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ausführlich beschrieben worden und das Thema ist so wenig ansprechend, dass wir uns füglich gestatten, darüber hinweg zu gehen umsomehr als es wenig Raffinement aber unendlich viel Brutalität in sich. barg.')

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Sachsen

hat freilich lange genug an den Folgen des Wahnsinnes seiner Regenten in der Rococozeit zu leiden gehabt.

Das Theater, oder vielmehr das französische Schauspiel, die welsche Oper und das italienische Ballet sind die drei vornehmsten Angelpunkte, um welche sich das rein gesellschaftliche Leben des XVIII. Jahrhunderts drehte. In allen diesen drei Faktoren hatte das Weib die Hauptrolle zu spielen aber nicht das edle, sondern

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das corrumpirte, welches sich unbewusst an der Societät rächte für alles Unrecht, das dem ganzen Geschlechte angethan ward.

1) Hierüber möge man

u. A. vergleichen: Vehse.

Geschichte

der Höfe in Europa (Bd. V). Förster. Die Höfe und Cabinette Europas im XVIII. Jahrhundert (Bd. III). Das galante Sachsen. K. G. Helbig. Die Gräfin von Rochlitz.

Moralität und Emancipation.

D

ie grosse französische Staatsumwälzung erscheint ganz undenkbar ohne die Mitwirkung

Der

der Frauen. Diese lange Reihe von Kämpferinnen, die da fast plötzlich auftreten und zu den begeisterten Verfechtern der Menschenrechte gehören, muss in uns den Glauben erwecken, als sei eine lange Zeit der Vorbereitung verflossen. Das Gegentheil davon ist der Fall! zündende Blitz, welcher in die Seelen schlug als man von dem Beschlusse der im Versailler Ballhaus Versammelten vernahm, bewirkte mit einem Mal, dass die Fesseln fielen, die noch immer die Geister umschlangen.

Alle diese Frauen, die in Frankreich zwischen 1789 und 1799 zur Berühmtheit gelangten, selbst Madame de Staël und ganz gewiss Manon Roland, wären kaum über die vier Wände ihres Pariser Empfangsaales hinaus bekannt geworden, wenn nicht jene grossen Ereignisse auf staatlichem Gebiete stattgefunden hätten. Aber, es bleibt zu ermessen, ob die Frauen sich daran betheiligten als

es galt die Werkzeuge zu schmieden, deren Eingreifen das alte Frankreich nicht zu widerstehen vermochte.

Ausgenommen in England, gab es in dem Europa vor 1789 keine öffentliche Meinung. In Frankreich, das nicht einmal gut bediente Zeitungen besass und dessen >> Gesellschaft<< einzig den Hof umfasste, für den alles Uebrige als eine » Bande plumper Pfahlbürger« (»rôturiers <) galt, ersetzten höchstens die Scandalgeschichten aus dem Leben der Grossen die öffentliche Meinung. Das gesammte französische Schriftthum aus der zweiten Hälfte des XVIII. Jahrhunderts beweist es, dass nur sehr, sehr wenige Unterthanen Ludwig XVI. daran dachten, die Ursachen des allgemeinen Leidens zu erforschen. Man ahnte wohl in weiteren Kreisen, dass ein schliesslicher Zusammensturz unvermeidlich sei, aber bis zum letzten Augenblicke glaubte man ihn nicht in nächster Nähe.

