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hatte (Herod. VIII 127); das benachbarte Spartolos war noch zur Zeit des peloponnesisehen Krieges in ihrem Besitz (Thuk. II 79, 2). Kalindoea muss also in dieser Gegend gesucht werden.

Ueber die Topographie von Nieder-Makedonien hätte ich noch viel zu sagen, doch das mag für ein andermal bleiben.

10. Der Lethaeos.

Zum Schluss noch eine Bemerkung zur Karte von Kreta, zugleich als Beitrag zur Würdigung der Akribie Strabons. Die älteren Topographen sahen den Lethaeos in dem Hieropotamos, dem wohl grössten Flusse der Insel, der die fruchtbare Ebene von Gortyn und Phaestos bewässert, die Mesará, wie sie heute genannt wird. Da es aber bei Strabon von der Stadt Gortyn heisst (Χ 478) διαρρεῖ δ' αὐτὴν ὅλην ὁ ΛηJaios лoτaμós, sind manche von diesem Ansatz zurückgekommen; der Lethaeos sei vielmehr der Bach, der die Ruinen von Gortyn durchfliesst und einige Kilometer unterhalb der Stadt in den Hieropotamos mündet; dieser letztere sei der Elektras. So H. Kiepert auf Blatt XII seiner Formae. Aber Ptolemaeos verzeichnet, wenn auch an falscher Stelle, die Andaíov лоraμov izẞoλai (III 15), und der einzige Fluss in der Nähe von Gortyn, der in das Meer mündet, ist der Hieropotamos. Bestätigt wird das durch Solin. XI 9 S. 81 Momm.: Gortynam amnis Lenaeus (1. Lethaeus) praeter fluit quo Europam tauri dorso Gortynii ferunt vectitatam; der Hieropotamos hat Wasser genug, dass der Stier allenfalls darin schwimmen konnte, nicht aber der Gebirgsbach, der bei Kiepert Lethaeos heisst. Und wir sehen ferner, dass der Lethaeos nicht durch Gortyn floss, sondern bei Gortyn vorbei. Dazu kommt dann das Zeugnis der Theognidea (1215 f.) πόλις γέ μέν ἐστι καὶ ἡμῖν καλή, Ληθαίῳ κεκλιμένη πεδίῳ. Dass es sich hier um den Lethaeos bei Gortyn handelt, ist klar; denn der Lethaeos bei Magnesia, der einzige Fluss dieses Namens, an den man sonst denken könnte, strömte durch das Maιávôдov лεdíοv (Xen. Hell. III 2, 18), und niemand würde darauf verfallen sein, diese Ebene als Andaiov лɛdiοv zu bezeichnen. Es ist denn auch mit grosser Wahrscheinlichkeit vermutet worden, dass die angeführten Verse Thales aus Gortyn zum Verfasser haben. Hiess aber die Ebene, an deren Rande Gortyn liegt, also die Mesará, Andalov лedíov, so kann der Lethaeos nur der Hieropotamos sein. Ich denke, diese Beweise sind zwingend.

Strabons Angabe ist also falsch, oder vielmehr, sie beruht auf einem Missverständnisse; er sagt von der Stadt, was in seiner Quelle von dem Gebiete (Toorvvia) gesagt war. Das zeigt schon der Ausdruck: önv wäre überflüssig, wann es sich um die Stadt handelte, während es für das Gebiet aufs beste passt. Und wirklich spricht Strabon unmittelbar vorher von den beiden лivɛia von Gortyn, Leben und Matala.

Der Elektras, dessen Mündung Ptolemaios etwa halbwegs zwischen Matala und Psychion setzt, aber etwas näher an letzteres, ist also eines der Flüsschen, die westlich vom Hieropotamos sich ins Meer ergiessen, wahrscheinlich, wie schon Bursian gesehen hat (Geogr. II 532), der Fluss, der von Sybrita herabkommt. Kiepert nennt diesen Fluss Kedrios; dieser Name ist aber nur durch Konjektur gewonnen, denn bei Dionys. Kalliph. 128 (Geogr. Gr. Min. I 242) steht Kedoirós, auch wissen wir nicht, in welchem Teile der Insel wir ihn zu suchen haben. Es ist reine Willkür, ihn in die Nähe des heut Kedros genannten Berges zu setzen, ganz ebensolche Willkür, wie die Aenderung des bei Theophr. Pflanzengesch. III 3,4 überlieferten Κίνδριον ὄρος in Κέδριον.

