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Hauptform der indischen Religionen, eine besondere ausführliche Betrachtung angedeihen lassen.

Seit dieser Zeit nahm in Indien die Spaltung des religiösen Lebens in besondere Seften immer mehr zu, sodaß im siebenten Jahrhundert nach Chr. Geb. ein brah manischer Keherverfolger, Sankara Acharya, als Wieder. hersteller der brahmanischen Rechtgläubigkeit auftrat und ganz Indien durchreiste, um die Anhänger einzelner Gottheiten des indischen Pantheons zu verfolgen und die Verehrung des Einen urgöttlichen Wesens wiederherzustellen.

Das gemeinsame Wesen und die Eigenthümlichkeit dieser Sekten bestand hauptsächlich darin, daß einzelne my thologische Vorstellungskreise des Brahmanenthums einseitig festgehalten und zum selbständigen Mittelpunkt eines Sektenglaubens und besonderen Religionsdienstes gemacht wurden.

So gab es denn nicht bloß besondere Sekten des Brahmâ, die Sonnendiener genannt, welche in der aufgehenden Sonne die schöpferische Macht Brahma's, in der Mittagssonne die zerstörende Macht Siwa's, in der Abendsonne die erhaltende Macht Wischnus' verehrten und in der dreifach verschiedenen Stellung der Sonne das dreifache Wesen des Trimurti anschauten; oder die Siwadiener oder die Saiwas, besonders im nördlichen Indien, welche den Siwas als Urgottheit verehrten und die Sagen über Incarnationen desselben besonders ausbildeten; oder die Wischnudiener oder Waischnawas, welche auf Wischnus als höchste Gottheit die wichtigsten älteren Sagen übertrugen und den selben bald als Rama, bald als Krischnas vorwaltend verehrten: sondern es gab auch besondere Sekten der Saktas oder sogenannte Verchrer der Mütter, der Sakti's, die sich wilder Sinnenluft und üppigem Dienste weihen, Menschenopfer haben, nackt einhergehen und aus hohlen Schä deln sich fortwährend berauschen.

Ebenso gibt es eine Sekte der Dschainas, welche den Buddha als Dschina verehren und sich dadurch hauptsächlich von den eigentlichen Buddhadienern unterscheiden, daß sie

sich nicht, wie die lehteren, vom brahmanischen Kastenwesen losgesagt haben.

In jüngeren Zeiten der indischen Geschichte, namentlich seit dem 15. Jahrhundert wurden die älteren Sekten noch durch neue vermehrt, welche aufkamen, je nachdem neue religiöse Bedürfnisse entstanden waren oder fremde religiöse Richtungen Eingang fanden, an welche sich das ältere religiöse Bewußtsein anzuschließen suchte. So entstand im 15. Jahrhundert durch Naneck eine neue Sekte, die sich vom ganzen brahmanischen Religionsdienst lossagte und die verschiedenen früheren Culte zur Verehrung Eines Gottes als Weltschöpfers zu vereinigen strebte. Eine ähnliche Richtung haben die im 16. Jahrhundert entstandenen Sauds, welche allen Bilderdienst verwerfen.

Diese und andere Sektenspaltungen charakterisiren das Stadium der vollständigen Auflösung der alten indischen Religion.

§. 48.

Der indische Priesterstaat.

Ist die Religion der allgemeine Mutterschooß, aus welchem alle übrigen Richtungen des Geisteslebens der Völker hervorgehen, so wird sich der Charakter des reli giösen Geistes eines bestimmten Volkes auch den andern besondern Sphären und Thätigkeiten seines Volkslebens aufprägen. Zunächst sehen wir das politische Dasein des alten Indiens dem Charakter der Brahmanenreligion ent= sprechen.

Herrschte in China noch der unfreie Standpunkt des Familiengeistes, sodaß der Staat nur eine große Familie war; so erstarrt in Indien die Gestaltung des bürgerlichen Lebens zum fest geschlossenen Unterschiede der Stände oder Kasten, welche sich zugleich, in aufsteigender Stufenreihe von der untersten Kaste der Handwerker und Dienenden, den Sudra's, durch die nächstfolgende der Ackerbauer und

Handeltreibenden, der Visa's, und die der Krieger, die Kschatrya's, hindurch sich der obersten Kaste, den Priestern oder Brahmana's, unterordnen.

Durch dieses Verhältniß erhält der indische Staat den Charakter des Priesterstaates, sofern durch die Priester die Rechte und Pflichten der übrigen Kasten vorgeschrieben werden, die nicht die Pflichten des Menschen, sondern eben nur die einer bestimmten Klasse sind. An der starren Schranke dieser Unterschiede bricht sich das Recht der freien Individualität. Die von den Priestern erkannte ewige Gesetzmäßigkeit des Naturlebens soll sich in der Form des Staates äußerlich ausprägen und außerdem in der strengen Lebens- und Ver. haltungsregel für jede Kaste, dem von den Priestern vorgeschriebenen Ceremonialgeseße, sichtbar darstellen, die Priesterkaste aber, als leitender Stand und als Träger der Intelligenz, das ganze Volk beherrschen.

