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zählung als die Grundlage des später reicher ausgeschmückten Berichtes voraussetzen müssen und können unsere Ausführungen dahin zusammenfassen, dass vielleicht in der tabula apud pontificem maximum nur das Folgende gestanden hat:

am 16. Juli: Auszug der Römer aus der Stadt und Opfer des Q. Sulpicius 1),

18. Juli: die Schlacht an der Allia, in der die Römer vollständig geschlagen werden,

19.-21. Juli: die geschlagenen Römer haben in einem Haine zwischen dem Tiber und der via Salaria Zuflucht gesucht; die Gallier wagen aus Furcht vor einem Hinterhalt nicht den sofortigen Angriff auf Rom,

22. Juli: Einnahme der Stadt, abgesehen vom Kapitol.

Wie eine Probe aufs Exempel wirkt hiernach eine Lektüre von Polybios II 18, 2: (οἱ Κελτοί) μάχῃ νικήσαντες Ρωμαίους καὶ τοὺς μετὰ τούτων παραταξαμένους, ἑπόμενοι τοῖς φεύγουσι τρισὶ τῆς μάχης ἡμέ ραις ὕστερον κατέσχον αὐτὴν τὴν Ῥώμην πλὴν τοῦ Καπετωλίου. Hier haben wir den schlichten Bericht des Fabius vor uns 2), der seinerseits aus der eben rekonstruierten Chronik der Pontifices entnommen war. Das Unmethodische an dem seitherigen Verfahren bestand darin, dass man diesen Bericht wahllos aus Diodor, bei dem eine ältere und eine jüngere Tradition in höchst ungeschickter Weise kontaminiert ist, zu ergänzen gesucht hat, anstatt nur die paar versprengten Notizen aus der antiquarischen Ueberlieferung heranzuziehen.

Dass dies allein der richtige Weg ist, um die älteste Tradition herauszuarbeiten, zeigt uns ein Blick in die Ueberlieferung vom Ende der Gallierkatastrophe. Auch hier ist es, wie oben bei dem dreitägigen Intervall zwischen Schlacht und Stadteinnahme, eine Zahl, die im Vordergrund unseres Interesses steht: nämlich die Zahl von sieben Monaten für die Dauer der Belagerung Roms. Diese Zahl haben wiederum nur Polybios (II 22, 5), die Biographie (Plut. Cam. 28 und 30), sowie der Kalender des Polemius Silvius (CIL I p. 259), letzterer offenbar aus einer antiquarischen Quelle 3). 1) S. o. S. 337 Anm. 1.

2) Für die Abhängigkeit des Polybios von Fabius an dieser Stelle neuerdings wieder O. Leuze, Jahrzählung S. 142 ff.

3) Nicht Livius, wohl aber die Periochae des Livius (lib. V) haben die allgemeinere Angabe post sextum mensem. Sechs Monate dagegen bieten Varro bei Nonius p. 498 M. (noster exercitus itast fugatus, ut Galli Romae praeter Capitoli sint potiti neque inde ante sex menses cesserint), Florus I 7, 15, Orosius II 19, 13, acht Monate Servius zur Aen. VIII 652, was Mommsen (Röm. Forsch. II S. 328 Anm. 69), durch die verschiedene Zählung der nicht vollen Monate herbeigeführte Varianten" nennt; vgl. oben (S. 335 Anm. 3) die ähnlichen Varianten gelegentlich der Darstellung über das dreitägige Intervall. Wenn diese Ansicht richtig ist, dann dürfen wir auch diese Stellen noch heranziehen und zwar ebenfalls als in letzter Linie alle zurückgehend auf die antiquarische Tradition (s. o. Varro!). Nur bei Servius mit seinen vollen acht Monaten bin ich zweifelhaft. Dass es auch Traditionen gab, die die ursprüngliche Angabe

