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Die älteste Form der Pontifikalannalen.

Von Ernst Kornemann.

In seinem tiefeindringenden Buche Die römische Jahrzählung 1) hat Oskar Leuze sich neuerdings mit dem Ausdruck & лaçà τois ȧo̟ZIEQεvσI Xεiμεvos aivas) bei Dionys von Hal. I 74, 3 mehrfach beschäftigt. Er hat zunächst 3) die von Ideler, O. Hirschfeld und Holzapfel vertretene Ansicht, dass der лivas an der genannten Stelle nicht aus Polybios, sondern neben Polybios zitiert wird, gegen die communis opinio mit Recht wieder zu Ehren gebracht). An einer zweiten Stelle 5) hat er die verschiedenen Deutungen, die man den Worten gegeben hat, kritisch beleuchtet. Er weist die zuerst von Seeck) geäusserte und von Mommsen gelegentlich gebilligte Vermutung) zurück, als werde unter dem лivaž die für für das laufende Jahr an der Regia aufgestellte Kalendertafel verstanden; ebenso lehnt er die Ansicht Hirschfelds, die auch von Holzapfel vertreten wird, ab, als seien die an der Wand der Regia eingegrabenen sogen. kapitolinischen Fasten gemeint; auch teilt er nicht die ältere Auf1) Tübingen, J. C. B. Mohr, 1909.

2) Die Hss. haben 'Ayiosio. Die Korrektur stammt von Niebuhr und ist schon längst und allgemein angenommen, vgl. O. Hirschfeld, Hermes IX, 1875, S. 106 Anm. 1 u. H. Peter, Rell. I p. XXII. Nur L. Cantarelli, Rivista di filol. XXVI, 1898, S. 220 Anm. 2 macht dagegen Bedenken geltend, die aber z. T. von der falschen Voraussetzung ausgehen, dass Dionys hier von Polybios abhänge, s. darüber oben im Text. Der aus der Tatsache, dass nur hier von Dionys doors für pontifex maximus gebraucht wird, entnommene Einwand ist schon von Hirschfeld zurückgewiesen worden; vgl. dazu auch die Ausführungen u. S. 246 Anm. 4. Seltsamerweise wird die Anwendung des Wortes nur an dieser Stelle in dem soeben erschienenen Buch von G. Costa, I fasti consolari Romani, Mailand 1910, 11 S. 37, 2, wie einst von O. Seeck (Kalendertafel S. 65), dazu benutzt, um wieder Polybios als Quelle nachzuweisen.

3) S. 168 f. Die Belege für die Zitate im Text aus Ideler, Hirschfeld u. Holzapfel siehe S. 168 Anm. 208.

4) Wie nötig das ist, beweisen die Arbeiten mancher Italiener, bei denen die falsche Interpretation bis in die neueste Zeit wiederkehrt, vgl. Cantarelli a. a. O. S. 220 A. 2. G. Costa, a. a. O. 11 S. 37 Anm. 2. Leider macht auch A. Enmann in seinem Aufsatz, der uns unten beschäftigen wird (Rhein. Mus. N. F. 57, 1902, S. 516) denselben Fehler; ebenso Sanders in Class. Philology 1908 S. 329. 5) S. 197 f. 6) Die Belege für diesen und die folgenden Verweise bei Leuze a. a. O. 7) Auch Cichorius R.E. I 2248 f. teilt diese Ansicht.

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fassung der Stelle, wonach der лivas mit den annales maximi identifiziert wird. Er kommt selber zu der Ansicht 1), dass es sich wohl um eine Aufzeichnung der Pontifices handelt. Nur ist nicht an das zu einer Chronik erweiterte Verzeichnis zu denken, sondern an eine reine Beamtenliste " oder, wie er gleich darauf sich ausdrückt, „die reine Eponymenliste, die offizielle Aufzeichnung aller sich ablösenden Beamten", die noch nicht zu chronographischen Zwecken durch Ausgleichung von Beamten- und Kalenderjahr redigiert war 2).

