romanus esset.

1) Liv. VII 18, 1: ablato post undecimum annum a plebe consulatu (388 Varr.) patricii consules ambo ... magistratum iniere (399 Varr.). Lehrreich ist hier der Wechsel mit den vorhergehenden ablativischen Bezeichnungen des nämlichen Jahres quadringentesimo anno quam urbs Romana condita erat, quinto tricesimo quam a Gallis reciperata (364 Varr.), denen ganz die gleiche Bedeutung zukommt. 2) III 76-77. 3) III 57-58. 4) III 58-75.

5) It. Ant. p. 107, 1f.

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