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Kan. 739, das viertlette des Azarias. Wenn nun der Anfang der Regierung des Achaz bis in das Ende der Regierung des Teglathphalasar ass. Kan. 728 hinaufgerückt werden sollte, dann müßte sowohl die Reihe der jüdischen Regierungen: 3 Jahre des Azarias und 14 Jahre Joathams, als auch die israelitische Reihe: 1 Jahr des Phakeja und 16 Jahre des Phakee, um 6 Jahre verkürzt werden, was bei zwei kurzen gleichzeitigen Reihen nicht annehmbar ist. Es ist viel eher möglich, das Teglathphalasar II. über das Jahr ass. Kan. 728 hinaus bis in das Jahr ass. Kan. 719, d. i. Tp. 717, regiert habe. In diesem Falle müßte der Salmanassar in der Zeit von ass. Kan. 727-723 Mitregent des Teglathphalasar II. gewesen sein, was bei dem Fehlen einer positiven Angabe über die Zeit des Todes des Teglathphalasar II. nicht unmöglich ist. Wenn nun Salmanassar, der Sohn des Teglathphalasar II., bei seinem Tode im Jahre ass. Kan. 722 einen minderjährigen Sohn hinterließ, so kann für diesen im Jahre ass. Kan. 720 eine Vormundschaft und Mitregentschaft angeordnet sein, und wenn Sargon die Verwaltung Assyriens, und Mardokempad die Verwaltung Babyloniens erhielt, war es in später Zeit nach dem Tode des Teglathphalasar II. und feines Enkels sehr gut möglich, daß die Regierung der beiden Vormünder unmittelbar an die vorhergehende Regierung angeschlossen wurde.

Die Lesung des Namens des assyrischen Königs, der in den Jahren ass. Kan. 727–723 vorkommt, beruht auf der Annahme, daß er der im Buche der Könige erwähnte Salmanassar sei. Da nun Sargon dieser Salmanassar ist, der tm Buche der Könige vorkommt, so bleibt die Lesung der zweiten Hälfte des im ass. Kanon vorkommenden Salmanassar noch sehr zweifelhaft. Die in den verschiedenen Schreibweisen dieser Namenshälfte vorkommenden Ideogramme BAR und SAK können noch besser illu als eser gelesen werden, diese zweite Hälfte kann demnach mit dem im Ptol. Kanon vorkommenden Fluläus zusammenhangen, wohingegen die erste Hälfte Salmanu zu dem von Osee erwähnten Salman

stimmt. Wenn nun Salman-Jluläus nicht bloß Mitregent des Teglathphalasar II. gewesen ist, dann ist letterer verschieden von dem Teglathphalasar des Buches der Könige, und die Lesung seines Namens, die auf der Vorausjeßung der Einerleiheit von Teglathphalasar II. und dem Teglathphalajar des Buches der Könige beruht, wäre nach der assyrischen Schreibweise in Tuklathabalbitasar zu ändern, woraus Teglathphalbitasar werden würde. Will man für diesen assyrischen König in der Zeit von ass. Kan. 745–728 den hergebrachten Namen Teglathphalasar beibehalten, so kann man ihn durch die Bezeichnung Teglathphalasar - Phul von dem spätern Teglathphalasar unterscheiden. Da habal-bit-asar eine Bezeichnung des Gottes Adar sein kann, so wäre die richtigste Form des Namens Tuklat-Adar, oder Tukulti-Adar.

