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hütete, erschien ihm eine Offenbarung des Herrn in Gestalt einer feurigen Flamme aus dem Busch, und der Herr ver kündigte sich ihm aus dem brennenden Busche als den Gott seiner Väter, der das Elend und die Noth seines Volkes in Aegypten gesehen und beschlossen habe, es zu befreien und aus dem Lande wegzuführen in das Land der Kanaaniter. Und um dieß auszuführen, habe er sich Mose erwählt, der zu den Kindern Israel gehen und ihnen verkünden solle, daß der Gott ihrer Väter ihn gesandt habe, deß Name Jehovah sei, d. h. ich werde sein, der ich sein werde.

So war in Mose's Geiste der Gedanke des Werkes ge= reift, zu dem er berufen war; die Rettung der Natio= nalität des Volkes hatte sich bei ihm auf das Innigste mit dem Nationalgotte verbunden, der durch ihn eine höhere Bedeutung erhielt, indem er als der Gott der Väter den fremden Unterdrückern und dem fremden Cultus entgegentrat. Und mit diesem Gedanken, dem Befreiungsplane, trat Mose zum zweitenmale hervor, aber dießmal nicht mehr in der Hiße der Jugend, sondern mit der besonnenen Klugheit des reifen, erfahrenen Mannes, und auch nicht mehr als einzelne Person, sondern im Namen und Beruf des Höchsten, was es für ein Volk gibt, im Namen seines Gottes.

§. 146.

Der Mosaismus, die Neligion Jehovah's.

Die Knechtschaft in Aegypten ist die historische Grundlage der ganzen Entwickelung des Judenthums, da nur durch diese geschichtliche Thatsache der nationale und religiöse Gegensatz und mit ihm das eigentliche Ferment der späteren Entwickelung der Jehovahreligion hervorgerufen worden war. Nicht ohne Grund ist darum auch in späterer Zeit für das Bewußtsein des hebräischen Volkes der Auszug aus Aegypten das Bild alles Heils, der höchsten Gnade gewesen.

Das Buch der Religion. I.

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Um seinem Volke die nationale Haltung zu geben, die ihren Unterdrückern sowohl, als auch den feindlichen Bewohnern des kanaanitischen Landes gegenüber nöthig war, mußte Mose den in ihrem ursprünglichen religiösen Bewußtsein liegenden Gegensaß gegen das Naturleben hervorziehen. Dieß war die Anschauung des Göttlichen als verzehrender Macht, welche er zu selbständiger Bedeutung und zu ihrer eigentlichen Consequenz erhob, wonach die Erhabenheit über die Natur zum Bewußtsein Gottes gehört und als Heiligkeit eine geistige Bedeutung erhielt. Damit verband sich im Bewußtsein Mose's noch die Beziehung Gottes auf das Volk, das er beherrsche und leite, so daß nun Jehovah als heiliger eifriger Nationalgott des Volkes vor dessen Anschauung gebracht wurde.

War nun Kijun - Moloch der Nationalgott der rohen Masse, Jehovah oder Javeh der des besseren Theiles, so wurde durch Mose für beide der lettere Name gebräuchlich und eben dadurch der Weg gebahnt, das natürliche Bewußtsein auf dem Boden der geistigen Anschauung zu erheben und allmälig den geschichtlich - volksthümlichen Ausgangspunkt von der sabäischen Naturreligion zur geistigfittlichen Bedeutung zu verklären, wodurch der Heilige Israel's zum rechtlich - sittlichen Leben des Bundesvolkes in Beziehung trat.

So ward der Nationalgott Jehovah von Mose an den Dienst des früheren Nationalgottes Kijun - Moloch geknüpft, aber mit der Abschaffung der dem letteren gebrachten Kinderopfer zugleich beim Volke das Bewußtsein seines wesentlichen Unterschiedes von Jehovah geweckt, dessen Wesen vorwaltend in den Begriff der Heiligkeit gesetzt wurde.

Als Gebote Jehovah's verkündigte Mose dem Volke das auf zwei steinerne Tafeln geschriebene Gefeß der zehn Gebote, deren Inhalt sich auf Einheit und allgemeine Anerkennung des Nationalgottes, auf die Scheu vor seiner heiligen Macht, die Heiligkeit des Eides und der Verträge, die Ehrfurcht vor Eltern und Alten, Keuschheit und Hei

lighaltung der Ehe, sowie die Sicherung des Lebens und Eigenthums Anderer bezog. Dieses Gesetz der zehn Gebote hatte als Aeußerung des Willens Jehovah's zugleich religiöse Bedeutung, galt als göttliche Offenbarung und Belehrung.

So war Mose unter den nomadischen Stämmen des Volkes Israel als prophetisches Organ Jehovah's aufgetreten, als Vermittler des Bundes zwischen dem Volke und seinem Nationalgott, wie er auch von den späteren Propheten gefaßt wurde (Hosea 12, 14. Jeremia 7, 25. 15, 1.) Er war ein geistiger Heros von weltgeschichtlicher Bedeutung, dessen Recht auf das unmittelbare Bewußtsein göttlicher Offenbarungen sich stüßte und in lebendigem Handeln, in praktischem Eingreifen in den gegenwärtigen Zustand seines Volkes, in einer für die Zukunft gesäeten Saat bestand.

