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Völker, aus deren Vermischung und Durchdringung sich der römische Staat gebildet hatte, nämlich der Latiner, Sabiner und Etrusker, verbanden sich in Rom zu Einer Religion, wobei die sabinischen und etruskischen Elemente das Uebergewicht erhalten haben, weßhalb auch die Grundlagen der religiösen Einrichtungen Roms hauptsächlich der Sorge des zweiten, sabinischen Gesammtkönigs, dem Numa Pompilius, zugeschrieben werden. Neben den etruskischen Elementen machten sich seit der Zeit der tarquinischen Könige auch hellenische Elemente geltend; die seit der Zeit im Tempel des Jupiter aufbewahrten sibyllinischen Bücher empfahlen zuerst griechische Religion und Culte.

Die Vereinigung jener älteren religiösen Elemente im römischen Staate war nur möglich mittelst der Heiligung durch die Auspicien, d. h. durch feste öffentliche Cultusformen nach dem Muster der etruskisch - latinisch - sabinischen Religionsdienste. Das gleich von Anfang an festgesette Institut der Auspicien war das gemeinsame religiöse Band für die vereinigten Culte. Auf die Auspicien (sagt mit Recht der römische Geschichtschreiber Livius) war gewissermaaßen die Stadt und der Staat gegründet, und der Redner und philosophische Schriftsteller Cicero nennt neben dem Senat die Auspicien die Grundlage des Staats. Durch sie erhielten alle Geseze, alle rechtliche und sittliche Lebensverhältnisse, alle öffentliche und Privathandlungen Weihe und Bestand.

Die altrömische Religion ist durch ihre ganze Entstehung nicht etwas aus dem innersten Wesen des Volksgeistes in frischer Unmittelbarkeit und Ursprünglichkeit Hervorgegangenes, sondern etwas Gemachtes. Die Römer haben ihre Religion und ihren Cultus von den in ihren Staatsverband eingegangenen Völkern als etwas bereits Fertiges überkommen und sich angeeignet. Dazu kamen im weiteren Verlaufe der politischen Entwickelung Roms noch pelasgisch- und hellenisch-griechische, sowie ägyptische, syrische, perfische Culte.

Das religiöse Leben in Rom war gleich vom Anfange des Staates an vorzugsweise Cultus, äußerlicher Götterdienst, bloßes Ceremoniell, das mit den Völkerelementen des Staates überkommen war. In diesem Ceremoniell, das mit der möglichsten Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit beobachtet wurde, gleichwie die Verpflichtungen eines Vertrags, ging das religiöse Leben und Wesen auf. Was dabei von den Einzelnen gedacht und davon geglaubt wurde, war Nebensache und kam nicht weiter in Betracht. Daher auch das, seinem Ursprung nach römische, Wort „Religion“ seiner Bedeutung nach sich auf diese wie durch Vertrag ge= bundene, gewissenhafte Beobachtung der durch den Staat festgestellten Gebräuche bezieht, keineswegs auf die innere Gesinnung.

Mischreligion einerseits und Staatsreligion andererseits war sonach die römische Religion. Deffentliche Unfälle, Verluste von Schlachten, Pest, Mißwachs, Gelübde in entscheidenden Augenblicken wurden häufig Veranlassungen zur Aufnahme neuer Götter und Einführung neuer Culte, was oft mit großen Kosten von Seiten des Staates geschah. Die Reflexion auf das praktische Leben und dessen Bedürfnisse und Zwecke war die eigentliche Mutter der römischen Religion, die sich darum ganz eigentlich als Religion des nüchternen Verstandes oder des weltlichen Zweckes kundgibt.

Weit entfernt, die wesentlichen Mächte des Volksgei= stes, die lebensvollen Ideale des Menschenlebens zu sein, waren die römischen Götterwesen vielmehr meistens nur personificirte sittliche und politische Begriffe, durch die Reflexion gebildete allegorische Wesen, nüchterne Verstandesgötter. Solcher Begriffsgottheiten gab es eine Menge in Rom; eigentliche Göttermythen kennt die römische Verstandesreligion nicht. Ebenso hat dieselbe nicht die bildenden Künste in ihren Dienst gezogen, sondern die Kunst wurde erst von den Griechen entlehnt und hat das Nüchterne, Verständige, Berechnende der römischen Religion nicht verändert; die Kunst blieb den Römern und ihrer Religion,

ihrem Ceremoniendienst immer etwas Fremdes; ihr Kunstwerk war der Staat.

Vom religiösen Innenleben, dem Mystischen in der Religion, der Vertiefung des Gemüthes in das Alleben der Natur findet sich bei den Römern keine Spur.

§. 119.

Die äußere Geschichte der römischen Religion.

Die Veränderungen, welche im Laufe der Zeit mit der alten römischen Religion vor sich gingen, sind nicht, wie 3. B. bei der griechischen Religion, im Hervorgang der eigentlich hellenischen aus der pelasgischen Form und im Uebergang zu den mystischen Culten, als eine eigentliche Entwickelung vom Niederen, Unreiferen zum Höheren, Reiferen, nicht als ein innerer Fortschritt zu betrachten, sondern nur als Veränderungen ganz äußerlicher Art, meistens ein Hinzukommen fremder Elemente, die mit den altrömischen oberflächlich zusammengemengt wurden.

