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Dazu kam noch etwas anderes, recht Bedenkliches, um die volle Durchführung des Forsterschen Geseßes geradezu unmöglich zu machen. Die Geistlichkeit bäumte sich gegen die Konfessionslosigkeit der Elementarschule auf und befehdete seit Inkrafttretung des Forsterschen Schulgesetes die nach ihrer Auffassung irreligiöse Schule, in welcher sie ihren früheren weitgehenden Einfluß auf das Volk selbstverständlich nicht weiter auszuüben vermochte. Sie blieb nicht bei Worten und bloßen Drohungen stehen, sondern schritt zur Tat, indem sie die bis dahin von ihr unterstüßten konfessionellen Volksschulen aufrecht erhielt und ihre Anzahl durch Schenkungen, freiwillige Gaben und dergleichen noch zu vermehren suchte. Das gelang ihr über die Maßen gut auf dem platten Lande bei der ungeheuren Macht, welche der Geistliche über die Landbevölkerung durch ganz England hin ausübt; nebenbei wurde die anglikanische Geistlichkeit also die Geistlichkeit der englischen Staatskirche aufs nachdrücklichste in diesem Bestreben unterstüßt von der römisch-katholischen Geistlichkeit. Über dreißig Jahre lang haben diese voluntary schools' genannten, mehr oder weniger von der Kirche, nicht aber vom Staat unterstüßten Schulen gegen die vom Staate anerkannte konfessionslose Volksschule den Kampf geführt; mit wenig Erfolg in den Städten, mit großem Erfolg jedoch auf dem Lande, so daß heute mehr als die Hälfte aller Schulkinder in England und Wales nicht die konfessionslose, vom Staate geseßlich anerkannte Volksschule, sondern die mühevoll von der Geistlichkeit und deren Anhängern aufrechterhaltene konfessionelle, der Anerkennung des Staatsgefeßes entbehrende Schule besuchte.

Mit einer Zähigkeit ohne Gleichen seßten die,voluntary schools ihre Arbeit fort; oft in zusammenfallenden Schulgebäuden und mit den allerunzulänglichsten finanziellen Mitteln, von der sicheren Hoffnung getragen, daß der Tag ihrer vollen Anererkennung von seiten des Staates kommen werde und kommen müsse. Daß sie sich nicht in dieser Erwartung getäuscht haben, zeigt das neue, vom Parlament eben angenommene Unterrichtsgeseß.

Auch dieses neueste Schulgeseß hat einen besonderen Vorläufer in einem vom Ministerium Salisbury im Jahre 1896 dem Parlamente vorgelegten Schulgeseßentwurf. Obgleich leßteres seiner Annahme im Unterhause und mehr noch im Oberhause sicher war, zog doch die Regierung den Entwurf vom Jahre 1896 zurück, teilweise infolge des heftigen Einspruches der von Sir William Harcourt geführten Opposition. Mit Nachdruck machte Harcourt

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geltend, daß der 1896 vorgelegte Unterrichtsentwurf eine volle Kapitulation des Staates vor der Kirche und der Bischofsbank bedeute. (Die anglikanischen Bischöfe sind als solche Mitglieder des Oberhauses und sihen dort auf derselben Bank.) Unterdessen wuchs die Agitation und die Verwirrung fast könnte man sagen ins Ungeheuerliche. Kardinal Vaugham, das Haupt der römisch-katholischen Kirche in Großbritannien und zweifellos ihr geistig bedeutendster Vertreter, richtete einen offenen Brief an den anglikanischen Bischof von Winchester, in welchem er dem Ministerium offene Fehde ansagte. Der Kardinal drohte mit Beseitigung des Kabinetts Salisbury durch den Einfluß der verbündeten anglikanischen und römisch-katholischen Geistlichkeit, wenn die Regierung die Aufgaben nicht lösen, d. h. den Schulgeseßentwurf mit seinen Bestimmungen für Beseitigung der konfessionslosen Volksschule nicht durchbringen sollte, dessen wegen die Kirche bei den kurz vorher gegangenen Parlamentswahlen dem Ministerium ihre Unterstüßung hätte zu teil werden lassen. Das war, wie gesagt, 1896. Die Gemeinderäte vieler Städte wiederum errichteten, angesichts des Zwiespaltes zwischen den konfessionlosen (Board schools) und den konfessionellen Schulen (voluntary schools) Schulen auf eigene Rechnung. Dabei schlugen sie oft den für den Distrikt erwählten Schulausschüssen ein Schnippchen, indem sie mit ihren städtischen Schulen den vom Schulausschuß anerkannten und unterstüßten Boardschulen den Vorrang abzulaufen suchten. Die Folge davon war selbstverständlich Vergeudung von Zeit und Geld, und eine Verschlechterung des Unterrichts, denn auch die neuen städtischen Schulen suchten von der Zentralbehörde für Erziehung dadurch finanzielle Unterstüßung zu erhaschen, daß sie den visitierenden Regierungsinspektoren bei der Prüfung der Kinder glitzernden Sand in die Augen streuten. In vielen Orten vereinigten sich allerdings Schulausschuß und Gemeinderat zur Einsetzung eines gemeinschaftlichen Ausschusses für Schulangelegenheiten; in solchem Falle wurde dann wenigstens das Ärgste ver

mieden.