Von den Inschriften, welche diesem Teglathphalbitasar zugeschrieben werden, können folgende dem biblischen Teglathphalasar angehören: 1. ein Verzeichniß der tributären Könige, Ménant, Annales des rois d'Assyrie, S. 144; Schrader, Keilinsch. u. d. a. T.; 2. der Bericht über das damascenische Reich, Schrader, Keilinsch. S. 153; 3. der Bericht über das Reich Israel, Schrader, Keilinschr. S. 145. Was nun zuerst das Verzeichniß der tributären Könige betrifft, so ist dieses nur in dem Falle dem im Buche der Könige angegebenen Teglathphalasar zuzuschreiben, wenn der in demselben enthaltene Name Jahuchazi Jahudai keine andere Deutung als auf Achaz gestattet. Obgleich es zu der großen Prunkinschrift des Teglathphalbitasar gerechnet wird, würde der Abtrennung desselben kein Hinderniß entgegenstehen, da demselben bei Ménant, S. 144, unmittelbar ein dem Assur-nasirhabal gehörendes Stück, das mit L. 42 beginnt, vorhergeht. Diese Unterbrechung macht es sehr ungewiß, ob das Verzeichniß in Wirklichkeit zu der Prunkinschrift gehört, und es könnte deßhalb sehr gut, wenn die Einerleiheit von Achaz und Jahuchazi sich herausstellen sollte, dem biblischen Teglathphalasar angehören. Sollte diese Identificirung sich als unrichtig

herausstellen, was allerdings noch sehr unwahrscheinlich ist, so wäre das Verzeichniß dem Teglathphalbitasar zuzuschreiben. Es schließt sich an das Verzeichniß aus dem 8. Jahre des . Teglathphalbitasar an, im welchem Manahem von Israel und Razin von Damaskus vorkommen. Da es diese beiden Namen nicht enthält, dagegen aber die im andern Verzeichnisse noch nicht vorkommenden Namen Mitinti von Askalon, Hanno von Gaza, Jahuchazi von Juda, Muthumbal von Arvad, Sanib von Ammon, Salman von Moab und Kosmalak von Edom, aufführt, so kann es der Zeit nach dem im Jahre ass. Kan. 734 erfolgten Kriege des Teglathphalbitasar gegen Philistäa angehören und würde am wahrscheinlichsten in die Jahre ass. Ran. 733-732 zu setzen sein, in welchen Teglathphalbitasar gegen Damaskus zu Felde zog. Daß Damaskus damals noch nicht zerstört worden ist, ergibt sich aus den spätern Kriegen des Razin und des Phakee gegen Joatham und Achaz. Für die Beantwortung der Frage, wer nun um ass. Kan. 734–732 der erwähnte Jahuchazi von Juda gewesen sei, gibt es folgende Möglichkeiten. Da der um diese Zeit regierende jüdische König Joatham früher für Ozias (Ussijahu) die Regierung geführt hatte, so können die Assyrer seinen Namen mit dem zweiten Namen des Ozias, der ihnen unter dem Namen Azrijahu bekannt geworden war, verwechselt haben; und da bei den in den Jahren ass. Kan. 734-732 erfolgten Feldzügen der Assyrer gegen Philistäa und Damaskus auch die Länder Ammon, Moab und Edom zum Tribute genöthigt worden sein müssen, so kann es nicht befremden, wenn auch Joatham eine von den Assyrern drohende Gefahr durch einen Tribut abwenden zu müssen glaubte. Außer der Identificirung der Namen Jahuchazi und Ussijahu, die bei der Umstellung der Bestandtheile des letztern nicht unmöglich ist und vielleicht durch die erste Silbe des wirklichen Namens des Joatham veranlaßt ist, gibt es noch die andere Möglichkeit, daß damals ein Gebiet von Juda abgetrennt und als besonderes Fürstenthum unter die Herrschaft der Assyrer gebracht wurde. Ein

folches Gebiet könnte z. B. das in 2 Kön. 14, 28 erwähnte Emath von Juda sein, das wahrscheinlich von Salomon mit jüdischen Colonisten besiedelt war. Auf dieses Gebiet bezieht sich vielleicht folgende von Schrader in Keilinsch. S. 115 mitgetheilte Inschrift des Teglathphalbitasar: „Neunzehn Districte von Hamath sammt den Städten, welche in ihrem Bereiche, welche am Westmeere belegen, welche in treuloser Rebellion zum Azarjah von Juda übergegangen waren, schlug ich zum Gebiete von Assyrien; meine Beamten, meine Statthalter seßte ich über sie."

