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Beylagen zu erforderlichem Gebrauche hierneben zu rückfolgen, mit dem Beysaze erwiedert wird, daß von dieser allerhöchsten Entschließung unter einem auch sämmtliche Länderstellen in Kenntniß gesezt werden. Wien den 26. August 1817.

Geißlern.

"

3. Ch. 3 weygelt.

Von Seite der k. k. Consistorien wurde nun an die denselben unterstehende Geistlichkeit folgendes Decret erlassen, demselben die vorgeschriebenen Gebethe beygefügt, und sämmtlichen Länderstellen der Deutschen Provinzen von beyden zwey Abdrücke zum Aufbewahren in ihren Archiven zugefandt.

Consistorial-Erlaß

an sämmtliche Superintendenten, · Senioren und Prediger der evangelischen Gemeinden Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses in Nieder- und Inner-Oesterreich, Desterreich ob der Enns, Böhmen', Galizien, Mahren und Schlesien, so wie in dem Illyrischer und Lombardisch Venetianischen Königreiche.

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Betreffend die Feyer des dritten Secular-Festes der Neformation.

Das auf den 31. October l. J. fallende dritte Secular-Fest der Reformation soll, mit allerhöchfter Genehmigung, auch von den evangelischen Gemeinden der sämmtlichen k. k. deutschen Erblande feyerlich begangen werden; und diese k. k. Confiftorien Augsb. und Helv. Confession haben auf dießfälliges Einschreiten, laut bohen Hofdecrets vom 26. August 1. J., von Sr. Majestät die allergnädigste Bewilligung erhalten', in Beziehung auf die Feyer dieses Festes weck dienliche Verfügungen zu treffen. Es wird dem gemäß hiermit Folgendes in der Sache angeordnet:

Das am 13. October zu feyernde Toleranz-Fest wird dieß Maht auf den Tag verlegt, an welchem das Reformations-Jubiläum ge

fevert werden soll, und demnach mit dem legteren vereinigt, wel Hes den Gemeinden zur rechten Zeit anzuzeigen ist.

Da der 31. October auf einen Arbeitstag fällt, so ist für zweckmäßig erachtet worden, die Feyer des Secular-Festes der Res formation auf den zunächst darauf folgenden Sonntag, nähmlich auf den 2. November, fest zu feßen.

Einen Sonntag vorher, nähmlich am 26. October, hat jeder Prediger seiner Gemeinde von der Kanzel die bevorstehende Feyer des gedachten Festes anzukündigen, und dabey ausdrücklich zu bemerken, daß dieselbe höchsten Ortes gestattet worden, und daß Dieß als ein neuer Beweis von der huldvollen, gnädigen Gesinnung Seiner Majestät gegen Allerhöchft- Ihre protestantischen Unterthanen zu betrachten sey, daß man aber auch daher um so mehr erwarte, die Feyer dieses Festes werde überall auf eine würdige, dem Geißte des Christenthums, der ein Geißt der Duldung und der Liebe ist, angemessene Weise vor sich gehen.

Da am 1. November ein Festtag einfällt, so werden sämmtliche Prediger ihre Gemeinden durch eine kurze Betrachtung auf Die Feyer des folgenden Tages zweckmäßig vorbereiten, und mit der Schuljugend eine Katechisation über den chriftlichen Glauben. balten.

Am 2. November, als am Tage des Secular-Festes, haben, wo es thunlich ist, die Kirchenvorsteher zur Seite des Altares auf besondern Sigen, und vor demselben, wenn es der Raum geftattet, die Schuljugend Plaß zu nehmen. Der Gottesdienst beginnt mit dem Liede: » Allein Gott in der Höh' sey Ehr!« Während des lets ten Verses tritt der Prediger vor den Altar, verrichtet das beyge= fügte Gebeth, wendet sich dann an die Gemeinde, liest einen Abschnitt aus der Bibel, und zwar Psalm C., vor, und sucht durch eine kurze, herzliche Anrede an jene die Andacht derselben zu beleben und zu erhöhen. Nach Absingung eines passenden Hauptliedes ftimmt die Gemeinde das Lied an: »Wir glauben all' an einen Gott!« 2c.

