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sein Meister ist, der ihn lehrt und leitet, so daß er das Rechte thut. Nur wer durch Christi Geist und Leben be freit ist, mag frei vom Geset heißen, aber frei im Gehorsam; die wahre Freiheit hat ihren Grund in Gott und in der Einigung mit ihm.

Dieses freie geistige Leben der Liebe ist dann das wahre Sein; da hat und sicht und will man Gott in allen Dingen. Und wer der Selbstsucht entsagt, daß er sich in Gott finde, dem sind seine Sünden vergeben, und er steigt aus der Hölle in den Himmel. Da sind alle Willen Ein vollkommener Wille, da erkennt und liebt ein Jeglicher Alles in Einem und Eines in Allem, und ist er göttlich oder vergottet, mit dem ewigen Licht durchleuchtet, entzündet und erbrannt in der ewigen Liebe.

Sechstes Kapitel.

Die Größe und die Schuld des mittelalterlichen Kirchenthums.

Die päpstliche Hierarchie

§. 49.

Gregor VII. und Innocenz III. Die Erwerbung eines eigenthümlichen Grundbesiges hatte die Macht des römischen Bischofs zuerst fester begründet; die kirchliche Ueberlieferung war der geistige Hintergrund, auf welchem die Hoheit des römischen Bischofs ruhte. Alle Institutionen knüpfte die römische Kirche an die Vergangenheit an, indem sie alles Neue für ein schon in der alten Kirche und Urgemeinde Dagewesenes und dort Vorgebildetes er« klärte, die von ihr selbst gebildete Tradition wiederum als

ihre Stütze anwendete. So mußte denn der Apostel Petrus als der Apostelfürst erscheinen, er mußte in Rom der erste Bischof gewesen sein, damit die römische Kirche ihre Ansprüche auf den Primat oder Vorrang vor den übrigen Kirchen auf die Autorität des Petrus und damit auf die Einseßung und Stiftung Christi selbst stüßen konnte. Man gewöhnte sich allmälig daran, die römischen Bischöfe als Nachfolger Petri, als Stellvertreter Christi anzusehen; der römische Bischof war zum Papst, d. h. zum Vater (Papa) der Christenheit geworden. Im Kampfe mit den jungen Staaten des Abendlandes hat die römische Kirche diese ihre Ansprüche durchgescht, ihre geschichtliche Größe und Blüthe erreicht.

Das sogenannte kanonische Recht bildet die positive Grundlage der päpstlichen Macht und Autorität. Es war hervorgegangen aus den verschiedenen, von römischen Bischöfen oder von Kirchenversammlungen ausgegangenen rechtlichen Bestimmungen und kirchlichen Verordnungen; dazu kamen alle Ansprüche, die von Päpsten irgend einmal ausgesprochen und geltend gemacht, wenn auch nicht immer wirklich durchgesetzt worden waren. Alles dieß wurde im neunten Jahrhundert zusammengestellt und kühn als ein allgemein anerkanntes göttliches Recht aus dem Munde des kirchlichen Alterthums verkündigt, in den da mals bekannt gewordenen sogenannten Dekretalen Isidor's. Hier war das System der päpstlichen Herrschaft, worauf der Drang des kirchlichen Zeitgeistes gerichtet war, als schon vollendete Thatsache ausgesprochen. Auf dieser Grundlage bildete sich das kanonische, d. h. päpstliche, Recht mehr und mehr zu einem festen, consequenten System aus, dessen erster Grundsaß die Souveränetät des römischen Bischofs, und dessen Consequenz die Idee der Kirche als eines vom weltlichen Staat unabhängigen, in sich geschlosse= nen und fest gegliederten Organismus, als geistlichen oder kirchlichen Staates, mit Einem Worte: der Begriff der Hierarchie war.

Den Gedanken einer solchen absolut äußeren Selbstän digkeit der Kirche hat zuerst gefaßt und durchzuführen versucht Gregor VII. Hildebrand (wie dieser Papst vor seiner Erhebung zum Papste hieß) war der Sohn eines Zimmermanns in Saona und wurde von seinem mütterli chen Oheim, dem Abte eines römischen Klosters, zum geistlichen Stande erzogen. Im Kloster Clugny erwarb sich Hildebrand durch die strenge Diät seines Lebenswandels die Zuneigung des Abtes, wurde Prior des Klosters, sammelte sich auf Reisen Menschenkenntniß. Im Jahre 1049 kam er mit dem damaligen Papst Leo IX. nach Rom und wurde bald, als Subdiakonus der römischen Kirche, die bewegende Seele der Handlungen Leo's. Auch unter den folgenden Päpsten Nikolaus II. und Alexander II. leitete Hildebrand als Kardinal, Archidiakonus und Kanzler des römischen Stuhles die Angelegenheiten der Kirche.

Hildebrand's Streben war, jede Einwirkung des deutschen Königs auf die Besetzung des römischen Stuhles zu vernichten; durch die Wahlordnung des Papstes Nikolaus II., welche ein Werk Hildebrand's war, wurde der Papst neben den römischen König gestellt. Der nächste Schritt, den Hilde brand vor Augen behielt, war der, daß die Kaiserwürde von der Prüfung und Willkür des Papstes abhängig und der Papst über den Kaiser erhoben würde. Der lettere besaß in Deutschland das Recht der Belehnung der Bischöfe mit Ring und mit Stab; dieses sollte ihm genommen werden, und überhaupt alle christlichen Fürsten sollten ihre Kronen nur als Lehnen vom päpstlichen Stuhle erhalten. Dieß war Hildebrand's Plan.

