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der Menschheit, zugleich derjenige Theil sein, der bei einem solchen Umsturz unmittelbar am meisten verlöre, und das klarere oder dunklere Gefühl dieser Wahrheît ist es, was gerade die Weiber (soweit sie nicht übergeschnappt sind) zu den eifrigsten und beredtesten Verfechtern eben jener Institution der Ehe macht, welche sie selbst auf der anderen Seite nicht müde werden, für die in ihrem Geschlechtscharakter begründete Unselbständigkeit verantwortlich zu machen.<

Die weibliche Sittlichkeit wird also vom Standpunkte der Ehe aus und damit auch in Rücksicht auf die rein sexuellen Beziehungen der beiden Geschlechter zu einander bemessen.

Gewiss erscheint die Idealehe als ein durch und durch moralisches Institut. Aber, es bleibt doch zu ermessen, was denn in That und Wahrheit die Ehe für eine Form haben soll. Die Ansichten hierüber schwanken ebenso sehr bei den einzelnen Personen, wie bei den verschiedenen Völkern.

Der Orientale nennt uns Abendländer unsittlich, weil wir öffentlich an der Monogamie festhalten und insgeheim die bekannten gastlichen Häuser neben der StrassenProstitution besitzen. Wir werfen dagegen dem Morgenlande die Polygamie als eine unsittliche Einrichtung vor und bemühen uns zu beweisen, dass der Harem der Ausgangspunkt aller geschlechtlichen Ausschweifungen sei und jede Thatkraft tödte.

Die die Monogamie vertheidigenden Culturhistoriker belehren uns, dass der philosophische Mythus Platon's, Jakob Böhme's und so manchen anderen Denkers, dass

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in dem Urmenschen Mann und Weib in einer Person vereinigt gewesen sei, seine praktische Deutung in der Ehe finde.<) Die Anthropologen dagegen, welche uns mit dem Leben der Naturvölker vertraut machen, erklären, dass zwei Hauptzüge als charakteristisch auftreten, die allen gemeinsam sind, nämlich die Sklaverei des Weibes als des schwächeren Theiles und die Polygamie als deren natürliche Folges . . . . und dass die Rückwirkung der Vielweiberei auf das Familienleben jedenfalls nicht allgemein eine so verderbliche zu sein. scheint, als man gewöhnlich annimmt.<2) Physiologen werfen die Behauptung hin: »Die Natur hat den Mann polygam gemacht; es ist die erhabene Mission des Weibes, ihn monogam zu machen. <3) Die christlichen Theologen standen jeder geschlechtlichen Vermischung und folgerichtig auch der Ehe zumeist recht feindlich gegenüber. Luther selbst, der es nicht für möglich erachtete, sich des Weibes enthalten zu können, so wenig wie des Essens und Trinkens, 4) erklärte andererseits: »Die Ehe und Hurerei sind einander so gleich, was das Werk belanget, dass man sie kaum unterscheiden kann; denn Beischlafen ist einerlei, Kinderzeugen ist einerlei. «5) Die Staatsrechtslehrer endlich meinen: »Die Monogamie hingegen bildet ein harmonisches, wohl abgewogenes

1) W. H. Riehl. Die Naturgeschichte des Volkes. Haus und Familie. II, 113.

2) Waitz. Anthropologie der Naturvölker. 2. Aufl. 353-356.
3) P. Mantegazza. Die Physiologie der Liebe.
398.

4) Luther. Tischreden. IV. Abth. 49.

5) Derselbe. Tischreden. IV. Abth. 98.

Familienverhältniss, auf welches eine tüchtige Staatsverbindung allein gegründet werden kann. Nur hier ist Freiheit und Gleichheit der Rechte so möglich, wie die Natur es verlangt; der physische Zweck ist mit dem geistigen, mit echter Liebe und Gemeinschaft in Uebereinstimmung gebracht und für die Kinder wohl gesorgt. Die gesammte Geschichte bezeugt die höhere Vollendung der Völker, welche monogam waren. «1) Die Philosophen endlich fragen: »Wo giebt es denn wirkliche Monogamisten? Wir alle leben, wenigstens eine Zeit lang, meistens aber immer, in Polygamie. «2) Oder sie entscheiden sich dahin, dass der Instinkt des Mannes Polygamie, der des Weibes Monogamie fordert. «3)

Die Ehe und vorzüglich die Monogamie sind Producte einer innigen Verbindung von Sitte und Recht wie denn der Jurist erklärt: »Die Ehe gehört, nur zur Hälfte dem Rechte an, zur Hälfte der Sitte, und jedes Eherecht ist unverständlich, welches nicht in Verbindung mit dieser seiner nothwendigen Ergänzung betrachtet wird. « 4)

Aus der Ehe, mithin aus der Familie ist der Staat erwachsen auf der Ehe, gleichviel in welcher Form sie uns entgegentritt, beruht das gesammte gesellschaftliche Leben, ihr wenden sich seit den ältesten Zeiten die

1) Friedrich von Raumer. Ueber Ehe und Familie. Histor. Taschenbuch, 1883. 331.

