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W. M. Ramsay vor tov yέvovs uov entdeckte, werden vielmehr die eines € sein. Für die Redensart, die ich so gewinne: [εἰς κόσ]μον τῆς τε ἐκλ[ησίας κε] τοῦ γένους μου, wird, wer sucht, unschwer Belege finden; ich begnüge mich, aus der Jobakcheninschrift Sylloge 737 Ζ. 8 εἰς κόσμον καὶ δόξαν τοῦ Βακχείου und aus dem Beschlusse der Assier περὶ τοῦ μὴ καθίστασθαι πράκτορας Inscr. gr. rom. IV 259 Ζ. 7 κοσμῶν τὸ ἑαυτοῦ γένος anzuführen.

Gegen die Lesung π[άντ]ας (sic) ἁπλῶ (sic) κατασκευάσας

'an engravors error for лávτa aлhog', sagt W. M. Calder Expositor VII. ser., VI 390 — in der drittletzten Zeile spricht nicht nur, dass nártaç keine Beziehung hat, sondern auch, dass in der Abschrift TT/ AΣAПAW Sigma, sonst stets rund, in ungewöhnlicher Gestalt erscheint. Ich habe in dem Σ ein E, also n[ãv ån]a§aniós, vermutet und war erfreut nachträglich, als ich von Calders Veröffentlichung in der Klio auf Ramsays erste Mitteilung Cities and bishoprics of Phrygia I 2 p. 543 zurückging, diese Lesung dadurch bestätigt zu finden, dass die Abschrift in Marinis Sammlung christlicher Inschriften Cod. Vat. Lat. 9072 p. 391 &nuşanλiç als vollständig erhalten verzeichnet. Irrig ist allerdings in dieser Abschrift, in der die zwei letzten Zeilen und das Ende der drittletzten fehlen, πασῶν ἁπαξαπλῶς καταστάσεων gelesen worden, als schlosse noch ein Glied im Genetiv an den Dativ πᾶσι τοῖς λιθοξοϊκοῖς ἔργοις und die Reihe der vorangehenden Genetive, während nun sicher steht, dass diesen nur der Dativ καὶ πᾶσι τοῖς λιθοξοϊκοῖς ἔργοις folgt. Für solche Ausweichungen, die allerdings häufiger zu Gunsten des Genetivs erfolgen, bringen Dittenbergers Indices zur Sylloge p. 238 und zu den OGI II p. 728 Beispiele. Ob die Auslassung des schliessenden Sigma in έлağaлλ wie in den von E. Nachmanson in seinen Beiträgen zur Kenntnis der altgriechischen Volkssprache (Skrifter utgifna af K. Humanistika Vetenskaps-Samfundet i Uppsala XIII 4) 18 erörterten Fällen als dissimilatorischer Schwund zu erklären ist oder wie in outo und anderen von W. Crönert, Memoria graeca Herculanensis p. 142 und Edw. Mayser, Grammatik der Papyri 242 ff. besprochenen Adverbien und Präpositionen, bleibe dahingestellt. Wien.

Römische Kolonien ohne Autonomie.

Ulrich Wilcken bespricht im neuesten Hefte des Arch. f. Pap.-Forsch. (V, 3 S. 433 f.) einen von B. Haus soullier im Florilegium Melchior de Voguë 1910 S. 183 ff. edierten Pariser Papyrus, aus dem sich ergibt, dass von den Kaisern Severus und Caracalla in Kerkesucha (Faijum) angesiedelte Veteranen diese ihre Siedlung als zozovia bezeichneten. Er bemerkt dazu: „Dass hier in Kerkesucha eine wirkliche Kolonie mit dem Recht einer Kolonie begründet wäre, ist natürlich ausgeschlossen. Aber auch so ist die Anwendung des Ausdrucks im Munde des Veteranen von Interesse. Sehr zweifelhaft ist, ob daraus folgt, dass diese Veteranengüter einen zusammenhängenden Komplex bildeten. Bis jetzt ist wohl angenommen worden, dass in Ägypten ebenso wie die zλ001 der Ptolemäerzeit, so auch die Veteranengüter der Kaiserzeit mitten zwischen den andern Aeckern zerstreut gelegen haben. So möge dieser Papyrus zu neuen Untersuchungen über die ägyptischen Veteranenansiedlungen der Kaiserzeit anregen".