Polybios bietet auch hier nur die kurze Notiz: (οἱ Κελτοί) τῆς πόλεως avíñ≤ έлτà μñvas zvgievoavies, Plutarch (a. a. O. 30) spricht von Rom als μῆνας ἑπτὰ τοὺς πάντας ὑπὸ τοῖς βαρβάροις γενομένη (vgl. dazu c. 28: ἕβδομον γὰρ ἐκεῖνον οἰκούρουν μῆνα πολιορκοῦντες) und fügt dann zur Erläuterung hinzu: παρελθόντες γὰρ εἰς αὐτὴν ὀλίγαις ἡμέραις ὕστε ρον τῶν Κυϊντιλίων εἰδῶν περὶ τὰς Φεβρουαρίας εἰδοὺς ἐξέπεσον ). Der erwähnte Kalender sagt zu den Iden des Februar (13. Febr.): parentatio tumulorum incipit quo die Roma liberata est de obsidione Gallorum. Beachtenswert ist, dass wir auch hier von der polybianischen Zahlenangabe ausgehend auf einen bestimmten Kalendertag, den 13. Februar 2), und auf ein mit diesem Tag beginnendes Fest, die Parentalia, die neun Tage vom 13.

bis 21. Februar dauern, geführt werden. Zum 13. Februar bemerkt aber der Kalender des Philocalus (CIL I2 p. 258): Virgo Vesta(lis) parentat, eine Notiz, welche Mommsen (CIL I2 p. 309) mit grosser Wahrscheinlichkeit auf das anderweitig (von Piso bei Dionys II 40) erwähnte Opfer am Grabe der Tarpeja bezogen hat" 3). Ob die Tarpeja oder der Charakter der Parentalia als Totenfeier das Ende der obsidio Gallorum hier anzusetzen der Anlass gewesen ist, vermag ich nicht zu sagen. Hingewiesen sei nur noch darauf, dass der Schlusstag des Totenfestes, die Feralia vom 21. Februar, die allein unter den dies parentales zu den feriae publicae gehörten ), das genaue Ende der sieben Monate seit dem Einzug der Gallier in Rom (22. Juli) darstellen). Die Rücksicht auf das Fest liegt also bei diesem Zeitansatz des Polybios genau so klar zu Tage, wie oben bei dem dreitägigen Intervall der Ausgang von den Lucaria.

Nach alledem dürfen wir wohl ein Zwiefaches behaupten: diese genauen Zeitangaben bis auf den Tag gehen auf die Fassung der Tradition

der Belagerungsdauer verlängert haben, geht aus Varro de 1. 1. VI 18 hervor, der über die Poplifugia (5. Juli) folgende Version hat: non multo enim post hic dies, quam decessus Gallorum ex urbe.

1) Die beiden Angaben des Plutarch decken sich nur, wenn man das ɛol sehr weit ausdehnt, d. h. nicht den Anfang der dies parentales, wie der Kalender des Polemius Silvius tut (s. o. im Text), sondern das Ende derselben (21. Februar) annimmt. Andererseits erklärt diese Unbestimmtheit die in der vorigen Anmerkung notierten Varianten in der Angabe der Monatzahlen, soweit sie unter sieben sich bewegen. 2) Wir haben oben (S. 339 Anm. 2) gesehen, dass der Tag der Katastrophe der Fabier am Cremera mit dem dies Alliensis gleichgesetzt worden ist. Im Vorbeigehen sei hier daran erinnert, dass von Ovid, fast. II 193, statt dessen der 13. Februar als Tag des Fabieruntergangs gegeben wird. Man hat mancherlei Gründe für diese Abweichung vorgebracht (vgl. F. Münzer, R. E. VI S. 1879 f.); ich möchte die Frage aufwerfen, ob nicht wie beim 18. Juli die Gallierkatastrophe das Datum geliefert hat? 3) Wissowa a. a. O. S. 187. 4) Wissowa ebda.

5) S. o. Anm. 1. Am nächstfolgenden Tag, 22. Februar, wird das Familienfest (feriae privatae) der Caristia oder Cara cognatio gefeiert, an dem die Angehörigen der Verwandtschaft sich zu einem Festschmause vereinigen", Wissowa a. a. O.; vgl. auch Mommsen CIL I2 p. 310.

342 E. Kornemann, Die Alliaschlacht und die ältesten Pontifikalannalen.

in der ältesten Chronik der Pontifices zurück, die per singulos dies ihre kurzen Aufzeichnungen eingetragen hatten. Bei den Ansätzen aber spielen die feriae publicae des alten Festkalenders, den die Pontifices zu bewahren hatten'), ebenso wie die Gründungstage und Gründungsjahre resp. die Dedikationsjahre der stadtrömischen Tempel 2) eine grosse Rolle. Dies sind die festen Punkte, von denen aus die Pontifices den Aufbau der altrömischen Geschichte unternommen haben. Die weitere Forschung wird. nicht umhin können auf diese Zusammenhänge zwischen dem Festkalender und den ältesten Pontifikalannalen noch mehr zu achten als seither.