Diese äußerlichen Veränderungen der römischen Religion im Verlaufe der fortschreitenden Entwickelung des Staates knüpfen sich hauptsächlich an das nähere Bekanntwerden der Römer mit hellenischer Cultur, an das Herein brechen der Religionsmischung und das Ueberhandnehmen des religiösen Unglaubens und der Freigeisterei und die dadurch hervorgerufene politische Restauration der alten einheimischen Religionsculte, sowie endlich an die Reaction des Heidenthums gegen das siegreich sich ausbreitende Christenthum.

Mit der Gründung Roms, im achten vorchristlichen Jahrhundert, wurden sogleich die mit den in den neuen Staatsverband aufgenommenen Völkern überkommenen Culte, in Einen vereinigt, gesehlich festgestellt, und je bunter die Zusammensetzung war, desto mehr that feste Regelung des Staatscultus bis in's Einzelne noth. So gestaltete sich mit dem neugegründeten Staatsleben alsbald ein festgere

gelter Cultus, und die mythische Person des Numa gilt bei den späteren Römern für das, was für die Griechen die Dichter Homer und Hesiod gewesen.

Die Rom benachbarte etruskische Stadt Tarquinii hatte die meisten hellenischen Bildungselemente in sich aufgenom= men; aus dieser Stadt kam gleich im zweiten Jahrhundert nach der Gründung der Stadt ein etruskischer König nach Rom, der hier die Herrschaft erlangte und in der späteren geschichtlichen Ueberlieferung der alte Tarquinier, Tarquinius Priscus, genannt wurde. Von der Herrschaft dieses Königs schreibt sich bestimmt griechischer Einfluß auf die römische Religion her. Seitdem kamen auch Götterbilder in Nom auf: für das Heiligthum der Diana wurde ein Holzbild gebaut. Allmählich übertrugen die Römer Namen und Begriffe hellenischer Gottheiten auf ihre alt= einheimischen Götter. Es entstand der Tempel des capitolinischen Jupiter auf dem capitolinischen Hügel, als Schußgottes des römischen Staates, neben welchem auch noch Minerva, Juno und Mars auf dem Capitol ihren Plat erhielten. Um diese Zeit sandten sogar die Römer nach Delphi, um bei dem Drakel Apollo's sich Rath zu holen.

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In ältester Zeit beruhte das große Uebergewicht der patrizischen Geschlechter in Rom, in deren Händen die Pflege und Verwaltung des Cultus lag, auf der Achtung vor der überlieferten und geseßlich festgestellten Cultusverfassung, nach welcher eben nur die durch Geburt berechtigten Patrizier die priesterlichen Vermittler zwischen den Göttern und dem Volk waren. Sobald und dieß geschah im dritten Jahrhundert vor Chr. Geb. die Plebejer gleiche Rechte am Cultus erhalten hatten, trat der erste gewaltige Riß in die alte Anhänglichkeit an den Staatscultus ein, der immer mehr zu einer Sache der bloß äußerlichen Observanz wurde, so daß bald kein Augur dem andern begegnen konnte, ohne zu lachen.

Aeußerlich wuchs indessen die Zahl der Götterculte immer noch, während innerlich der Römer bereits in das

Stadium des Zweifels, des Unglaubens und der Verachtung der Götter eingetreten war. Durch die Bekanntschaft mit der griechischen Literatur, worin sich ebenderselbe kritische und zweifelnde, philosophische Geist darstellte, wurde diese freigeisterische Richtung bei den Römern noch verstärkt und befestigt. Die Gebildeten unter denselben waren, der Mehrzahl nach, bald nach der Zeit des zweiten punischen Krieges der Religion ihrer Väter innerlich entfremdet; sie philosophirten und fügten sich nur mit Widerstreben oder Gleichgültigkeit der äußerlichen Beobachtung der religiösen Gebräuche. Es dauerte nicht lange, so wurde auch das Volk von dieser Gesinnung angesteckt.

Nichtsdestoweniger aber waren die höher Gebildeten, Priester, Staatsmänner und Philosophen, der Ansicht, es müsse das Volk in den Banden der Gewohnheit gehalten und in Sachen der Religion getäuscht werden. Der Kaiser Augustus trat als förmlicher Wiederhersteller des alten Glaubens, der zu zerfallen drohte, auf; die Restaurationsperiode begann: Zahl, Würde und Einkünfte der Priester wurden vermehrt, und die alte Götterwelt kam mit dem frisch aufgepußten religiösen Dienste scheinbar zu neuen Ehren. Das von Augustus eingeschlagene politisch-religiöse Regierungssystem wurde auch in der nächsten Zeit befolgt. Mit der allgemein herrschend werdenden Religionsmischerei ging Unglaube und Aberglaube Hand in Hand. Im römischen Reiche herrschten die Götterdienste aller Völker, nur Religion, innere wahre Religion war nirgends zu finden. Erst das junge Christenthum brachte diese wieder in die altgewordene Welt, um dieselbe zu verjüngen.

§. 120.

Der Religionscultus der alten Römer.

Der römische Staat war auf den Cultus gebaut und dieser die Hauptsache, die eigentliche Religion; die Vorstel. lungen der Götter und das innere Verhalten des Menschen

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