Rom.

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Studien zu den griechischen Bünden.

Von Heinrich Swoboda.

1. Zur Urkunde Iv M. 28.

Das Bruchstück des Beschlusses einer ätolischen Stadt, welches Kern in den Inschriften von Magnesia am Mäander n. 28 (S. 20 ff.) herausgegeben hat, fordert in mancher Hinsicht die Aufmerksamkeit heraus. Obwohl der Anfang und der grösste Teil der Inschrift verloren gegangen sind, erscheint die Beziehung auf ein Glied des ätolischen Bundes, abgesehen von dem Dialekt, durch das am Schlusse befindliche, unten zu besprechende Verzeichnis von anderen Städten und durch die Klausel Z. 4 ff., durch welche dem Psephisma Gesetzeskraft verliehen wird 1), als gesichert. Kern hat die etwaige Vermutung, dass es aus Thermon stamme, abgewiesen, weil dieser Ort 206 von Philipp V zum zweiten Male verwüstet wurde; mit mehr Recht wird man dagegen einwenden, dass, wie aus Polybios' Schilderung) und den von Sotiriadis an Ort und Stelle unternommenen Ausgrabungen erhellt 3), Thermon niemals eine Stadt in rechtlichem Sinne war1), sondern ein allerdings befestigter heiliger Bezirk 5). Wenn

1) Richtig hergestellt von A. Wilhelm, Wiener Archäol. Jahreshefte IV (Beiblatt), Sp. 25 ff. Dazu Boesch Oswoóc S. 92 ff. und Francotte, Mélanges de droit public grec 33 ff. Es ist nicht zum ersten Male, dass das nomographische Verfahren für einen ätolischen Gliedstaat bezeugt ist, cf. die Inschrift von Amphissa, Bull. de corr. hell. XXV 234 ff., besser in der 'Eonu. άoz. 1908, Sp. 159 ff., (z. 10 [N]oμoyoάpov xth.), aus der Zeit, da Amphissa ätolisch war (189-167); allerdings handelt es sich hier um ein Psephisma, das auf Antrag der Nomographen gefasst wurde. Für den Bund war es bereits bekannt durch SGDI 1411 (= Syll. 280), z. 16 ff., wozu das gleichlautende zweite Exemplar tritt, das in Delphi gefunden wurde, Bull. de corr. hell. XXVI 281 ff. n. 23, z. 23 ff.; ähnlich SGDI 1413 (= Syll. 295), z. 26 ff.

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2) Polyb. V 7 ff., bes. 8, 4 ff., der Thermon wiederholt (7, 2. 8, 5) einen tóлos nennt. Die Bezeichnung лolivov bei Steph. Byz. s. u. Oέquos soll, wenn überhaupt auf sie etwas zu geben ist, wohl dasselbe bedeuten, umsomehr, da Polybios Stephanos' Quelle ist.

3) Eqnu. άox 1900, 161 ff., 166 ff., dazu dessen spätere Berichte in den Пloaztizá von 1901, 1902, 1903 und 1906. Der лepißoloç des Heiligtums des Apollon war eine mit Türmen versehene Festungsmauer.

4) Dieser Irrtum kehrt jüngstens wieder in der Dissertation von J. v. Keitz, De Aetolorum et Acarnanum sacris (Halle a. S. 1911) S. 19.

5) Schon Brandstäter, Die Geschichten des ätol. Landes, Volkes und Bundes (1844) S. 132 wies darauf hin; vgl. ferner Emil Kuhn, Ueber die Entstehung der Städte der

Kern es für wahrscheinlich hält, dass der Beschluss von Kalydon herrühre, so wird man ihm, mit Rücksicht darauf, dass dessen Aufstellung im Heiligtum der Artemis Laphria verordnet wird 1), gerne beistimmen.

