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H. Lehmpfuhl, Zu D. Theodor Arndt's Gedächtnis.

Wie alles, was er schrieb, zeichnen auch diese Arbeiten sich durch Eleganz des Stils, Klarheit und Ueberlegenheit im Urteil und gründliche Sachkenntnis auf dem bisher wissenschaftlich wenig durchforschten Gebiete aus. D. Arndt war ein Redakteur, der allen Anforderungen gerecht wurde, die diese nicht leichte Kunst an jeden stellt, der sie üben will.

Arndt war durch und durch Idealist. Aber er war trotzdem ein Mann, der mit beiden Füssen fest auf dem Boden dieser Erde stand, dem nichts menschliches fremd war, der für alle Aufgaben und Nöte unserer Zeit ein offenes Auge und ein fühlendes Herz hatte, und dem es ein inneres Bedürfnis war, zu ihrer Lösung und Heilung mit Hand anzulegen. Das hat ihn in den Deutschen Protestantenverein geführt, der die dem Christentum entfremdeten Gebildeten wieder zu ihm zurückführen will. Seinen Vorträgen im Protestantenverein verdanken seine Schriften: „Die Religion und die Socialdemokratie“, „Die Probleme des Alten Testaments und ihre neueste Lösung" und sein Büchlein: „Das Glück" ihre Entstehung. Aus lebendigem Herzensinteresse beteiligte er sich auch am Evangelisch-Socialen Kongress, dessen Vorstand er eine Reihe von Jahren angehört hat.

Es ist bereits darauf hingewiesen, wie thätigen Anteil er zugleich am Gustav Adolf-Verein und am Evangelischen Bund nahm. Aber er führte die Sache dieser beiden Vereinigungen vor allem in Ostasien, in Japan und China, und zwar als Präsident des Allgemeinen evangelisch-protestantischen Missionsvereins. Ueberall, wo unser Verein festen Fuss fasste, drang er zuerst auf Sammlung der dort zerstreut wohnenden evangelischen Deutschen zu Gemeinden, auf Bau deutscher Kirchen und Schulen, Fürsorge für die deutschen Seeleute u. s. w. Er hat unseren evangelischen Landsleuten auf den äussersten Vorposten des Deutschtums in Ostasien mit Geschick und kraftvoll in ihrem Kampfe für deutsch-protestantische Art geholfen. Der Kirchenvorstand der evangelischen Gemeinde zu Shanghai schrieb aus Anlass seines Todes:

„Die Nachricht von dem Tode D. Arndt's hat bei den Mitgliedern des Kirchenvorstandes aufrichtigen Schmerz und Teilnahme hervorgerufen. Der Verblichene hat die deutsche evangelische Gemeinde in Shanghai mitgeholfen ins Leben zu rufen, ihr eine Verfassung zu geben und ihren Anschluss an die Weimarische Landeskirche zu bewirken. Er hat lebhaften Anteil genommen an den Arbeiten, die den jetzt seiner Vollendung entgegengehenden Bau der hiesigen Gemeindekirche ermöglichten und damit ein bleibendes Verdienst um die Entwicklung dieser deutschen Gemeinde im fernen Osten gewonnen, das an Ort und Stelle voller Dankbarkeit geschätzt wird und ihm auch hier ein dauerndes Andenken sichert.“

Mit der Schilderung der Wirksamkeit D. Arndt's im Allgemeinen evangelisch-protestantischen Missionsvereins erreicht unsere Darstellung ihre Höhe. Der Haupt- und Frauen-Verein in Berlin verdanken ihm ihre Begründung. Dann spannte er seine Netze weiter aus über die Provinz Brandenburg. Er rief den Brandenburger Provinzialverband ins Leben. Auf seine Anregung konstituierte sich der Schleswig-Holsteinsche Landesverein. Er wurde Leiter der Geschäftsstelle für Norddeutschland. Immer grösser wurden die Kreise.

