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Uebersieht man die jüngeren Gräber republikanischer Zeit, die innerhalb des servianischen Ringes liegen, so stellt sich heraus, dass ihre Zahl eine ganz verschwindend kleine ist. Ausser dem Palatingrabe kommen in Betracht Grab No. LXI am Mithraeum in der Via Giovanni Lanza, vielleicht zwei oder drei Gräber an der Ecke der Via Merulana und Via Giovanni Lanza. So ergibt sich eine Zahl von fünf Gräbern. Ist man nun wirklich berechtigt, aus dem Vorhandensein derselben zu schliessen, dass das Pomerium der servianischen Stadt nicht existiert hat, und ebensowenig das der Septimontialstadt? Denn sicherlich zwei jener Gräber, wenn nicht alle fünf liegen innerhalb der letzteren. Soll das Pomerium, das aus dem Salierumlauf erschlossen ist, eine Erfindung sein, weil wir jetzt ein Grab republikanischer Zeit oben auf dem Palatin finden? Es ist ein Zeichen von grossem Scharfsinn, wenn Pinza (S. 778) sagt, es sei nicht recht begreiflich, wie man auf Piazza Magnanapoli noch habe bestatten können zu einer Zeit, wo rings umher alles bebaut war; es müsse das denn geschehen sein infolge langgewohnter Tradition, weil die Besitzer das Recht dazu erworben hätten. Das führt uns auf den richtigen Weg. Die Voraussetzung, dass das Bestattungsverbot ganz ausnahmslos für das Stadtinnere in der Zeit der römischen Republik gegolten habe, ist nicht zutreffend. Vielmehr hat dasselbe mancherlei Ausnahmen erfahren. Die Vestalinnen wurden zu aller Zeit innerhalb der Stadt begraben. Das Geschlecht der Valerier, der Cincier, der Postumier hatte dasselbe Vorrecht durch Volksbeschluss bewilligt erhalten, und später ebenso die Fabricier 1). Das Grab der sieben gegen die Volsker 267 v. Chr. gefallenen Kriegstribunen, das nahe am Zirkus lag, kann auch genannt werden. Mehr aber als diese einzelnen Fälle besagt die Tatsache, dass Cicero, wo er von dem Bestattungsverbot spricht, die erstaunte Frage einwirft: Quid? qui post XII in urbe sepulti sunt viri clari? (Legg. II, 23, 58). Das war also damals eine allbekannte Tatsache. Wenn unter dem Konsulat des C. Duilius 2) das Verbot der Decemvirn durch Senatsbeschluss erneuert worden ist, so kann das doch nur den Grund gehabt haben, dass in der vorhergehenden Zeit mehrfach dagegen verstossen worden war. Bedenkt man nun, dass die betrachteten jüngeren Gräber nur einige Prozent ausmachen von den äusserst zahlreichen sehr alten Gräbern, die innerhalb des servianischen Ringes liegen, so bietet sich ganz von selbst der Gedanke, dass jene ersteren unter die Ausnahmen des Bestattungsverbotes fallen. Die Möglichkeit dazu liegt jedenfalls vor. Daher ist ein topographischer Schluss auf das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein des servianischen Werkes aus einer so geringen Zahl jüngerer Gräber überhaupt ganz unstatthaft.

Direkt widerlegt wird Pinzas Annahme durch die Funde, die teils 1) Marquardt, Privatleben I, 360. Jordan I, 1, 190 Anm. 64.

2) Serv. Aen. XI, 206.

unter Mauer und Wall, teils in den Erdmassen des Walles gemacht worden sind. Bei den Ausgrabungen am Bahnhofe war allerdings nichts dergleichen zu Tage gefördert worden; man hatte nur festgestellt, dass die Erdmassen des Walles dort aus dem Graben genommen waren 1); sie hatten schräge Schichtung und zwar so, dass die aus dem tiefsten Teile des Grabens ausgehobenen Massen am weitesten von der Mauer entfernt lagerten. Damals konnte Lanciani 2) den Satz aussprechen, dass die eigentlichen Schichten des ursprünglichen Walles nichts von Menschenhand Gefertigtes enthielten. Später ist aber doch mancherlei aus dem Walle oder darunter hervorgeholt worden.

Nach De Rossi) ist eine ganze Vase unter dem Wall auf dem Esquilin gefunden worden; ihm schliesst sich Pinza) an. Das beruht auf einem Missverständnis. Der erste Fundbericht von Ceselli) gibt an, dass un vaso di forma, impasto e cottura simile ai quei vasi laziali gefunden sei a pochi metri di distanza dall' agger ed ad un metro aldisotto del piano del medesimo sopra terreno vergine. Auf ein jüngeres Alter des servianischen Walles zu schliessen nötigt dieser Fund also in keinem Falle.

