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perintendenten und Senioren, und um ihre Kirchenangelegenheiten leichter und schneller in eine feste Ordnung zu bringen, und von einem Central-Puncte aus besser und glücklicher zu leiten, wurde im Jahre 1784 das bisher zu Teschen bestandene Consistorium Augsb. Confession nach Wien überfezt, und demselben die oberste Leitung aller deutscherbländischen evangelisch-lutherischen Gemeinden anvertraut. Für die reformirten Gemeinden der Deutschen Provinzen ward, ebenfalls in der Haupt- und Residenzstadt, ein eigenes Consistorium gegründet. Und so war bald genug eine gefeßliche Kirchenordnung für die deutsch erbländischen Protestanten vorhanden. Die beyden landesfürstlichen Confiftorien, obgleich hinsichtlich der ämtlichen Geschäfte von einander ganz getrennt, erhielten ein gemeinschaftliches Präsidium katholischer Religion; alle übrigen Mitglieder aber, von den weltlichen und geistlichen Räthen bis zu den Anitsbothen herab, waren immer evangelisch; auch iữ unter keinem der bisherigen katholischen Präsidien irgend eine Spur von Jlliberalität zum Vorscheine gekommen; in Gremial-Sachen kamen die beyden Consistorien unter die Nieder Oesterreichische Landesregierung zu stehen; allein die Religionsangelegenheiten der protest. Gemeinden außerhalb Nieder-Desterreichs, wo nur in Wien und zu Mitterbach Pastorate existiren, verhandelten sie von jeher unmittelbar bey der höchsten politischen Hofstelle. und es stehen nun unter der Oberleitung derselben fünf Superintendenturen Augsburger und drey helvet. Confession. Die zwey obersten protest. geistlichen Behörden üben, in Verbindung mit den betreffenden hohen und höchsten weltlichen Stellen, bey denen übri gens nicht geistliche, sondern weltliche Räthe in Sa

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chen der Toleranz referiren, die Episcopal-the in Sa

des Kaisers aus; sie wachen für die Ruhe und Ordnung in den Gemeinden; sie examiniren und ordiniren die anzustellenden Prediger, oder tragen dieß, nach Umständen, den Superin

tendenten auf; sie stellen die, von den Gemeinden frey ge= wählten und berufenen Pastoren, nach erprobter Tüchtigkeit derselben und darauf erfolgter Ordination, mit Vorbe halt der höchsten landesfürstlichen Bestätigung, förmlich an, und entlassen sie eben so förmlich, wenn sie einem andern Rufe folgen; sie schlichten vorkommende Streitigkeiten zwischen Predigern und ihren Gemeinden, und nehmen sich der= selben pflichtmäßig bey den höhern und höchsten Behörden an, wenn sie sich in ihren, durch das Toleranz-Patent øder durch spätere allerhöchste Verordnungen ihnen zugestandenen Rechten gekränkt finden; fie vergutachten Kirchen- und Schulsachen, wenn sie höheren Ortes damit beauftragt werden, oder machen in dergleichen Angelegenheiten unmittelvar Vorschläge und Anträge, wenn sie sich dazu durch Umstände veranlaßt sehen; sie werden, der Vorrschrift gemäß, durch die ihnen, unterstehenden Superintendenten von allem, was sich in den Diöcesen derselben Wichtiges und Bemerkenswerthes ereignet, alsogleich in Kenntniß gesezt, und ermangeln nicht, wenn es sich um eine wichtige Sache han= delt, und eine glückliche Entscheidung derselben auf andern Wegen nicht mehr zu hoffen ist, sich dem Throne zu nahen, und dieselbe Sr. Majestät unmittelbar vorzutragen und zu empfehlen.

Was der evangelischen Kirche in den k. k. Deutschen Erblanden nach Erscheinung des Toleranz-Patents rücksichtlich des äußerlichen Ansehens noch zu wünschen übrig blieb, das suchte sie mittelst des in ihr herrschenden guten Geistes, der Rechtlichkeit und Rechtschaffenheit ihrer Bekenner und durch thren zwar einfachen, auf den finnlichen Menschen wenig berechneten, aber erbaulichen, und durch größtentheils wohl durchdachte und gut bearbeitete Predigten beseelten und einflußreichen Gottesdienst an innerer Achtung von Seite andrer Glaubensgenossen zu gewinnen, und sich diese innere Uchtung durch die eben ange

deuteten wirksamen Mittel gleichsam zu erzwingen. Dieß ist ihr auch keinesweges mißlungen. Ihre Mitglieder haben sich nach und nach in den Besis eines immer größeren Vertrauens gefeht; ihr Gottesdienst wird, besonders in den größeren Städten, häufig auch von Katholiken besucht, von ihnen keinesweges zu falt und zu einförmig gefunden, sondern, seinem wahren Werthe nach, sehr günstig beurtheilt; zur Erhaltung ihrer Kirchen- und Schulanstalten tragen hie und da selbst einzelne fremde Glaubensgenossen freywillig und mit Vergnügen bey; was sie rücksichtlich beyder Anstalten Gutes und Vorzügliches besigen, wird immer allgemeiner anerkannt, und die Zeit, wo man sie mit mißtrauischen Augen ansah, und von ihren kirchlich-religiösen Ansichten, Grundfägen und Einrichtungen Verschiedenes zu ihrem Nachtheile fabelte, ist in den Deutschen Erblanden längst vorüber.