D. Arndt fühlte, dass hier ein Feld der Bethätigung für sein eigenartiges organisatorisches Talent war. Es war nur natürlich, dass unsere Freunde ihn, als unser erster Präsident D. Buss krankheitshalber genötigt war, die Präsidentschaft niederzulegen, zum Vorsitzenden wählten. Mit seiner warmen Begeisterung für die Sache der Mission, mit seinem scharfen sicheren Blick, mit seiner grossen Gewandtheit in den praktischen Dingen hat er sich um die äussere Organisation wie um die innere Belebung des Missionsvereins diet höchsten Verdienste erworben. So ist denn auch unter seiner Leitung der Verein sowohl an äusserer Ausdehnung als an innerer Kraft bedeutend gewachsen. Arndt besass alle Eigenschaften, die der Leiter eines solchen Werkes haben muss: Ruhe, Besonnenheit, Ausdauer, innigen Glauben, viel Liebe, eine starke Hoffnung. Er war ein feiner Menschenkenner und wusste die Einzelnen nach ihrer Individualität zu behandeln, jeden an den richtigen Platz zu stellen. Mit Weisheit und Klugheit leitete er das Ganze. Sicher hat er das Schifflein unseres Vereins durch manche Klippen geführt. Er hat die Sache hochgehalten in schwerer Zeit. Und darum ist es ein Gefühl herzinnigen Dankes, das uns beseelt. Wir hätten ihn gern noch länger unter uns gehabt; aber er ist uns so viel gewesen, dass wir für alles nur danken können.

D. Arndt ist gefallen auf der Höhe seines Lebens, als ihm die höchste Auszeichnung zu teil geworden war, die ein Theologe erlangen kann, die Ernennung zum Ehrendoktor der Theologie und zwar gleichzeitig durch zwei Universitäten. Er hat gethan, was unser Gott ihm aufgetragen hatte. Unsere Pflicht aber ist es, da weiter zu bauen, wo er die Grundsteine gelegt, das hochzuhalten, wofür er sein Leben eingesetzt, und zu kämpfen und zu ringen für die Ideale, für die er geglüht hat. Das sei unser Dank, das unser Gelöbnis an seinem ersten Todestage!

Jesus und das geschriebene Gesetz.
(Eine Untersuchung über Matth. V, 17-20.)

Von

D. C. Manchot in Hamburg.

Die Stellung Jesu zum Gesetze, das Moses gegeben hat, ist nicht ganz leicht zu bestimmen. Sofort in der Bergpredigt begegnet man einem Zwiespalt der Auffassung. Neben der feierlichen Erklärung, dass kein Tüttel vom Gesetze vergehen werde, stehen andere Aussprüche, die ohne Vorbehalt wichtige Gebote des von Moses gegebenen Gesetzes verwerfen. Die Bestimmung über die Ehescheidung wird beseitigt und später 19, 3 ff. geradezu als eine Konzession an die menschliche Sünde bezeichnet. Die Beleuchtung der Wiedervergeltung 5, 33 ff. und des Feindeshasses 5, 43 ff. erklärt an diesen

Mosesgeboten, dass wer Gottes Gebote halten will, diese Menschengebote verwerfen muss trotzdem sie das höchste Ansehen unter Menschen, des Moses nämlich, für sich haben. Für die wissenschaftliche Untersuchung der Grundstellung des Evangeliums zu dem alten Gesetz entsteht da eine grosse Aufgabe.

