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solute Ruhe herrscht im und um das Wochenzimmer. Jedes Geräusch, jede Störung und Erregung wird ängstlich ferngehalten. Ungestörte Bettruhe, peinliche Sauberkeit und sachgemäße Diät vereinigen sich, den günstigen Verlauf des Wochenbettes zu sichern und etwaige schädliche Folgeerscheinungen und Erkrankungen auszuschließen.

Werfen wir, im Gegensatz dazu, einen Blick darauf, wie der gleiche Vorgang sich im Hause nicht nur des Armen, nein, auch des in gesicherter Arbeit befindlichen Arbeiters, des kleinen Gewerbetreibenden 2c. abspielt. Für die ganz überwiegende Zahl aller dieser Leute gilt der Sah, den Flesch auf Grund eingehender Prüfung von Arbeiterbudgets aufgestellt hat.*)_„Die Lohnverhältnisse eines großen Teiles der arbeitenden Bevölkerung schließen auch bei größter Sparsamkeit eine Vorsorge für Wochenbett und dergl. aus. . . . Nicht, daß sie nichts ersparen, sondern daß sie überhaupt auskommen, muß befremden, wenn man an der Hand solcher Aufstellungen die Lebensweise der Arbeiter, wohlgemerkt, solider, fleißiger Arbeiter prüft, die keinen unnüßen Aufwand getrieben haben."

Also: Ersparnisse konnten nicht gemacht, vielleicht nicht einmal genügend Wäsche und Kinderzeug beschafft werden. Nun kommt das Wochenbett heran. Kein Mensch steht, wenn nicht Verwandte da oder freundwillige Nachbarn zu einiger Hilfeleistung bereit und imstande sind, der Frau bei, in dieser schweren Zeit den Haushalt aufrecht zu erhalten, zu kochen, die Kinder zu besorgen. Ist der Mann sehr ordentlich, so macht er das Nötigste vor und nach der Arbeit. Vielleicht ist auch ein halbwüchsiges Kind da, das der Mutter ein bißchen an die Hand geht. In der Hauptsache aber sind nur zwei Möglichkeiten vorhanden. Die eine ist die, daß die Frau, übermenschlich pflichttreu und fleißig, einen Zustand der Verwilderung und Unordnung nicht aufkommen lassen will, und, unter Hintansehung aller Erwägungen der Vorsicht und Vernunft, die ganze Last des Haushalts sofort wieder auf ihre Schultern nimmt. Das muß nicht immer schaden, gewiß nicht. Aber wenn der etwaige Schaden allemal unmittelbar nachweisbar wäre, ja wenn selbst nur unsere Frauenärzte und Ärztinnen uns mit dem ganzen Umfang ihrer Erfahrungen nach dieser Seite be

*) Die Hauspflege, Prof. Dr. Flesch, Verlag von Fischer, Jena. G. 7 und 16.

kannt machen und uns darüber unterrichten wollten, wie oft die Annahme naheliegt, oder gar der Beweis dafür erbracht ist, daß Krankheit, Siechtum und früher Tod in einem ursächlichen Zusammenhang mit Vernachlässigung im Wochenbett stehen, wir würden uns darüber entsehen und eines weiteren Beweises für die Dringlichkeit eines Mutterschaftsschußes würde es nicht bedürfen.

Und nun der andere Fall. Eine Frau ist nicht so übermenschlich pflichttreu, oder sie ist zu schwach und krank, um ihre Haushaltsobliegenheiten zu erfüllen? Die Folge davon wird nicht selten eine völlige Verwahrlosung des Haushaltes sein. Schmutz und Unordnung ziehen ein, die schlecht oder gar nicht behüteten Kinder kommen zu Schaden, der Mann findet vielleicht zum ersten-, ganz gewiß aber nicht zum leßtenmal den Weg ins Wirtshaus. Zank und Unfrieden schließen sich an. Ist die Frau wieder bei Wege, so ist sie zu entkräftet und mutlos, über all die Lasten und Widrigkeiten Herr zu werden, und nicht selten mag's vorkommen, daß eine wackere Familie in Schmus und Jammer versinkt, nur weil es im Wochenbett an der nötigen Vor- und Fürsorge gefehlt hat.