Damit hat er meines Erachtens den Ausdruck zu eng gefasst. Der hier genannte лivağ kehrt mit demselben Zusatz noch einmal in unseren Quellen wieder, in dem bekannten Catofragment aus dem vierten Buch der Origines bei Gellius N. A. II 28, 6: non lubet scribere, quod in tabula apud pontificem maximum est (= fragm. 77 bei Peter, Rell. I S. 73). Dass beide Zitate, die aufs Wort fast übereinstimmen, dieselbe Vorlage im Auge haben, kann wohl nicht bezweifelt werden 3), zumal wenn man den von Leuze versuchten Nachweis für erbracht hält, dass die Stelle bei Dionys, von der wir ausgegangen sind, aus Piso stammt1). Da

1) Ebenso schon S. 157 Anm. 193.

2) Er kommt also zu einer Gleichsetzung des πίναξ mit den ἱεροί τε καὶ ἀπόθε To ßißho in XI 62,3 und den (mit diesen letzteren wiederum identischen) lintei libri ad Monetae bei Livius IV 7, 12 (darüber u. S. 255), was S. 190 f. deutlich ausgesprochen wird.

3) So richtig H. Peter, Rell. I p. XVIIII; vgl. auch schon E. Hübner, Fleckeis. Jbb, für cl. Phil. 79, 1859, S. 414: „O nagà r. d. x. n. ist eine ganz passende Uebersetzung für tabula, quae est apud pontificem oder quae servatur penes pontificem"; dazu S. 419. 4) Vgl. S. 200 ff. Für mich ist entscheidend, dass die Liste der zitierten Annalisten und sonstigen Historiker bei Dionys I 74 mit Cato und Polybios abbricht. Dazu kommt der Hinweis Leuzes auf Dionys IV 7, woran S. 202 die richtige Beobachtung geschlossen wird: „Es ist beachtenswert, dass hier wie in I 74, 3 von Erikoɣiaμοί die Rede ist; ebenso erinnert συγκαταθέμενος an οἷς ἐγὼ προσεθέμην in 1 74 und an αἷς ἡμεῖς οὐκ ἄνευ λογισμοῦ συγκατατιθέμεθα in XI 62. F. Münzer (Hermes 31, 1896, S. 308) macht weiter mit Recht darauf aufmerksam, dass die rioyiouoi an unserer Stelle, soweit sie sich auf das Censorenprotokoll vom Jahre 362 Varr. stützen, aus Piso Censorius (vgl. Dionys II 38, 3: ὡς δὲ Πίσων Λεύκιος ὁ τιμητικός ioroosi, auch II 39, 1) herübergenommen sind (anders Leuze S. 157 ff, der hier vgl. S. 159 fälschlich den Autor der Polybischen Chronologie" hereinbringt). Die Kapitel 74 und 75 enthalten eine in sich geschlossene Beweisführung, die ihr Ende erreicht in 75, 4 bei den Worten: τὰ μὲν δὴ περὶ τοῦ χρόνου καθ ̓ ὃν ἡ νῦν δυ ναστεύουσα πόλις οκίσθη τοῖς τε πρὸ ἐμοῦ γενομένοις εἰρημένα καμοὶ δοκοῦντα Toiás dotiv. Hr. Leuze, dem ich diese Ansicht vorlegte, bemerkt mir hierzu: „Für Piso trifft das zu: er hat die Ansichten seiner Vorgänger (Timaios bis Cato und Polybios) aufgezählt. Für Dionys trifft es nicht zu; denn Dionys hätte auch Varro nennen müssen, wenn er die Ansichten aller noò avtov über die Gründungszeit aufzählen wollte, zumal Dionys mit Varros Schriften sonst gut bekannt war“. Auch im übrigen zeigen die beiden Kapitel Besonderheiten, die nur durch die Herleitung aus einer Quelle erklärlich sind. Ihr ist es aufs Konto zu schreiben, dass bei Dionys nur hier Cincius vor Fabius genannt wird (anders I 6,2 und I 79, 3) und

mit kommen wir zu dem sehr interessanten Resultat, dass zwei Autoren des zweiten Jahrhunderts den лivaş (tabula) zitieren.