Nach drei Richtungen scheint die Lösung bis jetzt gesucht zu sein. Man hat zunächst, wie die ältere wissenschaftliche Auslegung mit Vorliebe that, den Unterschied einer doppelten Auslegung des Gesetzes angenommen. Die Worte gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzes wurden als gegen die traditionelle Auslegung gerichtet, gedeutet. Die Pharisäer vertreten die am Buchstaben haftende äusserliche Auslegung der jüdischen Ueberlieferung, die durch mündliche Ueberlieferung ebenfalls auf Moses zurückgeführt wurde. Daher: zu den Alten wurde gesagt." Doch konnte diese Auffassung vor dem Nachweise des principiellen Gegensatzes nicht bestehen. Und diesen zugegeben, scheint nur zweierlei möglich zu sein. Entweder muss man einen inneren, von ihm selbst nicht ausgetragenen Zwiespalt in den Gedanken Jesu über das Gesetz annehmen, bei dem er, bald von der einen Seite blickend die Unveränderlichkeit des Gesetzes erklärt, bald von der anderen Seite vorgehend die stärksten Abzüge von dem durch Moses verkündeten Gesetze macht. Oder man muss vermuten, dass ein anderer nach ihm diesen scharfen Gegensatz in seine Reden brachte: der Evangelist oder dessen Bearbeiter; natürlich so, dass die wenigen, aber starken Erklärungen für das Gesetz dem letzteren, die vielen Erörterungen gegen dasselbe dem Herrn zugeteilt werden. Das ist auch geschehen: die Untersuchung der principiellen, grundsätzlichen Stellung zu dem überlieferten Gesetze Mosis hat im grossen und ganzen das Verhältnis zwischen Jesus und Paulus so verteilt, dass sie Jesus die hohe Wertschätzung neben unbefangener Aenderung im einzelnen, dem Paulus dagegen die principielle Beseitigung des Gesetzes zuwies. Eine Unterströmung ist in neuerer Zeit so weit gegangen, dass sie Jesus vollständig in den Kreis jüdischen Lebens eingeschlossen hat, erst Paulus die Herausarbeitung aus dem Judentum zuweisend. In der Untersuchung der Zusammensetzung und Redaktion der Evangelien sind die Gesichtspunkte, die in diesen Untersuchungen gewonnen waren, wieder massgebend geworden. Die bis jetzt erkannten Strömungen des altchristlichen Lebens werden um die Motive gefragt für die Verschiedenheiten der Evangelien und, wo Nähte in einem Zusammenhang sichtbar geworden sind, wo den Zusammenhang unterbrechende Besonderheiten hervortreten da hat man meist gedacht, dass die betreffenden Einschiebungen mit neuem Material zu Gunsten der den Redaktor beherrschenden Gesamtauffassung gemacht seien. Die Ergebnisse der beiden Wege der Forschung sind damit zusammengebracht worden: die sorgsam und gewissenhaft abwägende Forschung lehrt uns, dass wir die auffallenden Worte über die Unveränderlichkeit des Gesetzes als dem Herrn Jesus in den Mund gelegte Urteile anzusehen haben, in welchen sich des Evangelisten oder dessen, der

seine Schrift überarbeitete, Urteil widerspiegelt über diejenigen Christen oder den apostolischen Mann Paulus, der das Gesetz des Moses grundsätzlich auf die Seite drängte.

Es scheint mir ein ganz besonderer Vorzug des Kommentars von Holtzmann zu sein, dass er die verschiedenen Seiten der Untersuchung so klar auseinander hält, die sprachlichen Gründe für und gegen eine bestimmte. Deutung erörtert, Bruch oder Fortsetzung des Zusammenhanges deutlich aufzeigt, den sachlichen Inhalt der Begriffe in Uebereinstimmung und Widerspruch voll zur Geltung bringt; und dann auch darlegt, welche Deutung der Ursachen einer Veränderung oder Einschiebung gleich sorgsamer Prüfung sich am meisten empfehle. Er gibt damit die beste Grundlage für die erneute Prüfung einer Frage, die nach seiner Zusammenfassung noch einmal, auch nach anderer Richtung als bisher zu erörtern, m. E. sich empfiehlt. Der Frage nämlich nach dem Ursprung des Materiales, das in bestimmter Absicht eingeschoben und etwa mit Reden Jesu verbunden wurde. Darum schliessen sich die nachfolgenden Untersuchungen über den Ursprung der Erklärung, in der Jesus die völlige Unveränderlichkeit des geschriebenen Gesetzes behaupten. soll, an Holtzmann's Darlegungen an.

Nach Holtzmann's Beweisführung darf man das Ergebnis der zu weiterer Anerkennung gelangten Forschung über Matth. 5, 18-20 dahin zusammenfassen: 1. Die Verse 18 und 19 unterbrechen den Zusammenhang; sie stehen in der Erklärung über die Erfüllung des Gesetzes wie ein fremdes Stück, dessen grammatischer Anschluss nicht zu erweisen ist. 2. Sie sind. auch dem Inhalt nach ein Widerspruch gegen die in diesem Zusammenhang gegebene Erklärung Jesu über das Gesetz, das er erfüllen will. 3. Man hat Ursache, sie als ein Urteil über „den kleinsten unter den Aposteln“, den Apostel Paulus, im Gegensatz zu den Zwölfaposteln aufzufassen und zu erklären. Es ist dabei nicht uninteressant, dass die Beziehung auf den messianischen Beruf Jesu damit in Verbindung gesetzt wird. Es liegt nahe, in der ganzen Stelle ein vom Evangelisten im Gegensatz zu dem Princip II Kor. 5, 17 und gleichsam als Antwort auf Gal. 2, 14-21 gebildetes Messiasprogramm zu finden". Denn schon die ältere Erörterung brachte die Stelle mit dem Messiasprogramm in Verbindung: nur so, dass sie sagte, die von Jesus im übrigen bekämpfte Erklärung des Gesetzes und die kleinen Gebote sollen dauern bis zum Kommen des Messias, von da an aber die neue Erfüllung des Gottesreiches gefordert werden.

