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einst zwchen Ben Bekennern der katholischen und denen der evangelischen Kirche in hohem Grade herrschte, und das Vorurtheil, auf dem sie beruhte, zwar sehr vermindert, aber noch nicht gänzlich verschwunden. Daß jedoch der Geist christlicher Duldung, Verträglichkeit und Liebe seit der Erscheinung des Toleranz-Patentes, besonders in den größeren Städten, Riefenfortschritte gemacht habe, ist gewiß, und liegt jedem aufmerksamen Beobachter klar vor Augen. Wenn vor etwa drenßig Jahren sehr viele katholische Familien es kaum über ihr Gewissen erhalten konnten, in die eheliche Verbindung eines Kindes mit einem Evangelischen zu willis gen: so sind von den 400 Ehen, die in der legten Zeit jähr lich in den zwey evangelischen Bethhäusern zu Wien von der Kanzel verkündigt wurden, vielleicht nicht 30 bis 40 rein-protestantisch, die übrigen alle gemischt gewesen; welche Erscheinung übrigens ihre gute, aber auch ihreüble Seite hat. Die protestantischen Familien genießen nach allen Seiten hin viel Achtung, und die meisten stehen mit Katholischen in der herzlichsten Verbindung und in einem eben so zutrauungsvollen, als mannigfaltigen Verkehr. Während meiner zwölfjährigen ämtlichen Wirksamkeit als Prediger der evangelischen Gemeinde A. E. in Wien, und meiner eben so langen Umtirung als geistlicher Rath des Consistoriums habe ich vielfältige Gelegenheit gehabt, mich von dem glücklichen und raschen Fortschreiten des nicht genug zu rühmenden Geistes der Toleranz zu überzeugen, und ich würde in Verlegenheit ge= rathen, wenn ich die Frage beantworten sollte: ob ich wäh rend meines Aufenthaltes in der Hauptstadt von Protestanten oder von Katholiken mehr Gefälligkeit und Beweise dankbarer Liebe erhalten habe. Weichen die künftigen Regenten und Staatsbehörden Desterreichs von den weisen Grundsägen nicht ab, die seit Joseph dem 3 weyten bis auf die fen Augenblick hinsichtlich der Behandlung der deutscherbländischen Nicht-Katholiken befolgt wurden — und man

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hat Ursache, dieß zu hoffen so werden die, die nach dreyBig Jahren leben, die hohe Freude genießen, zwar keine förmliche Vereinigung aller christlichen Kirchen, die noch nicht so bald zu hoffen ist, wohl aber unter den verschiedenen Glaubensgenossen eine ziemlich allgemeine Einigkeit im Geist und in der Liebe zu erblicken, die für das Herz höchst wohlthuend seyn wird. Was tausend und abermahl tausend Einsichtsvolle schon jezt mit dem Apostel Petrus sagen, wird dann vielleicht unter allen Christen das Losungswort feyn: »Nun erfahren wir mit der Wahrheit, »daß Gott die Person nicht ansieht, sondern » in allerley Volk, wer ihr fürchtet und recht thut, der ist ihm angenehm!«

Schon oft habe ich die beschwerende Aeußerung vernom men, daß die Oesterreichischen Protestanten ihre Kirchenund Schulanstalten selbst erhalten müßten, und daß der Staat für dieselben nichts thue. Allerdings ist die Erhaltung der gedachten Anstalten für die evangel. Gemeinden eine beschwerliche Laft; aber abgesehen davon, daß sie von denselben die größten Vortheile ziehen, und es sehr natürlich isì, daß sie sich dieses auch etwas kosten lassen, so muß hier zur Berichtigung irriger Vorstellungen bemerkt werden, daß die Erhaltung selbst der katholischen Kirchen- und Bildungsanstalten größtentheils an vorhandene Fouds gewiesen ist, welche jenen Anstalten angehören und, streng genommen, nicht als Aerarial-Fonds, im engen Sinne, zu betrachten sind, und daß für die deutsch-erbländischen Protestanteit von Seite des Staates allerdings so manches auch in pecuniärer Hinsicht geschieht. Die beyden k. k. evangelischen Consistorien in Wien werden als landesfürstliche Behörden behandelt; sie genießen, so wie auch die Superinten= denturen und Seniorate, bey ihrer officiellen Correspondenz die Poffreyheit; ihre Mitglieder werden aus dem allerhöchs Aten Aerario befoldet, und nehmen an allen Emolumente

welche den übrigen Staatsbeamten zufließen, gleichen Untheil, dessen sich die Mitglieder der katholischen bischöflichen und erzbischöflichen Consistorien nicht zu erfreuen haben; eben so beziehen sämmtliche ihnen unterstehende Superinten denten und Senioren einigen Gehalt aus den Staatscassen; mehrere evangel. Pastorate in den Deutschen Provinzen find zum Theil von dem Aerario dotirt; die Witwen der Consistorial Räthe haben Ansprüche auf eine Pension aus dem Staatsschaze, und auch mehrern Witwen von Superintendenten und Senioren hat die Huld des Kaisers bisher milde Gnadengaben und für ihre Kinder eine angemessene Provision bewilligt. Zur Erhaltung der lateinischen Schule in Teschen, der einzigen Anstalt dieser Art in den Deutschen Provinzen, deren Erweiterung zu einem theologischen Gymnasium zwar beschlossen, aber bisher, meist aus Mangel an hinreichendem Fond, noch nicht recht thunlich gewefen ist, trägt das höchste Aerarium jährlich 1200 Gulden bey, und mehrere Mitglieder der Consistorien und der deutscherbländischen evangel., der adeligen Gerichtsbarkeit unterstehenden, Geistlichkeit haben bereits bey verschiedenen Gelegenheiten, auch hinsichtlich äußerer Emolumente, von Seite des Monarchen Beweise von besonderer Huld und Gnade erhalten.