Schon dadurch wird Hirschfelds Interpretation der Dionysstelle ausgeschlossen, ganz abgesehen davon, dass man von den kapitolinischen Fasten, die aussen an der Regia angebracht waren, nicht zɛiuɛvog, sondern nur лoоzεiμεvos hätte sagen können. Mit diesem letzteren Argument προκείμενος wird auch Seecks Ansicht, dass die jährlich ausgestellte Pontifikaltafel gemeint sei, aus der Welt geschafft. Endlich ist der Umstand, dass nicht nur Piso, sondern auch Cato die tabula zitiert, ein Beweis dafür, dass die annales maximi, die nach Cato und, wie wir aus unserer Stelle sehen, auch nach Pisos Annalen erschienen sind '), nicht die Vorlage bilden können. Was ist aber dann unter dem лivas zu verstehen? Um diese Frage

dass Cincius, obwohl er von Dionys schon in I 6 genannt war, erst hier als avìo τῶν ἐκ τοῦ βουλευτικοῦ συνεδρίου bezeichnet wird, während man doch diesen Zusatz eher bei der ersten Nennung des Mannes erwartet. Weiter ist es aus dem Quellenwechsel zu erklären, dass nur hier pontifices maximi mit dopiɛɛłę wiedergegeben wird (darüber E. Hübner a. a. O. S. 414 und oben S. 245 Anm. 2). Endlich versteht man so die Angabe der Regierungsjahre der einzelnen Könige und der Gesamtdauer der Königszeit schon hier (c. 75), obwohl dieselben Zahlen alle später noch einmal (Romulus II 56, 7 und II 57, 1, Numa II 76, 5, Tullus III 35, 1, Ancus III 45, 3, Priscus IV 1, 1, Servius Tullius IV 40, 1, Superbus IV 85, 4, die Dauer der Königszeit V 1,1) gegeben werden. Weshalb die beiden Kapitel so aus dem Rahmen des Ganzen heraustreten, ergibt sich leicht, wenn man sich vor Augen hält, dass hier von Dionys dreimal (I 74, 2 u. 4; 75, 3) auf eine eigene Monographie chronologischen Inhalts verwiesen wird: πῶς ἄν τις ἀπευθύνοι τοὺς Ρωμαίων χρόνους πρὸς τοὺς Ελληνικούς, die von den Neueren mit der bei späteren Autoren des Altertums zitierten Schrift des Dionys neol zoórov identifiziert wird (vgl. C. Wachsmuth, Einleitung S. 146 Anm. 1 und Ed. Schwartz, R. E. V S. 936). Wir müssen darnach annehmen, dass Dionys zunächst in dieser Schrift, wie er für die griechischen Daten nach seiner eigenen Angabe Eratosthenes benutzte (I 74, 2), so für die lateinische Chronologie den Piso zu Grunde gelegt hat, dessen Annalen wahrscheinlich einen chronologischen Exkurs, der alles Nötige bequem darbot, enthielten. Diesen hatte der Rhetor, der sich mit der Materialbeschaffung nicht viel Mühe gemacht hat (vgl. das vernichtende Urteil von Ed. Schwartz, R. E. V S. 934 ff. und neuerdings Franz Halbfas, Theorie u. Praxis in der Geschichtsschreibung bei Dionys von Halikarnass, Diss. Münster 1910, S. 15 ff.), in der erwähnten Monographie in extenso ausgeschrieben, während er an unserer Stelle nur ein Exzerpt aus seiner Abschrift wiedergibt, vgl. I 74, 4: † μèr our ùzgiβεια ἐν ἐκείνῳ δηλοῦται τῷ λόγῳ. λεχθήσεται δὲ διὰ τῆσδε τῆς πραγματείας αὐτὰ τἀναγ καιότατα. Zu ganz anderem Resultat kommt neuerdings G. Costa a. a. O. I 300 ff., der sich I 2 S. 143 noch einmal scharf gegen Leuzes Gleichsetzung des pisonischen und dionysischen Systems ausspricht. Davon wird unsere Ansicht, dass Piso, der in IV 7,5 zitiert wird, auch in I 74 und 75 die Quelle des Dionys ist, nicht berührt. Vgl. auch I 40, 3: λέγω δὲ ἃ Πείσων γράφει.

