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liest. Was sich da unter dem Deckmantel der »geistlichen Verwandtschaft« und der christlichen Geschwisterschaft abspielte, zeigt deutlich, dass die kirchliche Lehre von der Tugend der Keuschheit, von der Nothwendigkeit des jungfräulichen Lebens, von der Sünde des geschlechtlichen Verkehrs, ein leerer Schall und inhaltsloser Rauch blieb.

Das christliche Rom war durch und durch in Fäulniss übergegangen. Es musste in dem tiefen Sumpfe seiner Ausschweifungen ersticken und dies dürfte geschehen sein, wenn nicht die germanischen » Barbaren« in ihrer sittlichen Reinheit nun die Herrschaft gewonnen hätten.

>> Deutschlands Völkerschaften glauben, dass etwas Heiliges und Prophetisches den Frauen innewohne; darum missachtet man nicht die Rathschläge derselben und überhört nicht ihre Weissagungen. «1)

Tacitus kennzeichnete mit diesen Worten seine eigene hohe Achtung vor der deutschen Frauenwelt, der er immer und immer wieder erstaunendes Lob spendet. Schon zu des Marius Tagen, bei Aix in der Provence, hatten die Lateiner ihnen sonderlich dünkende Erfahrungen mit den teutonischen Weibern gemacht. Nachdem diese den tapfersten Widerstand geleistet hatten aber endlich in Gefangenschaft gefallen waren, stellten sie die Bitte, man möge sie als Sclavinnen den vestalischen Jungfrauen zu eigen geben. Der rohe Marius schlug dieses Gesuch kurz ab, die Germaninnen aber erdrosselten sich gegenseitig in der folgenden Nacht, um ihre Keuschheit zu

1) Tacitus. Germania. VIII.

bewahren. Ein Gleiches thaten die kimbrischen Gattinnen und Töchter nach der Niederlage ihres Volkes bei Vercelli.1)

Alle diese römischen Ueberlieferungen bezeugen uns, dass bei den Germanen das weibliche Geschlecht in idealer Hinsicht eine weit höhere Stellung einnahm wie das in der späteren, bereits verderbten romanischen Welt der Fall war und dass die Keuschheit bei diesem tüchtigen Volke als das höchste Gut der Frauen erachtet ward.

Noch bis in die spätesten Zeiten hinein hat sich solcher Grundsatz in dem urdeutschen Kriegsrecht erhalten. Besonders die Schweizer zeichneten sich dadurch aus, dass sie von Anfang an den Frauen ihren besonderen Schutz zusicherten. Schon in dem ehrwürdigen » Sempacherbrief«<, der ältesten eidgenössischen Wehrordnung wird bestimmt, dass dem weiblichen Geschlecht kein Leid geschehen solle es were dann dz ein tochter oder ein frovw ze vil geschreyes machte dz vns schaden möchte bringen gegen vnsern vyenden oder sich ze weri stalte oder deheinen anfiele oder wurffe . . « (10. Juli 1393). Diese Vorschrift ist in allen schweizerischen Kriegsartikeln bis in unser Jahrhundert hinein erhalten geblieben und auch strenge beobachtet worden. Selbst nach dem Zusammenbruch der Macht Karls des Kühnen und auf der Verfolgung der Burgunder vom Schlachtfelde von Murten (22. Juni 1476) aus wurden auch die »fahrenden Fräulein«, welche sich dem gegnerischen Heere angeschlossen, vor jeder Gewaltthat bewahrt. Freilich mussten die dort ge

1) Strabo. VII. 2.

Günther, Weib und Sittlichkeit.

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fangenen Frauen

wie den Bildern der alten Berner

Chronik des Diebold Schilling zu entnehmen ist soferne der Verdacht aufstieg, dass es verkleidete Männer wären, sehr drastische Beweise über ihr Geschlecht ablegen.

Aus den italienischen Feldzügen der Eidgenossen, also aus dem ersten Drittel des XVI. Jahrhunderts, liegen Bitten vor, welche die Mailänder an die Schweizer richteten, sie doch vor den verbündeten Franzosen zu schützen, welche an den Frauen und Jungfrauen die ärgsten Gewaltthaten begingen. (Briefe von Hans Stampa an die Tagsatzung von 1521.)