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Nach der brahmanischen Mythe sind die Brahmanen aus Brahma's Mund, die Kschatrya's aus dessen Armen, die Visa's aus dessen Leibe und die Sudra's aus seinen Füßen entstanden. Die ideelle und historische Entstehung der Kastenunterschiede ist aber ihr Geseßt und Begründet. sein durch das Prinzip des Priesterthums. Die alten Weisen des Volkes, Beobachter und Kenner der Natur, brachten aus den nördlichen Thälern des Siebenstromlandes den übrigen Völkerschaften des Südens höhere Bildung, die als Besißthum der Priestergeschlechter vom Vater auf den Sohn forterbte, und so entstanden mit der abgeschlosse nen Priesterkaste von selbst die übrigen Unterscheidungen der bürgerlichen Thätigkeit mit gleichem abgeschlossenem Gepräge. Aus der Verheirathung von Gliedern der vier reinen Kasten mit Gliedern einer andern Kaste entstanden die sogenannten unreinen Kasten, die wiederum stufenweise ge gliedert, aber von allem Umgang und Verkehr mit den reinen Kasten streng geschieden waren. Den unreinen Kasten gehörten auch die Zigeuner an, welche im 14. und 15. Jahrhundert nach Europa auswanderten.

Die sogenannten Paria's gehörten zu gar keiner Kaste, sondern bildeten den Auswurf des Volkes, einen ganz verachteten Volksstamm von negerartiger Bildung.

Die Kaste der Brahmanen hat die Herrschaft über alle übrigen Kasten. Einen Brahmanen zu beleidigen und die Beleidigung nicht zu sühnen, gilt für die größte Sünde. Die Brahmanen haben allein das Recht, die nur in ihren Händen befindlichen heiligen Bücher zu lesen und zu erklären; sie sind Richter und Bewahrer des ganzen weitläufigen Ceremonialgesehes, mit dessen Beobachtung ein großer Theil der Thätigkeit der Inder hingebracht wird.

In allen bürgerlichen Verhältnissen sind die Brahmanen bevorzugt und gelten immer als höhere, göttlichmächtige Wesen; selbst für die größten Vergehen und Verbrechen darf ein Brahmane nicht am Leben und Eigenthum bestraft werden; der geringste Brahmane würde sich lieber hinrichten lassen, als seine Tochter einem Könige zur Frau zu geben, der nicht aus der Brahmanenkaste ist. Der Hochmuth, von welchem sie erfüllt sind, kennt kaum seines Gleichen.

§. 49.

Der Cultus und die praktische Religiosität.

Nach dem alten einfachen Ritual der Weda's und der Gesetze Manu's bestand der religiöse Dienst hauptsächlich in Gebeten und einfachen Opfern. Durch Andacht und religiöse Meditation gelangt die Seele zur unmittelbaren Gemeinschaft mit dem göttlichen Urwesen, der großen Weltseele, und hat an der Ruhe des Lichtlebens Theil. In sich selbst die Gegenwart der Weltseele zu empfinden, auf der Stufenleiter der Wesen zum Urgrund derselben emporzuklimmen, und das Heilige und Göttliche in sich selbst gegenwärtig zu haben, darin besteht der höchste Zweck der religiösen Erhebung des Menschen.

Nach und nach erweiterte sich der religiöse Dienst zu

einem weitläufigen Umfang gottesdienstlicher Handlungen und endloser Ceremonien, durch welche das Volk unter dem Einflusse der Priesterschaft gehalten wurde. Die Opfer wurden in ältester Zeit unter freiem Himmel, in Hainen und Wäldern, am Ufer der Flüsse, an einsamen Dertern vollzogen. Die Opfer bestanden theils in unblutigen Trankund Speiseopfern, theils in blutigen Thieropfern, die theils den Vorfahren als tägliche Spenden vom Hausvater jeder Familie zu bringen waren, theils als Feuer- und Sonnenopfer den großen Göttern galten, theils als Todtenopfer nach Verbrennung der Leichen vorkamen.

Zum brahmanischen Gottesdienste gehörten auch regelmäßige Reinigungen, Wallfahrten, Abwarten der Fastenund Bußtage, Almosenspenden, besonders an die Priester, wodurch der religiöse Dienst zu einem für verdienstlich geltenden, werkheiligen Thun ausartete, das in sich selbst sinn und werthlos war.

Von Tempeln, Pagoden genannt, finden sich noch in der Heroenzeit wenig Spuren; später, mit der Vermehrung der, Tempel, bildeten sich in deren Umgebung einzelne brahmanische Priestergemeinden, welche unter einem Oberpriester standen und an jedem Tempel Jungfrauen hielten, die ursprünglich zum öffentlichen Gottesdienst bestimmt, nicht selten zu öffentlichen Buhlerinnen wurden.

Was den sittlich - praktischen Standpunkt des religiösen Geistes angeht, so ist auf dem Standpunkt des indischen Lebens das Subject zwar aus der Einheit des Familiengeistes und der unmündigen Stufe des kindlichen und kindischen Wesens zu äußerlicher Selbständigkeit fortgeschritten; der indische Geist ist aber zu weich und kraftlos, um sich als Selbst, als Persönlichkeit, zu erhalten und aus der engen Schranke des bürgerlich abgegrenzten Lebens zu wirklicher persönlicher Freiheit zu erheben.

Die praktische Bestimmung des religiösen Subjectes ist die fortdauernde Selbstopferung desselben; die Sittlichkeit tritt hier nicht als innerliche Selbstgestaltung des Indivi

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