1) Denn dadurch, dass Piso noch den aivaş wie Cato und nicht die annales marimi zitiert, wird nebenbei bemerkt wahrscheinlich gemacht, dass seine Annalen (bei Dionys v. Hal. IV 15,5 als ai ¿viavõioi ávaɣpaqai bezeichnet, derselbe Ausdruck IV 30) vor den annales maximi des Mucius Scaevola, der sein Kollege im Konsulat von 133 war, herausgekommen sind. Zeitlich ist das auch möglich, selbst wenn

zu beantworten, müssen wir davon ausgehen, dass von Piso-Dionys der aivas gelegentlich einer Erörterung über das Gründungsdatum der Stadt zitiert wird. Also muss damit ein Werk gemeint sein, welches bereits die älteste Geschichte Roms, einschliesslich der Königsgeschichte, enthielt. Damit empfängt aber die Bemerkung Ciceros über die annalium confectio an der bekannten Stelle de orat. II 52, dass dieselbe nämlich ab initio rerum Romanarum usque ad P. Mucium, pontificem maximum stattgefunden habe, neues Licht. Diese Worte darf man nicht, wie viele der Neueren getan haben, durch mehr oder weniger glückliche Interpretationskunststücke 1) aus der Welt zu schaffen suchen, sondern man muss sie mit unserer Dionys-Stelle zusammen ins Auge fassen. Dann folgt aber daraus, dass die Annalen der Pontifices schon vor der Buchredaktion des Mucius Scaevola bis zur Stadtgründung hinauf verlängert worden sind.

So kommen wir auf anderem Wege zu derselben Ansicht, die A. Enmann in einem viel zu wenig beachteten Aufsatz 2) vor einigen Jahren niedergelegt hat, dass es eine den annales maximi des Mucius Scaevola zeitlich vorangehende, dem 3. Jahrhundert v. Chr. angehörige Redaktion der Pontifikalchronik gegeben habe. Er sieht in dieser ältesten Redaktion, die nach seiner Ansicht schon die Königsgeschichte im Gerüst gab 3), „eine ältere Ausgabe der Pontifikalannalen, die Vorgängerin der Annales maximi. Ihr äusseres Verhältnis zu letzteren kennzeichnet sich durch das Prädikat maximi" 4). Zweierlei war mir an den Aufstellungen Enmanns immer auffällig, einmal die Behauptung, dass die ältere Redaktion schon die pisonischen Annalen was sicher sein dürfte; vgl. über die Benützung der Censorenprotokolle die vorhergehende Anm. erst nach der Censur des Mannes (von C. de Boor, Fasti Censorii S. 22 und F. Münzer, Rhein. Mus. 61, 1906, S. 23 im Jahr 120, von C. Cichorius, Unters. zu Lucilius S. 82 ins Jahr 123 gesetzt, zustimmend F. Münzer, Neue Jahrbb. für das klass. Altert. XXIII, 1909, S. 192) geschrieben sind. Denn Mucius Scaevola hat bis zum Jahre 114 gelebt (E. Hübner a. a. O. S. 421). Nachträglich sehe ich, dass auch W. Soltau (Philol. 55, 1896, S. 263 Anm. 13 und Livius' Geschichtsw. S. 30) Pisos Werk vor den annales maximi verfasst sein lässt.

1) Am leichtesten macht sich die Sache H. Peter, Rell. I p. XVI, wenn er kurzweg erklärt: at hunc (sc. Ciceronem) cum ab initio rerum Romanarum res omnes illis tabulis mandatas esse diceret, oratorie locutum esse non ex veritate vix quisquam negabit; vgl. auch Cichorius R.E. I 2252.

2) Rhein. Mus. N. F. 57, 1902, S. 517 ff. G. de Sanctis, Storia dei Romani I S. 16 ff. und G. Costa, I fasti consolari Romani I. 1 S. 23 ff. gehen auf die Arbeit Enmanns nicht ein. F. Münzer, R. E. VI S. 1875 und Ed. Meyer, Apophoreton S. 158, 1 lehnen sie ab, L. Wülker, Die gesch. Entwickl. d. Prodigienwesens b. d. Römern, Lpz. Diss. 1903, S. 63 schiebt sie schnell bei Seite.

