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Joatham 736–721.
Anfang 2. J. des Phakee.
16 J. Regierungsdauer.
Achaz 721-706.

Anfang 17. J. des Phakee.

16 J. Regierungsdauer. Ezechias 707-679.

Anfang 3. (jud. 4.) J. des Osee. 29 J. Regierungsdauer.

Manasses 693-639.

Anfang 15. J. des Ezechias. 55 J. Regierungsdauer.

Amon 639-638.

Anfang Todesjahr des Manasses.

2 J. Regierungsdauer.

Josias 638-608.

Anfang Todesjahr Amons.

31 J. Regierungsdauer.

Joachaz 608.

Anfang Todesjahr des Josias.

3 Monate Regierungsdauer. Joakim 607-597.

Joachin 3 Monate.

Sedekias 596-586.

Phakee 736 (isr. 737) — 718.
Anfang 52. J. des Azarias.
20 J. Regierungsdauer.
Ofee 710-702.

Anfang 12. J. des Achaz,
9 J. Regierungsdauer.

Da das israelitische Jahr einen Monat später als das jüdische Jahr ansing, so haben die Verhandlungen nach dem Tode Salomons über den jüdischen Jahreswechsel hinausgereicht, nicht aber über den israelitischen hinaus.

Phakeja folgte seinem Vater gleich nach dessen Tode, Manahem muß deßhalb, da Phakeja im 50. Jahre des Azarias die Regierung antrat, 12 Jahre regiert haben.

Manasses ist in Folge des Befehles, den Ezechias im 15. Jahre seiner Regierung in Betreff der Bestellung seines Hauses erhielt, zum Mitregenten ernannt worden.

Aus Jer. 25, 1-3 ergibt sich, daß zwischen dem Todesjahre des Josias und dem ersten Jahre Joakims ein Jahreswechsel stattgefunden hat.

Nach der obigen Zeittafel ist das 4. Jahr Salomons, in welchem der Tempelbau angefangen wurde, das Jahr Tp. 970; dieses Jahr läßt sich auch unabhängig von der angegebenen Zeittafel in folgender Weise berechnen. Nach den von Seyffarth, Berichtig. S. 57 ff. angegebenen astronomischen Thatsachen ist das Jahr der Erbauung Roms Tp. 753. Die Gründung Karthagos, welche nach Justinus 72 Jahre früher stattgefunden hat, fällt dann in das Jahr Tp. 825. Fl. Josephus berechnet aus Menander für die Zeit vom 7. Jahre Pygmalions, in welchem Karthago gegründet wurde, bis in das 12. Jahr Hirams, welches er in c. Ap. mit dem 4. Jahre Salomons zusammenfallen läßt, 143 Jahre und 8 Monate; das 4. Jahr Salomons wäre demnach 969; die andere Angabe des Fl. Josephus in Ant. 8, 3, 7, welche das 4. Jahr Salomons mit dem 11. Jahre Hirams zusammenfallen läßt, stimmt mit dem Jahre 970 der obigen Zeittafel genau überein.

Für die assyrische Zeitrechnung gibt es ein Verzeichniß der auf einander folgenden Jahre, in welchem eine Reihe von hohen Würdenträgern vorkommt, nach welchen die Jahre in derselben Weise benannt werden, wie sie in Rom durch die Consuln bezeichnet wurden. Dieses Verzeichniß ist der assyrische Kanon, und das nach einem Staatsbeamten benannte Jahr heißt Eponymie des betreffenden Beamten, der als Eponymus gilt. Aus der astronomischen Berechnung von assyrischen Angaben über eine Sonnenfinsterniß während der Eponymie des Pur il sa galli hat man für das Jahr dieser Eponymie die Jahreszahl 763 gefunden und darnach die vorhergehenden und nachfolgenden Eponymien bestimmt. Diese Jahreszahlen des assyrischen Kanons schließen sich vom Jahre 721 an genau an den Ptolemäischen Kanon, es kommt deßhalb zwischen ihnen und den entsprechenden Tp.-Jahreszahlen derselbe Unterschied von 2 Jahren vor, der zwischen den Pt.- und den Tp.-Jahreszahlen stattfindet. Da nun, wie Seyffarth in seiner Berichtig. S. 38 ff. nachgewiesen hat, die Jahre des Ptol. Kanons durch die eingeschobenen Consuln von 79 und 47 n. Chr. um 2 Jahre

zu weit zurückgeschoben sind; so muß in der Zeit zwischen ass. Kan. 721 und ass. Kan. 763 irgendwo ein Ausfall von 2 Jahren vorgekommen sein, wenn die Berechnung der Sonnenfinsterniß von 763 richtig sein soll.