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Und nun noch eins: K. J. Neumann hat jüngst noch geschrieben 3): vom Krieg gegen Veji ab, rund von 400 v. Chr. ab, gab es eine gesicherte, gleichzeitige Aufzeichnung wenigstens der Hauptereignisse römischer Geschichte. Und dieser Krieg selber war ein solches Hauptereignis“. Ich frage dagegen, ist die römische Geschichte des 4. Jahrhunderts, vor allem in der ersten Hälfte, wirklich quellenmässig so fundiert, dass wir diese Behauptung wagen dürfen 1), wenn wir für das grösste Ereignis dieses Jahrhunderts, die Gallierkatastrophe, nur den dies Alliensis noch als gesicherte Ueberlieferung betrachten können 5)? Was ich in den vorstehenden Zeilen den Fachgenossen zu unterbreiten mir erlaube, sollte doch, wenn die Beweisführung als zwingend anerkannt wird, sehr zur Vorsicht mahnen.

Tübingen.

1) Wissowa a. a. O. S. 441.

2) Allbekannt ist die Ansetzung des Republikanfangs in das Jahr der Dedikation des kapitolinischen Juppitertempels, wovon die ältere Tradition ausgegangen ist, vgl. O. Leuze, Jahrz. S. 326.

3) Weltgeschichte herausgeg. von J. v. Pflugk-Harttung I S. 382; ähnlich Enmann, Rhein. Mus. 57 S. 521 f.

4) Vgl. die der wahren Sachlage viel mehr entsprechenden Bemerkungen von Ed. Meyer, Apoph. S. 158. Auch bei Hülsen-Lindner a. a. O. S. 6 heisst es: „Die Katastrophe des 18. Juli reicht in eine Epoche zurück, aus welcher keine gleichzeitige Aufzeichnung, kein Denkmal, keine Inschrift zur Controle der Berichte späterer Geschichtsschreiber herangezogen werden kann“.

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5) Hierzu Ed. Meyer a. a. O. S. 159 schon richtig: Wollte aber jemand behaupten, dass alles, was wir über den Verlauf des Krieges lesen, auch in seiner ältesten Gestalt nichts sei als eine geschickt durchgeführte Erfindung, . . . . . dass wir uns mithin bei einer Rekonstruktion der römischen Geschichte dieser Zeit auf die allgemeinsten Umrisse zu beschränken hätten, so wüsste ich eine solche Ansicht nicht mit zwingenden Gründen zu widerlegen". Trotzdem geht Meyer, wie er dann weiter ausführt, den entgegengesetzten Weg und sucht aus Diodor den historischen Verlauf zu rekonstruieren. Keiner der Neueren ist also hier über Mommsen hinausgekommen.

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Wie hat Hannibal die Elefanten über die Rhone gesetzt? Von Joh. Philipp.

Ueber die Art, wie Hannibal im Jahre 218 seine Elefanten über die Rhone gebracht hat, sind wir durch die bei Polybius und Livius erhaltenen Schilderungen in allen Einzelheiten so genau unterrichtet wie selten über einen technischen Vorgang im Altertume. Dieser Umstand, zu dem noch die scheinbar völlige Uebereinstimmung beider Quellen hinzutritt, hat es wohl hauptsächlich bewirkt, dass die Darstellung noch nie einer sachlichen Kritik unterzogen worden ist, wiewohl diese eigentlich geradezu herausgefordert wird.

Wie Polybius sich die Vorgänge vorgestellt hat, ist ja klar. Starke Flösse werden als Anlände am Ufer fest verankert; davor werden freibewegliche angebunden; alle Flösse werden mit Erde beworfen. Dann werden die Tiere über die Anlände fort zur Fähre geführt, die Haltetaue gekappt und mittels bereit liegender Barken das freie Floss hinübergeschleppt. Ein neues Floss wird vor die Anlände gelegt, und der Vorgang von vorhin wiederholt sich.

Dem entspricht ganz die Schilderung des Livius, aber selbst wenn ich bei allen Autoren nichts weiter als diese Darstellung fände, würde ich sie vom praktischen Standpunkte unbedingt verwerfen. Wir befinden uns jedoch in einer weit günstigeren Lage, und es genügt eigentlich, das Problem aufzustellen, um seine Lösung sofort zu finden.