In derselben Gegend der villa Caserta ging der Wall hinweg über eine Schicht, die Buccheroscherben enthielt. Man war sogar vermittels eines Durchstichs bis unter die Mauern selbst vorgedrungen. Da kamen zutage Feuerstein waffen selci lavorate "), besonders zahlreich Scherben analoghe alle albane; dann von eingeführter Ware ausser buccaro auch noch terracotte bianche senza vernice con pittura a fascie, die De Rossi) vasi calcidici nennt. Davon können die lazialen Scherben wie die Feuersteinwaffen ein sehr hohes Alter haben. Auch die Buccheroscherben geben keine sichere Zeitbestimmung. Denn die Herstellung dieser Ware ist in Etrurien sehr alt und hat eine lange Entwicklung). Den bucchero sottile weist G. Karo") in die 2. Hälfte des 7. Jhds. v. Chr. Am besten helfen uns hier die vasi calcidici. Damit meint De Rossi, wie aus seinen Worten 10) ersichtlich ist, geometrische oder protokorinthische Vasen. Man wird diese Scherben also kaum tiefer als bis in das Ende des 7. Jhds. v. Chr. hinabrücken können.

Eine stärkere Umgestaltung scheinen die Erdmassen des Walles auf einzelnen Stellen am Quirinal erfahren zu haben. Sehr eindringlich hebt Pinza (S. 248) hervor, dass jene drei Gräber in der villa Spithoever von einer späteren Erweiterung des Walles bedeckt gewesen seien. In der Via delle Finanze waren drei Schichten der terreni artificiali klar gesondert, von denen Borsari 1) eine Zeichnung gibt. Die unterste Schicht, völlig horizontal gelagert, bis zu einer Höhe von 1,2 m reichend, enthielt nur pezzi di terra

1) Canevari Atti d. R. A. d. Lincei 1875, 430. 2) Bull. mun. 1876, 131. 3) Bull. inst. 1875, 231. - 4) Bull. com. 1897, 254 Anm. — 5) Bull. inst. 1875, 132. 6) De Rossi Bull. inst. 1875, 232. 7) Bull. mun. 1878, 67.

8) Helbig Bull. inst. 1875, 98. 9) Bull. Paletnol. ital. 1898, 160.

10) Bull. mun. 1885, 46.

11) Bull. com. 1888 Taf. I, II Nr. 8.

cotta rozzissimi 1), ähnlich denen der cilindri funebri 2), die aus den Gräbern der villa Spithoever stammen. Ueber dieser ältesten Grundlage dehnte sich bis zu einer Höhe von 8,33 m eine zweite Lage mit schräger Schichtung aus, die keine Terrakottareste enthielt, sondern nur Splitter des gelben Tuffs, aus dem die Mauern bestehen. Erst in der Höhe von 8,33 m folgen die scarichi imperali. Da nun schon oben aus der Beschaffenheit der dortigen Mauer geschlossen werden musste, dass daselbst Umgestaltungen vorgegangen sind, so liegt es nahe, zu vermuten, dass die unterste bis zu 1,2 m reichende Schicht von dem ältesten Walle übrig sei, die dann folgende der zweiten Bauperiode angehöre. Aber das geht doch nicht an. Denn kein künstlich errichteter Wall hat völlig horizontale Lagerung. Die unterste Lage war vielmehr die erste auf dem Tuff aufliegende Kulturschicht; dass die Mauern dieselbe durchschneiden, ebenso wie in der Nähe der villa Caserta auf dem Esquilin 3), war natürlich, da sie erst auf dem Tuff eine feste Grundlage fanden. Besonders wichtig ist, dass demnach gerade die Schicht des eigentlichen Walles die Tuffsplitter enthielt, eine Tatsache, die Lanciani, wie schon oben bemerkt, auch für acht Stellen in der Nähe der Via Napoleone III festgestellt hatte1). Daraus ergibt sich, dass Wall und Mauern zu gleicher Zeit errichtet worden sind. Ob aber die Tuffsplitter von oskisch oder römisch geschnittenen Quadern herrühren, lässt sich leider nicht entscheiden, da das Material beider das gleiche war.