Während des lehten Verses dieses Liedes betritt der Prediger die Kanzel, und hält einen Religions Vortrag über Pfalm CXXVI, 3. »Der Herr hat Großes an uns gethan; deß find wir fröhlich.« Es wird dem Kanzelredner dabey nicht an Gelegenheit fehlen, auf die vorzügliche Sorgfalt, mit welcher Gott immerfort für Wahrheit und Sittlichkeit wacht, auf die wohlthätigen Zwecke, die er auch durch die merkwürdige Begebenheit, an die das Fest erinnert, erreichen wollte, auf die vieler Gelegenheiten,

welche er den Bekennern der evangelischen Kirche zu ihrer Bil. dung und Veredlung schenkt, und auf die daraus für sïè entspringenden Pflichten aufmerksam zu machen; sic zu erinnern, daß der Geist des Protestantismus Achtung der Gewissens-Freyheit und mithin auch ein duldsames und liebreiches Verhalten gegen fremde Glaubensgenossen empfehle und verlange; sie auf einen der von der protestantischen Kirche anerkannten Grundsäße hinzuweisen, den nähnlich: daß das Oberhaupt des Staates zugleich auch als Oberhaupt der Kirche zu betrachten sey, und daß ihm in jeder Hinsicht die tiefste Ehrfurcht und der willigste Gehorsam gebühre; ihnen endlich insbesondere in Erinnerung zu bringen, wie sehr die Lage der hierländischen Protestanten besonders seit Joseph II., unvergeßlichen Andenkens, sich zu ihrem Vortheile geändert, welch' einen hohen Schuß die evangelische Kirche auch unter der glorreichen Regierung unsers erhabenen Monarchen, Franz L., so wie von Seiten der höchsten und hohen Staatsbehörden fortwährend genossen, und wie viele Ursache jeder evangelische Christ in diesen Ländern habe, seinem so gnädig gesinnten Landesherrn mit Ehrfurcht, Liebe und Dank zugethan zu seyn, und alle seine, auf das Wohl seiner Völker abzweckenden Unternehmungen und Anordnungen mit patriotischem Eifer zu unterstüßen, zu befördern und firenge zu beobachten. Nach Beendigung der Rede wird der Prediger knieend das beygefügte Gebeth mit fromnter Andacht verrichten. Am Ende desselben erheben sich Prediger und Gemein, und stimmen den Lobgefang: »Herr Gott dich loben wir!« ufi, während dessen die ganze Gemeinde steht. Mit dem Vater unser und cinem Segensspruche wird der Beschluß gemacht. Da, wo auch des Nachmittags eine Predigt gehalten werden sollte, wird der Redner zum Terte die Worte Matthäi V, 16. wählen: »Lasset euer Licht leuchten vor den Leuten, daß sie eure guten Werke sehen, und euren Vater im Himmel preifen,« und seine Zuhörer besonders dazu ermuntern, durch einen tadellosen, rechtschaffenen Lebenswandel, durch werkthätige Liebe gegen andere, und durch eine warme Theilnahme an ihren Religions- und Schulanstalten des Nahmens evangelischer Christen immer würdig zu seyn. Am 1. und 2. November, oder doch an Eirem dieser Tage, soll außer dem in allen Gemeinden Beichte und Communion gehalten, und an dem Hauptfeste, wo es nur im mer thunlich ist, auch getauft und getraut werden.

Außerkirchliche, geräuschvolle und tie Rube anderer Glaubensgenossen störende Feyerlichkeiten werden nicht gestattet. Dafür

feyert werden soll, und demnach mit dem leßteren vereinigt, wel Hes den Gemeinden zur rechten Zeit anzuzeigen ist.

Da der 31. October auf einen Arbeitstag fällt, so ist für zweckmäßig erachtet worden, die Feyer des Secular-Festes der Reformation auf den zunächst darauf folgenden Sonntag, nähmlich auf den 2. November, fest zu feßen.

Einen Sonntag vorher, nähmlich am 26. October, hat jeder Prediger seiner Gemeinde von der Kanzel die bevorstehende Fever des gedachten Feftes anzukündigen, und dabey ausdrücklich zu bemerken, daß dieselbe höchsten Ortes gestattet worden, und daß Dieß als ein neuer Beweis von der huldvollen, gnädigen Gesinnung Seiner Majestät gegen Allerhöchft- Ihre protestantischen Unterthanen zu betrachten sey, daß man aber auch daher um so mehr erwarte, die Feyer dieses Festes werde überall auf eine würdige, dem Geiste des Christenthums, der ein Geist der Duldung und der Liebe ist, angemessene Weise vor sich gehen.

Da am 1. November ein Festtag einfällt, so werden sämmtliche Prediger ihre Gemeinden durch eine kurze Betrachtung auf Die Feyer des folgenden Tages zweckmäßig vorbereiten, und mit der Schuljugend eine Katechisation über den chriftlichen Glauben halten.