Nachdem Polybius den Bau der Anlände und der Fähre eingehend besprochen hat, legt er dar, in welcher Weise die Fähre hinübergeschafft werden soll. Man befestigt sie an Tauen, deren anderes Ende an Booten. angeknüpft ist. Die Fähre soll also nicht selbst gerudert oder gestakt werden, vielmehr dienen die Boote dazu, sie gegen den Strom zu halten und hinüberzuschaffen 1).

Von diesem Strome hat er einige Kapitel vorher (III. 43. 3 u. 7-8) gesprochen. Er hat geschildert, wie Hannibal eigene Vorkehrungen hat treffen müssen, um die kleinen Fahrzeuge, die Einbäume, gegen die Kraft des Wassers zu schützen, indem er die grösseren Kähne oberhalb neben den kleinen herfahren liess. Einen wahren Kampf müssen sie gegen die 1) III. 46. 5.

Gewalt des Flusses ausstehen. An ein Querhinüberfahren ist garnicht zu denken, sondern die Steuerleute müssen schräg gegen die Strömung halten. Trotzdem werden sie etwas abgetrieben, sodass die Zurückgebliebenen am Ufer angstvoll nebenherlaufen. Wir haben eine sehr bewegte Schilderung, die uns über die Gewalt der Rhone nicht im Zweifel lassen kann.

Man lässt ja noch heute zum Schutze der kleinen Boote auf Flüssen die grösseren weiter oberhalb nebenherfahren, um die Gewalt des Wassers zu brechen, aber nur, wenn diese nicht allzuheftig ist. Bei gar zu grosser Stromgeschwindigkeit besteht die Gefahr, dass die grossen Boote infolge ihres grösseren Gewichtes und der grösseren Angriffsflächen auf die kleinen geworfen werden. Man hat nun daraus, dass Hannibal die kleinen Boote im Schutze der grossen rudern liess, schliessen wollen, dass die Strömung an jener Stelle nicht sehr reissend habe sein können. Dabei hat man aber übersehen, dass es sich hier um Einbäume handelt, d. h. um unbehauene Baumstämme, die eine grosse Reibung im Wasser haben und, gerade notdürftig für den Ruderer ausgehöhlt, ein unverhältnismässig grosses Gewicht haben, sodass sie mindestens ebenso schnell abgetrieben wurden wie die Boote. Uebrigens ein staunenswertes Unternehmen, über diesen Strom im Einbaum zu fahren.

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Denn die Rhone ist in der Tat ein sehr reissender Strom 1). Unterhalb Avignons noch nennt Hellwald sie wütend wie ein Stier beim Anblick des roten Tuches". Und mit Recht: noch bei Beaucaire, wo sie nach. Neumann) ein gemächliches Tempo annimmt, ist ihre Stromgeschwindigkeit mehr als 21/2 m pro Sekunde 3). Was diese Zahl besagen will, mögen einige Daten erläutern. Der Rhein hat bei Bingerloch 3,42 m, bei Mannheim 1,50 m Geschwindigkeit; die Donau bei Wien 1,66-1,94 m, der Neckar bei Mannheim und der Unterlauf der Weichsel 0.90 m Geschwindigkeit in der Sekunde); die Norm ist 1 m, das Maximum 4 m etwa. Die Uebergangsstelle ist sicherlich oberhalb Beaucaires etwa bei Avignon oder Roquemaure anzunehmen, wenn auch der Ort nicht genau feststeht. Jedenfalls ist dort die Stromgeschwindigkeit noch bedeutend grösser, beträgt doch das Gefälle noch bei dem Ardèche-Einfluss 0.81 m auf den Kilometer gegen 0.6 m der Donau unterhalb Ulms und ein noch etwas geringeres des Rheines bei Strassburg.

Angesichts dieser Tatsachen erhebt sich nun die Frage, ob es mög

Bei

1) Friedrich v. Hellwald, Frankreich. Das Land und die Leute S. 572. Lyon beginnt die Rhone sich fast senkrecht hinunterzustürzen und reisst die Schiffe, welche sich ihr anvertrauen, gewaltigen Laufes mit sich hinab. Bis Avignon behauptet sie sich als ein stolzer, königlicher Renner im vollen Schmucke seiner Ge

wässer".

2) C. Neumann, Zeitalter der punischen Kriege S. 276.

3) A. F. Drieu, Leitfaden für den praktischen Pontonnier. Deutsch von v. Echt. S. 53.

4) Handbuch für Ingenieurswissenschaften III. Wasserbau.

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