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hier öffentlich meinen herzlichsten Dank. Gern würde ich mich öfter, als geschehen ist, von der historisch liturgischen Beschreibung auf das eigentliche, innerste Wesen der festlichen Feyer hingewendet, und wenigstens das Vorzüglichste von dem mitgetheilt haben, was der Geist und das Herz so vieler trefflichen Männer und gewandten Kanzelredner bey dieser seltenen Gelegenheit gesprochen; aber dem guten Willen stand der enge Raum der Schrift und so. manche nicht leicht zu beseitigende Rücksicht und Schwierigkeit entgegen. Was jedoch in dieser Hinsicht unter den bey uns obwaltenden Umständen gethan werden kann, foll nachträglich in einer »Sammlung von Jubelpres digten, gehalten in den Oesterreichischen Ländern geschehen, und dieses ergänzende Seitenstück zu dem vorliegenden Werke soll noch im Laufe dieses Sommers erscheinen.

Auf allen, die Christum und sein Evangelium lieb ha, ben, ruhe der Segen Gottes, und jener Friede, den nicht die Welt, sondern ihr Erlöser gibt!

Wien, am Geburtstage des Kaisers,

den 12. Februar 1818.

Jakob Glaz.

I.

Feyer

des dritten Jubelfestes der Reformation

Es

in den f. k. Deutschen Erblanden.

8 war der 31. October 1517, da Doctor Martin Luther, Professor der Philosophie und Theologie an der Universität zu Wittenberg, in Sachsen, fünf und neunzig Theses, oder Säße, an die Schloßkirche der ges dachten Stadt anschlug, über welche eine akademische Disputation gehalten werden sollte. Diese Säße waren gegen den Unfug gerichtet, den ein Dominicaner - Mönchy, Jos hann Tezel, mit dem päpstlichen Ablasse trieb, den er in Ober-Sachsen verkündigte, und welchem Unfüge sich zu widersehen Luther für Pflicht hielt. Man pflegt diesen Vorfall den Anfang der Reformation oder jener merkwürdigen Begebenheit zu nennen, durch welche ein großer Theil der römisch-katholischen Kirche sich von derselben absouder= te, und eine eigene christliche Kirche zu bilden anfing, die sich nun die evangelische nennt, und die Bibel als einsige Quelle ihrer positiven Religionskenntniß anerkennt, ihren Mitgliedern das eigene Forschen in religiösen Angelegenhei ten nicht nur gestattet, sondern selbst zur Pflicht macht, die Glaubens- und Gewissensfreyheit als ihr heiligstes Kleinod betrachtet, weder einem einzelnen noch einem Collegio vou Menschen bey ihren Aussprüchen Unfehlbarkeit zugesteht, auf Läuterung ihrer Religionsbegriffe unaufhörlich hinar

beitet, und bey ihrem äußerlichen Cultus fortwährend die bedeutungsvolle Aeußerung des Heilandes berücksichtigt: »Gott ist ein Geist, und die ihn anbethen, müssen ihn_im Geist und in der Wahrheit anbethen.«

Die Lehren dieser Kirche, welche zunächst durch die angestrengten Bemühungen Luthers, 3 wingli's und Calvins gegründet wurden, und, der mächtigsten Hindernisse ungeachtet, sich bereits drey hundert Jahre lang segenreich erhalten, haben schon zu den Lebzeiten der gedachten drey Haupt-Reformatoren in den Desterreichischen Staaten zahlreiche Anhänger gefunden, und feste Wurzeln gefaßt. Es bildeten sich auch hier immer mehr und mehr evangelische Gemeinden, und diese erfuhren von Seite mehrerer Regenten, besonders von dem Kaiser Marimilian dem Zweyten, eine so gerechte und billige Behandlung, daß fie mit ihrer Lage im Ganzen zufrieden seyn konnten. Dieß galt auch selbst von den zahlreichen Protestanten in den k. k. Deutschen Erblanden. Aber die Nachfolger dieses trefflichen Fürsten wichen merklich von den Grundsäßen ak, die ihn in kirchlichen Sachen geleitet hatten. Die Bekenner der evangelischen Kirche, vorzüglich die in den Deutschen Provinzen, verloren, besonders unter der Regierung Ferdi

des Zweyten, nach und nach ihre Rechte, und wurden als eine besondere Religionspartey kaum anerkannt. Da ihnen der öffentliche Gottesdienst untersagt war, fo blieb ihnen nichts anderes übrig, als in geheimen Gemächern, in Kellern, Scheunen, Waldungen und Höhlen sich zu versammeln, und gemeinschaftlich Gott und den Stifter der Religion der Liebe nach ihren Ansichten und auf ihre Weise zu verehren, was ihnen jedoch oft große Misdeutun gen und Ahndungen zuzog. Unter den deutsch-erbländischen Protestanten genossen bloß die in Schlesien, zu Folge besonderer Staats-Conventionen, beneidenswerthe Religions begünstigungen; die übrigen blieben zwar im Herzen der