Die Umwälzung vollzog sich dann freilich sehr rasch, zu schnell sogar, als dass alle ihre Errungenschaften hätten für immer fortbestehen können, aber dies geschah immer unter dem Eindrucke äusserer Verumständungen. Wenn uns einzelne Zeitgenossen glauben machen möchten, sie hätten den ganzen Verlauf der Dinge im Voraus geahnt, so dürfen wir derartige Behauptungen ruhig als Denkmäler der menschlichen Eitelkeit auffassen. Europa hatte ja bis dahin überhaupt nur ein ähnliches Beispiel von dem Ausbruch der unterdrückten Volksmeinung gesehen und zwar in England vor 1649. Und diese Ereignisse schwebten allen denkenden Franzosen allein vor Augen. Dass man weiter gehen könne und auf dem gestürzten Königthum einen wahren Volksstaat auf

richten müsse, diese Erkenntniss kam schliesslich nur den Jacobinern. Alle Uebrigen dachten einzig an die Befreiung des dritten Standes, also an die Gleichstellung der Bürger mit den bis dahin bevorzugten Klassen. Für eine wirkliche Volksherrschaft, an der Theil zu nehmen alle, ohne Unterschied des Standes und Geschlechtes berufen sein sollten, erwärmte man sich wohl mit Worten aber niemals schritt man zu Thaten.

Gerade die Stellung der Frauen zu der grossen Umwälzung zeigt deutlich wie halb die ganze Handlung durchgeführt wurde. Man entwarf am 4. August von 1789 die Erklärung der Menschenrechte. Da hiess es gleich im ersten Absatz: »Die Menschen werden frei geboren und bleiben frei und gleich in allen Rechten und der gesellschaftliche Unterschied beruht einzig auf dem Gemeinwohle«.1) Der Begriff des Gemeinwohls ist nun aber zu allen Zeiten nicht nur in sehr verschiedenem Sinne aufgefasst worden, sondern auch ein höchst dehnbarer gewesen. Trotz der schönen Worte dieser Erklärung zeigt sie doch eben den Pferdefuss, dass sie überhaupt von einem durch das Gemeinwohl bedingten Unterschied spricht. Von vorne herein wollte man demnach nicht einmal alle männlichen Menschen einander gleichstellen, geschweige denn dem weiblichen Geschlechte ein Recht gewähren. Zudem, die Erklärung spricht auch einzig von den Rechten des Bürgers. Das geht klar aus

1) »Article Premier. Les hommes naissent et demeurent libres et égaux en droits; les distinctions sociales ne peuvent être fondées que sur l'utilité commune«.

Günther, Weib und Sittlichkeit.

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ihrem sechsten Abschnitte hervor, welcher u. A. dahin lautet, dass alle Bürger vor dem Gesetze gleich und zu allen Würden u. s. w. zuzulassen seien, soferne ihre Fähigkeiten diesen entsprächen.') Von den Frauen findet sich kein Wort. Die » Menschenrechte«, über deren anscheinend so freisinnigen Ausdruck viele Geschichtsschreiber noch heute in Verzückung gerathen, waren bei Licht betrachtet das Grundgesetz eines Bürgerthums, welches den durch Besitz und geistige Gaben Ausgezeichneten den Weg zu den höchsten Staatsämtern öffnen wollte, das aber von dem weiblichen Geschlechte stillschweigende Unterwerfung unter die Bevormundung durch das männliche forderte. Wenn wir die endlosen Verhandlungen der verfassunggebenden Versammlung durchgehen, welche am 27. August 1789 mit dem Erlass der >> Menschen- und Bürgerrechte« schlossen, so finden wir keine einzige Silbe, die die Frauen berührt. Es blieb demnach von vorne herein jede Berücksichtigung derselben bei der Verhandlung von Staatsgeschäften ausgeschlossen. Sie galten auch fernerhin als Unmündige, nur nicht vor dem Strafgesetze.

Wenngleich die Jacobiner, als die zielbewusstesten Veränderer des alten Frankreichs, den Ruhm für sich in Anspruch nehmen dürfen, dass sie in ihrer durch Hérault de Sechelles bearbeiteten und vom Convent am 24. Juni

1) >> Tous les citoyens étant égaux à ses yeux (la loi), sont également admissibles à toutes dignités, places et emplois publics, selon leur capacité, et sans autres distinctions que celles de leurs vertus et de leurs

talens<<.

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