Der Vermehrung der evangel. Gemeinden in den Deuts schen Erblanden werden nicht leicht Hindernisse in den Weg gelegt, und es ist bereits wiederhohlt auch da, wo die normalmäßige Anzahl von 500 Seelen nicht vorhanden war, die Gründung protestant. Pastorate höchsten Orts bewilligt worden. So ist erst vor kurzem noch die höchste Anerkennung der kleinen evangel. Gemeinde zu Venedig erfolgt, und derselben unter andern gestattet worden, bey gemischten Ehen, wenn der Bräutigam protestantisch ist, nach vollzogner Trauung in der katholischen Kirche die Trauungs-Ceremonie auch in dem Bethhause nach dem evang. Ritus vornehmen zu lassen.

Das evang. Volks-Schulwesen in den Deutschen Staaten hat zwar immerfort mit ökonomischen Verlegenheiten zu käme pfen, zeichnet sich aber bey alle dem durch viel Gutes aus. Die Oberaufsicht über dasselbe, welche im Jahre 1806 den katholischen Dechanten aufgetragen worden war, ist, zur Vermeidung unangenehmer Mißhelligkeiten und Reibungen, auf dießfälliges Einschreiten der protestant. Consistorien, von Or. Majestät im Jahre 1808 den katholischen Decanaten abgenommen, und den Kreisämtern übergeben worden.

Was ich bisber über den Zustand der Protestanten in den f. k. Deutschen Erbstaaten bemerkt habe, gründet sich auf eine genauere, ämtliche Kenntniß der Sache, und ist authentisch. Irgend jemanden dabey zu schmeicheln, konnte meine Absicht nicht seyn. Ich hänge von der Gunst oder Ungunst der Reichen, Großen und Mächtigen auf keine Weise ab, und ihnen öffentlich Lob zu spenden, das sie nicht verdienen, ist meinen Grundfäßen ganz entgegen.

Doch ich schreite nun zu dem eigentlichen Gegenstande dieser Denkschrift, zu der Beschreibung der Feyer des dritten Reformations-Jubiläums in den k. k. Deutschen Erblanden.

Nach dem Vorangegangenen darf nicht erst ausdrücklich bemerkt werden, daß, als die Feyer des gedachten Festes bey dem k. k. Consistorio A. C. zur Sprache kam, dieses sich in der günstigen Lage befand, offen und unumwunden höchsten Ortes auf diese Feyer mit der Hoffnung der allerhöchften Genehmigung seiner Änträge einrathen zu dürfen, und in seinen Entwürfen und Gebethen von dem Regenten und den betreffenden Staatsbehörden viel. Rühmliches fagen zu können, ohne seiner Ueberzeugung und der Wahrheit im geringsten nahe zu treten. Dem Verfasser dieser Denkschrift wurde, als Referenten in der Sache, das Vergnügen zu Theil, bey der Bearbeitung derselben keine Veranlassung zu finden, herbe Empfindungen aufzuregen, sondern sich vielmehr durch die obwaltenden Umstände berechtigt zu se

hen, nur die Gefühle der Freude und Ehrfurcht, so wie des Dankes und der Liebe von Seite seiner Glaubensgenossen in Anspruch zu nehmen.

Das collegialisch geprüfte Elaborat wurde sodann dem f. f. Consistorio helv. Conf. mit der Einladung mitgetheilt, sich zu erklären: ob es geneigt sey, die vorgeschlagene Feyer des Reformations-Jubiläums auch bey den reformirten Gemeinden der Deutschen Erblande anzuordnen, und ob es sich in diesem Falle in den dießfälligen Unträgen und Entwürfen dem k. k. Consistorio Augsb. Confession conformiren wolle? Als dasselbe sich zu beydem bereitwillig erklärte, wurde nun unterm 30. Juni 1817 von Seite beyder Consistorien ein ämtlicher Vortrag in der Sache an die hochlöbliche F. k. Böhmisch-Oesterreichische Hofkanzley erstattet, und von dieser die Sache gutächtlich höchsten Ortes vorgelegt; worauf durch folgendes hohe Hofdecret die Consistorial-Unträge und Entwürfe ohne die mindeste Beschränkung und Aenderung gut geheißen und genehmigt worden sind:

20076

2795.

Seine f. k. Majestät haben mittelst allerhöchster Entschließung vom 18. I. M. allergnädigst zu genehmigen geruht, daß von den Protestanten der Augsburgischen und Helvetischen Confession das dritte Secular-Fest der Reformation, und zwar vereint mit dem Toleranz-Feste, am 2. November d. J., als an einem Sonntage, feyerlich abgehalten, die zu diesem Ende vorgeschlagene Consistorial-Verfügung an die Superintendenten und Pastoren erlassen, und die dabey öffentlich zu verrichtenden Gebethe nach vorLäufig zu bewirkendem Imprimatur in Druck gelegt werden dürfen.

Welches den Consistorien auf ihr unterm 30 Juny 1. I. gemeinschaftlich gemachtes Einschreiten, Tessen

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