Noch im XVIII. Jahrhundert blieb nach schweizerischem (aber nicht nach französischem und kaiserlichem) Kriegsrechte die Frauensperson völlig straffrei, welche » einen, der im Werck begriffen, sie zu nothzüchtigen, wann sie konnte, vms Leben« brachte. Im weiteren galt auch der strenge Grundsatz: » Sonsten sind alle Nothzüchtiger, sonderbar wann sie eine Jungfrau defloriren, des Todes würdig.<<

Das nämliche Zeitalter, welches um die Mitte des Jahrhunderts den Gipfelpunkt der Frivolität erklommen, kannte aber gelehrte französische Juristen, welche die Möglichkeit einer vollendeten Nothzucht geradezu ableugneten.

Das Weib ist dem germanischen Manne zugleich Sklavin und Herrin gewesen. Während es einerseits die schweren Arbeiten im Hause und auf dem Felde, zusammen mit den Unfreien besorgte,

als Priesterin, als weise Frau auf.

trat es andererseits

Die Weissagungen

dieser heiligen und verehrten Frauen aber mussten bei

einem Volke, das mit dem Schwerte auszog, um die Herrschaft der Welt zu erobern, die grösste Beachtung finden. So erscheint vor uns die fast als göttlich geachtete jungfräuliche Veleda, welche die Brukterer wie eine Königin beherrschte. Und neben ihr entdecken wir eine ganze Reihe anderer weiser Frauen und Priesterinnen, so dass man füglich behaupten darf, alle germanischen Stämme hätten solche ihr eigen genannt.

Frey ward von einem Mädchen bedient; in Baldurs Tempel sind Frauen mit heiligem Dienste beschäftigt; Priesterinnen erscheinen in Odhins, Thors und Freys Tempel in Biarmaland. Man möchte also beinahe annehmen, dass die Götter vorzugsweise von Frauen, die Göttinnen dagegen von Männern bedient wurden. Bestimmtes lässt sich jedoch hierüber nicht festsetzen, ebenso nicht darüber, ob die Jungfrauen vor den verheiratheten Frauen einen Vorzug im Gottesdienste hatten. Der Germane knüpfte allerdings an die Jungfräulichkeit besondere Gaben und Kräfte, allein Erfahrung und Lebensweisheit war dagegen Ausstattung der Mütter. So sehen wir neben den Jungfrauen Veleda, Aliruna, Ganna und der Priesterin Freys, verheirathete Frauen das priesterliche Amt verrichten. «1)

Die hohe Werthschätzung der Jungfräulichkeit findet sich überall im altgermanischen Leben. Der Gatte hatte nach der Brautnacht die » Morgengabe«, sein Liebeszeichen für das empfangene Opfer zu leisten, wie denn solche Gabe ganz und gar unbeschränktes Eigenthum der Frau

1) K. Weinhold. Die Deutschen Frauen in dem Mittelalter. 57/58.

wurde. Da die Braut durch Kauf aus der Bevormundung ihrer Verwandtschaft gelöst ward, so galt der Raub eines Mädchens für ein schweres Verbrechen. Die gewaltthätigen Entführer traf in alter Zeit der Tod und die Friedlosigkeit. Erst verhältnissmässig spät milderten sich die bezüglichen Gesetze. Das Mädchen, welches vor der Ehe einen Fehltritt beging, blieb verachtet. Auch wenn sie durch Reichthum verführerisch gewesen, so würde sie selbst nicht unter den Aermsten einen Gatten gefunden haben, weil auf diesen ihre Schmach ebenfalls überging. Verschwieg die verlobende Verwandtschaft dem Werber, dass des Mädchens Jungfrauenschaft bereits gelöst worden, so ward die Verlobung nicht nur ungültig, sondern der Vormund erschien auch höchst straffällig.

Dabei wollen wir aber doch nicht vergessen, dass der Germane trotz aller Frauenverehrung die Geburt eines Sohnes weit freudiger als die eines Mädchens begrüsste. In den ältesten Zeiten und späterhin noch bei den nordischen Völkern, denen häufig Hungersnoth drohte, kam es wohl hin und wieder selbst zu Aussetzungen neugeborener Töchter.

Je mehr die deutschen Völkerschaften in nahe Beziehungen zu den Romanen traten, je mehr sie von der sittlichen Fäulniss derselben in sich aufnahmen, desto weniger achteten sie auch die Keuschheit des weiblichen Geschlechtes. Immerhin wurden doch die Sittlichkeitsverbrechen, selbst wenn sie an hörigen Frauen verübt worden waren, hart gebüsst. So bestimmte das allemanische Recht, dass die Schwächung einer Magd, welche Kleider

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