Ausser dem neuen Papyrus kennen wir solche zolovicu in Aegypten : in BGU. II 587 aus dem Faijum, Anfang der Regierung des Pius

und P. Oxy. III 653 vom Ende derselben Regierung1).

Dazu kommt noch ein Giessener Papyrus den P. M. Meyer in P. Giss. I 3 Nr. 60 veröffentlichen wird. Er stammt aus dem Dorfe Naßow im Gaue von Heptakomia 1) Wilcken a. a. O. S 434, 1.

und gehört dem Anfang der hadrianischen Regierung an. Unter den Kategorien des Staatslandes dieses Dorfes findet sich auch (Kol. III 5) die Rubrik zoλorias.

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Wir haben also bis jetzt Material aus drei Gauen (Arsinoites, Oxyrhynchites, Apollonopolites Heptakomias) und zwar aus der Zeit von Hadrian bis Septimius Severus. Die Kolonien liegen in Dörfern der betreffenden Gaue. Der Pariser Papyrus bringt die Gewissheit, dass die Kolonien" durch Veteranenansiedlungen entstanden sind. Wilcken betont mit Recht, dass keine wirkliche Kolonie vorliegt; vielmehr trägt eine Veteranenansiedlung in der Gemarkung von Kerkesucha nur den Namen einer Kolonie. Das Ägypterdorf besteht daneben weiter und die Kolonie“ von Kerkesucha untersteht der Gauverwaltung genau so wie die einheimische Dorfgemeinde.

Wenn wir im Römerreich nach Ähnlichem Umschau halten, gibt es nur eine Parallele zu diesem Sachverhalt: die coloniae, die innerhalb der gallo-römischen Civitäten nachweisbar sind1). Allerdings sind hier bis jetzt ausschliesslich Vororte der Civitäten mit Kolonien bekannt. Dass aber auch diese gallischen im CivitasVerbande verbleibenden „Kolonien" wenigstens teilweise durch Veteranenansiedlungen begründet worden sind, beweist der Zusatz emerita, den die Kolonie im Vorort (Aventicum) der Helvetier-Civitas trägt 2). Ein Unterschied liegt wieder darin, dass in Gallien auch die Peregrinen des Vorortes in die Kolonie rezipiert sind, also eine vicane Gemeinde mit dem Titel colonia als caput civitatis fungiert, während in den ägyptischen Dörfern die Veteranenkorporationen ähnlich wie die conventus civium Romanorum neben den Eingeborenen-Dörfern bestanden. Unterschiede bleiben also immerhin genug, die zum Teil wohl durch die verschiedene Rechtsstellung von Gallien und Ägypten im Reichsorganismus, zum Teil auch durch die mindere Qualität der ägyptischen Legionen hervorgerufen sind. Diese Unterschiede überragt aber an Bedeutung die eine grosse Übereinstimmung, dass wir allein in diesen beiden nichtstädtisch organisierten Ländern Kolonien, und zwar römische Bürgerkolonien 3), vor uns haben, die im Verband der einheimischen Verwaltungskörper, in Gallien der civitas, in Aegypten des vouós, verblieben sind, denen also die städtische Autonomie nicht zukommt.