Es war in Rom kein Geheimniß, daß Hildebrand bisher unter dem Namen der Päpste Papst gewesen war. Als er daher nach Alexander's Lode mit dessen Leichenbe gängnisse beschäftigt war, wurde er unter großem Zulauf des Volkes und der Geistlichen zum Papst ausgerufen und trog seines Widerstrebens auf den päpstlichen Stuhl gesegt. Erst nachträglich wurde dem unregelmäßigen Vorgang durch

die Wahl der Kardinäle Gültigkeit verliehen und Hildebrand nannte sich Gregor VII.

Seinen Plan, die Kirche frei zu machen von aller weltlichen Macht, suchte Gregor durch die Einführung des Cölibats oder der Ehelosigkeit der Geistlichen zu erreichen, wodurch dieselben aller Banden, die sie an den Staat und ihr Volk knüpften, frei und ledig wurden. Ebenso erließ er auf einer Synode (1075) eine Verordnung, daß Niemand für einen Abt oder Bischof gehalten werden solle, der ferner ein Bisthum oder eine Abtei von weltlicher Hand annehmen würde. Die Bischöfe sollten von allen Verpflichtungen gegen ihre weltlichen Lehensleute entbunden sein. Der Kampf des Papstes mit dem Kaiser um die Souveränetät dauerte noch Jahrhunderte lang fort und er füllte vorzüglich das Zeitalter der Hohenstaufen, da dieses edle Geschlecht die Idee der Kaisermacht ebenso stolz und hochsinnig faßte, als Gregor den Gedanken des Papstthums ergriffen hatte.

Das Zeitalter des Papstes Innocenz III. (1198-1216) sah die römische Hierarchie auf ihrem Höhepunkt. Dieser hieß ursprünglich Lothar, stammte aus dem in Anagni und Segni begüterten gräflichen Hause der Conti und war im Jahre 1160 oder 61 geboren. In Rom, Paris, der Lehrerin der Welt, und Bologna, der Lehrerin des römischen. und kanonischen Rechts, hatte er seine Ausbildung erhalten und war, ausgerüstet mit dem größten Reichthume von Kenntnissen, namentlich des kirchlichen Rechtes, nach Rom zurückgekehrt, wo er bald in der Nähe des Oberhauptes der Kirche seinen Wirkungskreis fand und bereits im dreiBigsten Lebensjahre Kardinal geworden war.

Der mit ausgezeichneten Geistesanlagen, glänzendem Scharfblick, reicher Bildung und seltener Gelehrsamkeit ausgerüstete Mann schrieb damals ein Buch: „Ueber das Elend des menschlichen Lebens oder von der Verachtung der Welt", worin er das geistige und leibliche Elend der Menschheit mit starken Zügen schilderte, die Welt als einen

Ort der Verbannung für den Guten, den Leib als einen Kerker betrachtete. Das Oberhaupt der Kirche galt Lothar für das höchste Werkzeug zur Begründung des Wohlseins der Menschheit; der Papst (schreibt er) ist das Salz der Erde; wer möchte ihn hinauswerfen und zertreten? Doch mache er sich kein Blendwerk aus seiner Hoheit und Ehre. Je weniger er von Menschen kann gerichtet werden, desto ernster wird Gott ihn richten. Es sehe der Hirte der Kirche vor sich, daß er nicht den Schlüssel der Gewalt ohne den Schlüssel der Weisheit führe!"

Fast einstimmig ward Lothar (1198) zum Papst ge= wählt, als welcher er sich Innocenz III. nannte. Der Ge= danke seines Lebens, der ihn groß machte, war die Begründung der Oberhoheit der Kirche über die Fürsten. Dazu fand sein gewaltiger, thatkräftig schöpferischer Geist die Mittel in vier Stücken: 1) in der Gründung eines unabhängigen, selbständigen Kirchenstaates; 2) in der Bildung eines stehenden päpstlichen Heeres von Geistlichen, der Mönchsorden; 3) in der Feststellung der Lehren und Gebräuche der römisch-katholischen Religion; 4) in der Begründung von Gerichtshöfen zur Erhaltung der Reinheit des Einen katholischen Glaubens.

Um sogleich nach seiner Weihe souveräner Fürst zu Rom zu werden, zwang er den kaiserlichen Präfecten der Stadt zum Huldigungseid, ließ sich vom Volke den Eid der Treue und des Gehorsams schwören, gewöhnte die ade: ligen Lehnträger in der Umgegend an Gehorsam und dehnte das Gebiet des Kirchenstaates aus. Noch im ersten Jahre seiner Regierung ließ er einen Kreuzzug predigen, der mit Gründung eines lateinischen Kaiserthums in Konstantinopel (1204) durch die Kreuzfahrer endigte. Die Leidenschaften und Lüfte der Könige Europa's, ihr Zwiespalt, Vortheil oder Despotismus dienten Innocenz, um die Herrschaft des Papstes zu vermehren.

Eine große Verbreitung gewannen damals im südlichen Europa die Keßereien der gegen die römische Hierarchie feind

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