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Lager aber nicht den Tisch ihres Lebensgefährten theile und dass sie diesen nie mit Namen, sondern nur déлowoo nenne, dass sie Fremden niemals zu Gesichte komme und ihre Tage im innersten Gemach des Hauses verbringe.) Im alten Athen mag das Eheleben kaum anders für die Frau verlaufen sein, während jedoch in Sparta die härtesten Vorschriften den Hagestolzen drohten, besass der Bewohner Attikas schon in früheren Jahrhunderten die Freiheit zu heirathen, oder ledig zu bleiben. Sparta brauchte vor allem Mütter, Athen wünschte auch für die im Hause verbrachten Nächte einen höheren sinnlichen Genuss. So berichtet Xenophon eine Aeusserung, welche Sokrates gegenüber seinem Sohne Lamproches that: >> Wir sehen uns unter den Frauen nur nach jenen um, von denen wir hoffen, schöne Kinder zu erhalten, und solche sind es dann, die wir heirathen«.

In diesem Sinne überragte freilich die Antike unsere Zeit. Auch in dem sokratischen Athen war die Ehe eine durch Nützlichkeitsgründe bedingte Handlung: Verbindungen jedoch, bei denen lediglich die Schätze, welche die Motten fressen, den endgiltigen Ausschlag gaben, blieben so gut wie ausgeschlossen; denn die Mitgift bestand in weitaus den meisten Fällen in einer kümmerlichen Ausstattung. Wenige Gewänder und einige Geräthe brachte die Neuvermählte in das Haus des Gatten.

Die Ehegesetze der solonischen Staatsordnung tragen unzweifelhaft einen ausgesprochenen morgenländischen Charakter. Die Polygamie erscheint unter gewissen Be

1) I, 146.

dingungen gestattet, doch lässt gerade das rasche und allgemeine Aufkommen des Hetärenwesens vermuthen, dass die Monogamie die Regel blieb. Freilich wird bestimmt, dass wer ein ɛлínhηooo heirathete, ihr in jedem Monate dreimal beiwohnen musste! (Plutarch Solon XX.1) Von Sokrates berichtet ein böswilliges und jedenfalls

1) Ueber den Beischlaf und die dabei beobachteten Sitten verbreitet sich ausführlich Dr. Ploss (»Das Weib in der Natur- und Völkerkunde«<, I, 221 ff.) Er sagt dort (S. 222): »Die Stellung des Weibes in der Familie und dem Volke, die gegenseitigen Beziehungen zwischen Mann und Frau sind für die Stufe der Sittlichkeit, auf der ein jedes Volk steht, von höchster Bedeutung. Eine wahre Stufenleiter zeigt sich da, von der tiefsten Missachtung an bis zur grössten Hochschätzung, von der schändlichsten Behandlung an bis zu den zartesten Rücksichten. Das rein geschlechtliche Verhältniss tritt eben nur bei den rohesten Völkern in den Vordergrund, spielt aber auch noch bei den halbcivilisirten Völkerschaften eine ganz wesentliche Rolle, während bei hochcivilisirten Zuständen das intellectuelle und moralische Wesen dem weiblichen Geschlechte seinen Werth giebt, die sexuellen Beziehungen aber unter der Herrschaft geläuterter ästhetischer Anschauung in die engsten sittlichen Grenzen eingeschränkt werden. Wo das Weib nichts ist als der Gegenstand, durch welchen einestheils die viehischen Gelüste befriedigt, anderntheils die anstrengende Arbeit des Mannes verringert werden kann, da wird der Frau auch das Aergste in Bezug auf den sexuellen Verkehr mit ihr zugemuthet.<<

Die Sitten der meisten Völker verbieten die geschlechtliche Vermischung während der Menstruation. Viele kennen sie auch nicht während der Schwangerschafts- und der Säugungsperiode. Einzelne fordern die Enthaltsamkeit in der Brautnacht. Aberglauben ist hierbei sicher allein im Spiele. Nicht etwa Delikatesse. Im Buch Tobias (Cap. 6. 17—23) empfiehlt der Engel Raphael dem jungen Tobias, die vom bösen Geist besessene Sara nach der Hochzeit drei Tage noch jungfräulich zu lassen, um die Gewalt des Teufels zu brechen. Die

völlig ungereimtes Geschwätz, er habe zwei Frauen gehabt und davon die eine und gar noch die Xantippe dem Alkibiades freundschaftlich ausgeliehen!

Der Mann war völlig frei, seine Gattin, die Mutter seiner Kinder ohne weitere Förmlichkeiten, zu verstossen. Die Frau hingegen mochte nur dann Hoffnung haben,