Damit ist unsere Aufgabe gegeben, oder vielmehr die der Gesellschaft. Denn wo es sich um das Wohl und Wehe breiter Volksschichten, wo es sich um Kräftigung oder Niedergang ganzer Generationen handelt, da obliegt ihr die Pflicht, Mittel und Wege der Besserung zu suchen. Was bis jezt in dieser Richtung ge= schehen, ist mehr als dürftig. Wir sahen, daß die allgemeinen Fortschritte der Therapie des Wochenbettes unseren Klientinnen nur wenig zu gute kommen. Ebenso verhält es sich mit den Wöchnerinnenheimen und Entbindungshäusern, besonders in Ansehung dessen, was die Grundlage unserer Erwägungen bildet: der dauernden Gesunderhaltung der Mutter, des geordneten Fortbestandes des Hauswesens. Die Frau, die nach 10tägigem Aufenhalt im Frieden und der Ordnung der Anstalt, noch verhältnismäßig schwach und arbeitsunfähig, der häuslichen Wüstenei wieder ausgeliefert wird, steht ihr nur zu oft so hilflos gegenüber, daß ihre physische und moralische Kraft dabei zusammenbricht, denn was dazu gehört, hier auszuhalten und durchzudringen, „entzieht sich dem Verständnis dessen, der gewohnt ist, nach der Erkrankung wochen- und monatelang der Gegenstand zarter Fürsorge zu sein und in Bädern und Kurorten das Wiederkommen der Kraft abzuwarten.“*)

*) Flesch a. a. D.

Noch ist einer Veranstaltung zu gedenken, die hier helfend eingreifen will. Es ist die Hauspflege, die ihre Aufgabe darin sieht *), durch Beistellung einer Pflegerin, die den Haushalt versieht und Kinder und Wäsche besorgt, der Zerrüttung des Hauswesens vorzubeugen. Ihr Wirken ist zweifellos ein höchst segensreiches. Aber, aus privater Initiative hervorgegangen und durch private Mittel erhalten, ist sie schon aus ökonomischen Gründen nicht in der Lage, ihrer Arbeit die nötige Ausdehnung zu geben. Dazu kommt, daß sie sich immerhin als eine mit Wohltätigkeit gar zu nahe verwandte Art der Wohlfahrtspflege kennzeichnet,**) wenn auch die eigentliche Absicht der Gründer, wie sie sich im ersten Jahresbericht des Hauspflegevereins (1893) ausspricht, dahin geht, allmählich die Wohltätigkeit auszuschließen und an ihre Stelle ein Recht, einen Anspruch zu sehen, die Ausgleichung eines sozialen Schadens in die Wege zu leiten. „Wir stellen uns zur Aufgabe, hier einzutreten, bis vielleicht in späterer Zeit staatliche Organisationen das zu erreichen vermögen, was wir jest erstreben.“

Dieser Zeitpunkt scheint nunmehr mit der bevorstehenden Reform des Krankenversicherungsgeseßes gekommen. Denn wenn irgend etwas vorbeugenden Charakter trägt, der ein hervorstechender Zug aller Erwägungen und Maßnahmen moderner Krankenfürsorge ist, so der Schuß der Mutterschaft, die materielle und sittliche Kräftigung der Familie. Auch gibt es in unserer heute schon ziemlich ausgedehnten Krankenversicherung verschiedene Anfänge in dieser Richtung, an die man anknüpfen könnte. Da sind Familienkassen, die den Ortskranken- oder Betriebskassen angegliedert sind, und entweder wie z. B. in Tarnowiß ***) ohne, oder wie in Frankfurt a. M., Leipzig, Potsdam, Görlik 2. gegen eine kleine Vergütung, die in Frankfurt 1,20 Mk. pro Monat beträgt, die Beistellung von Arzt und Arznei übernehmen. Daneben besteht schon längst die Krankenversicherung gewerblicher Arbeiterinnen. Diese

*) Siehe darüber auch Neue Zeit XX. Jahrg., 1. Bd. Nr. 20 S. 631. **) Eben jezt hat die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen in Frankfurt a. M. durch eine im Interesse ihrer Mieter gegründete Hauspflegekasse diese Wohltat in ein Recht verwandelt. Es verdient rühmend hervorgehoben zu werden, daß der Hauspflegeverein das weiteste Entgegenkommen in dieser Sache gezeigt hat und zeigt.

***) Dort ist die Einrichtung getroffen worden, daß unter Erhöhung der Beiträge um 0,5% (fie betragen nunmehr 32% des ortsüblichen Tagelohns) den Ehefrauen der Mitglieder und Kindern unter 14 Jahren frei Arzt und Arznei gewährt wird.

bekommen bekanntlich auch im Wochenbettsfalle ein Krankengeld, das je nachdem entweder die Hälfte des ortsüblichen Tagelohnes, oder (bei den Ortskrankenkassen) die Hälfte bis drei Viertel des Individuallohnes beträgt. Es bedarf kaum eines Hinweises, wie völlig unzulänglich diese Entschädigung ist, besonders aber zu einer Zeit, in der nicht nur für die Wöchnerin vergrößerte Aufwendungen nach den verschiedensten Seiten hin notwendig, sondern überdies noch durch das Neugeborene Kosten und Lasten des Haushaltes vermehrt werden.