In Gallien begegnen solche Kolonien etwa seit Claudius, mit gleichzeitiger Veteranendeduktion erst seit Vespasian; für Ägypten haben wir Belege seit dem Beginn der hadrianischen Regierung. Beim jetzigen Stand unseres Wissens hat daher die Ansicht viel für sich, dass in Gallien mit dem neuen Kolonialsystem, das auf das altrepublikanische Schema zurückgreift'), durch Claudius der Anfang gemacht worden ist und dass bald darauf, wahrscheinlich schon durch die Flavier mit ihrer auf Ausgleich zwischen Provinzialen und Römern gerichteten Politik, die Übertragung nach der ebenfalls nichtstädtisch organisierten Provinz des Ostens stattgefunden hat.

Um diese Auffassung zu stützen, wird es nicht unangebracht sein, darauf hinzuweisen, dass noch einmal Galliens Vorbild auf die Weiterentwicklung der ägyptischen

1) O. Hirschfeld, S. Ber. Berl. Ak. 1897 S. 1099 ff., Klio VIII S. 466 ff.. E. Kornemann, Zur Stadtentstehung in den ehemal. kelt.- und german. Gebieten des Römerreichs 1898 S. 37 46; hier habe ich S. 43 ff. gegenüber Mommsen und Hirschfeld darzutun versucht, dass diese Kolonien römisches und nicht latinisches Recht gehabt haben.

2) Hirschfeld zieht hier nicht die volle Konsequenz, wenn er sagt (Klio VIII S. 466): Von einer wirklichen Deduktion von römischen Bürgern kann bei allen diesen (Kolonien') nicht die Rede sein, selbst nicht bei Aventicum, wenngleich der Beiname emerita auf Ansiedelung einer Anzahl von Veteranen hindeutet“.

3) S. oben Anm. 1. — 4) Kornemann, R. E. IV Sp. 512 f.

Nomenverfassung gewirkt hat1). In der Zeit zwischen 307 und 3102) ist zum Zweck der Steuererhebung, die damals das ausschlaggebende Moment für alle Reformen geworden war, eine Ordnung nach pagi, mit praepositi pagorum an der Spitze, erfolgt, die stark an die Pagusordnung der gallo-römischen Civitas erinnert.

Wir werden immer mehr zu der Erkenntis geführt: neben der griechisch-römischen Stadt war diese ursprünglich stadtlose gallo-römische Civitas eine Grundform der kaiserlichen Provinzialverwaltung, die genau wie jene von den Caesaren propagiert worden ist. In ihr zuerst ist nicht nur das System der kommunalen Teilgemeinden (pagi) innerhalb der Samtgemeinde, sondern auch die Schöpfung römischer Kolonien ohne Autonomie im Rahmen peregriner Verwaltungskörper zu Tage getreten. Nach diesem Vorbild hat die Annäherung der ägyptischen Gauverfassung an das im Reiche herrschende Munizipal-Schema stattgefunden. Neues Material auf dem Gebiete der ägyptischen Veteranenansiedlungen wird uns hoffentlich noch tiefer in diese Zusammenhänge hineinblicken lassen. E. Kornemann.

1) Vgl. zum folgenden meine Ausführungen bei Gercke-Norden, Einleitung in die Altertumswiss. III in dem Abschnitt Ägypten und das Reich“.

2) Über den Zeitpunkt der Neuerung vgl. M. Gelzer, Stud. zur byz. Verwaltg. Ägyptens Lpzg. hist. Abh. XIII 1909, S. 57.

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Uns liegt vor: Orientalisches Archiv, Illustrierte Zeitschrift für Kunst, Kulturgeschichte und Völkerkunde der Länder des Ostens, herausgegeben von Hugo Grothe, 4", Jahrgang I, 1910/11, Heft 1 (Okt. 1910), 2 (Januar 1911) und 3 (April 1911). Als die alte Geschichte berührend seien folgende Beiträge genannt: C. Gurlitt, Die Bauten Adrianopels. J. Strzygowski, Kara-Amid. H. Grothe, Die Bevölkerungselemente Persiens. E. Fischer, Sind die Rumänen ein Balkanvolk? Heinr. Winkler, Die mongoloiden Völker Europas und die Basken. Ausserdem bringt jedes Heft „Kleine Mitteilungen" (in Heft 3: Die Ausgrabungen zu Abydos und die Frage der prädynatischen Gräber) und eine „Literaturtafel“.