Von den Begünstigungen der Toleranz ist in den Deuts schen Provinzen bis jezt im Wesentlichen nichts verloren gegangen; sie haben sich vielmehr in mancher Beziehung erweitert, und der Grundsaß, den ich einst aus dem Munde des verstorbenen, ehrwürdigen dirigirenden Ministers, Grafen von Kollowrath, vernahm: »man dürfe, nähmlich, eine >> Religionspartey, die man einmahl beschlossen habe, zu »toleriren, auf keine Weise mehr veriren,« wird von denen, die am Ruder des Staates sißen, treu befolgt. Den kaiserlichen Verordnungen, durch welche den Protestanten in den Oesterr. Staaten Schuß und gleiche bürgerliche Rechte zugesichert worden sind, fest vertrauend, haben sich eine Menge geschickter, fleißiger, gebildeter und wackrer Bekenner der evangel. Kirche theils einzeln, theils mit ihren Familien aus allen Gegenden Deutschlands und der Schweiz, so wie aus andern Ländern nach Desterreich übersiedelt, und hier zur Belebung und Erhöhung des Gewerb- und Kunstfleißes, des Handels, des bürgerlichen Wohlstandes, National-Reich-, thums und der Cultur ungemein viel beygetragen. Dieh

fcheint auch die Staatsverwaltung in den Deutschen Erbländern dankbar anzuerkennen, und weit entfernt, den protestantischen, so wichtigen und nüßlichen Theil der Bewohner Desterreichs in Absicht auf seine Religion zu drücken oder zu veriren, behandelt sie ihn auch in diesem Stücke so billig, daß er damit zufrieden seyn kann. Der Kaiser Franz selbst zeichnet sich durch die liberalsten, tolerantesten Gesinnungen gegen alle Nicht Katholiken aus, und so oft ich das Glück hatte, mich diesem gütevollen, tugendhaften Monarchen nahen zu dürfen, vernahm ich aus seinem Munde immer sehr wohlwollende und gnädige Aeußerungen über die deutsch - erbländischen Protestanten und ihre Kirchen- und Schulangelegenheiten. Gleiche Gesinnungen hegt das ganze kaiserliche Herrscherhaus, und zwey von den Brüdern des Regenten, die hochverehrten Erzherzoge Carl und Ungarns Palatin Joseph, haben keinen Anstand. genommen und gefunden, sich mit zwey evangel. Prinzessinnen helv. Confession zu vermählen. Ein bedeutender Theil der nächsten Umgebungen des ehrwürdigen Herzogs von Sachsen-Teschen, Albert, besteht aus Protestanten. Mehrere allerhöchste Verordnungen, die den Toleranz - Freyheiten der Evangelischen nahe zu treten, oder sie für die Zukunft zu gefährden schienen, sind, auf dießfälliges, pflichtgemäßes Einschreiten der f. f. protest. Consistorien, von Sr. Majestät ganz aufgehoben, oder doch so modificirt worden, daß die Geműther sich völlig beruhigen konnten. Kommen bisweilen von Seite der evangel. Gemeinden Klagen, so werden sie in der Regel von der betreffenden höchsten Staatsbehörde gerecht und billig entschieden. Zum Ruhme des katholischen deutscherbländischen Clerus muß gesagt werden, daß er selbst in den frühern Jahren der Toleranz nur äußerst selten zu Beschwerden über Unduldsamkeit Veranlassung gab; in der Beuesten Zeit, wenigstens bis zum November 1817, wo ich dieß schreibe, gab er, wenn man etwa einzelne, wenige

Individuen ausniimmt, oft Veranlassung zur Zufriedenheit mit seiner toleranten Gesinnung gegen Andersglaubende, und wenn zu Preßburg, in Ungarn, auf eine kaum begreifliche Weise den evangel. Predigern von der betreffenden katholischen Geistlichkeit noch immer nicht gestattet wird, den Kranken ihrer Confession in dem Saale der barmherzigen Brüder das heil. Abendmahl zu reichen: so besuchen die Prediger in Wien ungehindert die protest. Kranken nicht nur im Kloster der Barmherzigen, sondern auch in dem der Elisabethinerinnen, halten mit denselben die Beichte und das heil. Abendmahl ab, und fegnen sie, wenn sie sterben, feyerlich ein. Auch fehlt es nicht an noch andern, weit eclatanteren Beweisen von der vorgerückten Aufklärung und toleranten Denkart des deutsch - erbländischen katholischen Clerus.

Bey Besehung von Aemtern und Stellen wird in den k. k. Deutschen Erbländern nie gefeßlich auf die Religion des Anzustellenden gesehen. Bey dem Militaire fórmen die Protestanten, wenn sie sich auszeichnen, zu den höchsten Chargen und Würdeu gelangen. Eben so bekleiden mehrere von ihnen gegenwärtig bey den höchsten Deutschen Hofstellen die wichtigsten Aemter, und von dem großen Vertrauen, welches man ihnen beweist, zeigt auch der Umstand, daß man in kritischen Zeit-Momenten, und wo es sich um Auseinanderseßung und Beylegung delicater und verwiz delter Angelegenheiten handelte, mehrmahls protestantische Staatsbeamte mit den wichtigsten, vertrauungsvollsten Aufträgen beehrte.

Es wäre viel zu viel verlangt, wenn man begehrte, in einem katholischen Lande schon alle Spuren von Mißtrauer. Abneigung und Unduldsamkeit gegen Nicht-Katholiken vertilgt zu sehen. Auch im Reiche des Geistigen schreitet alles, so wie in der physischen Natur, nur allmählich stufenweise fort. Und so ist hie und da die feindselige Spannung, die

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