Am 2. November, als am Tage des Secular-Festes, haben, wo es thunlich ist, die Kirchenvorsteher zur Seite des Altares auf besondern Sigen, und vor demselben, wenn es der Raum gestat= tet, die Schuljugend Plaß`zu nehmen. Der Gottesdienst beginnt mit dem Liede: » Allein Gott in der Höh' sey Ehr!« Während des letz ten Verses tritt der Prediger vor den Altar, verrichtet das beygefügte Gebeth, wendet sich dann an die Gemeinde, liest einen Abschnitt aus der Bibel, und zwar Psalm C., vor, und sucht durch eine kurze, herzliche Anrede an jene die Andacht derselben zu beleben und zu erhöhen. Nach Absingung eines passenden Hauptliedes ftimmt die Gemeinde das Lied an: » Wir glauben all' an einen Gott!« 2c.

Während des leßten Verses dieses Liedes betritt der Prediger die Kanzel, und hält einen Religions:Vortrag über Pfalm CXXVI, 3. »Der Herr hat Großes an uns gethan; deß find wir fröhlich.« Es wird dem Kanzelredner dabey nicht an Gelegenheit fehlen, auf die vorzügliche Sorgfalt, mit welcher Gott immerfort für Wahrheit und Sittlichkeit wacht, auf die wohlthätigen Zwecke, die er auch durch die merkwürdige Begebenheit, an die das Fest erinnert, erreichen wollte, auf die vieler Gelegenheiten,

welche er den Bekennern der evangelischen Kirche zu ihrer Bil dung und Veredlung schenkt, und auf die daraus für sie entspringenden Pflichten aufmerksanı zu machen; sie zu erinnern, daß der Geist des Protestantismus Achtung der Gewissens-Freyheit und mithin auch ein duldsames und liebreiches Verhalten gegen fremde Glaubensgenossen empfehle und verlange; sie auf cinen der von der protestantischen Kirche anerkannten Grundsäße hinzuweisen, den nähnlich: daß das Oberhaupt des Staates zugleich auch als Oberhaupt der Kirche zu betrachten sey, und daß ihm in jeder Hinsicht die tiefste Ehrfurcht und der willigste Gehorsam gebühre; ihnen endlich insbesondere in Erinnerung zu bringen, wie sehr die Lage der hierländischen Protestanten besonders seit Joseph II., unvergeßlichen Andenkens, sich zu ihrem Vortheile geändert, welch einen hohen Schuß die evangelische Kirche auch unter der glorreichen Regierung unsers erhabenen Monarchen, Franz L., so wie von Seiten der höchsten und hohen Staatsbehörden fortwährend genossen, und wie viele Ursache jeder evangelische Christ in diesen Ländern habe, seinem so gnädig gesinnten Landesherrn mit Ehrfurcht, Liebe und Dank zugethan zu seyn, und alle feine, auf das Wohl seiner Völker abzweckenden Unternehmungen und Anordnungen mit patriotischem Eifer zu unterstüßen, zu befördern und firenge zu Leobachten. Nach Beendigung der Nede wird der Prediger Enieend das beygefügte Gebeth mit fromnter Andacht verrichten. Am Ende desselben erhebèn sich Prediger und Gemein, und Stimmen den Lobgefang: »Herr Gott dich loben wir!« uf, während dessen die ganze Gemeinde steht. Mit dem Vater unser und cinem Segensspruche wird der Beschluß gemacht. Da, wo auch des Nachmittags eine Predigt gehalten werden sollte, wird der Redner zum Terte die Worte Matthäi V, 16. wählen: »Lasset euer Licht leuchten vor den Leuten, daß sie eure guten Werke sehen, und euren Vater im Himmel preisen,« und seine Zuhörer besonders dazü ermuntern, durch einen tadellosen, rechtschaffenen Lebenswandel, durch werkthätige Liebe gegen andere, und durch eine warme Theilnahme an ihren Religions- und Schulanstalten des Nahmens evangelischer Christen immer würdig zu seyn. Am 1. und 2. November, oder doch an Einem dieser Tage, soll außer dem in allen Gemeinden Beichte und Communion gehalten, und an dem Hauptfeste, wo es nur immer thunlich ist, auch getauft und getraut werden.

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Außerkirchliche, geräuschvolle und tie Rube anderer Glaubensgenossen störende Feyerlichkeiten werden nicht gestattet. Dafür

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