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nun ein ganz rohes, vorgefundenes Ding, ein Stück Holz, ein Knochen, ein Stück Papier, ein Klok, eine Feder, eine Scherbe, ein Stein, ein Lappen; oder ein elementarischer Gegenstand, ein Berg, Fluß, ein Gestirn u. s. w. Hierher gehören auch die sogenannten heiligen Steine bei verschiedenen alten Völkern, ebenso der schwarze Stein zu Mekka, der noch heut zutage die erste Neliquie der Kaaba der Muhammedaner ist. Das Imposante der ruhenden, bewegungslosen Masse ist das Charakteristische des Bergcultus.

Eine höhere Form ist schon der Thierfetischismus, der sich z. B. bei den ältesten Bewohnern Aegyptens findet, ehe dieselben in das Culturleben der Geschichte eingetreten waren. Der noch vorwaltend von der thierischen Begierde beherrschte Mensch findet im Thiergeist sein eignes Wesen in gegenständlichem Abbild wieder, und daraus erklärt es sich, wie das Bewußtsein dazu kommen konnte, das Thier zum Organ für die sinnliche Vorstellung des religiösen Wesens und innern Lebens zu machen, im Thier die Gottheit gegenwärtig zu verehren.

das

Noch höher stehen die ersten rohen und kindischen Versuche der Naturvölker, sich das Göttliche in menschlicher Gestalt oberflächlich vor die Anschauung zu bringen. Hierher gehört das durch Menschenhand roh geformte Idol, eigentliche Gößenbild, aus Thon gebildet oder aus Holz geschnißt, die mit Kleidern umhängte oder gemalte Puppe der Wilden. Es sind dieß die unförmlichen, monströsen Anfänge der religiösen Kunstsymbolik.

Zu seinem Idol oder Fetisch verhält sich das religiöse Bewußtsein in gläubiger Weise; es schaut und verehrt darin die schüßende, wohlthätige Naturmacht als gegenwärtig und wirksam. Indem der Fetischdiener und Gößendiener sich zu dem Idol oder Fetisch eine bestimmte Beziehung gibt, kommt ihm dabei der Zusammenhang des menschlichen Willens und Bewußtseins mit der allgemeinen Naturnothwendigkeit, wenn auch in phantastischer und roher Weise, zur ahnungsvollen unbestimmten Empfindung; der einzelne Wille und die all

gemeine Macht der Naturnothwendigkeit werden als eins angeschaut.

Und diese Einheit auch in die erscheinende Wirklichkeit überzuführen, dieselbe zur unmittelbaren That werden zu lassen, dieß ist das eigentliche Ziel und die innerste Tendenz des ganzen Cultus in der Religion der Wilden; aus dem Gefühle dieser Einheit erklärt sich das ganze religiöse Thun der Naturvölker, und in dem Glauben an diese Einheit liegt dasjenige, was dem Aberglauben dieser Völker doch die Bedeutung und den Werth der Religion erhält.

§. 25.

Das Traumleben der Wilden.

Die Ahnung des wesentlichen Zusammenhanges zwischen dem Willen des Subjectes und dem in der Natur_waltenden allgemeinen Willen, und die Gewißheit von der ursprünglichen Einheit von Freiheit und Nothwendigkeit geht dem Geist der Wilden besonders in der Betrachtung des Traumes auf, welcher im religiösen Leben derselben eine bedeutende Stellung einnimmt.

Im wachenden Zustande dreht sich Alles beim Naturmenschen um die Begierde und ihre Befriedigung, auf welche all sein Dichten und Denken gerichtet ist. Im Schlafe zieht sich nun das Bewußtsein in seinen geistigen Lebensgrund, in die Einheit des bloßen Selbstgefühles, zurück, und der Geist vermag sich nicht von der unbewußten Thätigkeit der Phantasie und Vorstellung, die sich im Traume kundgibt, zu unterscheiden.

Es fällt dem Bewußtsein der Unterschied auf, der zwischen dem wachenden und träumenden Zustande stattfindet. Weil aber im Vergleich zu dem taghellen Leben des Bewußtseins das Traumleben des Geistes nach dem Erwachen auf die Erinnerung den Eindruck des Geheimnißvollen und Räthselhaften macht; so kommt es, daß der Geist des Wilden, der noch nicht auf der Stufe der Bildung steht, um Das Buch der Religion. I.

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das Licht des Bewußtseins höher zu achten, als die Nacht des träumenden Geistes, das im Traume stattfindende Weben des Geistes in seinem eignen dunkeln Naturgrunde als die Offenbarung einer fremden, höheren Macht betrachtet, deren Willen sich der Wille des Subjectes unterwerfen müsse.

Freilich erscheint sich der Mensch selbst im Traume; seine Begierden, seine Umgebungen, seine Erlebnisse, sein Thun und Lassen bildet die bleibenden Grundlinien auch für die Traumvorstellungen. Aber, weil der Thätigkeit des Geistes im Traume das begleitende Bewußtsein und Selbstbewußtsein abgeht, so meint der Naturmensch auch die Vorgänge des Traumes nicht als sein Thun ansehen zu dürfen, wie sie in Wahrheit auch nicht sein Thun als des seiner selbst Bewußten, sondern das unwillkürliche Thun des in ihm waltenden Naturgeistes sind. In dem Walten der Naturmacht sieht aber überhaupt der Wilde die Offenbarung einer fremden und höheren Macht.