In derselben Gegend hinter dem Museo agrario sind bei den neuesten Ausgrabungen mancherlei Gegenstände aus den Erdmassen des Walles zu Tage gekommen. Ganz vereinzelt ist ein bucchero des 4. Jhds. v. Chr.. den auch Dante Vaglieri als später dorthin verschleppt betrachtet3); denn alles übrige ist viel älter. Zwischen dem recinto interiore (Fig. 1, A) und der älteren Aussenmauer (Fig. 1, E), also unter dem ältesten Teile des Walles sind gefunden worden No. 1-11, darunter ein völlig dem Villanovatypus gleichendes Gefäss (No. 7 Fig. 16 S. 513); auch die Svastikaverzierung (No. 11 Fig. 20) gehört in diese Zeit. Die ältesten Funde reichen also an die Villanovazeit heran und werden kaum später als in das 9. Jhd. v. Chr. gesetzt werden können. Dagegen bezeichnen einen Fortschritt diejenigen Gegenstände, welche zwischen der älteren und jüngeren Aussenmauer (Fig. 1, E und 1, BCD) gefunden worden sind (No. 12-20 und No. 22-23). Sie sind z. T. schon mit einer primitiven Töpferscheibe hergestellt, und No. 22 und 23 sind nicht mehr an offenem Feuer gebrannt. Da aber jede etruskische und griechische Ware fehlt, so wird man auch diese kaum unter das 7. Jhd. v. Chr. herabrücken können.

Starke Veränderungen hatten auch, wie oben dargelegt, auf Piazza Magnanapoli die Mauern erfahren; davon wird zum Teil auch der Wall betroffen worden sein. Sehr vorsichtig bemerkt Lanciani, dass das vasel1) Borsari a. a. O. S. 17. 2) Not. scar. 1885, 250. 3) Bull, mun. 1874, 200. 5) Not. scar. 1907, 517.

4) Bull. mun. 1874, 200.

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lame raccolto nella zona. . . fra le due mura ausschliesslich opera etrusca od italogreca gewesen sei1). Allein im Garten Antonelli hat man an dreihundert solche Scherben gesammelt, darunter seltene Formen wie die des askion und der ariballi policromi. Es ist nun oben erwiesen, dass Lanciani damals unter italogriechischen Vasen diejenigen verstand, die andere chalkidisch oder protokorinthisch nannten. Dazu stimmt auch die besondere Art der Formen. Der Aryballos ist eine sehr alte Gefässform; in der Nekropole von Satricum ist ein protokorinthischer Aryballos zusammen mit einer Oinochoe geometrischen Stils gefunden 2). Und die schlauchartigen Salbfläschchen sind ja gerade unter den protokorinthischen Gefässen so zahlreich, dass sie fast als dafür bezeichnend gelten können. So gewinnen wir auch aus diesen Funden den Anfang des 6. Jhds. v. Chr. als terminus post quem für die erste Entstehung des servianischen Walles.

Beachtenswert ist in dieser Hinsicht eine Bemerkung von De Rossi über alle hierher gehörenden Funde. Die Kulturschicht, auf welcher der Wall bei der villa Caserta aufliegt, war un strato inalterato e non ricoperto da altro detrito ). Nun bedenke man, dass schon die Zone der tombe ad arca bedeutend höher liegt und noch etwas höher die Zone der puticuli). Es kann nicht Zufall sein, dass jene späteren Schichten unter dem Walle fehlen, während sie sonst in der Nähe liegen. Man wird De Rossi beistimmen können, dass die Errichtung der Befestigung nicht allzuweit getrennt sei von jener Kulturschicht, auf welcher der Wall steht: auch dadurch wird man etwa auf die Mitte des 6. Jhds. v. Chr. geführt.

Dieses letztere Ergebnis betrifft natürlich allein den Wall. Aber es ist doch eine notwendige Voraussetzung für das Vorhergehende und macht den Weg frei zu den Untersuchungen über das Maß und die Steinmetzzeichen der Mauer selbst. Der Gegensatz des Maßes, der an den Quadern erscheint, nötigte zu der Annahme von zwei verschiedenen Bauperioden, zumal auch die Steinmetzzeichen zeitliche Unterschiede aufweisen. Und da nun weiter die nähere Betrachtung der Steinmetzzeichen ergab, dass die Hauptmasse der nach römischem Fuss errichteten Mauerruinen dem 4. Jhd. v. Chr. angehören, so blieb kaum etwas anderes übrig. als dass jene einzelnen nach oskischem Maß erbauten Teile aus einer älteren, vordecemviralen Periode herstammen, also vermutlich in die Königszeit hinaufreichen. Dass die Zahl der letzteren nur eine kleine ist, kann ebensowenig wundernehmen, als dass die Quadern manchmal in späterer Verbauung liegen. Demnach scheint es, dass die römische Ueberlieferung auch in bezug auf die Mauer dennoch einen Kern von Wahrheit enthält. Berlin-Schoeneberg.