Eines konnte bei solchem Wirrwarr nicht ausbleiben: trok der Bestimmungen des Forsterschen Schulgeseßes, denen zufolge die Abteilung für öffentlichen Unterricht im Staatsrat, bezüglich der Vizepräsident des Staatsrates die oberste Kontrolle über das Volksschulwesen behalten sollte, entfielen der Regierung die Zügel. Obgleich die vom Parlament bewilligten Zuschüsse für Schulzwecke heute mehrere Hunderte Millionen von Mark betragen, zählt

England heutzutage eine volle Million Kinder, welche, obgleich dem Geseze nach schulpflichtig, dennoch keinerlei Schule besuchen und keinerlei Unterricht empfangen. Überall herrscht Mangel an genügend vorgebildeten Lehrern, und selbst Schulgebäude sind noch lange nicht im ausreichenden Maße vorhanden, obgleich die Regierung allein während der leßten Jahre beinahe hundert Millionen Mark Zuschüsse für Schulbauten bewilligt hat.

Um aus der hier knapp geschilderten Verwirrung herauszukommen, überträgt das neue Unterrichtsgeseß die Kontrolle über das Schulwesen auf die Gemeindevertretungen. Das Gesetz hat die bis dahin selbständigen Distriktschulausschüsse, welche, wie bereits oben ausgeführt wurde, aus der Masse der Steuerzahler und durch die Steuerzahler direkt gewählt wurden, beseitigt und überläßt es den Gemeindevertretungen, aus ihrer eigenen Mitte für die Schulverwaltung und alle damit zusammenhängenden Angelegenheiten einen besonderen Ausschuß durch direkte Wahl zu wählen. Zweifellos wird dadurch die ganze Organisation für das Elementarschulwesen um ein beträchtliches vereinfacht, ohne daß dem Steuerzahler ein Mitsprechen verweigert wird; denn die Ge= meindevertretungen werden selbstverständlich von und aus der Masse der Steuerzahler gewählt. Des ferneren überläßt es das Geseß den Gemeindevertretungen, Sachverständige auf Empfehlung von Universitäten und anderen Körperschaften heranzuziehen, ohne jedoch die Zuziehung solcher Sachverständigen zu einer durch das Gesetz anbefohlenen Notwendigkeit zu machen. Endlich verlangt das neue Geseß, daß der Schulplan mit allen dazu gehörigen Einzelheiten, wie Gegenstände des Unterrichts, Zahl der Stunden u. s. w., der obersten Unterrichtsbehörde, also dem Vizepräsidenten des Staatsrates zur Genehmigung unterbreitet werde. Damit dürfte in absehbarer Zeit eine mehr einheitliche Gestaltung des öffentlichen Schulwesens möglich werden, ohne daß den örtlichen Verhältnissen oder dem besonderen Charakter der einzelnen Ortsbevölkerung irgendwie Gewalt angetan zu werden braucht. Selbst= verständlich besißen diese von den Gemeindeverwaltungen gewählten Schulausschüsse keine von der Gemeindeverwaltung unabhängige Gewalt oder Vollmacht. Die Auslagen für die Schulen sind durch eine Schultare zu decken, welche in keinem Falle mehr betragen darf als 2 d (20 Pf.) für jedes Pfd. (20 Mk.) Einkommen des Steuerzahlers. Dagegen sollen die bis dahin den einzelnen Gemeinden zur Verfügung gestellten Staatszusschüffe

wenn irgend möglich, für die Errichtung höherer Schulen verwendet werden; im Interesse solcher Schulen soll die Gemeindevertretung zur Erhebung einer besonderen Abgabe von regelmäßig nicht mehr als 1 d (10 Pf.) auf jedes Pfd. (20 M.) Einkommen berechtigt sein; endlich soll eine größere Abgabe für das höhere Unterrichtswesen nur in Ausnahmefällen, nach Zustimmung der örtlichen Regierungsbehörde erlaubt sein.