In dieser Zusammenfassung ist ein Punkt bereits bemerklich gemacht, der weitere Erörterung fordert. Man hat es nach Holtzmann offenbar mit einem doppelten Einschub zu thun. In der Gesamterklärung rechnet er auch V. 17 zu den von dem Evangelisten gebildeten Stücken. Aber dieser V. 17 ist von dem unmittelbar zu ihm gehörenden V. 20 durch den Einschub der Verse 18 u. 19 getrennt. Denn eure Gerechtigkeit muss besser sein, als diejenige der Pharisäer u. s. w." kann nicht auf die Erfüllung der kleinen Dinge

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gehen, in denen die Pharisäer nicht zu übertreffen waren. Geht es aber auf das Erfüllen" des Gesetzes in V. 17, so nötigt es dieses Erfüllen" in V. 17 vom Vollmachen, auf das Vollmaass bringen, zu verstehen. Dieses auf das Vollmaass bringen kann auf zweierlei Weise geschehen: entweder durch ein geistiges Ausbauen oder Folgern oder aber durch ein Hinzufügen dessen, was noch fehlt, durch Ergänzen und Gewicht und Nachdruck darauf legen, wie das griechische Wort z. B. I. Kön. 1, 14 in Uebersetzung der entsprechenden hebräischen Wendung gebraucht ist. In dieser echt palästinensischen Wendung hat das „Erfüllen" keinerlei Verbindung mit dem paulinischen Erfüllen des Gesetzes. Es bezeichnet nicht den Grad oder Umfang, in dem das handelnde Subjekt dem Gebot nachkommt, sondern es bezeichnet eine Wirkung an dem Objekt, dem Gesetz und dessen Anerkennung. Nimmt man diese Bedeutung an, so erhält man die Möglichkeit, auch dem Zwischensatz: „bis dass es alles geschehe", den Lucas einfach weglässt, eine bestimmte und ansprechende Bedeutung und Stelle zu geben. Derselbe gehört, wie es scheint, zu V. 17 und besagt im Zusammenhang: ich will das Gesetz mit meiner Autorität bestätigen und weiter erklären bis dass alles geschehen wird, nämlich das Gesetz, das mit den Propheten stimmt und von ihnen hervorgehoben ist.

Mit dieser Auffassung entfallen alle Bedenken gegen die Ursprünglichkeit des V. 17 in der Bergpredigt. Er ruht nicht auf der Wiederholung einer paulinischen Formel; er geht nicht auf die öffentliche Ordnung des Landes, sondern auf die religiöse Erklärung des Gesetzes durch die Propheten; er kündigt das vollere Maass an, dem die Jünger Jesu gerecht werden müssen, wenn ihre Gerechtigkeit besser sein soll, als die der Pharisäer und Schriftgelehrten. Demnach ist als ursprünglicher Zusammenhang an dieser Stelle, wie mir scheint, anzunehmen:

„Meinet nicht, dass ich gekommen sei, das Gesetz oder die Propheten in ihrer Geltung zu erschüttern [- indem ich von euch ihr Jünger fordere, dass ihr euer Licht leuchten lasset-]. Ich bin nicht gekommen abzubrechen, sondern zu bekräftigen, bis dass alles geschehe. Denn ich sage euch, wenn eure Gerechtigkeit die Gerechtigkeit der Schriftgelehrten und Pharisäer nicht weit übertrifft, so werdet ihr gewiss nicht in das Reich Gottes eingehen."

Im Zusammenhang der vorherrschenden Auffassung bliebe demnach nur der Rest von V. 18 und V. 19 als Einschub, den der Evangelist hinzugebracht hätte, im weiteren zu betrachten. Doch wird man auch hier noch einmal stehen bleiben dürfen und fragen: a) Sind die ausgeschalteten Worte des Evangelisten Eigentum, oder b) sind sie am Ende doch Eigentum Jesu, das der Redaktor des Evangeliums für seinen Zweck bearbeitet, d. h. von anderer Stelle hierher versetzt hat?

Bei allem Respekt vor der die Exegese beherrschenden Erklärung bleiben doch Bedenken gegen die Zurückführung auf den Evangelisten oder seinen Bearbeiter. Die Wendung, dass das Gesetz so lange bestehen solle „wie Himmel und Erde", ist eine originelle Wiederholung und Verstärkung

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