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Personalien.

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Am 9. März 1911 ist Otto Puchstein, Generalsekretär und Vorsitzender der Zentraldirektion des deutschen archäologischen Instituts, im 55. Lebensjahr gestorben. Der Tod dieses auf den Randgebieten griechisch-orientalischer Kunst und Kultur bahnbrechenden Forschers trifft die Wissenschft besonders schwer. Nachdem Ernst Fabricius, ord. Professor der alten Geschichte in Freiburg i. Br., den Ruf abgelehnt hat, ist Hans Dragendorff, Direktor der röm.-germ. Kommission zu Frankfurt a. M., zum Nachfolger Puchsteins ernannt worden.

Am 12. März 1911 starb Dr. Leopold Messerschmidt, Kustos der vorderasiatischen Abteilung der Kgl. Museen zu Berlin, der Herausgeber des Corpus inscriptionum hettiticarum.

Kuno Meyer, bisher ord. Professor des Deutschen und des Keltischen an der Universität Liverpool, wurde als Heinrich Zimmer's Nachfolger als ord. Professor für keltische Philologie an die Universität Berlin berufen und wird dem Rufe im kommenden Winter-Semester Folge leisten.

John Linton Myres, ord. Professor der griechischen Sprache und Literatur an der Universität Liverpool und Vertreter der alten Geographie an deren archäologischem Institut, ist einem Rufe als Professor der alten Geschichte an der Universität Oxford gefolgt. An seiner Stelle ist C. F. Lehmann-Haupt, bisher a. o. Professor der alten Geschichte an der Universität Berlin, als ord. Professor an die Universität Liverpool berufen worden.

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Modrene, Modroi und Gallus.

(Nebst Bemerkungen über die Nordgrenze von Phrygia Epiktetos und die Lage der bithynischen Bistümer.)

Von Joh. Sölch.

Seit jeher gehörte die Frage, wo die Orte Modrene und Modroi zu suchen seien, ob sie nicht überhaupt vielleicht identisch waren und welcher Fluss im Altertum den Namen des (bithynischen) Gallus 1) führte, zu den schwierigsten Problemen der historischen Geographie. Vor allem handelte es sich dabei stets darum, ob man mit Gallus einen rechtsseitigen oder einen linksseitigen Nebenfluss des Sangarius bezeichnet hat. Denn unter den Nebenflüssen dieses Stromes, die vom Altertum am wenigsten einfach mit Stillschweigen übergangen worden sein dürften, kommen im bithynischen Lande nur zwei in Betracht: der Mudurnu-tschai, der sich von Südosten her (rechts), und der Göktsche-su, der sich von Südwesten her (links) in jene Hauptentwässerungsader des nordwestlichen Kleinasien ergießt. Der Mudurnu-tschai mündet ungefähr östlich von Nikomedeia, der Göktsche-su östlich von Nikaia 2). Diesen hat schon Leake 1824 dem Gallus gleichgesetzt 3), ihm ist Ramsay auf Grund weiterer Ausführungen, mit denen wir uns daher eingehender werden zu beschäftigen haben, gefolgt), und auch Kiepert hat sich, nach anfangs andrer Meinung, dieser Ansicht angeschlossen ), während Perrot) und zuletzt Diest, dieser mit einem besonders gewichtigen Argument, den alten Gallus im heutigen Mudurnuflusse erblickten ).

Die älteste Nachricht über den Gallus enthält Strabos Erdbeschreibung bei der Besprechung des Sangarius (XII 543). Dieser durchströmt nach ihm den grösseren Teil von Phrygia Epiktetos, aber

1) Dieser Gallus ist natürlich von anderen gleichnamigen Flüssen, zumal jenem von Pessinus, streng zu scheiden. Was Modroi anlangt, vgl. Kadoi, Azanoi u. a. Forbiger dagegen in Langenscheidts Klassikerbibl. u. a. übersetzten Modra.