Kern hat nun unsere Urkunde zu datieren versucht und mit Rücksicht auf die Angabe Appians Maced. 3, dass Ambrakia, das in der Subskription (col. II, z. 9) als ätolische Stadt erscheint, von den Aetolern im Jahre 206 eingenommen, kurz darauf aber von Philipp V von Makedonien. erobert wurde, sie in das Jahr 206 gesetzt. Allein es erscheint in hohem. Masse als zweifelhaft, ob Appians Angabe für eine solche Folgerung tragfähig genug ist; wie wenig Glauben sie verdient, hat man schon längst erkannt 2). Vielmehr wird man annehmen müssen, dass Ambrakia, welches nach Demetrios' Tode zum Anschluss an Aetolien verhalten wurde 3), und das für 219 4) und 198/7 5) als ätolisch bezeugt wird, die ganze Zeit über bis 189, in welchem Jahre es sich den Römern ergab ), bei Aetolien geblieben ist. In welche Schwierigkeiten man sich verwickelt, wenn man Appians Angabe bevorzugt, zeigt am besten, wie Oberhummer, der dies ebenfalls tut, die Reihenfolge der Ereignisse rekonstruiert 7): nach ihm hätten die Epeiroten 219 Ambrakia zurückgewonnen, die Aetoler 206 die Stadt wiedererobert und sie unmittelbar darnach an Philipp verloren; durch den Frieden von Phönike (205) erhielten sie die Epeiroten, worauf die Aetoler, vielleicht vor Anfang des zweiten makedonischen Krieges 8), sie ihnen entrissen. Aber ganz abgesehen von der inneren Unwahrscheinlichkeit solcher Annahmen besitzen wir auch urkundliche Zeugnisse, aus welchen sich die enge Verbindung Ambrakias mit Aetolien in den zwei letzten Jahrzehnten des dritten Jahrhunderts ergibt: in dem ohne Archon überlieferten Hieromnemonendekret SGDI 2532 (CIG 1689), welches wahrscheinlich in das Jahr 214/3 zu setzen ist 9), erscheint unter den ätolischen Hieromnemonen ein Ambrakiote (z. 3) 10) und in einem anderen Be

Alten 93 ff., Lolling in Iw. Müllers Handb. III 140. Woodhouse, Aetolia 281 ff. Dittenberger ad IG. IX 1, 411. Niese, Gesch. der griech. und makedon. Staaten II 216. 445. Beloch, Griech. Gesch. III 1, 627.

1) Vgl. Pausan. IV 31, 7; dazu von Keitz a. a. O. 29 ff.

2) Clementi in Belochs Studi di storia antica I 77 und Salvetti ebenda II 119 ff. 3) Beloch GG. III 1, 660. 2, 321. 4) Polyb. IV 61, 6 ff.

5) Polyb. XVIII 10, 9 ff.

6) Polyb. XXI 29, 14. Liv. XXXVIII 19, 9. 7) Akarnanien im Altertum 163 ff., 171 ff.

8) Nach S. 174 nicht vor 199 v. Chr.

9) Dazu Pomtow, Jahrb. f. cl. Philol. 1897, 806 und in Pauly-Wissowas R. E. IV 2629. 2689; Beloch a. a. O. III 2, 345.

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10) In Z. 3 derselben Inschrift möchte ich trotz Dittenberger (Syll. 924, Anm. 4) doch lieber [11]autos lesen, wie Pomtow, Jahrb. f. cl. Phil. 1894, 550 früher vorschlug, statt 'Eautos, was er später bevorzugte (Jahrb. f. cl. Phil. 1897, 801, 30); Lilaia ist wahrscheinlich zwischen 270 und 263 ätolisch geworden (Beloch a. a. O. III 2, 334).

schlusse der Amphiktionen, der nach dem ätolischen Strategen Lattamos datiert ist (Bull. de corr. hell. XXVI 273 ff. n. 20) aus 209/8 1) - ein selbständiger Hieromnemon der Stadt (z. 10. 11) 2). Man müsste also annehmen, dass Ambrakia kurze Zeit, bevor es von den Aetolern angeblich genommen ward, von ihnen abgefallen sei; am besten wird man aber von Appians Angabe ganz absehen, besonders wenn man sich erinnert, wie verdreht dessen ganze Darstellung in den Maxɛdovizá ist 3).