Für den Religionsunterricht in allen höheren, d. h. in allen Nichtelementarschulen bleibt der konfessionelle Schulunterricht durch die Bestimmungen des neuen Geseßes ausgeschlossen; ebenso soll in Elementarschulen ein Fortbleiben derjenigen Kinder vom Religionsunterrichte gestattet sein, deren Eltern oder Vormünder sich durch Art und Vortrag des in der Schule erteilten Religionsunterrichts irgendwie in ihrem Gewissen verlegt fühlen. Die Elementarschulen unterstehen einem Leitungsausschuß, welcher die Zahl von sechs Mitgliedern für gewöhnlich nicht überschreiten darf. Für konfessionslose (Board) Schulen sollen zwei Drittel dieses Leitungsausschusses von dem Gemeinderat, ein Drittel aber von der Bevölkerung des in Frage stehenden Ortes; für konfessionelle Schulen (voluntary schools) dagegen zwei Drittel desselben Ausschusses von der religiösen Körperschaft, zu welcher die betreffende Schule gehört, ein Drittel aber von dem Gemeinderat gewählt werden.

Im übrigen wird die konfessionelle, bis jeßt einzig und allein durch die Geistlichkeit und freiwillige Spenden erhaltene voluntary school als vollkommen gleichberechtigt mit der konfessionslosen Boardschule durch das neue Gesetz anerkannt; mit anderen Worten: Das neue Schulgesetz beseitigt den durch das Forstersche Gesez festgestellten Charakter der Konfessionslosigkeit. Damit ist dann, wie ich bereits oben erwähnte, der Kampf grundsäßlich zu Gunsten der von dem älteren Schulgesete verpönten konfessionellen Schule entschieden. Wenn sich bis daher Boardschule und voluntary school, konfessionslose und konfeffionelle Schule in zwei scharf von einander geschiedenen Heerlagern gegenüberstanden; die eine, wenn man sich so ausdrücken darf, unter dem Kommando des Staatsgesetzes, die andere unter dem Kommando einer dem Staatsgesehe widerstrebenden Geistlichkeit, so rückt jezt auf Grund des neuen Balfourschen Unterrichtsgesehes die konfessionelle, d. h. also die voluntary school mit fliegenden und siegreichen Fahnen in das bis dahin einzig und allein von der konfessionslosen Staatsschule, also der boarding school in Besitz gehaltene Lager ein,

um in diesem Lager selbst das Gefecht mit der konfessionslosen Schule weiterzuführen. Erinnert man sich, mit welch bedeutendem Erfolge die arme, jeder Staats- und Gemeindeunterstüßung bis dahin bare voluntary school den Kampf gegen die reiche, von der Staatsautorität unterstüßte Board school geführt hat, so wird man über den endlichen Ausgang der unter jest viel günstigeren Bedingungen von der voluntary school zu schlagenden Hauptschlacht kaum zweifelhaft sein können. Es ist daher sehr wohl begreiflich, daß Staatsmänner, welche es mit der freiheitlichen Entwicklung Englands ernst meinen, in dem neuesten Schulgesehe die Grundlage unabsehbarer religiöser Zwistigkeiten sowie eines übermächtigen und deshalb schädlichen Einflusses der Kirche über die Staatsgewalt erblicken. Einzelne, wie Lord Rosebery, wünschen eine volle Übernahme des gesamten Schulwesens durch den Staat und zu Lasten der Staatskasse; es ist bezeichnend genug, daß Chamberlain, die eigentliche Seele des gegenwärtigen Ministeriums, nach einer seiner lehten Reden zu urteilen, seinem politischen Gegner Rosebery in diesem Falle persönlich sehr nahe steht. Zugleich erklärte jedoch der mächtige Staatssekretär der Kolonien, daß nach seiner Überzeugung unter den bestehenden Verhältnissen weder eine rein konfessionslose Staatsschule, noch eine Übernahme des gesamten Schulwesens durch den Staat durchzusehen sein würde. So groß ist noch immer die Macht der Kirche in England, daß eine der Geistlichkeit in Hauptfragen widerstrebende Regierung, mag sie nun liberal oder konservativ heißen, ihres Daseins niemals sicher ist. Gewiß eine Tatsache, hochbedeutsam für die weitere innere Entwicklung Großbritanniens, besonders wenn man die wenigstens in einzelnen ihrer Glieder starke Neigung der englischen Hochkirche zur römisch-katholischen Kirche in Betracht zieht.

Daß es

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am Meere zwar, sonst aber mitten in deutschen Landen eine alte deutsche Stadt gibt, die der Oberhoheit des Deutschen Reiches nicht einwandlos untersteht, dürfte nicht allzu bekannt sein. Und noch weniger, daß das Jahr des

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