christliche Kirche stellte im Mittelalter die Forderung auf, dass das Paar die ersten drei (oder doch wenigstens die erste der) Nächte in der Ehe den Beischlaf nicht vollziehe. Aber: »Kein deutscher Bischof hatte die Keckheit, welche einige französische zeigten, sich aus der Dispensation von diesen Tobiasnächten eine Einkommensteuer zu machen.<< (K. Weinhold. Die deutsch. Frauen u. s. w. S. 269.) Das öffentlich gehaltene »Beilager« blieb in deutschen Bürgerkreisen bis in das XVII., bei fürstlichen Personen bis in das XVIII. Jahrhundert hinein bestehen. Wenn man die mosaischen Vorschriften über den Beischlaf durchgeht, die, hygieinischen Forderungen entsprossen, bald religiöse Geltung erlangten, so begreift man, dass die alten Hebräer sich zur Vielweiberei bekannten; 12 bis 14 Tage im Monate war die altjüdische Frau »unrein«. Der Koran schreibt den Ehemännern, die eine Jungfrau geheirathet haben, vor, dieser die ersten sieben Nächte nach der Hochzeit zu widmen; eine nicht mehr jungfräuliche Gattin hat nur auf deren drei Anspruch. Auch bei den Muhamedanern ist die Vielweiberei durch die religiösen Vorschriften über die Enthaltsamkeit mit bedingt. Soferne aber der mohamedanische Mann nicht wenigstens einmal wöchentlich seine eheliche Pflicht erfüllt, gilt das als ein Ehescheidungsgrund.

Zoroaster setzte den Vollzug des Beischlafes für seine Anhänger auf je ein Mal in zehn Tagen fest.

Luther hat sich bekanntlich für zwei Umarmungen in der Woche ausgesprochen.

In allen civilisirten Ländern bildet die beharrliche Versagung der Leistung der ehelichen Pflicht seitens der Frau einen Ehescheidungsgrund.

Brantôme (Vie des Dames galantes. Discours IV) berichtet über diesen Punkt noch folgende Anecdote: >>Ces dames ne ressembloient pas

eine ihr zum Fluche gewordene Ehe zu lösen, wenn es ihr gelang, selbst zum Archonten vorzudringen. Das blieb jedoch eine Unmöglichkeit; denn das Haus stellte ja für die Frau ein festes Gefängniss dar. Der Mann konnte niemals die Ehe brechen, die Frau musste in solchem Falle verstossen werden, wollte der Gatte nicht ehrlos erscheinen.

Es bleibt anzunehmen, dass lange Gewohnheit die Frauen jene Ergebenheit lehrte, ohne welche es ihnen gewiss ganz und gar unmöglich gewesen wäre, ihr Schicksal zu tragen. Ohne die Geduld aber, welche die athenischen Ehefrauen bewiesen, hätte ein derartiger Brauch sich niemals erhalten können. Dass es auch zänkische, übellaunische Weiber gab, welche dem Manne durch ihre Unliebenswürdigkeit manche bittere Stunde bereiteten, lässt uns die bekannte Anekdote von den Beziehungen der Xantippe zum Sokrates ahnen.

Was für Gedanken wollten geistig regsame Männer mit derartigen Lebensgefährtinnen austauschen? Und wie leicht verständlich erscheint uns Sokrates, wenn

er den

à une dame espagnole dont la vie est escrite dans l'Histoire d'Espagne, laquelle, un jour que le grand Alphonse, roy d'Arragon, faisoit son entrée dans Saragosse, se vint jetter à genoux devant luy et luy demander justice. Le Roy ainsi qu'il la voulois ouyr, elle demanda de luy parler à part, ce qu'il luy octroya: et, s'estant plainte de son mary, qui couchoit avec elle trente-deux fois tant de jour que de nuict, qu'il ne luy donnoit patience, ny cesse, ny repos; le Roy, ayant envoyé querir le mary et sceu qu'il estois vray, ne pensant point faillir puis qu'elle estoit sa femme; le conseil de Sa Majesté arresté sur ce fait, le Roy ordonna qu'il ne la toucherois que six fois . . . .

Günther, Weib und Sittlichkeit.

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Klitobulos fragt: >>Giebt es denn irgend Jemanden, mit dem Du weniger sprichst als mit der Gattin?«

In dieser Thatsache findet sich auch die Erklärung für das Hetärenthum. Wohl unterscheiden müssen wir aber zwischen der Prostitution und dem Hetärenthum, das neuzeitliche Begriffsverwechslung gerne in einem Athemzuge nennt. Demosthenes gab eine Erklärung der bezüglichen Verhältnisse wie sie sich auf die Ehe bezogen indem er sagte: »Wir nehmen uns Frauen, um rechtschaffene Kinder zu zeugen, Beischläferinnen, eine gute Pflege zu haben und Hetären, um das Vergnügen der Liebe zu geniessen«.

Eine Prostitution im neuzeitlichen Sinne gab es nicht in Hellas; denn man kannte keine Prostituirten, weil der aussereheliche Geschlechtsverkehr weder für den Mann noch für die Frau, welche keinen Anspruch auf die Ehe erhob, als unehrenhaft angesehen ward. Vollends die Hetäre ist die irdische Verkörperin der Aphrodite und in ihrer Art heilig gleich dieser. Der Umgang mit den Hetären hob den Mann bei vollem Bewusstsein auf eine höhere Stufe; denn es liess ihm zum Einzelwesen werden, das unbekümmert um den Staat das ihm verwandte Individuum suchte, welches ihm neben dem sinnlichen einen hohen geistigen Genuss gewährte.

Die zur rein körperlichen Thätigkeit erniedrigte Ehe beförderte das Hetärenthum, dessen Einwirkungen die Philosophie der Sophisten den Satz verdankte, dass der Mensch das Maass aller Dinge sei. Damit und ebenso mit der sokratischen Ansicht, dass der Mensch zuerst als Mensch und höchstens in zweiter Linie als Bürger

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