für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft. In Verbindung mit vielen Gelehrten herausgegeben bon Beseler, Reyscher und Wilda. Eilfter Band. Tübingen, Berlag und Druď von Ludw. Fr. Fues. 1847. Inhalt des eilften Bandes. I. Ueber die neueste deutsche Gesezgebung in Wechsel-Sachen. II. Zur Geschichte der englischen Jury. Von F. A. Biener III. Deutsches Gerichtsverfahren im 17. Jahrhundert. Nachges wiesen aus den Verhandlungen und Entscheidungen der Goh- gerichte und des Landgerichts des Amts Hoya. Von Dr. Hein- IV. Einige Bemerkungen über die preußische Verfassung vom V. Erörterungen und Betrachtungen über Gewissensfreiheit. Bon VI. Das Bergrecht des Sachsenspiegels. Vom Geh. Oberbergs VII. Die preußischen Gefeße über Glaubens und Religionsfreiheit VIII. Borschlag einer Sammlung deutscher Rechtsgewohnheiten. Bon Dr. Karl Sternberg, Obergerichtsanwalt zu Marburg. Nebst einer Anmerkung der Redaktion IX. Archiv für Entscheidungen der obersten Gerichte in den deut- schen Staaten, herausgegeben von J. A. Senffert. Ersten Bandes erstes Heft, München 1847. Angezeigt von Rey- scher Seite 1 57 66 146 161 254 266 X. Das Recht der Actiengesellschaften. Von Dr. Julius Jolly 317 XI. Kann eine Reallast im heutigen Rechte durch Vertrag neu XII. Ueber Legaldefinitionen. Vom Geheimen Justizrath von XIII. Ueber den Werth der schweizerischen Rechte für die Wissen- schaft des deutschen Rechts, mit Rücksicht auf die Samm- lungen derselben, insbesondere Schauberg's Zeitschrift für noch ungedruckte schweizerische Rechtsquellen. Von Prof. Berichtigungen. Eelte 151. Linie 15 v. u. flatt jedem lese: jeder. 157. 20 v. o. flatt dieses Standes lese: dieser Stånde. 160. Die Note ** gehört zum vorleßten Eaße, schließend mit: betreffend. Bel diesem Anlaß erlauben wir uns auf einige Druckfehler und Auslassungen in den gedruckten Verhandlungen der Germanisten zu Frankfurt a/M. vom Jahr 1846 aufmerksam zu machen: Seite 45. Linie 5 v. u. statt diese seße: dieß. S. 47. Lin. 18 v. 0. statt und seße: Auch. S. 49. Lin. 8 r. u. statt Norwegen sepe: Pommerns Rügen. S. 50. Lin. 11, statt wie eine Jury feße: (wie eine Jury). S. 51. Lin, 16 v. u. ftatt und seße: auch. E. 90. Lin. 5 v. b. flatt an einem jus civile zu Beleg stellen seße: an Belegstellen aus dem jus civile. Lin. 19. statt Ift glaube. nicht feße: Ich glaube nicht. S. 131. Lin. 7. nach alte seße: Lübek ded 14. u. 15. Jahrhunderts. Lin. 8. statt alten Etraßen der 2c. seze: Straßen der alten ic. Lin. 9 statt der alten feße: einer långst vergangenen. Lin. 10. nach Verhältnisse seze: Lübeks. Lin. 11, statt darin doch sepe: doch dort. I. Ueber die neueste deutsche Gesetzgebung in Wechsel-Sachen. Von Schöff Dr. Souchan Ju Frankfurt am Main. Wenn man bedenkt, daß bald nach der Bildung des deutschen Zoll-Vereins (auf der ersten General-Conferenz zu München im Jahre 1836) der Antrag auf Berathung einer gemeinschaftlichen Handelsund Wechsel-Gesezgebung für die Zoll-Vereins-Staaten von der k. württembergischen Regierung gestellt worden ist, und daß dieser Antrag 10 Jahre später (auf der achten General-Conferenz zu Berlin im Jahre 1846) wiederholt werden mußte, ohne seitdem zu einem Ergebnisse geführt zu haben; wenn man ferner die unläugbaren Schwierigkeiten eines solchen gemeinsamen Werkes erwägt, so ist es nicht zu verwundern, daß in den einzelnen Staaten des Vereins, wo ein Bedürfniß zu einer Ergänzung und Veränderung der Geseze über Handels- und Wechsel-Verhältnisse hervortritt, die Befriedis gung dieses Bedürfnisses nicht bis dahin hinausgeschoben werden will, wo die Regierungen des Zoll - Vereins sich hierüber einigen werden. So sehen wir denn überall in den Vereins-Staaten Entwürfe zu diesem Behuf hervortreten und es ist zu erwarten, daß solche demnächst noch mit anderen werden vermehrt werden. Die Frage ist: ob man auf diesem Wege nicht weiter, ausein ander kommen wird, als es schon seither der Fall war? Denn wäh rend die Bestimmungen, welche sich aus dem Leben von selbst durch . Zeitschr. 1. deutsches Recht 11. Bd. 1. H. 1 |