Er zog unter den nomadischen Stämmen der Hebräer umher, Recht und Sitte ordnend, durch persönliche Autorität und geistiges Uebergewicht die Widerstrebenden fesselnd und einzelne bedeutsame Momente des Volkslebens benußend, um das Volk zu höherem religiös - sittlichem Leben zu gewinnen und zu verpflichten. So gewann er wenigstens den besseren Theil des Volkes, wenn auch die noch fortwährend dem rohen Naturdienst zugeneigte Masse ihm fremd blieb.

So war er es, der das Wort der Lösung für das im Volksbewußtsein schlummernde Räthsel der Offenbarung aussprach und seinem Volke die Bahn seiner zukünftigen Entwickelung vorzeichnete. Nicht als ein fertiges Ganzes erscheint das Resultat der mosaischen Wirksamkeit, sondern als Anfang und Ausgangspunkt einer höheren Entwicke lung; die religiösen Vorstellungen, die uns später im Volke Israel begegnen, waren nur im Keime im Mosaismus gegeben. Wie aber die spätere priesterliche Sage von Mose bis auf Samuel kein ähnliches Drgan kannte, so wurde auf Mose später die ganze durch seinen persönlichen Anstoß eröffnete Entwickelung als auf ihren Urheber und Träger

zurückgeführt, namentlich aber die spätere levitische Gesetzge bung, die das Resultat der religiösen Entwickelung Israel's bis zum Eril war, auf ihn als ihren Schöpfer übertragen.

§. 147.

Das religiöse Bewußtsein in der Nichterzeit.

Den allmäligen Uebergang aus dem unftäten Nomadenleben zu mehr geordneten rechtlichen und sittlichen Verhältnissen bahnte die Richterzeit an. Sie ist eine Periode des Werdens und gährenden Kampfes von ungeordneten staatlichen Verhältnissen. Mit der Erwerbung fester Wohnsize, womit diese Zeit beginnt, und der Gewöhnung an ein ansässiges Leben im eroberten Lande war auch die Ueberwindung des rohen nomadischen Naturlebens verbunden. Mit den allmäligen Eroberungen und Ansiedlungen der Hebräer im Lande Kanaan, die von den einzelnen Stämmen abgesondert und zu verschiedenen Zeiten vorgenommen wurden und deren Gelingen im Zusammenhange mit der Macht des Nationalgottes gedacht wurde, war eine theilweise Vermischung mit den bisherigen kanaanitischen Einwohnern verbunden. Von dieser Zeit an ist daher das Volk der Hebräer, genealogisch betrachtet, nicht mehr dasselbe, wie vorher, sondern ein Mischvolk verwandter semitischer Stämme.

Eine Mischung des Volksgeistes und der Volksreligion war die nothwendige Folge hiervon. Zudem schrieb auch die Masse des hebräischen Volkes den Göttern der kanaanitischen Völkerstämme wirkliches Dasein und Macht, als Landes- und Schußgöttern derselben, zu. Der Vorzug des einen oder anderen Nationalgottes konnte sich nur nach der Macht und dem Schuße, den er seinen Anhängern gegen die Feinde spendete, ermessen lassen. War nun das Volk Israel oder einzelne Stämme desselben im Kampfe mit den Landesbewohnern oder Nachbarvölkern nicht glücklich, so lag es nah, dieß so zu erklären, als ob sie von ihrem

Schußgott im Stiche gelassen worden wären und als ob jene mächtigere Götter hätten.

Hierzu kam noch der andere Umstand, daß der unter den kanaanitischen Völkerschaften verbreitete Cultus des phönizischen Baal und der Astarte, als Götter des zeugenden und empfangenden Naturlebens, auf den Genuß des sinnlichen Lebens hinwies und mit sinnlichen Ausschweisungen verbunden war, während dagegen Jehovah, im Sinne des mosaischen Geseßes, als ein strenges, verzehrendes Wesen, als ein eifriger und heiliger Gott galt.

Es war daher eine ganz natürliche Erscheinung, daß die große Mehrzahl des Volkes in dieser Periode zwischen dem Naturdienst des Baal und der Astarte und dem Jehovahcultus schwankte, der sich selber wiederum nur in einzelnen wenigen Beispielen in seiner Reinheit zeigte, meist mit fremdartigen Elementen vermischt, als chaldäischer Jehovahcultus auftrat. Schon die politischen Verhältnisse des Volkes im Richterzeitalter brachten es mit sich, daß das höhere geistige Princip der Jehovahreligion vorerst noch unter der Hülle niederer, natürlicher Elemente verborgen blieb.

An ein geordnetes, einheitliches Staatsleben war nicht zu denken; die einzelnen Stämme hatten ihre Aeltesten und Stammfürsten, ohne durch ein gemeinsames Band zusammengehalten zu sein. Unter den einzelnen Stämmen traten durch Noth gerufen einzelne ausgezeichnete Individuen auf, die sich zu Richtern, d. h. nach unserer Vorstellungsweise zu Diktatoren, aufwarfen, ohne für die Dauer eine festere Ordnung zu begründen, bis endlich am Schlusse dieses Zeitalters das Volk durch das Verlangen eines Königs den Grund zu einem mehr geordneten rechtlichen und sittlichen Leben legte, das sich auf ansässiges Dasein und Ackerbau stüßte, sowie auf die damit zusammenhängenden Vorstellungen von Grundbesit, Erbrecht und Privatrecht.

Das Bewußtsein der Richter war, wie in der Heldenzeit aller Völker, das Selbstgefühl roher Heldenkraft, das nur selten einer überwiegend religiös - sittlichen Grundstim

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