3) Darin liegt der grosse Fortschritt Enmanns gegenüber Soltau, der schon früher neben der „Tafel beim Oberpontifex ein pontifikales Jahrbuch als Ausgangspunkt für die römische Annalistik angenommen hat, vgl. Röm. Chronologie S. 445 ff., Philol. 55, 1896, S. 269 ff. und Livius' Geschichtsw. S. 28. 4) A. a. O. S. 526 f.

in Buchform herausgegeben worden sei1) und dann, dass sie trotzdem durch die früheste Privatannalistik, vertreten durch Fabius Pictor, Cincius Alimentus und ihre Nachfolger, absorbiert worden, die alten Annalen der Pontifices also einer noch gründlicheren Vergessenheit verfallen seien als die des Scaevola 2). Hier bedürfen die geistvollen Ausführungen des genannten Forschers einer kleinen Korrektur. Ich behaupte: die bei Cato und Piso zitierte tabula (8 лiva) ist die älteste Redaktion der Pontifikalannalen und, wenn das richtig ist, dann ist der in der Regia lagernde iva ein Codex im wahrsten Sinne des Wortes, d. h. ein Holz codex, bestehend aus einzelnen tabulae, gewesen, der der Aussenwelt, vor allem den Historikern, zugänglich gewesen ist. Das sagt Dionys in dem der oben zitierten Stelle vorausgehenden Kapitel (I 73, 1) ganz deutlich: лalaiòs per our oëre συγγραφεὺς οὔτε λογογράφος ἐστὶ Ῥωμαίων οὐδὲ εἰς· ἐκ παλαιῶν μέντοι λόγων ἐν ἱεραῖς δέλτοις σωζομένων ἕκαστός τι παραλαβὼν ἀνέyoayer 3). Nach Hirschfeld ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass Dionys ein Kapitel später dafür einen ganz anderen Ausdruck gebraucht hätte“ 4). Bei der starken Abhängigkeit des Dionys von seinen Quellen bis aufs Wort 5) ist das aber meines Erachtens gar nicht verwunderlich. Die Summe der einzelnen déro (tabulae) machen den Codex (ó nívaž, tabula für das Ganze)) aus. Auch Cato bei Fronto ep. ad. Ant. imp. I 2 p. 99 N. sagt: iussi caudicem proferri ubi mea oratio scripta est, und gleich darnach: tabulae prolatae; oder man vgl. Cic. pro Roscio Com. 7: codicem protulit, tabulas recitavit. Hier lesen wir also ebenfalls caudex (codex) und tabulae kurz nacheinander für dieselbe Sache ).

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Doch sehen wir uns das Material für die Holzcodices etwas genauer an. A. Wilhelm hat kürzlich für das griechische Kulturgebiet alles hierhergehörige mit der bei ihm gewohnten umfassenden Gelehrsamkeit zusammengestellt ) und uns eine höchst erwünschte Vorarbeit zu einer Geschichte des griechischen Archivwesens geliefert, besonders für die uns hier interessierende Verwendung des ɛvzoua (= lat. album), der ge

1) So auch W. Soltau, der stets (s. S. 248 Anm. 3) von einem pontifikalen Jahrbuch neben der Pontifikaltafel spricht. 2) S. 527.

3) Wie wenig Klarheit über diese Stelle herrscht, beweisen die Ausführungen in der Dissertation von Fr. Halbfas (8. o. S. 246 Anm. 4) S. 21, der bei dieser „Urquelle der römischen Geschichtsschreibung an die annales maximi des Mucius Scaevola denkt (vgl. ebda. Anm. 4).

4) Hermes IX S. 107. 5) S. dazu oben S. 246 Anm. 4.

6) Ueber diese Verwendung der Worte s. u. S. 251 und 254 Anm. 2.

7) Den Wechsel des Ausdrucks versteht man leicht, wenn man Seneca de brev. rit. 13, 4 (nach Varro) liest: publicae tabulae codices dicuntur und zwar quia plurium tabularum contextus cauder apud antiquos vocatur; ähnlich Gaius Dig. II 13, 10: totum ... codicem totasque membranas.

8) Beiträge zur griech. Inschriftenkunde, Sonderschriften des öst, archäol. Instituts VII, Wien 1909, S. 239 ff.

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