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Nachtrag.

Zur Frage von Fausts Höllenzwängen veröffentlicht K. Kiese wetter im Wiesbadener Tageblatt vom 8. August 1894 folgende interessante Mitteilung:

Bis jezt galten sämtliche Höllenzwänge Fausts als unecht und für betrügerische Erzeugnisse der zweiten Hälfte des 17. sowie des 18. Jahrhunderts, und mir erst gelang der Nachweis, daß sechs der verschiedenen Handschriften spätestens aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts stammten.

Außerdem schien mir der von Scheible, wie alle andern Faustbücher, abgedruckte Wittenberger Höllenzwang von 1540 der Sprache und andern Kriterien nach echt zu sein. Um mich zu vergewissern, schrieb ich voriges Jahr an Herrn Scheible jun. und fragte an, ob er wisse, woher sein Vater das Original der Handschrift oder des Druckes habe und wo dasselbe wohl jezt zu finden sei. Da mir Herr Scheible darüber keine Auskunft geben konnte, so mußte ich einstweilen die Echtheit dieser Schrift beanstanden. Kaum war aber zu Mitte September v. J. mein Buch: „Faust in Geschichte und Tradition" auf den Markt gekommen, so schrieb mir Herr Geh. Hofrat Dr. Pertsch, daß sich ein Originaldruck dieses Buches auf der Herzoglichen Bibliothek zu Gotha befinde, den er mir zur Disposition stelle. Und wirklich ist mit diesem Buch ein von dem geschichtlichen Faust thatsächlich herausgegebener Höllenzwang entdeckt. Das auf Pergament gedruckte, 28 Oktavseiten starke Büchlein führt den Titel:

Fausti

Höllen Zwang

oder

Miracul Kunst vnd Wun-
der-Buch,

Wodurch die Liebhaber der Ma-
gischen Kunst (durch Hülffe der Gei-
ster) zu Reichthum, Ehr und Herr-
lichkeit, Kunst und Weisheit ge:
langen können.

Von mir in Deutscher und Cal-
deischer Sprach beschrieben
vnd hinterlassen.

Wittenberg im Jahr M. D. x. E. E. E.

Der Text ist deutsch, die Beschwörungen sind nicht chaldäisch, sondern arabisch. Überhaupt ist das Schriftchen nur die Bearbeitung eines älteren Zauberbuches, nämlich des Compendium magiae nigrae, welches den 1266 zu Holme-Colterne gestorbenen Leibarzt Kaiser Friedrichs II., Michael Scotus, zum Verfasser hat. Fausts Eigentum ist außer der Übersetzung aus dem Lateinischen nur die Vorrede, welche ganz dem gottlosen ruhmredigen Charakter des geschichtlichen Faust entspricht. Das Büchlein ist in mit beschriebenen altem Pergament überzogene Buchenholzplatten gebunden, an welchen sich starke Messingecken und eine messingene Schließkramme zur Aufnahme eines Vorlegeschlosses befinden. Die Erzählungen von den verschlossenen und in Bibliotheken angeketteten Höllenzwängen sind also feine Fabel.

Die Wichtigkeit des Gothaer Fundes für die Faustforschung liegt also auf der Hand.

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Till Eulenspiegel.

Aus Kurz Literaturgeschichte.

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