Erscheint sonach Kerns Begründung als nicht haltbar, so ist trotzdem zuzugeben, dass unser Bruchstück im allgemeinen in die von ihm angenommene Zeit, in die Jahre 206 oder 205, fällt. Dass sich die Urkunde auf die Epangelie des Festes der Artemis Leukophryene durch die Gesandten von Magnesia a. M. bezieht, ist durch ihren Standort und den Vermerk z. 5 θεαροδόκος αἱρέθη - sicher; und anderseits wissen wir durch die Stiftungsurkunde des Festes der Leukophryene, Iv.M. 16 (= Syll. 2 256), z. 14 ff., 24 ff., dass die magnetischen Gesandten, welche die Einladung zur Beteiligung an dem Feste zu überbringen hatten, 207/6 ausgezogen sind 4). Eine genauere Bestimmung, wann die Antwortsbeschlüsse gefasst wurden, ist nur bei den beiden Schreiben des Königs Antiochos III und seines Sohnes IvM. 18. 19 und dem Psephisma von Antiochia in Persis ibid. 61 möglich und diese führt auf das Jahr 205 5). Die zeitliche Bestimmung unserer Urkunde ist nun nach einer anderen Hinsicht von Bedeutung, mit Rücksicht auf die dem Beschlusse beigefügte Subskription (z. 8 ff.). Es wird gut sein, dieselbe hier wiederzugeben:

1) Pomtow, R. E. IV 2677/8. 2689. Beloch 1. 1. III 2, 346.

2) Die Schwierigkeit, die daraus entsteht, dass der Vertreter von Ambrakia in dem ersten Dekrete unter den Aetolern auftritt, in dem zweiten selbständig, ist nicht leicht zu lösen. Da Ambrakia jedesfalls durch Sympolitie mit dem Aetolerbunde verbunden, also in ihn aufgegangen war, müsste nach dem bekannten, von Pomtow (Jahrb. f. cl. Phil. 1897, 743 ff., 747) und Dittenberger (Hermes XXXII 161 ff., 168 ff.) erwiesenen Grundsatze, dass die Aetoler die Stimmen der mit ihnen vereinigten Landschaften in der Amphiktionie für sich in Anspruch nahmen, auch in dem zweiten Falle der Ambrakiote unter den ätolischen Hieromnemonen auftreten. Entweder haben die Aetoler in Abweichung von diesem Grundsatz Ambrakia eine Konzession gemacht, was zu ihrer Politik bei ähnlichen Gelegenheiten stimmen würde (darüber Beloch, GG. III 2, 344); oder, was allerdings weniger wahrscheinlich ist, liegt ein Fehler des Steinschreibers vor, der statt den Ambrakioten Damokritos unmittelbar hinter die ätolischen Hieromnemonen zu stellen (dass z. 10 Anf. das unmögliche Oxoniέos zu Oεo[t]iέoç zu verbessern ist, hat Pomtow RE. IV 2689/90 erkannt), ihm irrtümlich den Platz hinter dem Athener Eudamos anwies, und es ist darnach die Reihenfolge von Eudamos und Damokritos zu vertauschen.

3) Darüber Eduard Schwartz in Pauly-Wissowas RE. II 219 ff.

4) Dazu Kern, Herm. XXXVI 494, 1.

5) Kern zu den erwähnten Inschriften und Herm. XXXVI 500; Holleaux, Bull. de corr. hell. XXXII 269. Dass die Reisen der Epangeliegesandten sich öfter in die Länge zogen, hat Boesch 1. 1. 84 ff. erwiesen.

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