2) Vergl. hier und für die folg. Ausführungen überhaupt R. Kieperts Karte von Kleinasien 1:400000, die Bl. Constantinopel, Brussa und Angora.

3) Journal of a Tour in Asia Minor. Lond. 1824.

4) The Historical Geography of Asia Minor. Lond. 1890.

5) Text zu den form. orbis ant.. tab. IX.

6) Exploration archeolog. de la Galatie et de la Bithynie. Paris 1862-72.

7) Von Tilsit nach Angora. Peterm. Mitt. Ergh. 125.

Klio, Beiträge zur alten Geschichte XI 4.

26.

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Nomenverfassung gewirkt hat1). In der Zeit zwischen 307 und 310)
der Steuererhebung, die damals das ausschlaggebende Moment für alle
worden war, eine Ordnung nach pagi, mit praepositi pagorum an der
die stark an die Pagusordnung der gallo-römischen Civitas erinnert.
Wir werden immer mehr zu der Erkenntis geführt: neben der
schen Stadt war diese ursprünglich stadtlose gallo-römische Civitas
der kaiserlichen Provinzialverwaltung, die genau wie jene von den (
giert worden ist. In ihr zuerst ist nicht nur das System der komi
meinden (pagi) innerhalb der Samtgemeinde, sondern auch die Schö
Kolonien ohne Autonomie im Rahmen peregriner Verwaltungskörpe
ten. Nach diesem Vorbild hat die Annäherung der ägyptischen (
das im Reiche herrschende Munizipal-Schema stattgefunden. Neues
Gebiete der ägyptischen Veteranenansiedlungen wird uns hoffentli
diese Zusammenhänge hineinblicken lassen.

E. K

1) Vgl. zum folgenden meine Ausführungen bei Gercke-Norde
Altertumswiss. III in dem Abschnitt Ägypten und das Reich".
2) Über den Zeitpunkt der Neuerung vgl. M. Gelzer, Stud
Ägyptens Lpzg. hist. Abh. XIII 1909, S. 57.

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Uns liegt vor: Orientalisches Archiv, Illustrierte Zeitschrift schichte und Völkerkunde der Länder des Ostens, herausgegeben vc Jahrgang I, 1910/11. Heft 1 (Okt. 1910), 2 (Januar 1911) und 3 alte Geschichte berührend seien folgende Beiträge genannt: Adrianopels. J. Strzygowski, Kara-Amid. H. Grothe, I Persiens. E. Fischer, Sind die Rumänen ein Balkanrolk? mongoloiden Völker Europas und die Basken. Ausserdem br Mitteilungen" (in Heft 3: Die Ausgrabungen zu Abydos un tischen Gräber) und eine „Literaturtafel".

Personalien.

Am 9. März 1911 ist Otto Puchstein, Generalse Zentraldirektion des deutschen archäologischen Instituts, Der Tod dieses auf den Randgebieten griechisch-orier bahnbrechenden Forschers trifft die Wissenschft besond Fabricius, ord. Professor der alten Geschichte in gelehnt hat, ist Hans Dragendorff, Direktor Frankfurt a. M., zum Nachfolger Puchsteins ernannt

Am 12. März 1911 starb Dr. Leopold Messe
asiatischen Abteilung der Kgl. Museen zu Berlin,
scriptionum hettiticarum.

Kuno Meyer, bisher ord. Professor des De
Universität Liverpool, wurde als Heinrich
Professor für keltische Philologie an die Unive
dem Rufe im kommenden Winter-Semester Folg

John Linton Myres, ord. Professor
ratur an der Universität Liverpool und Ve
archäologischem Institut, ist einem Rufe als
Universität Oxford gefolgt. An seiner Ste
her a. o. Professor der alten Geschichte an
fessor an die Universität Liverpool ber

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