Schuß oder Krankengeld für schwangere Frauen sieht das Gesetz überhaupt nicht vor. Dagegen ist der Fall nicht selten, daß man hochschwangeren Frauen den freundschaftlichen Rat gibt, von der Arbeit wegzubleiben. Ihnen auch die Mittel dazu in Gestalt fortgesetten Lohnbezuges zu geben, fällt, von ganz vereinzelten Ausnahmen abgesehen, niemandem ein. Eine solche Ausnahme ist das Vorgehen der Mühlhauser Fabrikanten, die auf Anregung von Dollfuß eine Kaffe gründeten, zu der alle Arbeiterinnen von 18 bis 45 Jahren wöchentlich 7,5 Cts. zahlen.*) Die Fabrikanten schießen den gleichen Betrag zu, und die auf diese Weise angesammelten Gelder ermöglichen es, den Müttern für 2 Wochen vor und 4 Wochen nach der Entbindung ein Krankengeld in der Höhe des während der voraufgehenden 6 Monate von ihnen bezogenen mittleren Lohnes zu sichern. In traurigem Gegensatz dazu geht mehrfach aus den Berichten der Gewerbeaufsichtsbeamten für das Jahr 1899**) hervor, daß Unternehmer die Schwangerschaft selbst zum Anlaß nahmen, Frauen aus der Arbeit zu entlassen, oder aber daß von hochschwangeren Frauen, unter Androhung sonstiger Entlassung, Arbeit bis zur letzten Stunde verlangt wurde. Ja, nach dem sächsischen Bericht für 1900 hat eine große Zwirnerei des Bezirkes Freiberg ihre humanen Ansichten da= durch betätigt, daß sie in ihre Arbeitsordnung die Bestimmung aufnahm: „daß diejenigen Arbeiterinnen, welche infolge Wochenbett nach 4 Wochen noch nicht arbeitsfähig sind, sich als entlassen zu betrachten haben.

Alles das schreit förmlich nach Umkehr und Besserung, so daß es auch nach dieser Seite keines weiteren Beweises für die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Reform bezw. Anbahnung eines

*) L'Assurance maternelle von Louis Frank, Brüssel-Paris S. 62. **) Siehe dazu: Fürth: „Die Fabrikarbeit verheirateter Frauen“, Verlag von Schnapper, Frankfurt a. M., S. 33 u. ff.

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umfassenden Mutterschaftsschußes bedarf. Wie soll er beschaffen sein, wer soll mit seiner Durchführung betraut werden?

II.

Als Grundlage und Mindestmaß eines zu schaffenden Mutterschaftsschußes wäre zu fordern: eine obligatorische Versicherung all der Familien, die ein Gesamteinkommen von weniger als 3000 Mk. pro Jahr haben. Aus den Mitteln dieser Versicherung wäre zu ermöglichen bezw. zu bestreiten: Für die arbeitende Frau ein Aufhören der Erwerbsarbeit mindestens 14 Tage, je nach Notwendigkeit bis zu 4 Wochen und mehr vor der Niederkunft. Dann eine Schonzeit nach der Geburt von 6, nach Bedarf bis 8 Wochen. Während dieser ganzen Zeit ein Wöchnerinnengeld in der vollen Höhe des während der voraufgehenden 6 Monate bezogenen Lohnes. Daneben für mindestens 10-14 Tage kostenlose Beistellung einer Pflegerin, die das Hauswesen besorgt. Ferner da, wo es sich als notwendig erweist, Hospitalpflege bezw. Aufnahme in ein Wöchnerinnenheim, kurz: ein Eintreten für alle Sonderaufwendungen, die mit dem Wochenbett im Zusammenhang stehen. Für die nur in der Hauswirtschaft tätigen Frauen das nämliche, natürlich unter Wegfall des der arbeitenden Frau zugebilligten Lohnbezuges.

In erster Linie erhebt sich nun die Frage, wie eine solche Versicherung ins Werk zu richten, welche Mittel dazu erforderlich wären, und wer sie aufzubringen hätte?

Zunächst der Umfang der benötigten Mittel. Es wird nicht leicht sein, hier auch nur zu annähernden Feststellungen zu gelangen, da Analogien oder sonstige Anhaltspunkte so gut wie nicht gegeben sind. Selbst die Leistungen, die für die ziffernmäßigen Angaben bereits vorhanden sind, lassen sich nur schwer für unsere Zwecke firieren und nußbar machen. Wenn troßdem im folgenden versucht wird, die eine und andere Zahl heranzuziehen und zu beleuchten, so geschieht das in Ermangelung von Besserem und weil es sich keineswegs als unnük erweisen dürfte, durch den Einzelfall eine Handhabe zu gewinnen, die künftige exakte Forschungs- und Darstellungsarbeit erleichtern kann.

Im Jahre 1899 gab es im ganzen 22872 Krankenkassen mit 9155582 Mitgliedern. Davon waren 4283370, also knapp die Hälfte in Ortskrankenkassen zusammengeschlossen. Wir können also

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