1) Bull. mun. 1876, 38.

2) Mengarelli, Bull. d. congres, internaz. di scienze storiche V Roma 1904, 271. 3) Bull. instit. 1875, 230. 4) Lanciani Bull. mun. 1875, 46.

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Mitteilungen und Nachrichten.

Vorjährige amerikanische Ausgrabungen in Aegypten 1).

Von Ludwig Borchardt.

Die Ausgrabungen der Harvard-Universität, welche Herr Prof. Reisner leitet, erstreckten sich auf die weitere Bearbeitung des bereits früher teilweise freigelegten Torbaus des Totentempels des Men-kew-re vor der dritten grossen Pyramide bei Gise. Indem die in dem früheren Berichte (Klio IX S. 483 ff.) gegebenen Tatsachen als bekannt vorausgesetzt sind, werden im folgenden nur die neu ermittelten und neu gefundenen Dinge besprochen.

Als besonders wichtige, völlig neue Tatsache hat sich herausgestellt, dass der bisher ausgegrabene Torbau hinter einem grossen Hofe liegt, durch dessen Mitte eine plattengepflasterte Strasse, ähnlich denen im Hofe des Nefer-ir-ke-re-Tempels und im Hofe des oberen Teiles des Men-kew-re-Tempels, führt. Das Niveau dieses Hofes liegt etwas unter dem des bisher freigelegten Torbauteiles. Ob diese Anordnung für alle Torbauten der vierten Dynastie die normale ist, ist nicht zu sagen, da die Ausgrabungen an dem zeitlich und räumlich zunächst liegenden Torbau des Chaf-re nicht so weit geführt werden konnten, dass man sich über das Vorhandensein dieses vorderen Hofes hätte Klarheit verschaffen können. Aus dem Vorkommen dieses Hofes beim Men-kew-re allein darf man keine verallgemeinernden Schlüsse ziehen, denn wie Herr Reisner deutlich zeigen kann, ist das, was davon bisher ausgegraben worden ist, fast ganz aus der Zeit nach dem Tode des Königs, Teile davon sogar erst aus der sechsten Dynastie. Der ursprüngliche Bau nämlich, wie ihn Menkew-re geplant hatte, liegt unter der Anlage, die sich heute uns zeigt. Die Grabung wird den alten Men-kew-re-Bau unter der späteren Anlage leicht wieder hervorholen können, da das spätere nur auf die älteren Mauern mit einigen Planänderungen aufgesetzt ist. Zum grössten Teil ist dieses Hervorholen heute bereits durchgeführt. Ebenso sind auch bereits die späteren Wohnhäuser, die den Hof des Torbaus füllen, ganz wie dies im Hofe des Nefer-ir-ke-re auch der Fall war, ausgegraben worden. Bisher kann man von dem alten Bau bereits soviel erkennen, dass man seine Längen- und Breitenausdehnung feststellen kann. Der Aufgang, der, wie in dem früheren Berichte hervorgehoben, an seinem östlichen, unteren Ende nach Süden umbog, geht in südlicher Richtung weiter und um die Südwestecke des Torbaus herum, indem er sich dort wieder nach Osten wendet. Er verschwindet heute an dieser Umbiegungsstelle unter dem Mauerwerk der späteren Bauperiode des Torbaus, an dessen Ostseite er wieder zum Vorschein kommt. Der Verlauf dieses unteren Endes des Aufgangs derselbe konnte nach der Errichtung des späteren Torbaus nicht mehr benutzt werden gibt uns also die Grössenausdehnung des alten Torbaus. Es dürfte ein Hof geplant gewesen sein, der, länger als breit, in seiner Westseite einen besonderen Bau mit Vorhalle, breitem und tiefem Saal, Magazinen und Statuenkammern hatte.

Im allgemeinen scheint der alte Bau ungefähr denselben Grundriss gehabt zu haben, wie der später darauf errichtete jüngere Bau, nur war er in der Ausführung etwas reicher. So hatte die Vorhalle Anten, die Zungen zwischen den magazinar

1) Den von dem Herrn Verfasser schon vorher eingesandten Bericht über die vorjährigen deutschen Ausgrabungen in Aegypten s. im nächsten Hefte dieser Zeitschrift, wohin er aus Raumrücksichten hat verwiesen werden müssen. Red.

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