evangelischen Lehre unerschütterlich treu, durften es aber nicht wagen, dieß auch äußerlich an den Tag zu legen. Aber je mehr man sie beschränkte, um so fester beharrten fie in ihrem Glauben, und es gab unter ihnen nicht viele, die nicht bereit gewesen wären, für ihre religiöse Ueberzeugung Hab und Gut, ja selbst ihr Leben und ihre Freyheit hinzugeben, was denn auch nicht wenige mit bewundernswürdiger Entschlossenheit und Selbstverläugnung wirklich gethan haben.

Doch ich wende mich von diesen Zeiten ungerechten, und mit dem wahren Geiste des Christenthums ganz unvereinbaren Gewissenszwanges und Religionsdruckes weg. Die Vorsehung, die am Ende alles zum Besten leitet, führte auch für die Bekenner der evangelischen Kirche in den Oesterreichischen Staaten die Morgenröthe einer freundlicheren, glücklicheren Zeit herbey. Schon Maria Theresia ver. rieth seit dem Jahre 1775 eine mildere, duldsamere Gesinnung gegen sie, und arbeitete durch mehrere Verfügungen dem großen Werke der Toleranz vor, das gleich in dem ersten Jahre nach ihrem Tode von ihrem nicht genug zu rühmenden, großen Sohne, Joseph dem Zweyten, ins Daseyn ge fördert wurde. Schon unterm 4. May 1781 befahl diefer aufgeklärte Regent, die päpstliche Bulle In coena Domini, welche alle Schismatiker, Kezer, ja selbst Kaiser, Könige und Fürsten verdammt, wenn sie jene dulden oder sonst der Kirche irgend einen Eintrag thun, aus allen Ritualien zu reißen und zu vertilgen. Uni 30. Juni desselben Jahres erschien ein Hofdecret, welches verordnet, »daß das ganze »Religions patent, wo irgend eines eingeführt wäre, vals aufgehoben anzusehen und hinfort in keinem Stü »cke ein Unterschied zwischen Katholischen »und Protestantischen Unterthanen zu ma= schen sen, außer daß leßtere kein öffentliches Religions-Exercitium haben sollten.« Am 13. October 1781 endlich erschien das höchst merkwürdige, dem unvergeßlichen

Fürsten ewigen Ruhm sichernde Toleranz - Patent, durch welches die Evangelischen beyder Confessionen, mit wenigen Einschränkungen, in alle Rechte der übrigen Staatsbürger Oesterreichs eingeseßt, ihnen die gewünschte Religionsfreyheit bewilligt, und beruhigende, freundlichere Aussichten in die Zukunft geöffnet wurden. Es ward ihnen zwar nicht gestattet, ihren neuen Bethhäusern die Gestalt katholischer Kirchen zu geben und sie mit Portal - Eingängen nach der Gasse zu, mit Thürmen und Glocken zu versehen; da den katholischen Pfarrern durch die Toleranz nichts an Emolumenten entzogen werden sollte, so wurde zwar verordnet, daß die Protestanten an sie die gefeßlichen Stolgebühren bey Verkündigungen, Trauungen und Begräbnissen auch fernerhin zu entrichten hätten, und den evangelischen Predi= gern bloß die Führung von Vormerkbüchern hinsichtlich der Geburten, Getrauten und Verstorbenen von ihrer Confession gestattet, die Führung der eigentlichen Kirchen - Matrikel aber und die Ausstellung rechtskräftiger Tauf-, Copulationss.. und Todten-Scheine den katholischen Pfarrern vorbehalten ; indeß ward doch durch das erwähnte Toleranz - Patent den Bekennern der evangelischen Kirche in den Oesterreichischen Staaten die Hauptsache: »freye und ungestörte » Religions-Uebung, voller Genuß der bür»gerlichen Rechte und völlige Unabhängig»keit von den Einmischungen der katholi »schen Geistlichkeit in ihre kirchlichen Angelegenheiten « geseßlich zugesichert.

Kaum war das Toleranz-Patent bekannt geworden, als sich auch in allen Deutschen Erblanden eine Menge heimlicher Protestanten als solche öffentlich erklärten, und nach und nach in Kärnthen, Steyermark, Nieder- und Ober-Oesterreich, Böhmen, Mähren, Schlesien und Galizien sich nicht wenige evangelische Gemeinden Augsburger und Helvetischer Confession bildeten. Sie erhielten ihre Su

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