Die zweite der JInschriften, welche dem Teglathphalbitasar zugeschrieben werden, aber dem spätern Teglathphalasar angehören können, wird von Schrader, Keilinschr. S. 153 in folgender Weise übersetzt: „10. deren Zahl nicht zu zählen ist... ist 11. ließ ich enthaupten; . . . des (Bin) hadar,' den Palast des Vaters des Rezin von Damaskus (auf) unzugänglichen Bergen (belegen) . . . 12. belagerte ich, nahm ich ein; 8000 Bewohner sammt ihrer Habe; Mitinti von Askalon . . . 13. . . . führte ich in die Gefangenschaft fort; 750 Gefangene 14. führte ich fort, fünfhundert und (18) Städte von sechszehn Districten des damascenischen Reiches verwüstete ich gleich einem Schutthaufen". Dieser Angabe wird noch die Notiz beigefügt, daß Rawlinson auf einer Tafel, die nachher verloren gegangen sei, die Nachricht gefunden habe, daß Rezin getödtet worden sei.

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Daß dieses Bruchstück aus dem Palaste des Teglathphalasar-Phul herrührt, bietet keinen ausreichenden Beweis dafür, daß es diesem Könige angehöre, denn es versteht sich von selbst, daß in der Zeit vor der Erbauung des Palastes des Sargon der Sohn und der Enkel des TeglathphalasarPhul die Berichte über die Ereignisse ihrer Regierung in dem damaligen königlichen Palaste in hergebrachter Weise fortseßten. Da das Bruchstück nicht angibt, welchem Könige es angehört, so muß seine Zeit aus dem Inhalte ermittelt werden. Die in demselben berichtete Verwüstung des damascenischen Reiches ist nun so bedeutend, daß es sich nach einer solchen Schwächung

schwerlich auf einen Krieg gegen Joatham eingelassen hätte, und wird deßhalb der Zeit des Anfanges der Regierung des Achaz angehören.

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Die dritte der Inschriften, die dem Teglathphalasar-Puhl zugeschrieben werden, aber einer spätern Zeit angehören können, wird von Schrader, Keilinschr. S. 145 f. in folgender Weise mitgetheilt: „,17. . . . die Stadt Ga-al-[ad = Gilead?], . . . Abel-[Beth-Maacha ?] welche oberhalb (diesseits?) des Landes Beth-Omri (Samarien), des fernen, . . . das weite schlug ich in seiner ganzen Ausdehnung zum Gebiete Assyriens, 19. setzte meine Beamten, die Statthalter, über dasselbe. Hanno von Gaza, 20. welcher vor meinen Truppen [die Flucht] ergriffen hatte, floh zum Lande Aegypten. Gaza [eroberte ich], 21. seine Habe, seine Götter [führte ich fort], meine . . . und mein Königsbild [richtete ich auf] 22. mitten in Beth in Beth. . . . die Götter ihres Landes

zählte ich [als Beute] . . . wie Vögel 24. . . .

ver=

seßte ich nach seinem Lande und (?) . . . . 25. . . . Gold, Silber, Gewänder von Berom, Wolle (?)

26. . . . die großen

Das Land Beth-Omri seine angesehensten Be

... nahm ich als Tribut in Empfang. (Samarien), das ferne . wohner 28. sammt ihrer Habe führte ich nach Assyrien ab. Pekach, ihren König, tödteten sie. Den Hosea bestellte ich 29. [zur Herrschaft] über sie. Zehn Talente Goldes, tausend Talente Silbers jammt ihren . . . nahm ich von ihnen als Tribut in Empfang; 30. nach Assyrien brachte ich sie. Ich, der ich die Samsieh, Königin von Arabien" u. s. f.

Nach dieser Inschrift ist Osee nach dem Tode des Phakee von dem damaligen assyrischen Könige zum Statthalter von Samarien gemacht worden. Da der Tod des Phakee in das Jahr Tp. 718, ass. Kan. 720, fällt, so ist er in demselben Jahre erfolgt, in welchem nach Schrad. Keilinsch. S. 264 Flubid von Emath bei Karkar und Sevech von Aegypten und Hanno von Gaza bei Raphia von Sargon besiegt sind. Die Flucht des Hanno von Gaza nach Aegypten muß dann schon

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