Der Wilde stellt sich vor, die Seele wandere während des Schlafes aus dem Leibe zu anderen Gegenständen und Orten aus und bringe das Bewußtsein davon mit zurück, oder der Genius der Dinge kehre in die Seele des Träumenden ein und erfülle dieselbe mit der Vorstellung der Dinge. Immer aber gilt der Traum als die Offenbarung einer dunkeln Macht, deren Willen und Gebot der aus dem Traum Erwachte ausführen müsse.

Der Wilde strebt Alles, was ihm im Traume vorkommt, was er darin vernimmt, in sein taghelles Leben hinein zu verflechten und dadurch in's Bewußtsein zu erheben. Hat der Mensch im Traum eine Sache gesehen, so sucht er sich sofort in deren Besitz zu sehen; hat ihn im Traume Jemand um etwas gebeten, so schlägt es der Erwachte gewiß nicht ab; glaubt er im Traum die Frau eines Andern genossen zu haben, so wird deren Genuß dem Wa chenden gewiß nicht verweigert; träumt es ihm, er sei vom Feinde gefangen oder verwundet worden, so läßt er sich, nachdem er erwacht ist, von seinen Freunden gefangen

nehmen oder verwunden, damit die wirkliche Erfüllung des Traumes ihm erspart bleiben möchte.

Ist jedoch der Inhalt des Traumes von der Art, daß die wirkliche Erfüllung desselben dem, der ihn gehabt, Verderben oder Tod drohen würde, so sucht man durch Nachbildung des geforderten Gegenstandes oder durch Nachahmung der geträumten Handlung die Macht der Nothwendigkeit zu täuschen und das wirkliche Eintreffen des Traumes zu verhindern.

Durch Träume, denen eine gehörige Vorbereitung durch Einsamkeit, Fasten und Enthaltsamkeit vorausgegangen ist, glauben die Irokesen in den Besitz von Zaubermitteln kommen zu können, indem sie den ersten besten Gegenstand, der ihnen im Traum vorkommt, als den vom Genius ihnen kundgegebenen zauberkräftigen Gegenstand ansehen und benutzen.

§. 26.

Der Geisterglaube der Wilden.

Die Ansicht, welche die Wilden von der Seele als von einem einzelnen Dinge haben, das sich von dem Leibe trennen und für sich fortexistiren könne, hat nicht bloß in ihrer Vorstellung vom Traumleben sich geltend gemacht, sondern noch weiter ihr Bewußtsein beherrscht. Auch nach dem Lode des Leibes lebt die Seele des Menschen noch fort, sie wird nur aus dem sichtbaren Diesseits der Wirklichkeit in das geheimnißvolle Dunkel des Jenseits versett.

Dieses Jenseits ist nun aber einmal ein solches, welches ganz als das Abbild des diesseitigen Menschenlebens, freilich nur in unbestimmten, zerfließenden Umrissen vorgestellt, erscheint. In diesem ihrem jenseitigen Aufenthalt sehen die Todten ihr irdisches Leben ganz in derselben Weise, wie vor ihrem Scheiden, fort; sie haben ganz dieselben Bedürfnisse, dieselben Beschäftigungen, dieselben Verhältnisse, wie im Diesseits, nur an einem anderen Orte.

Aus diesem jenseitigen Dasein kehren aber die abgeschiedenen Seelen zugleich in's Diesseits zurück; sie fahren in die Körper der Lebendigen, sowohl der Thiere, als der Menschen; sie sind nach dem Genusse der diesseitigen Welt begierig, trachten danach, das frische Lebensblut der diesseitigen Menschen zu trinken. Außerdem sind sie theils durch ihre Thaten, die sie während ihres Lebens gethan ha= ben, theils durch die Erinnerung der Ueberlebenden an das Diesseits und die diesseitige Menschenwelt gebunden. Ist der Todte durch einen Anderen umgebracht worden, so er regt derselbe aus dem Jenseits beständig sein Andenken, namentlich in Träumen, damit seine Angehörigen seinen Tod rächen sollen.

Das Jenseits, in welchem die Seelen der Verstorbenen ihren Aufenthalt haben, ist endlich auch wieder ganz als Diesseits und als nächste Umgebung der Ueberlebenden vorgestellt, aber als ein vom Menschenleben doch unterschiede ner Aufenthalt, nämlich das Reich des Naturlebens. Sie schweben als Gespenster des Nachts durch die Luft und über die Fluren, über die Wüsten, durch die Wälder; fie hausen in Klüften und Abgründen, die sich zu den Ueberlebenden feindselig verhalten, ihnen zu schaden trachten, Mißwachs, Seuchen und andere Plagen verursachen. So lebt der Mensch nach dem Tode als Gespenst fort, und das Reich der abgeschiedenen Seelen ist die dem Bewußtsein der Wilden als eine fremde, düstre Welt gegenüberstehende Welt des Naturlebens.

Der dieser untersten Religionsstufe eignende und von ihr auch in die höheren Religionsformen zum Theil mit heraufgenommene Geister- und Gespensterglaube ist durch die unheimliche Erinnerung an die Seelen der Verstorbenen getragen. Die Geister der Todten (sagt Feuerbach sehr richtig) sind nichts Anderes, als die aus der Erinnerung sich nicht verwischenden Vorstellungen und Bilder der Todten, die einst wirklichen Wesen als vorgestellte Wesen, die aber dem religiösen, d. h. ungebildeten, zwischen dem Ge

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