2) A. Schopenhauer. Parerga und Paralipomena. Ueber die Weiber. S. 383.

3) E. von Hartmann. Die Philosophie des Unbewussten.
4) Savigny. Der Beruf unserer Zeit zur Gesetzgebung. 9.

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Arbeiten der Gesetzgeber zu, sie wird von jeher als die heilige Grundlage jeder höheren Ordnung aufgefasst und mit dem Aufwande aller Kräfte als eine göttliche Einrichtung gepriesen.

Und dennoch hören wir, dass der Ehebruch eben so alt ist wie die Ehe in ihrer rechtlichen Auffassung besteht, und dass auch die grausamsten Strafen ihn niemals beseitigten, weder für den Mann noch für das Weib.

Daraus allein ergiebt sich schon, dass die Ehe eine wesentlich praktische Einrichtung ist und nur in den seltensten Fällen zur idealen Gemeinschaft zwischen zwei Menschen verschiedenen Geschlechtes wird. Der Staat und seine Gesetzgebung haben aber bei dieser idealen Gemeinschaft gar Nichts zu thun, sondern lediglich die Zuneigung, die Freundschaft oder die Gleichgiltigkeit gegen seelische Beeinflussungen durch Drittpersonen, welche letztere sich bei anderen eben nicht gleichgiltigen Individuen als heisse Leidenschaften äussern und bei bestimmten, zusammenfallenden Momenten sicher zum Ehebruche des betreffenden Gatten führen.

Es taucht vielfach die Behauptung auf, dass, weil die thatsächliche geschlechtliche Liebe monogam ist, die Einehe einen unverbrüchlichen Bund darstelle. Die Monogamie besteht freilich immer so lange die Leidenschaft in ihrer ganzen Gluth anhält zwischen zwei Wesen verschiedenen Geschlechtes, sie schwindet in dem Augenblick wo die Flamme zusammensinkt und von diesem Punkte bis zum vollendeten Ehebruche, laufe er nun auf Polygamie oder Polyandrie hinaus, bleibt lediglich ein kleiner Schritt zu thun.

Denn wer ein Weib ansiehet, ihrer zu begehren, der hat schon mit ihr die Ehe gebrochen in seinem Herzen. << Hiob versichert uns zwar: »Ich habe einen

Bund gemacht mit meinen achte auf eine Jungfrau « nahme, welche lediglich die bestätigt.

Augen, dass ich nicht

aber, er bildet eine Ausvolle Giltigkeit der Regel

Selbst der moderne Staat fordert von den Eheleuten, indem er die Scheidung sehr erschwert, dass ihre gegenseitige Liebe ausdauere bis zum Tode und jene Schriftsteller, welche sich eins fühlen mit der staatlichen Vernunft, versichern uns, dass es nur an den Individuen selbst liegt, das schöne Princip aufrecht zu erhalten. Aber auch sie müssen anerkennen, dass die treue Liebe eine lange Reihenfolge oft sehr verschiedener Leidenschaften sei, die deren Existenz beleben und dauernd erneuern.1) Wie nun aber, wenn diese Kette von Leidenschaften plötzlich ein Ende erreicht? Da nützt es wenig, anstatt die Frage klar und nett zu beantworten, mit schönen Reden aufzuwarten. Etwa wie: >>Aber die Natur hat dem vorgesehen. Die Frau verwandelt sich unaufhörlich in ihrer Erscheinung; eine Frau hat deren tausend. Dazu kommt, dass die Phantasie des Mannes leicht den Gesichtspunkt verrückt. «2)

1) Michelet. L'Amour 30.

2) Michelet. L'Amour 30.

Aber Michelet kann sich eine >> dauernde<< monogamische Ehe nur dann denken, wenn die Gatten der Arbeit leben, also allen äusseren Einflüssen entrückt sind, ein sehr mässiges Auskommen haben, was von vorneherein jeden >>Sprung ins Ungewisse<< ausschliesst und wenn schliesslich die Frau sieben bis zehn Jahre jünger ist wie der Mann.

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