Der folgende Theil des assyrischen Kanons umfaßt den isaianischen Zeitraum:

745 Nabu bil usur.
744 Bil dan ilu.

743 Tuklat habal asar.
742 Nabu dannin ani.
741 Bil charran bil usur.
740 Nabu iti ir ani.

739 Sin takkil.
738 Bin bil ukin.
737 Bil imur anni.
736 Adar malik.

735 Asur sallim anni.
734 Bil dan ilu.
733 Asur danin anni.
732 Nabu bil usur.

731 Nirgal uballit.
730 Bil ludari.

729 Nabchar ilu.

728 Dur asur.

727 Bil charran bil usur.

726 Marduk bil usur.

725 Machdii.

724 Asur challi.

723 Salmanu asir.

722 Adar malik.

712 Sarru imur anni.

711 Adar alik pan.
710 Samas bil usur.
709 Mannuki asur lich.
708 Samas upachar.
707 Sa asur dubbu.
706 Mutakkil asur.

705 Pachar bil.
704 Nabu dini ipus.

703 Kan silai.

702 Nabu lich.
701 Chananu.
700 Mitunu.

699 Bil sar usur.

698 Sulmu sar.

697 Nabu dur usur.

696 Tab bil.

695 Asur bil usur.

694 Ilu ittija.

693 Iddin achi.

692 Zazaja.

691 Bil imur ani.

690 Nabu kin ach.
689 Gichilu.

988 Iddin achi.

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Aus diesem Verzeichnisse in Verbindung mit andern inschriftlichen Angaben ergibt sich folgende Zeittafel des lezten Zeitraums des assyrischen Reiches.

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In der Vulgata des Buches Tobias wird der Vater Sennacheribs, der kein anderer als Sargon sein kann, Salmanassar genannt. Da im Buche der Könige Sennacherib im 14. Jahre des Ezechias vorkommt, so muß der nach 2 Kön. 18, 9 im 4. Jahre des Ezechias vorkommende König, der Salmanassar genannt wird, wegen der Regierungsdauer des Vorgängers des Sennacherib nothwendig Sargon sein. Daß Sargen in den westlichen Gebieten Salmanassar genannt wurde, ergibt sich auch aus einem von Fl. Josephus aus Menander mitgetheilten Fragmente, in welchem einem Salmanassar Thaten Sargons zugeschrieben werden. Sargon, mit dem eine neue Dynastie auf den assyrischen Thron kam, hat wahrscheinlich erst nach seiner Thronbesteigung den Namen Sargon, Sarrufin, angenommen und ist wahrscheinlich unter der vorhergehenden Dynastie als assyrischer Feldherr unter dem Namen Salmanassar in den Westgebieten bekannt geworden. Um Verwechselungen zu verhüten, soll Sargon im Folgenden Salmanassar - Sargon genannt werden. Da zwischen dem 4. Jahre des Ezechias, in welchem Salmanassar-Sargon einen Kampf gegen Samaria begann, und dem 14. Jahre des Ezechias, in welchem Ezechias von Sennacherib angegriffen wurde, ein Zeitraum von nur 9 Jahren vorkommt; so kann der im 4. Jahre des Ezechias angefangene Kampf des Salmanassar - Sargon gegen Samaria nicht der Kampf gegen Samaria sein, der nach den assyrischen Inschriften im Anfange

der Regierung Sargons stattgefunden hat; denn der Feldzug Sennacheribs gegen Ezechias begann nicht vor dem Jahre ass. Kanon 701, und der Anfang der Regierung Sargons fällt in das Jahr ass. Kan. 722, welches wegen Uebereinstimmung der Jahreszahlen des assyrischen und des Ptol. Kanons in der Zeit der Regierung Sargons das Jahr Tp. 720 sein muß. Das Jahr Tp. 720 ist das 2. des Achaz, der im Anfange seiner Regierung von Phakee, dem Könige von Israel, angegriffen wurde und gegen diesen Hülfe bei den Assyrern suchte. In J. 8, 4 wird im Anfange der Regierung des Achaz eine damals nahe bevorstehende Eroberung von Damaskus und Samaria angekündigt, und in 2 Kön. 16, 1-9 wird eine in diese Zeit fallende Eroberung von Damaskus, und in 2 Kön. 15, 29 ein assyrischer Krieg gegen Phakee berichtet. Daß das Buch der Könige den assyrischen König, welcher damals Damaskus eroberte und das Reich Israel unterwarf, Teglathphalasar und nicht Sargon oder Salmanassar nennt, deutet darauf hin, daß Sargon damals Mitregent eines andern assyrischen Königs gewesen ist, der Teglathphalajar hieß. Dieser Teglathphalasar wird gewöhnlich für Teglathphalasar II. gehalten, der in der Zeit von ass. K. 745-727 regiert hat. Diese Jdentificirung kann nur dann richtig sein, wenn Teglathphalasar II. noch mehrere Jahre nach ass. Kan. 727 regiert hat. Das 8. Jahr des Teglathphalasar fällt nach einer Inschrift desselben vgl. Schrader, Keilinschr. u. d. A .T., S. 142 f. und Menant, Annalen d. ass. Kön. S. 146, in die Regierung des Manahem von Samarien. Da das 8. Jahr des Teglathphalajar II. frühestens ass. Kan., 738 ist, und da das letzte Jahr Manahems Tp. 738 ist, so sind in dieser Zeit die Jahreszahlen des ass. Kanons nicht um 2 Jahre höher angesezt als die der oben mitgetheilten alttestamentlichen Zeittafel. Nach einer andern Inschrift kommt Azarias von Juda im 7. Jahre des Teglathphalasar vor; da in dieser Zeit die Jahreszahlen des assyrischen Kanons und der alttestamentlichen Zeittafel übereinstimmen, so ist das 7. Jahr des Teglathphalasar, ass.

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